Zahlungsunfähigkeit wegen COVID-19 - Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht
vor 5 Jahren
Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Handyvertrag wurde Aufgrund von Zahlungsunfähigkeit, die durch Covid-19 entstanden ist, gesperrt.
Leider hab ich durch die Telekom keine Unterstützung bekommen, obwohl es das "Gesetz
zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht" gibt.
Wer kann mir helfen, oder hat ähnlich Probleme?
MfG
Stefan Loibl
458
0
5
Das könnte Ihnen auch weiterhelfen
748
8
2
vor 3 Jahren
541
0
4
Das könnte Sie auch interessieren
Kaufberatung anfragen
Füllen Sie schnell und unkompliziert unser Online-Kontaktformular aus, damit wir sie zeitnah persönlich beraten können.
Angebote anzeigen
Informieren Sie sich über unsere aktuellen Mobilfunk-Angebote.
vor 5 Jahren
@sloibl Das war klar, die Mahnungen sind schon vor Corona gekommen (Jan/Feb/sonst würde nicht im April gesperrt werden.
Da nützt das Schreiben überhaupt nichts.
0
vor 5 Jahren
@sloibl,
Hilfe kann ggf. leichter erfolgen, wenn du dein datengeschütztes Profil (siehe Signatur unter meinem Text) befüllst. Nach Erledigung bitte eine kurze Rückmeldung geben.
1
Antwort
von
vor 5 Jahren
Hallo @sloibl
seit 2018 fehlen ja Deine Profildaten https://telekomhilft.telekom.de/t5/Telefonie-Internet/Eskalieren-eines-Problems/m-p/3071693#M896032
Bitte wie hier erwähnt diese mal ergänzen:
=> Profildaten , diese Daten sind nur für das Telekom hilft Team ersichtlich und nicht öffentlich. Speichern nicht vergessen, danach kurz schreiben wenn erfolgreich erledigt - Danke !
Gruß
Waage1969
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 5 Jahren
mein Handyvertrag wurde Aufgrund von Zahlungsunfähigkeit, die durch Covid-19 entstanden ist, gesperrt.
mein Handyvertrag wurde Aufgrund von Zahlungsunfähigkeit, die durch Covid-19 entstanden ist, gesperrt.
Das ist doch völlig legitim.
Die Telekom hätte auch den Vertrag kündigen und die Außenstände durch ein Inkassobüro bzw. gerichtlich einfordern können.
Man kann zwar aus aktuellem Anlaß einen Zahlungsaufschub erbitten, aber aufgeschoben heißt nicht aufgehoben.
Gezahlt werden muß trotzdem!
0
vor 5 Jahren
Guten Morgen @sloibl!
Ich würde gerne schauen, was ich da tun kann. Magst du dazu bitte einmal hier deine Daten erfassen und mir anschließend eine kurze Rückmeldung geben?
Es tut mir sehr, sehr leid, dass dir durch die Covid-19 Pandemie finanzielle Schwierigkeiten entstanden sind
Vielen Dank und liebe Grüße
Romina D.
0
Uneingeloggter Nutzer
Frage
von