Vertrag mit 30 Monaten Laufzeit und Kündigung
vor 6 Stunden
Liebe Telekom, liebe Community,
Gekündigt zum
23. April 2026
Das wären 30 Monate Laufzeit, die, so verstehe ich das nach dem neuen Telekommunikationsgesetz, nicht zulässig sind, da die maximale Laufzeit nur 24 Monate betragen darf.
Auserdem hätte ich doch jetzt ein monatliches Kündigungsrecht?
Dass ist der Originaltext vom 23.10.2023:
"BEAUFTRAGTE LEISTUNGEN Termin Brutto ¤
Monatliche Leistungen
MagentaMobil M mit Top-Handy 23.10.2023
· Die Mindestvertragslaufzeit verlängert sich bis zum 23.04.2026,
Automatische Verlängerung auf unbestimmte Zeit, Kündigungsfrist 1
Monat
· Flatrate für Inlandsgespräche und -SMS in alle Netze
· 20 GB/Monat Daten-Nutzung im Netz der Telekom Deutschland mit bis
zu max. 300 MBit/s (Download), 50 MBit/s (Upload), danach
Reduzierung auf 64 KBit/s (Download), 16 KBit/s (Upload)
· Nutzung des 5G - und LTE -Netzes inklusive, je nach Standort und
Verfügbarkeit. Näheres erfahren Sie hier:
www.telekom.de/start/netzausbau
· HotSpot Flat im Inland
· EU-Roaming inkl. Schweiz und Großbritannien"
Ich hoffe sehr auf Hilfe
Vielen Dank im Voraus und mit freundlichen Grüßen
A. Lischka, Duisburg
83
0
16
Das könnte Ihnen auch weiterhelfen
144
0
4
vor 3 Jahren
626
0
2
96
0
15
Beliebte Tags letzte 7 Tage
Das könnte Sie auch interessieren
Kaufberatung anfragen
Füllen Sie schnell und unkompliziert unser Online-Kontaktformular aus, damit wir sie zeitnah persönlich beraten können.

Angebote anzeigen
Informieren Sie sich über unsere aktuellen Mobilfunk-Angebote.

vor 5 Stunden
Hallo @Andre.Lischka früher war es möglich Verträge mit 30 Monaten abzuschliessen. Seite diesem Jahr ist das nicht mehr möglich.
3
von
vor 5 Stunden
Verträge mit 30 Monaten abzuschliessen. S
Hallo @Andre.Lischka früher war es möglich Verträge mit 30 Monaten abzuschliessen. Seite diesem Jahr ist das nicht mehr möglich.
Eben genau wegen Verträgen wie deinem hat die EU entschieden, dass dies verboten wird.
Jetzt max 1 Monat vor Vertragsende.
Neues Ende stand aber auf der Bestätigung .
Warum willst du kündigen ?
@Andre.Lischka
von
vor 4 Stunden
Zunächst einmal vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich möchte gerne zu Telekom prepaid wechseln, da dies sehr viel günstiger ist als mein jetziger Festvertrag!
0
von
vor 4 Stunden
Ich möchte gerne zu Telekom prepaid wechseln,
Zunächst einmal vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich möchte gerne zu Telekom prepaid wechseln, da dies sehr viel günstiger ist als mein jetziger Festvertrag!
dazu musst du nicht kündigen, du kannst einfach zum Ende der Laufzeit einen Wechsel beauftragen
Uneingeloggter Nutzer
von
vor 5 Stunden
Das wären 30 Monate Laufzeit, die, so verstehe ich das nach dem neuen Telekommunikationsgesetz, nicht zulässig sind, da die maximale Laufzeit nur 24 Monate betragen darf.
Liebe Telekom, liebe Community,
Gekündigt zum
23. April 2026
Das wären 30 Monate Laufzeit, die, so verstehe ich das nach dem neuen Telekommunikationsgesetz, nicht zulässig sind, da die maximale Laufzeit nur 24 Monate betragen darf.
Auserdem hätte ich doch jetzt ein monatliches Kündigungsrecht?
Dass ist der Originaltext vom 23.10.2023:
"BEAUFTRAGTE LEISTUNGEN Termin Brutto ¤
Monatliche Leistungen
MagentaMobil M mit Top-Handy 23.10.2023
· Die Mindestvertragslaufzeit verlängert sich bis zum 23.04.2026,
Automatische Verlängerung auf unbestimmte Zeit, Kündigungsfrist 1
Monat
· Flatrate für Inlandsgespräche und -SMS in alle Netze
· 20 GB/Monat Daten-Nutzung im Netz der Telekom Deutschland mit bis
zu max. 300 MBit/s (Download), 50 MBit/s (Upload), danach
Reduzierung auf 64 KBit/s (Download), 16 KBit/s (Upload)
· Nutzung des 5G - und LTE -Netzes inklusive, je nach Standort und
Verfügbarkeit. Näheres erfahren Sie hier:
www.telekom.de/start/netzausbau
· HotSpot Flat im Inland
· EU-Roaming inkl. Schweiz und Großbritannien"
Ich hoffe sehr auf Hilfe
Vielen Dank im Voraus und mit freundlichen Grüßen
A. Lischka, Duisburg
jetzt ist das so.
Du hast damals vorzeitig verlängert, und diese Zeit, vermutlich 6 Monate kamen auf die Laufzeit on top. Das wäre jetzt nicht mehr zulässig war es damals aber schon. Wenn dich das stört hättest du damals reagieren müssen nicht erst jetzt, die Laufzeit steht ja seitdem auf jeder Rechnung drauf.
0
vor 5 Stunden
Hallo @Andre.Lischka,
danke für deine ausführliche Nachricht. Durch ein Urteil des EuGH sind Vertragslaufzeiten von mehr als 24 Monaten für Privatkunden nicht zulässig. Dadurch darf im Fall einer vorzeitigen Vertragsverlängerung die Laufzeit des alten Vertrags nicht mehr auf die neue Vertragslaufzeit aufaddiert werden. Dies ist ab dem 1. Juli 2025 gültig. Ihre Vertragsverlängerung war jedoch vor der Anpassung. In der Übersicht, sehen Sie die Mindestvertragslaufzeit bis zum 23. April 2026, daher gilt die Kündigung auch erst an diesem Datum. Ich finde es sehr schade, dass Sie uns verlassen möchten. Darf ich nach dem Grund für Ihren Wunsch fragen?
Viele Grüße
Lilia
8
von
vor 3 Stunden
Vielen Dank für das Angebot! Können Sie mir vielleicht sagen, ob die Telekom eine vorzeitige Vertragsauflösung zuläßt? Natürlich gegen eine Vorfälligkeitsgebühr?
0
von
vor 3 Stunden
Vielen Dank für das Angebot! Können Sie mir vielleicht sagen, ob die Telekom eine vorzeitige Vertragsauflösung zuläßt? Natürlich gegen eine Vorfälligkeitsgebühr?
@Lilia N. das dürfte an dich adressiert sein
von
vor 3 Stunden
@Andre.Lischka, das ist leider nicht möglich, tut mir leid.
Viele Grüße
Lilia
Uneingeloggter Nutzer
von
vor 3 Stunden
MagentaMobil M mit Top-Handy
Liebe Telekom, liebe Community,
Gekündigt zum
23. April 2026
Das wären 30 Monate Laufzeit, die, so verstehe ich das nach dem neuen Telekommunikationsgesetz, nicht zulässig sind, da die maximale Laufzeit nur 24 Monate betragen darf.
Auserdem hätte ich doch jetzt ein monatliches Kündigungsrecht?
Dass ist der Originaltext vom 23.10.2023:
"BEAUFTRAGTE LEISTUNGEN Termin Brutto ¤
Monatliche Leistungen
MagentaMobil M mit Top-Handy 23.10.2023
· Die Mindestvertragslaufzeit verlängert sich bis zum 23.04.2026,
Automatische Verlängerung auf unbestimmte Zeit, Kündigungsfrist 1
Monat
· Flatrate für Inlandsgespräche und -SMS in alle Netze
· 20 GB/Monat Daten-Nutzung im Netz der Telekom Deutschland mit bis
zu max. 300 MBit/s (Download), 50 MBit/s (Upload), danach
Reduzierung auf 64 KBit/s (Download), 16 KBit/s (Upload)
· Nutzung des 5G - und LTE -Netzes inklusive, je nach Standort und
Verfügbarkeit. Näheres erfahren Sie hier:
www.telekom.de/start/netzausbau
· HotSpot Flat im Inland
· EU-Roaming inkl. Schweiz und Großbritannien"
Ich hoffe sehr auf Hilfe
Vielen Dank im Voraus und mit freundlichen Grüßen
A. Lischka, Duisburg
Mit der Verlängerung hast du ein tophandy bekommen..Der Preis deines Tarifs erhöht sich umgerechnet auf die Restlaufzeit um handypreis durch Monate..wer bezahlt der Telekom die restlichen Monate wenn du vorher kündigst....
Das gesetz gilt eben nicht rückwirkend..zum Glück.. sonst müssten alle Verträge rückabgewickelt werden..
@Andre.Lischka
1
von
vor 2 Stunden
wer bezahlt der Telekom die restlichen Monate wenn du vorher kündigst....
MagentaMobil M mit Top-Handy
Liebe Telekom, liebe Community,
Gekündigt zum
23. April 2026
Das wären 30 Monate Laufzeit, die, so verstehe ich das nach dem neuen Telekommunikationsgesetz, nicht zulässig sind, da die maximale Laufzeit nur 24 Monate betragen darf.
Auserdem hätte ich doch jetzt ein monatliches Kündigungsrecht?
Dass ist der Originaltext vom 23.10.2023:
"BEAUFTRAGTE LEISTUNGEN Termin Brutto ¤
Monatliche Leistungen
MagentaMobil M mit Top-Handy 23.10.2023
· Die Mindestvertragslaufzeit verlängert sich bis zum 23.04.2026,
Automatische Verlängerung auf unbestimmte Zeit, Kündigungsfrist 1
Monat
· Flatrate für Inlandsgespräche und -SMS in alle Netze
· 20 GB/Monat Daten-Nutzung im Netz der Telekom Deutschland mit bis
zu max. 300 MBit/s (Download), 50 MBit/s (Upload), danach
Reduzierung auf 64 KBit/s (Download), 16 KBit/s (Upload)
· Nutzung des 5G - und LTE -Netzes inklusive, je nach Standort und
Verfügbarkeit. Näheres erfahren Sie hier:
www.telekom.de/start/netzausbau
· HotSpot Flat im Inland
· EU-Roaming inkl. Schweiz und Großbritannien"
Ich hoffe sehr auf Hilfe
Vielen Dank im Voraus und mit freundlichen Grüßen
A. Lischka, Duisburg
Mit der Verlängerung hast du ein tophandy bekommen..Der Preis deines Tarifs erhöht sich umgerechnet auf die Restlaufzeit um handypreis durch Monate..wer bezahlt der Telekom die restlichen Monate wenn du vorher kündigst....
Das gesetz gilt eben nicht rückwirkend..zum Glück.. sonst müssten alle Verträge rückabgewickelt werden..
@Andre.Lischka
Das könnte durch eine Ablösesumme/Abschlagszahlung bezahlt werden
Macht die Telekom zB im GK-Bereich bei vorzeitigen Standortauflösungen im Festnetzbereich.
Das gesetz gilt eben nicht rückwirkend..
MagentaMobil M mit Top-Handy
Liebe Telekom, liebe Community,
Gekündigt zum
23. April 2026
Das wären 30 Monate Laufzeit, die, so verstehe ich das nach dem neuen Telekommunikationsgesetz, nicht zulässig sind, da die maximale Laufzeit nur 24 Monate betragen darf.
Auserdem hätte ich doch jetzt ein monatliches Kündigungsrecht?
Dass ist der Originaltext vom 23.10.2023:
"BEAUFTRAGTE LEISTUNGEN Termin Brutto ¤
Monatliche Leistungen
MagentaMobil M mit Top-Handy 23.10.2023
· Die Mindestvertragslaufzeit verlängert sich bis zum 23.04.2026,
Automatische Verlängerung auf unbestimmte Zeit, Kündigungsfrist 1
Monat
· Flatrate für Inlandsgespräche und -SMS in alle Netze
· 20 GB/Monat Daten-Nutzung im Netz der Telekom Deutschland mit bis
zu max. 300 MBit/s (Download), 50 MBit/s (Upload), danach
Reduzierung auf 64 KBit/s (Download), 16 KBit/s (Upload)
· Nutzung des 5G - und LTE -Netzes inklusive, je nach Standort und
Verfügbarkeit. Näheres erfahren Sie hier:
www.telekom.de/start/netzausbau
· HotSpot Flat im Inland
· EU-Roaming inkl. Schweiz und Großbritannien"
Ich hoffe sehr auf Hilfe
Vielen Dank im Voraus und mit freundlichen Grüßen
A. Lischka, Duisburg
Mit der Verlängerung hast du ein tophandy bekommen..Der Preis deines Tarifs erhöht sich umgerechnet auf die Restlaufzeit um handypreis durch Monate..wer bezahlt der Telekom die restlichen Monate wenn du vorher kündigst....
Das gesetz gilt eben nicht rückwirkend..zum Glück.. sonst müssten alle Verträge rückabgewickelt werden..
@Andre.Lischka
Das Gerichtsurteil hat eigentlich nur nochmal das klargestellt was im TGK war was aber von den Netzbetreibern irgendwie ignoriert wurde.
Daher musste man es eben nochmals verdeutlichen durch ein Urteil
Uneingeloggter Nutzer
von
Uneingeloggter Nutzer
von