Gelöst
Warum stoppt die monatliche Zuzahlung für ein Handy bei Ablauf der 24 Monate nicht automatisch
vor 9 Jahren
Warum stoppt die monatliche Zuzahlung für ein Handy bei Ablauf der 24 Monate nicht automatisch?
Hat die Telekom hier mal wieder ein Hintertürchen gefunden um sich zu bereichern?
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 9 Jahren
Ich denke das hat damit nichts zu tun.
Du hast einen Tarif mit Handy abgeschlossen und hast die Möglichkeiten diesen mit neuem subventioniertem Gerät entsprechend zu verlängern. Sofern Du kein neues Handy benötigst, mache doch einfach eine VVL ohne neues Gerät. Bei Bedarf kannst Du dann jederzeit wieder hochwechseln.
Und in den AGB wirst Du einen solchen Passus auch nie egal bei wem finden...
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von
vor 9 Jahren
Es geht hier nicht um mich oder darum das ich aus einem Vertrag raus will sondern um eine grundsätzliche Frage die ich einfach mal gestellt haber weil es mich interessiert. Dachte dafür ist diese Community da.
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von
vor 9 Jahren
Es geht hier nicht um mich oder darum das ich aus einem Vertrag raus Willem sondern um eine grundsätzliche Frage die ich einfach mal gestellt haber weil es mich interessiert. Dachte dafür ist diese Community da.
Es geht hier nicht um mich oder darum das ich aus einem Vertrag raus Willem sondern um eine grundsätzliche Frage die ich einfach mal gestellt haber weil es mich interessiert. Dachte dafür ist diese Community da.
Selbstverständlich ist diese Communtity auch für Deine grundsätzliche Frage da.
Daher habe ich eine grundsätzliche Antwort formuliert.
VG kws
von
vor 9 Jahren
Das ist mir schon klar aber der Mobilfunkvertrag mit Zuzahlung basiert ja auf einem Finanzierungsplan für ein bestimmtes Handy. Wenn das Handy dann nach 24 Monaten sozusagen abbezahlt ist, kann man doch eigentlich erwarten, dass der Vertragspartner dann auch aufhört weiter dafür abzukassieren. Hier wird ja stillschweigend auch bei Menschen die nicht so handyafin sind wie ich teilweise jahrelang für etwas kassiert was längst bezahlt ist. Ich halte das zumindest moralisch für verwerflich auch wenn es nicht in den AGB´s steht. Man könnte es auch Abzocke nennen.
Das ist mir schon klar aber der Mobilfunkvertrag mit Zuzahlung basiert ja auf einem Finanzierungsplan für ein bestimmtes Handy. Wenn das Handy dann nach 24 Monaten sozusagen abbezahlt ist, kann man doch eigentlich erwarten, dass der Vertragspartner dann auch aufhört weiter dafür abzukassieren. Hier wird ja stillschweigend auch bei Menschen die nicht so handyafin sind wie ich teilweise jahrelang für etwas kassiert was längst bezahlt ist. Ich halte das zumindest moralisch für verwerflich auch wenn es nicht in den AGB´s steht. Man könnte es auch Abzocke nennen.
Du unterliegst ja gleich mehreren Irrtümern.
Und genau aus diesen Gründen kann und darf man es nicht Abzocke nennen.
Und wenn Du Abzocke noch mit Betrug gleichgestellt wisen möchtest, dann müsstest Du noch mit Konsequenzen rechnen, ok?
Es ist aber leider so, dass heute alle immer daran erinnert werden vom Vertragspartner, um nicht in eine Kostenfalle zu laufen.
Selbst wollen sich die Wenigsten damit auseinandersetzen und schon gar nicht die AGB lesen, oder?
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vor 9 Jahren
Hast doch gesehen, dass es ein Tarif "mit Handy" oder "mit Top-Handy" war.
Eine Grundlage, dass diese beiden Bestandteile wegfallen, gibt es nicht.
Da diese beiden Sachen genau genommen nicht an genau ein Handy oder eine Laufzeit gebunden sind.
Wurde vor ein paar Wochen erst nochmal von einem Gericht so festgehalten.
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 9 Jahren
Hallo @RalfCM,
Tarife der Telekom enthalten - entgegen einer weit verbreiteten Auffassung - keine Zuzahlung für ein Handy.
Es gibt nur einen höheren Grundpreis für die Option, ein Gerät mit geringerer Zuzahlung zu erwerben. Ob der Kunde von dieser Option Gebrauch macht, ist seine Sache.
Der Kunde kann auf diese Option durch einen Vertragswechsel bei Ende der Vertragslaufzeit einfach verzichten.
Diese Unterscheidung ist nicht spitzfindig. Sie ist notwendig, da die Verträge sonst als Verbundgeschäft mit Elementen eines Verbraucherkredits eingestuft werden müssten - mit sehr weitreichenden Folgen.
VG kws
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