Gewährleistung AirPods Max – Online-Reparaturportal lehnt Seriennummer ab

vor 2 Stunden

Hallo Telekom-hilft-Team,

ich benötige Unterstützung bei einem Gewährleistungsfall für meine Apple AirPods Max.

Die AirPods Max wurden am 20.06.2025 über den Telekom Online-Shop gekauft. Auf der Rechnung ist die Telekom Deutschland GmbH als Rechnungssteller angegeben. Den Kaufbeleg habe ich vorliegen.

Seit mehreren Monaten tritt wiederholt folgender Fehler auf:

Die AirPods Max verlieren immer wieder die Verbindung. Anschließend lassen sie sich teilweise überhaupt nicht mehr verbinden. Eine erneute Verbindung ist dann erst wieder möglich, nachdem die AirPods Max vollständig entladen waren. Nach dem anschließenden Aufladen funktionieren sie zunächst wieder, bis der Fehler erneut auftritt.

Seit 2 Wochen bekomme ich diese nun garnicht mehr verbunden.

Ich habe bereits versucht, über das Telekom-Reparaturportal einen Reparaturauftrag zu erstellen. Dort wird die Seriennummer bereits im ersten Schritt zurückgewiesen. Es erscheint folgende Meldung:

„Diese IMEI /Seriennummer wurde nicht über die Telekom bezogen oder es wird auf Grund des Gerätealters kein Service mehr für das Gerät angeboten.“

Anschließend war ich persönlich in einem Telekom-Shop. Dort wurde mir mitgeteilt, dass man mir nicht weiterhelfen könne, da die AirPods Max online gekauft wurden.

Ich möchte daher gerne wissen, wie ich diesen Gewährleistungsfall bei der Telekom Deutschland GmbH korrekt zur Prüfung bzw. Reparatur einreichen kann.

Kaufdatum: 20.06.2025
Gerät: Apple AirPods Max
Rechnungssteller: Telekom Deutschland GmbH

Die Auftragsnummer, Rechnungsnummer und Seriennummer kann ich dem Telekom-hilft-Team selbstverständlich über einen privaten Kontakt mitteilen.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

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    • vor 2 Stunden

      Dingel123

      Kaufdatum: 20.06.2025

      Hallo Telekom-hilft-Team,

      ich benötige Unterstützung bei einem Gewährleistungsfall für meine Apple AirPods Max.

      Die AirPods Max wurden am 20.06.2025 über den Telekom Online-Shop gekauft. Auf der Rechnung ist die Telekom Deutschland GmbH als Rechnungssteller angegeben. Den Kaufbeleg habe ich vorliegen.

      Seit mehreren Monaten tritt wiederholt folgender Fehler auf:

      Die AirPods Max verlieren immer wieder die Verbindung. Anschließend lassen sie sich teilweise überhaupt nicht mehr verbinden. Eine erneute Verbindung ist dann erst wieder möglich, nachdem die AirPods Max vollständig entladen waren. Nach dem anschließenden Aufladen funktionieren sie zunächst wieder, bis der Fehler erneut auftritt.

      Seit 2 Wochen bekomme ich diese nun garnicht mehr verbunden.

      Ich habe bereits versucht, über das Telekom-Reparaturportal einen Reparaturauftrag zu erstellen. Dort wird die Seriennummer bereits im ersten Schritt zurückgewiesen. Es erscheint folgende Meldung:

      „Diese IMEI /Seriennummer wurde nicht über die Telekom bezogen oder es wird auf Grund des Gerätealters kein Service mehr für das Gerät angeboten.“

      Anschließend war ich persönlich in einem Telekom-Shop. Dort wurde mir mitgeteilt, dass man mir nicht weiterhelfen könne, da die AirPods Max online gekauft wurden.

      Ich möchte daher gerne wissen, wie ich diesen Gewährleistungsfall bei der Telekom Deutschland GmbH korrekt zur Prüfung bzw. Reparatur einreichen kann.

      Kaufdatum: 20.06.2025
      Gerät: Apple AirPods Max
      Rechnungssteller: Telekom Deutschland GmbH

      Die Auftragsnummer, Rechnungsnummer und Seriennummer kann ich dem Telekom-hilft-Team selbstverständlich über einen privaten Kontakt mitteilen.

      Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

      Dingel123

      Kaufdatum: 20.06.2025

      Hier ist schon die größte Hürde. Das Gerät ist vor mehr als 12 Monaten gekauft. Und nun musst du beweisen, das der Mangel schon beim Kauf angelegt war.

      Eine Reparatur/Austausch ist wohl möglich, aber nur kostenpflichtig.

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    • vor einer Stunde

      Dingel123

      oder es wird auf Grund des Gerätealters kein Service mehr für das Gerät angeboten

      Hallo Telekom-hilft-Team,

      ich benötige Unterstützung bei einem Gewährleistungsfall für meine Apple AirPods Max.

      Die AirPods Max wurden am 20.06.2025 über den Telekom Online-Shop gekauft. Auf der Rechnung ist die Telekom Deutschland GmbH als Rechnungssteller angegeben. Den Kaufbeleg habe ich vorliegen.

      Seit mehreren Monaten tritt wiederholt folgender Fehler auf:

      Die AirPods Max verlieren immer wieder die Verbindung. Anschließend lassen sie sich teilweise überhaupt nicht mehr verbinden. Eine erneute Verbindung ist dann erst wieder möglich, nachdem die AirPods Max vollständig entladen waren. Nach dem anschließenden Aufladen funktionieren sie zunächst wieder, bis der Fehler erneut auftritt.

      Seit 2 Wochen bekomme ich diese nun garnicht mehr verbunden.

      Ich habe bereits versucht, über das Telekom-Reparaturportal einen Reparaturauftrag zu erstellen. Dort wird die Seriennummer bereits im ersten Schritt zurückgewiesen. Es erscheint folgende Meldung:

      „Diese IMEI /Seriennummer wurde nicht über die Telekom bezogen oder es wird auf Grund des Gerätealters kein Service mehr für das Gerät angeboten.“

      Anschließend war ich persönlich in einem Telekom-Shop. Dort wurde mir mitgeteilt, dass man mir nicht weiterhelfen könne, da die AirPods Max online gekauft wurden.

      Ich möchte daher gerne wissen, wie ich diesen Gewährleistungsfall bei der Telekom Deutschland GmbH korrekt zur Prüfung bzw. Reparatur einreichen kann.

      Kaufdatum: 20.06.2025
      Gerät: Apple AirPods Max
      Rechnungssteller: Telekom Deutschland GmbH

      Die Auftragsnummer, Rechnungsnummer und Seriennummer kann ich dem Telekom-hilft-Team selbstverständlich über einen privaten Kontakt mitteilen.

      Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

      Dingel123

      oder es wird auf Grund des Gerätealters kein Service mehr für das Gerät angeboten

      Du bist zumindest nicht mehr in den ersten 12 Monaten.

      Mir ist zwar nicht klar wie Du den Beweis führen kannst, dass der Mangel bereits beim Kauf vorhanden war, zumal Du wohl auch während der ersten 12 Monate nicht reklamiert hattest. Aber angenommen, Du hättest den Beweis in der Hand, dann stellt sich natürlich durchaus die Frage, über welchen Weg Du die Reklamation einbringen kannst. (Ich kenne ihn nicht, vielleicht ein allgemeines Kontaktformular - oder aber natürlich hier übers Forum).

      Jenseits dieser theoretischen Erwägungen vermute ich, dass Du vermutlich keine Regulierung im Rahmen der Gewährleistung erwirken wirst.

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    • vor 29 Minuten

      Mir ist schon bewusst, dass die Herstellergarantie nach einem Jahr abgelaufen sein kann. Die Gewährleistung gegenüber dem Verkäufer läuft aber trotzdem noch.

      Auch dass sich nach 12 Monaten die Beweislast ändert, ist mir bekannt. Das bedeutet meiner Meinung nach aber nicht, dass es automatisch kein Gewährleistungsfall mehr ist oder dass eine Reparatur grundsätzlich kostenpflichtig sein muss.

      Ich komme selbst aus der Baubranche und habe mit solchen Fällen leider täglich zu tun. Auch dort muss nach Ablauf der Beweislast zunächst geprüft werden, woher der Mangel kommt und ob die Ursache schon vorher vorhanden war. In vielen Fällen ist auch hier eine einfache Beseitigung kostengünstiger als eine aufwendige Überprüfung.

      Normalerweise werden solche Geräte doch eingeschickt und zunächst überprüft. Ist diese Überprüfung im Rahmen eines Gewährleistungsfalls nicht normalerweise kostenlos, oder sehe ich das falsch?

      Denn wenn ich eure Aussage richtig verstehe, wäre die Gewährleistung nach Ablauf der Herstellergarantie praktisch kaum noch sinnvoll, weil man dann grundsätzlich davon ausgehen müsste, dass alles kostenpflichtig ist. Genau so würde ich es aber nicht verstehen.

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      von

      vor 16 Minuten

      Dingel123

      Mir ist schon bewusst, dass die Herstellergarantie nach einem Jahr abgelaufen sein kann.

      Mir ist schon bewusst, dass die Herstellergarantie nach einem Jahr abgelaufen sein kann. Die Gewährleistung gegenüber dem Verkäufer läuft aber trotzdem noch.

      Auch dass sich nach 12 Monaten die Beweislast ändert, ist mir bekannt. Das bedeutet meiner Meinung nach aber nicht, dass es automatisch kein Gewährleistungsfall mehr ist oder dass eine Reparatur grundsätzlich kostenpflichtig sein muss.

      Ich komme selbst aus der Baubranche und habe mit solchen Fällen leider täglich zu tun. Auch dort muss nach Ablauf der Beweislast zunächst geprüft werden, woher der Mangel kommt und ob die Ursache schon vorher vorhanden war. In vielen Fällen ist auch hier eine einfache Beseitigung kostengünstiger als eine aufwendige Überprüfung.

      Normalerweise werden solche Geräte doch eingeschickt und zunächst überprüft. Ist diese Überprüfung im Rahmen eines Gewährleistungsfalls nicht normalerweise kostenlos, oder sehe ich das falsch?

      Denn wenn ich eure Aussage richtig verstehe, wäre die Gewährleistung nach Ablauf der Herstellergarantie praktisch kaum noch sinnvoll, weil man dann grundsätzlich davon ausgehen müsste, dass alles kostenpflichtig ist. Genau so würde ich es aber nicht verstehen.

      Dingel123

      Mir ist schon bewusst, dass die Herstellergarantie nach einem Jahr abgelaufen sein kann.

      Über Garantie hatte hier bisher noch keiner geschrieben. Wäre so im nachhinein superfein gewesen, zum Zeitpunkt des Kaufs eine Verlängerung mit eingekauft zu haben. Hätte hätte Fahrradkette...

      Die Telekom wird m.E. kein Geld darauf "verschwenden" das Gerät (das älter als 12 Monate ist) kostenlos zu untersuchen.

      Ist aber nur meine persönliche Einschätzung, ich bin auch nur Kunde.

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      von

      vor 5 Minuten

      Dingel123

      Denn wenn ich eure Aussage richtig verstehe, wäre die Gewährleistung nach Ablauf der Herstellergarantie praktisch kaum noch sinnvoll,

      Mir ist schon bewusst, dass die Herstellergarantie nach einem Jahr abgelaufen sein kann. Die Gewährleistung gegenüber dem Verkäufer läuft aber trotzdem noch.

      Auch dass sich nach 12 Monaten die Beweislast ändert, ist mir bekannt. Das bedeutet meiner Meinung nach aber nicht, dass es automatisch kein Gewährleistungsfall mehr ist oder dass eine Reparatur grundsätzlich kostenpflichtig sein muss.

      Ich komme selbst aus der Baubranche und habe mit solchen Fällen leider täglich zu tun. Auch dort muss nach Ablauf der Beweislast zunächst geprüft werden, woher der Mangel kommt und ob die Ursache schon vorher vorhanden war. In vielen Fällen ist auch hier eine einfache Beseitigung kostengünstiger als eine aufwendige Überprüfung.

      Normalerweise werden solche Geräte doch eingeschickt und zunächst überprüft. Ist diese Überprüfung im Rahmen eines Gewährleistungsfalls nicht normalerweise kostenlos, oder sehe ich das falsch?

      Denn wenn ich eure Aussage richtig verstehe, wäre die Gewährleistung nach Ablauf der Herstellergarantie praktisch kaum noch sinnvoll, weil man dann grundsätzlich davon ausgehen müsste, dass alles kostenpflichtig ist. Genau so würde ich es aber nicht verstehen.

      Dingel123

      Denn wenn ich eure Aussage richtig verstehe, wäre die Gewährleistung nach Ablauf der Herstellergarantie praktisch kaum noch sinnvoll,

      du willst beruflich mit dem Thema Gewährleistung zu tun haben?

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      von

      vor 2 Minuten

      Leider kenne ich mich in diesem Bereich besser mit der VOB als mit dem BGB aus, aber ich denke, dass es dort sinngemäß ähnlich ist.

      Bei uns wird zunächst geprüft, ob überhaupt ein Mangel vorliegt. Stellt sich bei der Prüfung heraus, dass kein Mangel vorliegt, kann die weitere Behebung natürlich kostenpflichtig werden. Liegt dagegen ein Mangel vor, fällt die Beseitigung in die Gewährleistung.

      Deshalb würde ich auch hier erwarten, dass das Gerät zunächst geprüft wird und danach entschieden wird, wer die Kosten trägt.

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