Gelöst
Vertragsverlängerung mit neuem Top-Smartphone
vor 2 Tagen
Hallo,
meine Ende der Mindestvertragslaufzeit ist am 03.04.2026.
Vertragsbeginn war am 04.10.2023.
Man sieht daran also, dass ich von der Möglichkeit Gebrauch gemacht habe, meinen Vertrag bereits ein halbes Jahr vor dem eigentlichen Ende zu verlängern.
So habe ich es in all den Jahren immer gehandhabt und bin damit gut gefahren.
Nun erstmal meine elementare Frage:
Ist es richtig, dass ich meinen Vertrag nun anders als früher erst frühestens am 03.03.2026 verlängern kann, oder habe ich die aktuelle Gesetzeslage falsch verstanden?
Ich frage deswegen, weil ich eigentlich ein neues Smartphone benötige, da das alte wirklich nicht mehr gut funktioniert. Eigentlich hatte ich mich darauf eingestellt, dass am 03.10.2025 im Rahmen der Vertragsverlängerung machen zu können, nun scheint dem aber nicht mehr so zu sein.
Gibt es hier irgendeine Abhilfe in Form von Ausnahmen/Kulanz oder abweichenden Regelungen durch ausdrücklichen Kundenwunsch?
Für mich ist die Aussicht, dass alte Gerät nun noch ein halbes Jahr durchbringen zu müssen, nicht gerade super.
Bringt es etwas, zu kündigen und auf die Kundenrückgewinnung zu warten? Können die etwas eheres anbieten?
Fragen über Fragen... und natürlich mein Dank für jede hilfreiche Antwort!
Gruß,
Martin
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 2 Tagen
Geht nur noch 1 Monat vor Vertragsende seit dem 01.07.25.
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von
vor 2 Tagen
Danke, dann stimmt das also. Das ist natürlich sehr schade.
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von
vor 2 Tagen
Guten Abend @MartinS86,
erstmal ein herzliches Willkommen in unserer Community. :) Schön, dass du den Weg zu uns gefunden hast.
Wie ich gesehen habe, hast du bereits die korrekte Antwort auf dein Anliegen erhalten. Bei weiteren Fragen oder Anliegen helfen wir natürlich gerne weiter.
Freundliche Grüße
Finn A.
0
Uneingeloggter Nutzer
von
vor 2 Tagen
in Form von Ausnahmen/Kulanz oder abweichenden Regelungen durch ausdrücklichen Kundenwunsch?
Hallo,
meine Ende der Mindestvertragslaufzeit ist am 03.04.2026.
Vertragsbeginn war am 04.10.2023.
Man sieht daran also, dass ich von der Möglichkeit Gebrauch gemacht habe, meinen Vertrag bereits ein halbes Jahr vor dem eigentlichen Ende zu verlängern.
So habe ich es in all den Jahren immer gehandhabt und bin damit gut gefahren.
Nun erstmal meine elementare Frage:
Ist es richtig, dass ich meinen Vertrag nun anders als früher erst frühestens am 03.03.2026 verlängern kann, oder habe ich die aktuelle Gesetzeslage falsch verstanden?
Ich frage deswegen, weil ich eigentlich ein neues Smartphone benötige, da das alte wirklich nicht mehr gut funktioniert. Eigentlich hatte ich mich darauf eingestellt, dass am 03.10.2025 im Rahmen der Vertragsverlängerung machen zu können, nun scheint dem aber nicht mehr so zu sein.
Gibt es hier irgendeine Abhilfe in Form von Ausnahmen/Kulanz oder abweichenden Regelungen durch ausdrücklichen Kundenwunsch?
Für mich ist die Aussicht, dass alte Gerät nun noch ein halbes Jahr durchbringen zu müssen, nicht gerade super.
Bringt es etwas, zu kündigen und auf die Kundenrückgewinnung zu warten? Können die etwas eheres anbieten?
Fragen über Fragen... und natürlich mein Dank für jede hilfreiche Antwort!
Gruß,
Martin
Bringt es etwas, zu kündigen und auf die Kundenrückgewinnung zu warten? Können die etwas eheres anbieten?
Hallo,
meine Ende der Mindestvertragslaufzeit ist am 03.04.2026.
Vertragsbeginn war am 04.10.2023.
Man sieht daran also, dass ich von der Möglichkeit Gebrauch gemacht habe, meinen Vertrag bereits ein halbes Jahr vor dem eigentlichen Ende zu verlängern.
So habe ich es in all den Jahren immer gehandhabt und bin damit gut gefahren.
Nun erstmal meine elementare Frage:
Ist es richtig, dass ich meinen Vertrag nun anders als früher erst frühestens am 03.03.2026 verlängern kann, oder habe ich die aktuelle Gesetzeslage falsch verstanden?
Ich frage deswegen, weil ich eigentlich ein neues Smartphone benötige, da das alte wirklich nicht mehr gut funktioniert. Eigentlich hatte ich mich darauf eingestellt, dass am 03.10.2025 im Rahmen der Vertragsverlängerung machen zu können, nun scheint dem aber nicht mehr so zu sein.
Gibt es hier irgendeine Abhilfe in Form von Ausnahmen/Kulanz oder abweichenden Regelungen durch ausdrücklichen Kundenwunsch?
Für mich ist die Aussicht, dass alte Gerät nun noch ein halbes Jahr durchbringen zu müssen, nicht gerade super.
Bringt es etwas, zu kündigen und auf die Kundenrückgewinnung zu warten? Können die etwas eheres anbieten?
Fragen über Fragen... und natürlich mein Dank für jede hilfreiche Antwort!
Gruß,
Martin
Denke nicht, dass das eher geht. Die Telekom muss sich ja auch an Gesetze halten.
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von
vor einem Tag
Das ist natürlich logisch, aber so ganz erschließt sich mir das dennoch nicht.
Dieses Urteil scheint ja eigentlich auf Verbraucherschutz abzuzielen, damit Handyverträge nicht zu lange gemacht werden können.
Wenn jedoch der Verbraucher das sogar will, erschließt sich mir irgendwie nicht der Sinn, das zu verbieten, da ja eigentlich beide Seiten etwas davon hätten.
Die einzige Möglichkeit, früher an ein neues Gerät zu kommen, wäre demnach dann also tatsächlich, es selbst zum vollen Preis zu erwerben? Das scheidet für mich leider aus.
Dann muss ich mein jetziges Gerät leider noch irgendwie bis zum März durchbringen. Das wird zumindest eine Herausforderung.
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Uneingeloggter Nutzer
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Uneingeloggter Nutzer
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