t phone pro

vor 2 Jahren

Frage an die Telekom . Ich habe mir bei Kleinanzeigen ein T Phone Pro gekauft habe auch von den Verkäufer einen Lieferschein dazu erhalten. bekam er zu seinen Vertrag . Das Gerät ist vom April 2023 bei einer Reperatur kann ich dann die Garantie auch erhalten .

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  • vor 2 Jahren

    Hallo @schubi59 

     

     

    schubi59

    . Das Gerät ist vom April 2023 bei einer Reperatur kann ich dann die Garantie auch erhalten

    . Das Gerät ist vom April 2023 bei einer Reperatur kann ich dann die Garantie auch erhalten
    schubi59
    . Das Gerät ist vom April 2023 bei einer Reperatur kann ich dann die Garantie auch erhalten

     

    Ja.

    Die Hersteller Garantie wird bei Verkauf übertragen

    https://kanzlei-franz.com/ratgeber-kaufrecht/herstellergarantie-kaeuferrechte/

     

    Aber du bräuchtest den Kaufvertrag des Handys. So kenne ich das

     

     

    Hier auch die Antwort eines Teamies

    https://telekomhilft.telekom.de/t5/Handys-Datengeraete/Verkauf-Smartphone-aus-Vertrag/m-p/5513138#M227668

     

     

     

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    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • vor 2 Jahren

    Rein rechtlich benötigst du vom Verkäufer eine Verzichtserklärung und Übertragung  der Gewährleistung auf dich .

    Du meinst übrigens vermutlich Gewährleistung und nicht Garantie.

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    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • vor 2 Jahren

    schubi59

    Das Gerät ist vom April 2023 bei einer Reperatur kann ich dann die Garantie auch erhalten .

    Das Gerät ist vom April 2023 bei einer Reperatur kann ich dann die Garantie auch erhalten .
    schubi59
    Das Gerät ist vom April 2023 bei einer Reperatur kann ich dann die Garantie auch erhalten .

    Es gibt meines Wissens keine Herstellergarantie auf dieses Gerät. (und falls es eine geben würde @Marcel2605 - der von Dir verlinkte Beitrag ist nicht unbedingt richtig, der wird im Internet auch kritisiert)

     

    D.h. wenn überhaupt kommt nur in Frage ob Du die gesetzliche Gewährleistung in Anspruch nehmen kannst. Normalerweise ist bei einem solchen Gerät die Rechnung relevant - kann sein, dass der Rechnungsbetrag nur 1 Euro beträgt. Das ist dann schon für den Erstkäufer überhaupt nicht trivial im Gewährleistungsfall, wie damit umgegangen wird - tritt der Erstkäufer vom Kaufvertrag zurück, dann hat das u.U. auch Konsequenzen auf den Mobilfunkvertrag. Sonst wäre die Telekom ja fein aus dem Schneider - würde dem Käufer gegen Rückgabe des Gerätes einfach nur 1 Euro zurücküberweisen und den Tarifaufschlag trotzdem für 24 Monate oder länger kassieren. Das geht so nicht.

     

    Das kommt erschwerend hinzu zur Betrachtung von @Stefan - die "einfach" beim regulären Kauf ohne Smartphone-Vertrag gilt. Im Prinzip natürlich auch beim Kauf bei einem "mit Smartphone" Tarif, aber... siehe oben, ggf. noch erheblich komplizierter.

     

    VERMUTLICH wenn es ein einfacher Gewährleistungsfall ist (Gerät hat ein Problem, wird repariert oder getauscht und hinterher ist alles i.O.) dann wird die Telekom das regulieren (Voraussetzung, dass der Lieferschein die IMEI und Seriennummer des Gerätes nennt - falls nicht frag den Verkäufer nach der Rechnung).

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    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • vor 2 Jahren

    Hallo @schubi59,

     

    vielen Dank für deinen Beitrag in der Community. 

     

    Du kannst natürlich von unserem Geräteservice gebrauch machen. Allerdings benötigst du dafür die Endgeräterechnung. 

     

    Viele Grüße

    Sarah E.

    1

    Antwort

    von

    vor 2 Jahren

    @schubi59 

    Nur zur konkreten Klarstellung der scheinbar widersprüchlichen Aussagen.

    Was die Telekom aus Kulanz macht oder nicht spielt keine Rolle, vor allem kann es sich täglich ändern.

     

    Das hier ist aus meiner Sicht die aktuell gültige Rechtslage

    https://www.frag-einen-anwalt.de/Gewaehrleistung-bei-Weiterverkauf--f80378.html#:~:text=Kann%20man%20die%20Gew%C3%A4hrleistung%20des,der%20urspr%C3%BCngliche%20Kaufvertrag%20dies%20zul%C3%A4sst.

     

    Die Gewährleistungsansprüche aus dem ursprünglich von Ihnen abgeschlossenen Kaufvertrag mit dem Händler  gehen nicht ohne Weiteres bei einem Weiterverkauf auf Ihren Käufer über. Ihr Käufer hat keinen Anspruch gegen den ursprünglichen Händler, da zwischen diesen Parteien kein Vertrag besteht.

    Sie können die Gewährleistungsansprüche weitergeben, wenn Sie diese auf Ihren Käufer mittels einer Abtretung übertragen. Für den Händler macht dies keinen Unterschied, die Ansprüche gegen ihn bleiben die gleichen. Möglich ist auch eine Ermächtigung Ihres Käufers, dass diese die Gewährleistungsansprüche in Ihrem Namen geltend machen kann.

    Falls Sie die Gewährleistungsansprüche weitergeben möchten, sollten Sie überprüfen, ob Ihr Kaufvertrag mit dem Händler dies auch zulässt. Eine Abtretung kann ggfls. ausgeschlossen sein oder unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Händlers stehen.

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • vor 2 Jahren

    Ich glaube, dass weder eine Garantie noch eine Gewährleistung greift.

    @schubi59  schrieb:
    Ich habe mir bei Kleinanzeigen ein T Phone Pro gekauft

    Wenn ebay-Kleinanzeigen gemeint ist, sind dort überwiegend Privatverkäufer unterwegs. Gewährleistungsansprüche kann man nur sicher gegenüber einem gewerblichen Händler geltend machen. Der Lieferschein ist nur ein Stück Papier und weiter nichts. Ein Privatverkäufer muß keine Gewährleistung geben und kann es auch im Kaufvertrag festhalten.

     

    Wenn ich bei ebay-Kleinanzeigen als Privatverkäufer etwas inseriere, dann nur unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung, Barzahlung und ohne Versand. Nur Abholung. Gekauft wie gesehen und fertig. Den Otto im Kaufvertrag gesetzt, ein Handschlag und raus bin ich.

    20

    Antwort

    von

    vor 2 Jahren

    Telekom Rechnung vom Verkäufer hat er mir mit den Handy mitgeschickt . Es ist ein 1 Euro Gerät . Warum er es verkauft hat weiß ich nicht vielleicht hat er ein besseres . Für meine Bedürfnisse reicht das T Phone Pro .

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

Uneingeloggter Nutzer

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