Gelöst

Verkauf Smartphone aus Vertrag

vor 3 Jahren

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage, die ich auch durch Recherche im Forum nicht konkret klären konnte.

Ich habe im Oktober meinen Vertrag verlängert und damit ein neues Smartphone erhalten. Da ich mit diesem nicht zufrieden bin, möchte ich es verkaufen. Die Frage ist, wie bzw. ob ich dieses mit Garantie/Gewährleistung weiterverkaufen kann.

  • Der Verkauf ist offensichtlich kein grundsätzliches Problem, da das Gerät mein Eigentum ist und der Vertrag weiterläuft.
  • Smartphones haben kein Simlock

Bleibt die Frage, wie ich einem Käufer die Garantie weitergeben kann. Laut einem Beitrag in diesem Forum wäre es eine Möglichkeit, dem Käufer über einen Kaufvertrag eine Abtretungserklärung zu geben. Hierzu habe ich noch einige Fragen.

  • Die Garantieansprüche bestehen für mich als Kunden vermutlich gegenüber der Telekom. Akzeptiert die Telekom die Abtretungserklärung?
  • Welche Angaben müsste eine derartige Abtretungserklärung haben?

Für ein paar Tipps bereits vorab vielen Dank und beste Grüße in die Community

3056

18

  • Akzeptierte Lösung

    Telekom hilft Team

    akzeptiert von

    vor 3 Jahren

    Hallo,

     

    leider kann ich immer noch nicht mit einer Antwort dienen und muss schauen, dass ich dazu eine valide Auskunft, womöglich durch unsere Rechtsabteilung, erhalte. Für diesen Fall möchte niemand leichtfertig eine Aussage treffen, die dann nicht hundertprozentig korrekt ist und unangenehme Folgen nachsichziehen kann.

     

    Es tut mir leid, dass ich das nicht kurzfristig für dich klären konnte, @brammel. Solltest du dich dennoch dazu entschlossen haben, das Gerät schon weiterzuverkaufen, wäre zumindest auch die Weitergabe des Kaufbelegs angeraten (du kannst ja gewisse Daten auf einer Kopie schwärzen).

     

    Viele liebe Grüße

    Julia S.

     

     

     

    0

  • Akzeptierte Lösung

    Telekom hilft Team

    akzeptiert von

    vor 3 Jahren

    Nun ging es doch schneller als gedacht, und das an einem Samstag. Zwinkernd

     

    Die Herstellergarantie bleibt vom Weiterverkauf vollkommen unberührt.


    Die Gewährleistung kann der Käufer gegen den Verkäufer geltend machen, das heißt grundsätzlich könnten wir den Anspruch eines Dritten ablehnen. Wir sind allerdings so kulant und wickeln die Ansprüche ab, vorausgesetzt alle Unterlagen sind vorhanden.

     

    Viele liebe Grüße

    Julia S.

     

     

    1

    Antwort

    von

    vor 3 Jahren

    @Julia S.  Das ist doch mal eine klare Aussage - herzlichen Dank für deine Unterstützung 😊 

Das könnte Ihnen auch weiterhelfen

1 Sterne Mitglied

in  

217

0

1

Gelöst

1 Sterne Mitglied

in  

241

0

3

Gelöst

1 Sterne Mitglied

in  

785

0

1

4 Sterne Mitglied

in  

367

0

2