Gelöst
Twin Bill Pro Rufnumleitung - werden Eigenschaften "weiter gegeben" und welche Kosten
vor 10 Jahren
Hallo Expertenteam,
mich interessiert, ob bei der Rufnumleitung bei Twin Bill Pro Eigenschaften "weiter gegeben".
Meines Wissens nach übernahm bislang beim Aktivieren einer Rufnumleitung der Angerufene die Kosten für die Weiterleitung. Ist das bei Twin Bill Pro auch so?
Benötige ich überhaupt die gegenseitige Weiterleitung von geschäftlicher und privater Nummer oder erreichen mich private Anrufe auch wenn ich auf der geschäftlichen Seite der SIM-Karte eingbucht bin?
Des Weiteren würde ich gern wissen, ob eine Bevorrechtigung auf der geschäftlichen Rufnummer auch dazu führt, das Anrufe zur privaten Seite von TwinBill Pro auch bevorrechtigt werden - aufgrund der zwischen beiden Seiten der SIM-Karte aktivierten Rufumleitung.
vielen Dank für die Mühe
mit freundlichen Grüßen
Sören Reichel
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vor 10 Jahren
bei TwinBill Pro handelt es sich um zwei Verträge. Die Kosten für eine Rufumleitung sind abhängig vom gewählten Tarif und trägt der Angerufene.
Wenn der Tarif eine Flatrate in das Mobilfunknetz der Telekom hat, sind diese kostenlos.
Bei TwinBill Pro ist eine Weiterleitung nötig, wenn Sie mit beiden Nummern erreichbar sein möchten. Bitte nicht verwechseln mit TwinBill bei dieser Variante waren Sie automatisch auf beiden Seiten erreichbar.
Ihre Frage nach der Bevorrechtigung verstehe ich nicht ganz. Ich schreibe einfach einmal, welche Möglichkeit der Anrufweiterschaltung Sie haben und hoffe Ihre Frage damit zu beantworten.
Bei TwinBill Pro kommt es drauf an, welche Seite aktiv ist. Sie können eine Anrufweiterschaltung von der geschäftlichen Seite auf Ihre private Seite vornehmen. Das heißt, wenn Ihre private Seite aktiv ist können Sie durch die Weiterschaltung auch geschäftliche Anrufe entgegennehmen. Aber nicht andersrum, wenn die geschäftliche Seite aktiv ist können Sie ihre privaten Anrufe auch nicht durch eine Weiterschaltung entgegennehmen. Macht ja auch Sinn.
Hilft Ihnen dies weiter?
Gruß Jörg D.
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Antwort
von
vor 10 Jahren
ich Frage einmal bei unseren Technikern nach, ob sich in dieser Richtung etwas geändert hat und ob dies eventuell auch vom Rahmenvertrag abhängig ist.
Mir war bisher nur bekannt, dass man auf der geschäftlichen Seite keine privaten Anrufe entgegennehmen kann. Dies ist ja auch von vielen Arbeitgebern nicht gewünscht.
Sobald ich eine Antwort bekomme, melde ich mich wieder.
Gruß Jörg D.
Antwort
von
vor 10 Jahren
Sie haben recht, die Anrufweiterschaltung kann auf beiden Seiten erfolgen. Da lag ich etwas daneben und möchte mich dafür entschuldigen.
Wenn noch etwas sein sollte, melden Sie sich bitte.
Gruß Jörg D.
Antwort
von
vor 10 Jahren
Hallo Herr Jörg D.,
kein Problem. Vielen Dank für Ihre intensiven Bemühungen mir bei der Suche nach einer Antwort zu helfen. Echt Klasse. Da könnte ich, wenn die Befragung noch mal aufpoppen würde volle Punktzahl geben.
Bei der angebotenen Ersten Möglichkeit zum Ausfüllen konnte ich noch keine Angaben machen, da ich grad meine Frage gestellt hatte.
vielen Dank.
mit freundlichen Grüßen
Sören Reichel
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 10 Jahren
Sie haben recht, die Anrufweiterschaltung kann auf beiden Seiten erfolgen. Da lag ich etwas daneben und möchte mich dafür entschuldigen.
Wenn noch etwas sein sollte, melden Sie sich bitte.
Gruß Jörg D.
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Uneingeloggter Nutzer
Frage
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