Rauchmelder nach Batteriewechsel defekt
4 years ago
Guten Tag,
Ich wollte bei meinem Telekom SmartHome Rauchmelder die Batterien wechseln. Nachdem ich das getan habe drehte ich den Rauchmelder wieder in die Fassung. Da fiel auf einmal das kleine, schwarze, viereckige Teil mit dem kleinen roten Stift heraus. Ich habe versucht, es wieder zusammen zu stecken, jedoch funktionierte das nicht. Der Rauchmelder wurde nicht einmal mit viel Kraft hinein gedreht. Das darf doch nicht sein, dass so ein Teil so schnell kaputt geht beim ersten Batteriewechsel. Zur Veranschaulichung habe ich ein Bild anbei gesendet.
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4 years ago
Wenn du das Gerät direkt bei der Telekom gekauft hast und noch innerhalb der Gewährleistungsfristen bist, nutze
https://www.telekom.de/hilfe/geraete-zubehoer/geraete-service/geraetetausch?url-parameter.smarthome=tausch
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4 years ago
Hallo @Nucleus
sofern von der Telekom gekauft, entweder 08003301000 anrufen oder besser auf einen Teamie warten.
in dem Fall nutzt der Link nichts, da du bei Smart Home Geräten nach zwei Klicks auf die Hotline verwiesen wirst. @ak123
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4 years ago
@RomanoDrews
Vielleicht einfach mal kurz und knapp die Erklärung:
Die Gewährleistung umfasst sowohl die Haftung für Sachmängel, d. h. Mängel in Bezug auf die Beschaffenheit des Kaufgegenstandes, als auch für Rechtsmängel, wie z. B. das fehlende Eigentum (sofern kein gutgläubiger Erwerb möglich ist). Ein vom Verkäufer zu vertretender Mangel muss bei Gefahrenübergang (also meist nach § 446 BGB bei Übergabe der Sache) vorliegen (§ 434 Abs. 1 S. 1 BGB); jedoch können auch später auftretende Defekte Sachmängel sein, wenn sie schon bei Gefahrübergang „im Keim“ angelegt waren (so genannte Keimtheorie). Beim Kauf von Verbrauchsgütern (= beweglichen Sachen) sieht das Gesetz (§ 477 BGB) als grundsätzliche Beweiserleichterung für Verbraucher vor, dass ein Mangel, der sich innerhalb von sechs Monaten nach Gefahrübergang zeigt, bereits beim Kauf vorhanden gewesen sein dürfte (Beweislastumkehr), es sei denn, das Gegenteil wäre offensichtlich.
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4 years ago
Die Gewährleistung ist Kunden gesetzlich zugesichert, eine Garantie bieten Hersteller und Händler freiwillig an. Laut Gewährleistung darf der Kunde beim Kauf von mangelhafter Ware diese bis zu 24 Monate reklamieren. Eine Garantie kann die Gewährleistung in keinem Fall verringern oder ersetzen. Bedeutet ist innerhalb 2 Jahre etwas kaputt, muss nachgebessert werden.
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4 years ago
Klar kann er innerhalb 24 Monaten reklamieren aber es gilt nach 6 Monaten die Beweistlastumkehr.
Es hat nichts damit zu tun dass (wie du am Anfang beschrieben hast) bei der Gewährleistung eine einwandfreie Funktion für 24 Monate garantiert wird. Das ist die Garantie eines Herstellers.
Vielleicht hast du den Text den ich oben geschrieben habe noch nicht gut genug durchgelesen 😉
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