Gelöst

Twin Bill Pro Rufnumleitung - werden Eigenschaften "weiter gegeben" und welche Kosten

vor 10 Jahren

Hallo Expertenteam,

mich interessiert, ob bei der Rufnumleitung bei Twin Bill Pro Eigenschaften "weiter gegeben".

Meines Wissens nach übernahm bislang beim Aktivieren einer Rufnumleitung der Angerufene die Kosten für die Weiterleitung. Ist das bei Twin Bill Pro auch so?

Benötige ich überhaupt die gegenseitige Weiterleitung von geschäftlicher und privater Nummer oder erreichen mich private Anrufe auch wenn ich auf der geschäftlichen Seite der SIM-Karte eingbucht bin?

 

Des Weiteren würde ich gern wissen, ob eine Bevorrechtigung auf der geschäftlichen Rufnummer auch dazu führt, das Anrufe zur privaten Seite von TwinBill Pro auch bevorrechtigt werden - aufgrund der zwischen beiden Seiten der SIM-Karte aktivierten Rufumleitung.

 

vielen Dank für die Mühe

 

mit freundlichen Grüßen

Sören Reichel

1332

6

    • vor 10 Jahren

      Hallo Soeren.Reichel,

      bei TwinBill Pro handelt es sich um zwei Verträge. Die Kosten für eine Rufumleitung sind abhängig vom gewählten Tarif und trägt der Angerufene.
      Wenn der Tarif eine Flatrate in das Mobilfunknetz der Telekom hat, sind diese kostenlos.

      Bei TwinBill Pro ist eine Weiterleitung nötig, wenn Sie mit beiden Nummern erreichbar sein möchten. Bitte nicht verwechseln mit TwinBill bei dieser Variante waren Sie automatisch auf beiden Seiten erreichbar.

      Ihre Frage nach der Bevorrechtigung verstehe ich nicht ganz. Ich schreibe einfach einmal, welche Möglichkeit der Anrufweiterschaltung Sie haben und hoffe Ihre Frage damit zu beantworten.

      Bei TwinBill Pro kommt es drauf an, welche Seite aktiv ist. Sie können eine Anrufweiterschaltung von der geschäftlichen Seite auf Ihre private Seite vornehmen. Das heißt, wenn Ihre private Seite aktiv ist können Sie durch die Weiterschaltung auch geschäftliche Anrufe entgegennehmen. Aber nicht andersrum, wenn die geschäftliche Seite aktiv ist können Sie ihre privaten Anrufe auch nicht durch eine Weiterschaltung entgegennehmen. Macht ja auch Sinn. Zwinkernd

      Hilft Ihnen dies weiter?

      Gruß Jörg D.

      4

      Antwort

      von

      vor 10 Jahren

      Hallo Sören,

      ich Frage einmal bei unseren Technikern nach, ob sich in dieser Richtung etwas geändert hat und ob dies eventuell auch vom Rahmenvertrag abhängig ist.

      Mir war bisher nur bekannt, dass man auf der geschäftlichen Seite keine privaten Anrufe entgegennehmen kann. Dies ist ja auch von vielen Arbeitgebern nicht gewünscht.

      Sobald ich eine Antwort bekomme, melde ich mich wieder.

      Gruß Jörg D.

      Antwort

      von

      vor 10 Jahren

      Nun habe ich die richtige Antwort.
      Sie haben recht, die Anrufweiterschaltung kann auf beiden Seiten erfolgen. Da lag ich etwas daneben und möchte mich dafür entschuldigen.

      Wenn noch etwas sein sollte, melden Sie sich bitte.

      Gruß Jörg D.

      Antwort

      von

      vor 10 Jahren

      Hallo Herr Jörg D.,

      kein Problem. Vielen Dank für Ihre intensiven Bemühungen mir bei der Suche nach einer Antwort zu helfen. Echt Klasse. Da könnte ich, wenn die Befragung noch mal aufpoppen würde volle Punktzahl geben.

      Bei der angebotenen Ersten Möglichkeit zum Ausfüllen konnte ich noch keine Angaben machen, da ich grad meine Frage gestellt hatte.

       

      vielen Dank.

       

      mit freundlichen Grüßen

      Sören Reichel

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 10 Jahren

      Nun habe ich die richtige Antwort.
      Sie haben recht, die Anrufweiterschaltung kann auf beiden Seiten erfolgen. Da lag ich etwas daneben und möchte mich dafür entschuldigen.

      Wenn noch etwas sein sollte, melden Sie sich bitte.

      Gruß Jörg D.

      0

    Uneingeloggter Nutzer

    Frage

    von