Gelöst

Wie häufig darf man den Tarif wechseln?

vor 2 Jahren

Mein Handyvertrag (M) ist aufgelaufen und im Hinblick auf den Wegfall von StreamOn für Bestandskunden habe ich bereits jetzt auf den Tarif S Flex gewechselt. Aber wie oft geht so ein Wechsel überhaupt? Kann ich demnächst auch wieder in den M oder L wechseln, um daraufhin wieder in den S zu gehen?

 

Oder gibt es da Sperrzeiten? Die Vertragsangaben in meinem Kundencenter sind nicht sehr aussagekräftig. Da wird nur auf die geltenden Vertragsbedingungen hingewiesen. 

 

 

329

6

    • vor 2 Jahren

      Eiserne Regel:

      Höherwertig ( teurer) geht immer.

      Niederwertig geht nur am Ende der MVLZ .

      JEDE aktive Änderung des bestehenden Tarifs startet eine neue Mindestvertragslaufzeit in den maximal erlaubten gesetzlichen Grenzen.

      3

      Antwort

      von

      vor 2 Jahren

      mann-ohh-mann

      JEDE aktive Änderung des bestehenden Tarifs startet eine neue Mindestvertragslaufzeit

      JEDE aktive Änderung des bestehenden Tarifs startet eine neue Mindestvertragslaufzeit
      mann-ohh-mann
      JEDE aktive Änderung des bestehenden Tarifs startet eine neue Mindestvertragslaufzeit

      Die beim Flextarif 30 Tage beträgt, oder?

      Antwort

      von

      vor 2 Jahren

      Gut, MVLZ gibt's bei flex ja nicht wirklich, theoretisch kann aber eine Wechselgebühr fällig werden, ebenso kann wie jeder Vertrag auch ein Tarifwechsel abgelehnt werden, einen rechtlichen Anspruch gibt's also nicht. 

      Antwort

      von

      vor 2 Jahren

      patrickn

      Gut, MVLZ gibt's bei flex ja nicht wirklich

      Gut, MVLZ gibt's bei flex ja nicht wirklich
      patrickn
      Gut, MVLZ gibt's bei flex ja nicht wirklich

      Richtig. Die Kündigungsfrist ist wie bei den 24-Monatsverträgen einen Monat.

      Allerdings gab es im Forum Threads in welchen Kunden mit Flexvertrag zumindest nicht einfach auf einen anderen Tarif umsteigen konnten. Sprich der Tarifwechsel geht zwar möglicherweise - aber nur mit Geschiss, sodass man z.B. einen Teamie unterstützend braucht.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 2 Jahren

      Gut, MVLZ gibt's bei flex ja nicht wirklich, theoretisch kann aber eine Wechselgebühr fällig werden, ebenso kann wie jeder Vertrag auch ein Tarifwechsel abgelehnt werden, einen rechtlichen Anspruch gibt's also nicht. 

      0

    • vor 2 Jahren

      Sven B.

      Kann ich demnächst auch wieder in den M oder L wechseln, um daraufhin wieder in den S zu gehen?

      Kann ich demnächst auch wieder in den M oder L wechseln, um daraufhin wieder in den S zu gehen?
      Sven B.
      Kann ich demnächst auch wieder in den M oder L wechseln, um daraufhin wieder in den S zu gehen?

      Beim Flex Tarif sind die Tarifwechsel nach Ablauf von jeweils 1 Monat möglich.

      0

      Uneingeloggter Nutzer

      Frage

      von