Vertrag Speedbox

vor 2 Jahren

Ist es per Klausel möglich mir einen Vertrag zu verkaufen in dem bei der Speedbox nach 24 Monaten die zusätzlichen 100GB gestohlen werden und ich nicht darauf hingewiesen werde ? Welche Chancen hat eine Klage?

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  • vor 2 Jahren

    @AndreSoos 

    Mir wird nicht ganz klar was die Problemstellung ist.

    Grundsätzlich werden im Massenmarkt Verträge ohne einzelvertragliche Klausel abgeschlossen.

    Um welche "zusätzlichen 100 GByte" geht es Dir und wer soll sie Dir "stehlen" (und wie, geht ja nur mit Zugriff auf die SIM-Karte)?

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  • vor 2 Jahren

    @AndreSoos Ich kann überhaupt nicht nachvollziehen, was Deine Frage in einem völlig fremden kontextfreien Beitrag zu suchen hat. Außerdem werde ich inhaltlich überhaupt nicht schlau draus . 'Gestohlen' ?!
    Fang doch nochmal ganz allein für Dich neu an und erklär mehr.

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  • vor 2 Jahren


    @AndreSoos  schrieb:

    Ist es per Klausel möglich mir einen Vertrag zu verkaufen in dem bei der Speedbox nach 24 Monaten die zusätzlichen 100GB gestohlen werden und ich nicht darauf hingewiesen werde ? Welche Chancen hat eine Klage?


    Bitte eröffne doch deinen eigenen Thread. Du kaperst hier einen bereits abgeschlossenen Fall aus den man zusätzlich noch nicht einmal schlau wird. 

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  • vor 2 Jahren

    Hallo @AndreSoos,

     


    @AndreSoos  schrieb:

    Ist es per Klausel möglich mir einen Vertrag zu verkaufen in dem bei der Speedbox nach 24 Monaten die zusätzlichen 100GB gestohlen werden und ich nicht darauf hingewiesen werde ? Welche Chancen hat eine Klage?


    ich habe den Beitrag einmal in einen eigenständigen Thread verschoben. Leiber kann ich die Beschreibung noch nicht ganz greifen, bitte die Fragestellung noch einmal etwas genauer beschreiben.

     

    Viele Grüße 

    Peuki

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  • vor 2 Jahren

    @AndreSoos : um die Frage zu beantworten: soweit ein Vertrag nicht offensichtlich sittenwidrig ist, ist im Rahmen der Vertragsfreiheit vieles möglich. So werden z. B. Mobilfunkverträge während der Mindestlaufzeit bezüglich des Entgelt reduziert und teils zusätzlich das Downloadvolumen erhöht, teils bis zum Doppelten. Das ist zulässig!
    Die Anbieter glauben offenbar, dass die Kunden nach 24 Monaten zu erhöhten Preisen und verringerten Leistungen den Vertrag fortführen, erleben aber oft (meist?), dass die so gepuderten Kunden einfach weiterziehen, weil ihnen dann anderswo Nachlässe gewährt werden. 

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  • vor 2 Jahren

    @AndreSoos  / @mboettcher  / @Peuki  / @Gelöschter Nutzer  / @wolliballa 

     

    Da mich das von @AndreSoos  thematisierte Problem grundsätzlich interessierte,

    habe ich gerade mit dem Telekom-Chat "korrespondiert" u. folgende Auskunft erhalten,

    Zitat:

     

    "Der Tarif verlängert sich dann automatisch um einen Monat und Sie haben jeden Monat 100 Gb Datenvolumen unabhängig davon, ob Sie die ganzen 100 GB aufgebraucht haben oder nicht".

     

    Voraussetzung dafür ist, dass man nach 24 Monaten  n i c h t   kündigt, der Vertrag verlängert sich dadurch jeweils um

    1 Monat.

     

    Dies gilt ab 01.07.2022 - leider erwähnt @AndreSoos  mit keinem Wort, auf welchen Stand der Vertragsbedingungen

    er sich bezieht, welche Klausel gemeint ist und warum genau die 100 GB verfallen sind.

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