Gelöst

Vertragsverlängerung, Iphone XS Max nach auspacken aber defekt

vor 6 Jahren

Guten abend zusammen 

 

Ich hab am Freitag mein vertrag verlängert und konnte heute mein neues Iphone XS max 64 GB abholen. Ich hab es dann zuhause auch sofort ausgepackt.. enttäuschend stellte ich fest, es lässt sich nicht starten. Ich hab es 3 stunden an dir steckdose gehangen. Keine reaktion, ebenfalls habe ich es mit einem "reset" versucht. Es wurde auch über iTunes versucht. Nichts keine chanse. Das kabel ist nicht defekt, das iphone meine freundin lädt damit.

 

Das handy und der vertrag wurde im shop verlängert.

 

Ärgerlicherweise ist morgen sonntag.

 

Meine frage.. bekomme ich anstandslos ein neues gerät ? Da das neue original eingepackte gerät ja nicht funktioniert. Oder muss ich mich da jetzt auf lange Gespräche einstellen und es muss erst in reperatur geschickt werden? Das wäre super ärgerlich! Da das gerät noch nicht mal in betrieb genommen werden konnte..

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    vor 6 Jahren


    @Gelöschter Nutzer  schrieb:

    Hallo @Phillip Goldenpfenni 


    @Phillip Goldenpfenni  schrieb:

    Ich hoffe sehr wohl, dass die telekom mir anstandlos ein neues gerät gibt. Da ich eine Gewährleistung habe und sie somit als Verkäufer in der schuld stehen. Auf was was anderes lasse ich mich nicht ein. Andernfalls kann das unternehmen sich mit meinem anwalt auseinander setzten. Ich habe ein gerät für 1250€ gekauft. Es lässt sich nach abziehen des Sieges nicht einschalten. Ein überholtes gebrauch  gerät wäre alles andere als lächerlich. Wenn das gerät 1-2 monate in Benutzung war wäre es was anderrs


    Du drohst schon mit dem Anwalt, obwohl du noch nicht im Shop warst.

    Na dann viel Spaß bei der Klage, denn durch Apple-Verträge, gehen defekte Geräte immer erst zu Apple.

    Laut Gesetzeslage, hast du Anspruch auf ein gleichwertiges Gerät in den ersten 6 Monaten.

    Der Shop/Telekom kann aus Kulanz direkt tauschen oder es einschicken.


    Ammenmärchen, das immer wieder aufgetischt wird. Kann dem Käufer doch egal sein, welche Verträge der Händler hat.

    Und wenn du schon laut Gesetzeslage schreibst, dann aber richtig:

     

     
    2.2.1  Nacherfüllung als vorrangiges Recht
    Ist die Kaufsache mangelhaft, so kann der Käufer zunächst Nacherfüllung verlangen (§§ 437 Nr. 1, 439 BGB).
    Der Käufer hat dabei die Wahl zwischen
    • Nachbesserung, also Beseitigung des Mangels durch Reparatur der mangelhaften Kaufsache oder
    • Nachlieferung, also Umtausch der mangelhaften gegen eine neue, mangelfreie Sache.


     

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    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • Akzeptierte Lösung

    akzeptiert von

    vor 6 Jahren

    Die Mitarbeiter des Shops waren auch sehr verwirrt das das gerät kaputt ist. Sie haben es als DOA gewertet ( dead on arrive) und haben mir ein neues gerät sofort ausgehändigt. Nach der arbeit schmeiße ich es an und hoffe es funktioniert alles 

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    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

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