Gelöst
Überwachungskamera an Telefonmast
vor einem Jahr
Hallo!
Eine kurze Frage hier im Forum:
Ist es erlaubt, eine Videoüberwachungskamera sowie zwei Scheinwerfer an einem Telekom-Mast zu montieren? Es ist ein alter Holzmast, der als Träger für die Telefon-Leitung noch aktiv ist. Der Strom für die Kamera und die Scheinwerfer wird am Mast hinaufgeführt. Ich hoffe, man kann es auf den Bildern erkennen.
DANKE!
Elni
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vor 6 Jahren
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vor einem Jahr
Grüße @Elni1
Der Strom für die Kamera und die Scheinwerfer wird am Mast hinaufgeführt. Ich hoffe, man kann es auf den Bildern erkennen.
Wer weis, ob dafür eine Genehmigung vorliegt.
Daher frage ich mal, warum fragt man?
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vor einem Jahr
Denke mal das ist nicht erlaubt (weil der Mast gehört nicht dir),
wenn der Mast mit Steigeisen bestiegen wird und dabei das Stromkabel beschädigt wird,
kann das sogar Lebensgefahr für den Techniker bedeuten.
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vor einem Jahr
Braucht man dafür eine Genehmigung? Von der Telekom? Was muss denn erfüllt sein, damit eine Genehmigung erteilt wird? Ein formloser Antrag?
7
Antwort
von
vor einem Jahr
Hast recht. Macht Sinn. 😄
Antwort
von
vor einem Jahr
@Elni1 Mach doch mal bitte ein Bild mit der Mastnummer/QR Code am Schaft. Danke
Antwort
von
vor einem Jahr
Der Mast hat eine Nummer?
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor einem Jahr
@Elni1
Ich frage noch mal, wofür willst du das wissen?
7
Antwort
von
vor einem Jahr
Die Kamera habe ich nicht da hingebaut. Sie zeigt aber unter anderem auch auf mein Grundstück.
Ordnungsamt und das Ding ist weg.
Antwort
von
vor einem Jahr
Ordnungsamt sieht sich nicht zuständig, da Privatgrundstück.
Antwort
von
vor einem Jahr
Die Kamera habe ich nicht da hingebaut. Sie zeigt aber unter anderem auch auf mein Grundstück.
Das dürfte eine Verletzung Deiner Persönlichkeitsrechte sein.
(Mal ganz von den Telekomaspekten hinsichtlich Sachbeschädigung abgesehen).
Vgl z.B. https://www.ra-kotz.de/persoenlichkeitsrechtsverletzung-videokameraausrichtung-auf-nachbargrundstueck.htm
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor einem Jahr
Nein, natürlich nicht
8
Antwort
von
vor einem Jahr
1/6 der Gesamtlänge aber mindestens 1,50 m (für Kommunikationsleitungen) ist die Empfehlung
1/6 der Gesamtlänge aber mindestens 1,50 m (für Kommunikationsleitungen) ist die Empfehlung
Hatte noch so was von 130-150cm im Hinterkopf,
ist aber auch schon über 30J her wo ich die gestellt habe und hoch geklettert bin
(was ich mit gemerkt habe, schaust du auf den Nagel nach unten "Sicher",
schaust du auf den Nagel nach oben, nicht besteigen.
)
Antwort
von
vor einem Jahr
@Lin J. DANKE! Telnr. in Kontaktdaten hinterlegt.👍
Antwort
von
vor einem Jahr
also Mast wo Einschlagnägel in Augenhöhe oder tiefer sind kann man nach Prüfung besteigen, sind die Nägel auf 2m oder höher, steig ich da nicht mehr rauf.
sind die Nägel auf 2m oder höher, steig ich da nicht mehr rauf.
Das ist aber zumindest für die letzten 30 Jahre nicht ganz richtig. Die Nägel sind genau 3,50m vom Mastfuß angebracht. Und da der Mast genau 1,50m eingegraben wird (Ausnahmen bei felsigem Boden), sind die Nägel dann in 2m Höhe. Tiefer sollen sie auch nicht sein.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor einem Jahr
Na um zu wissen, ob es so bleiben darf oder eben nicht erlaubt ist.
Na um zu wissen, ob es so bleiben darf oder eben nicht erlaubt ist.
Wenn du das Ding angebracht haben solltest. Pech für dich, und nein, wenn es nicht von der TK selbst angebracht wurde ist es nicht zulässig. Feddich.
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vor einem Jahr
Also folgendes als Fallbeispiel.
Ein Bauer bei uns hat ungefragt und eigenmächtig an den Telefonmasten der Telekom ein Kabel für seine Elektrozaun festgemacht und sogar eine Strasse gequert.
Ergebnis für ihn. Das Kabel wurde kostenpflichtig durch die Telekom entfernt. Die Beschädigungen an den Masten durch anbringen von Schraubhaken wurden auch kostenpflichtig instandgesetzt. Hinzu kam, das keine Genehmigung zum Queren der Strasse vorlag. Alles in allem eine teure Angelegenheit für den Bauern.
Zu deinen Bildern. Nein. Es ist definitiv nicht erlaubt irgendetwas an den Telefonmasten der Telekom anzubringen.
Wenn dich die Kameras stören kannst du das der Telekom melden und die wird sich darum kümmern das alles entfernt wird und in einen ordnungsgemäßen Zustand versetzt wird.
Im Grund könnte man dem Errichter sogar eine Manipulation nach §317 StGB vorwerfen.
https://dejure.org/gesetze/StGB/317.html
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vor einem Jahr
@Elni1
du kannst auch das Formular im verlinkten Thread nutzen, hier liegt ja klar eine Beschädigung des Mastes vor, über das Formular kannst du alles melden, mal schauen ob die Telekom dann tätig wird
https://telekomhilft.telekom.de/t5/Festnetz-Internet/Sammelthema-Schaden-an-Telefonmasten-und-Verteilerkaesten-melden/td-p/5236812
Gegen die Kameras und deren Ausrichtung kannst du auch zivilrechtlich vorgehen, ein Anwalt deines geringsten Misstrauens wird dich gerne beraten.
20
Antwort
von
vor einem Jahr
Richtig. So sehe ich es auch. Deswegen möchte ich auch erst den gerichtlichen Teil abwarten. Wenn das schiefgeht, dann würde ich eine Prüfung durch die Telekom anstreben.
Mit instrumentalisieren hat das aber nichts zu tun. Das sind zwei verschiedene Dinge, die aber das gleiche Ziel haben.
Ziel ist, dass die Kamera verschwindet, entweder über
1. Frage der Rechtmäßigkeit der Kameraüberwachung oder über
2. Frage der Rechtmäßigkeit von Anbauten an Masten der Telekom
Mal schauen.
Antwort
von
vor einem Jahr
@HappyGilmore
Glaub mir, der Anwalt hat das alles eingebracht inkl. Fotos mit denen ich die Kamera von vorn fotografieren. Ich kann in die Linse schauen, also wird die Linse mich auch sehen können. Und Maskierung hin oder her, der Kamera kann man nicht ansehen, was gerade eingestellt ist und was nicht. Also muss ich davon ausgehen, dass sie mich erfassen kann. Ich habe keine Zweifel, das die Kamera dort nicht legitim ist.
Aber das muss eben das Gericht feststellen, meine Einschätzung oder die des Anwalts zählt da leider nicht.
Deswegen hatte ich ja die Hoffnung, dass die Anbringung an dem Mast nicht legitim ist, denn das wäre ja auf diesem Weg noch eine Möglichkeit um den Abbau zu erreichen.
Hinweisschilder gibt es keine. Sie sollten angebracht sein, müssen aber nicht.
Ordnungsamt sieht sich nicht zuständig, da Privatgrundstück und kein öffentl. Raum.
Antwort
von
vor einem Jahr
Hinweisschilder gibt es keine. Sie sollten angebracht sein, müssen aber nicht.
Sehe ich anders. Kann aber dein Anwalt klären. Denn ich meine wenn eine Überwachung durch Kameras stattfindet ist auch auf diese Überwachung mittels Hinweisschilder hinzuweisen.
Deswegen hatte ich ja die Hoffnung, dass die Anbringung an dem Mast nicht legitim ist, denn das wäre ja auf diesem Weg noch eine Möglichkeit um den Abbau zu erreichen.
Da brauchst du nicht hoffen. Es ist definitiv nicht legitim und dein Nachbar hat mit Sicherheit auch keine Genehmigung.
Auch gehört der Mast nicht ihm selbst wenn er es behauptet. Er hat maximal durch einen GNV der Aufstellung des oder der Masten durch die Telekom (oder Bundespost) zugestimmt.
Ich VERMUTE dass die Telekom sich da nicht instrumentalisieren lässt, da kurzfristig etwas zu machen.
Einfach der Telekom melden über das hier verlinkte Formular und die Telekom wird handeln. Hat wie in meinem Eingangsbeitrag erwähnt bei dem Bauern in unserer Nachbarschaft auch funktioniert. Dort hat man auch die Telekom informiert, das dort an der Mastlinie etwas hängt was da nicht hingehört.
Wenn dein Nachbar das so in der Form weiter betreiben will kannst du aber davon ausgehen das er dann selbst einen Mast aufstellt um das ganze weiterzubetreiben.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor einem Jahr
Beachtet bitte, dass es hier nicht um das Setzen von Masten geht, sondern um das Anbringen von Gerätschaften
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vor einem Jahr
https://www.lfd.niedersachsen.de/startseite/infothek/faqs_zur_ds_gvo/videouberwachung/fragen-und-antworten-zur-videoueberwachung-175245.html
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Uneingeloggter Nutzer
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von