Verbraucherrechtlinie
vor 11 Jahren
Seit dem 13.04.2014 ist ja jedes Unternehmen im Online Handel verpflichtet den genauen Liefertermin zu nennen und auch innerhalb dieser Frist zu liefern.
Gilt die Verbraucherrechlinie für die Telekom nicht, oder ist die Telekom einfach nicht in der Lage die Rechtlinie umzusetzen?
Gilt die Verbraucherrechlinie für die Telekom nicht, oder ist die Telekom einfach nicht in der Lage die Rechtlinie umzusetzen?
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