Vertragsverlängerung Magenta Mobil XS Young - Alter und Berechtigung
vor 5 Jahren
Hallo zusammen,
ich habe vor meinem 28. Geburtstag den Vertrag Magenta Mobil XS Young abgeschlossen, in 3 1/2 Monaten läuft dieser aus bzw. verlängert sich automatisch. Nun bin ich aber ja nicht mehr unter 28. Jahre alt, falle also prinzipiell aus der Berichtigung für den Tarif. Trotzdem wird mir im Kundenkonto angezeigt, dass ich den Vertrag verlängern kann. Stimmt das? Und was würde andernfalls passieren, wenn ich den Vertrag nicht kündige, sondern weiterlaufen lasse und sich dieser automatisch um 12 Monate verlängert? Würde ich dann auch in dem Vertrag bleiben, auch wenn ich theoretisch nicht berechtigt bin?
Ich bedanke mich im Voraus für Antworten und wünsche einen schöne Tag.
Beste Grüße!
443
6
Das könnte Ihnen auch weiterhelfen
184
0
2
vor 5 Jahren
Wenn du am Vertrag nix machst und ihn weitere 12 Monate laufen lässt, bleibt der Vertrag so wie er ist (inkl. Young Vorteil).
Sobald du "wackelst" (z.B. aktiv verlängerst um 24 Monate o.ä.) fällt der Young Vorteil raus.
5
Antwort
von
vor 5 Jahren
Hallo nochmal,
Alles klar, dann lasse ich den Vertrag einfach weiter zu den jetzigen Konditionen laufen, ich bin ja sehr zufrieden damit und wollte nur verhindern, dass ich automatisch in einen teureren Tarif hochgestuft werde.
Vielen Dank und einen schönen Tag euch.
Antwort
von
vor 5 Jahren
Hallo nochmal zusammen,
ich habe gerade mit einem Telekom-Mitarbeiter Rücksprache gehalten, um auf Nummer sicher zu gehen. Dieser hat mir gesagt, dass die Aussagen hier nicht stimmen und ich den Young-Vorteil automatisch verlieren, dann mehr zahlen muss und weniger Leistung habe, wenn sich der Vertrag automatisch verlängert und ich ihn nicht kündige. Kann sich das vielleicht nochmal jemand offizielles von der Telekom ansehen und mit eine verbindliche Aussage dazu geben? Oder jemand seine Erfahrungen teilen?
Liebe Grüße,
Christina.
Antwort
von
vor 5 Jahren
wenn du nichts unternimmst, verlängert sich der Vertrag um 12 Monate und alles bleibt wie es ist.
Viele Grüße
Christoph T.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Uneingeloggter Nutzer
Frage
von