Vorteil Vertragsverlängerung/Tarifwechsel bei Laufzeitende?
vor 12 Jahren
Mein Vertrag ist Mitte 2013 ausgelaufen. Weder davor, noch bis heute habe ich weder den Tarif gewechselt, noch den Vertrag aktiv verlängert.
Worin besteht jetzt der Vorteil oder auch der Unterschied zwischen einem Tarifwechsel (bei Laufzeit Ende des Vertrages seit 2013) und der Vertragsverlängerung?
Bei beiden Optionen werden mir die jeweils gleichen Leistungen (Tarife) zum identischen Preis angeboten. (Ich benötige kein neues Handy).
Sehe ich das richtig: Mein Vertrag ist ausgelaufen, somit jederzeit kündbar. Nun kann ich den ausgelaufenen Vertrag weiter nutzen und z.B. in einen anderen Tarif wechseln. Vertragslaufzeit ist somit monatlich?
Sollte ich den Vertrag aktiv verlängern, habe ich eine neue Vertragslaufzeit von 24 Monaten.
Ich erkenne hier keinen Mehrwert für mich, zumal mit bei keiner der beiden Varianten ein besseres Angebot gemacht wird.
Was übersehe ich?
Worin besteht jetzt der Vorteil oder auch der Unterschied zwischen einem Tarifwechsel (bei Laufzeit Ende des Vertrages seit 2013) und der Vertragsverlängerung?
Bei beiden Optionen werden mir die jeweils gleichen Leistungen (Tarife) zum identischen Preis angeboten. (Ich benötige kein neues Handy).
Sehe ich das richtig: Mein Vertrag ist ausgelaufen, somit jederzeit kündbar. Nun kann ich den ausgelaufenen Vertrag weiter nutzen und z.B. in einen anderen Tarif wechseln. Vertragslaufzeit ist somit monatlich?
Sollte ich den Vertrag aktiv verlängern, habe ich eine neue Vertragslaufzeit von 24 Monaten.
Ich erkenne hier keinen Mehrwert für mich, zumal mit bei keiner der beiden Varianten ein besseres Angebot gemacht wird.
Was übersehe ich?
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vor 12 Jahren
Ein Tarifwechsel ist jederzeit, auch während der Bindefrist im laufenden Vertrag möglich. Erfolgt der Wechsel in einen günstigeren Tarif, wird ein Wechselentgelt berechnet; andererseits ist der Wechsel in einen höherwertigen Tarif kostenfrei. Letzteres gilt auch bei einem Tarifwechsel zum Ende der Bindefrist.
Bei einer Vertragsverlängerung gehen Sie erneut eine Bindefrist ein und erhalten ein neues vergünstigtes Handy. Benötigen Sie kein neues Endgerät, können Sie den Vertrag ohne Handy abschließen und der Vertrag wird entsprechend günstiger.
Sie können natürlich auch nichts unternehmen. Wird der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt, verlängert er sich automatisch um ein Jahr.
Mein Vorschlag: Wenn Sie kein neues Handy benötigen, wechseln Sie zum Ende der Vertragslaufzeit in einen Tarif ohne Handy.
Viele Grüße,
Klaus-Peter
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von
vor 10 Jahren
In der Hotline will keiner zu der obigen Aussage mit der Bindefirst stehen, dort heißt es das Wechselentgelt wäre grundsätzlich fällig...
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von
vor 10 Jahren
um welche Aussage geht es denn konkret? Der Thread hier ist inzwischen über 2 Jahre alt, in dieser Zeit kann sich durchaus auch mal etwas geändert haben.
Viele Grüße
Michael
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vor 12 Jahren
Ein Tarifwechsel ist jederzeit, auch während der Bindefrist im laufenden Vertrag möglich. Erfolgt der Wechsel in einen günstigeren Tarif, wird ein Wechselentgelt berechnet; andererseits ist der Wechsel in einen höherwertigen Tarif kostenfrei. Letzteres gilt auch bei einem Tarifwechsel zum Ende der Bindefrist.
Ein Tarifwechsel ist jederzeit, auch während der Bindefrist im laufenden Vertrag möglich. Erfolgt der Wechsel in einen günstigeren Tarif, wird ein Wechselentgelt berechnet; andererseits ist der Wechsel in einen höherwertigen Tarif kostenfrei. Letzteres gilt auch bei einem Tarifwechsel zum Ende der Bindefrist.
Fast richtig eine sache fehlt noch wechselt man in den selben Tarif den man schon hat aber z.b. inzwischen z.b. mehr Datenvolumina bietet (somit hochwertiger meiner meinung nach) für Neukunden fält auch die Wechselgebür von 49,95 Euro an ganz toll !
Z.b. Bei mir so gewesen habe einen Handy Vertrag Complete Mobil M (Festnetz) mit Handy für 49,95 mit 300 MB Datenvolumen abgeschlossen damals mit iPhone5 (64 Gb). Wenn ich dann innerhalb des ersten Jahres in den selben Tarif wechseln wollte mit inzwischen 700 MB (alle anderen konditioen gleich) Sollte ich einmalig 49,95 Euro Wechselgebür dafür zahlen was ich echt ungerecht fand. Habe ich nicht gemacht den ab Sebtember kann ich wechseln ohne die Gebür weil es dann gegen ende zugeht dann hoffendlich mit iPhone6.
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vor 12 Jahren
Worin besteht der Vorteil, wenn ich bei einem bereits seit 2013 ausgelaufenem Vertrag zwischen den beiden Option "Tarifwechsel" und "Vertragsverlängerung ohne Handy" jeweils die gleichen Tarife zu gleichen Kosten angeboten bekomme?
Anders ausgedrückt: Mein Vertrag ist seit 2013 ausgelaufen. Ich möchte jetzt einen besseren Tarif buchen, als ich bisher habe - also Upgraden.
Wenn ich jetzt ein "Tarifwechsel" mache, fällt kein Wechselentgelt an (da Upgrade in höherwertigen Vertrag) und die Vertragslaufzeit verlängert sich nicht um weitere 24 Monate - da mein Vetrag ja ausgelaufen ist und ich ihn mit einem Tarifwechsel nicht aktiv verlängere, richtig?
Wenn ich jedoch eine "Vertragsverlängerung ohne Handy" wähle und den entsprechend höherwertigen Tarif zu gleichen Konditionen wie bei der oben genannten Option auswähle, dann verlängert sich der Vertrag um weitere 24 Monate - korrekt?
Aus meiner Sicht macht es hier für mich keinen Sinn die Option "Vertragsverlängerung" zu wählen - oder?
Wie sieht die Kündigungsfrist eines "ausgelaufenen" Vertrages ohne aktive Verlängerung aus?
Danke!
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vor 12 Jahren
Fast richtig
Nein, genau richtig
„Höherwertiger“ bedeutet in diesem Fall ein Tarif, welcher mindestens 5 Euro teurer ist. In Ihrem Beispiel geht es um einen gleichwertigen Tarif, der für Sie bessere Optionen enthält
Viele Grüße,
Klaus-Peter
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vor 12 Jahren
Aber Danke ich hab mich ja damals mit abgefunden und der September kommt ja bald dann hab ich 400 MB mehr zum selben Preis ohne die Wechselgebür und bin zufrieden...
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vor 12 Jahren
Klaus, danke für Deine Antwort. Diese hilft mir allerdings in keiner Weise weiter. Worin besteht der Vorteil, wenn ich bei einem bereits seit 2013 ausgelaufenem Vertrag zwischen den beiden Option "Tarifwechsel" und "Vertragsverlängerung ohne Handy" jeweils die gleichen Tarife zu gleichen Kosten angeboten bekomme? Anders ausgedrückt: Mein Vertrag ist seit 2013 ausgelaufen. Ich möchte jetzt einen besseren Tarif buchen, als ich bisher habe - also Upgraden. Wenn ich jetzt ein "Tarifwechsel" mache, fällt kein Wechselentgelt an (da Upgrade in höherwertigen Vertrag) und die Vertragslaufzeit verlängert sich nicht um weitere 24 Monate - da mein Vetrag ja ausgelaufen ist und ich ihn mit einem Tarifwechsel nicht aktiv verlängere, richtig? Wenn ich jedoch eine "Vertragsverlängerung ohne Handy" wähle und den entsprechend höherwertigen Tarif zu gleichen Konditionen wie bei der oben genannten Option auswähle, dann verlängert sich der Vertrag um weitere 24 Monate - korrekt? Aus meiner Sicht macht es hier für mich keinen Sinn die Option "Vertragsverlängerung" zu wählen - oder? Wie sieht die Kündigungsfrist eines "ausgelaufenen" Vertrages ohne aktive Verlängerung aus? Danke!
Klaus, danke für Deine Antwort. Diese hilft mir allerdings in keiner Weise weiter.
Worin besteht der Vorteil, wenn ich bei einem bereits seit 2013 ausgelaufenem Vertrag zwischen den beiden Option "Tarifwechsel" und "Vertragsverlängerung ohne Handy" jeweils die gleichen Tarife zu gleichen Kosten angeboten bekomme?
Anders ausgedrückt: Mein Vertrag ist seit 2013 ausgelaufen. Ich möchte jetzt einen besseren Tarif buchen, als ich bisher habe - also Upgraden.
Wenn ich jetzt ein "Tarifwechsel" mache, fällt kein Wechselentgelt an (da Upgrade in höherwertigen Vertrag) und die Vertragslaufzeit verlängert sich nicht um weitere 24 Monate - da mein Vetrag ja ausgelaufen ist und ich ihn mit einem Tarifwechsel nicht aktiv verlängere, richtig?
Wenn ich jedoch eine "Vertragsverlängerung ohne Handy" wähle und den entsprechend höherwertigen Tarif zu gleichen Konditionen wie bei der oben genannten Option auswähle, dann verlängert sich der Vertrag um weitere 24 Monate - korrekt?
Aus meiner Sicht macht es hier für mich keinen Sinn die Option "Vertragsverlängerung" zu wählen - oder?
Wie sieht die Kündigungsfrist eines "ausgelaufenen" Vertrages ohne aktive Verlängerung aus?
Danke!
Gut das wir das geklärt haben! Nun wünsche ich mir eine Antwort zu dem von mir hier drüber zitierten Text
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vor 12 Jahren
Nun wünsche ich mir eine Antwort zu dem von mir hier drüber zitierten Text
Ihr Wunsch ist mir Befehl ;)
Wenn ich jetzt ein "Tarifwechsel" mache, fällt kein Wechselentgelt an (da Upgrade in höherwertigen Vertrag) und die Vertragslaufzeit verlängert sich nicht um weitere 24 Monate
So ist es.
Wenn ich jedoch eine "Vertragsverlängerung ohne Handy" wähle und den entsprechend höherwertigen Tarif zu gleichen Konditionen wie bei der oben genannten Option auswähle, dann verlängert sich der Vertrag um weitere 24 Monate - korrekt?
Ja, genau, obwohl der Satz so nicht gemeint ist. Hinter der Formulierung steckt der Vorschlag, einen Tarif mit vergünstigtem Handy oder den bestehenden Tarif ohne Handy zu wählen. Beides bedeutet dann eine neue Vertragslaufzeit.
Wie sieht die Kündigungsfrist eines "ausgelaufenen" Vertrages ohne aktive Verlängerung aus?
Die Frist beträgt 3 Monate zum Vertragsende. Verstreicht der Termin, verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr.
Viele Grüße,
Klaus-Peter
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vor 12 Jahren
Wie sieht die Kündigungsfrist eines "ausgelaufenen" Vertrages ohne aktive Verlängerung aus? Wie sieht die Kündigungsfrist eines "ausgelaufenen" Vertrages ohne aktive Verlängerung aus? Wie sieht die Kündigungsfrist eines "ausgelaufenen" Vertrages ohne aktive Verlängerung aus? Die Frist beträgt 3 Monate zum Vertragsende. Verstreicht der Termin, verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr.
Wie sieht die Kündigungsfrist eines "ausgelaufenen" Vertrages ohne aktive Verlängerung aus?
Die Frist beträgt 3 Monate zum Vertragsende. Verstreicht der Termin, verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr.
Danke für die Aufklärung!
Zum letzten, oben zitierten Punkt, hätte ich noch eine Rückfrage: Mein Vertrag lief bereits im Juli 2013 aus. Da der Juli 2014 bereits vorbei ist, bin ich also nun in einem Vertrag, der noch bis Juli 2015 läuft, welchen ich bis spätestens April 2015 kündigen müsste - sofern ich das wünschte?
In meinem Kundencenter finde ich diesen Hinweis nirgends. Dort steht nur, dass mein Vertrag ausgelaufen sei. Also gilt bei "ausgelaufenen Verträgen" eine Vertragslaufzeit von 1 Jahr, welche sich jeweils stillschweigend um ein weiteres Jahr verlängert?
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vor 12 Jahren
Sie beschreiben das genau richtig und ich kann Ihren Punkten nicht viel hinzufügen.
Viele Grüße,
Klaus-Peter
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