Handy gefunden.

vor 6 Monaten

Moin,

 

meine Eltern haben im Urlaub ein Mobiltelefon gefunden. Da sie es dort nirgendwo abgeben konnten, haben sie es mitgenommen und würden es gerne dem Eigentümer zurückgeben. Gibt es die Möglichkeit über die Simkartennummern oder die IMEI den ursprünglichen Eigentümer herauszufinden? Die Simkarte ist von der Telekom.

 

LG

226

6

    • vor 6 Monaten

      Vertigo

      Die Simkarte ist von der Telekom.

      Die Simkarte ist von der Telekom.
      Vertigo
      Die Simkarte ist von der Telekom.

      Wenn die Karte direkt von der Telekom ist dann kann sich ein Teamie eure Kontaktdaten notieren und den Kunden informieren dass er sich bei euch melden kann.

       

      Damit dir hier ein Teamie helfen kann, hinterlege bitte deine Daten in deinem Profil hier. Dies geht unter: https://telekomhilft.telekom.de/t5/user/myprofilepage/tab/personal-profile

      0

    • vor 6 Monaten

      Guten Abend @Vertigo  

       

      Erst einmal eins vorweg: Richtig genial, dass es noch ehrliche Menschen gibt! Das wird die Besitzerin / den Besitzer des Smartphones sicherlich sehr freuen, wenn sie / er davon Kenntnis erlangt. 😊

       

      Wie @CobraCane bereits schrieb, hinterlege einfach deine Daten im Profil (Rückrufnummer und wann du am besten erreichbar bist). Ein Teamie wird sich dann bestimmt zeitnah melden und alles weitere mit dir besprechen.

       

      Alternativ gibt es noch die Möglichkeit, das Smartphone inkl. der SIM in einem Fundbüro abzugeben, wobei ich den Weg über die Telekom um ehrlich zu sein besser finde. 🙂

      4

      Antwort

      von

      vor 6 Monaten

      muc80337_2

      Der Fund muss lt. BGB §965 nämlich "unverzüglich" gemeldet werden, und das Gerät nach dem Urlaub als Fund zu melden fällt nicht mehr unter "unverzüglich", siehe https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__965.html

      Der Fund muss lt. BGB §965 nämlich "unverzüglich" gemeldet werden, und das Gerät nach dem Urlaub als Fund zu melden fällt nicht mehr unter "unverzüglich", siehe https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__965.html

      muc80337_2

      Der Fund muss lt. BGB §965 nämlich "unverzüglich" gemeldet werden, und das Gerät nach dem Urlaub als Fund zu melden fällt nicht mehr unter "unverzüglich", siehe https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__965.html


       

      Vertigo

      Da sie es dort nirgendwo abgeben konnten, haben sie es mitgenommen und würden es gerne dem Eigentümer zurückgeben.

      Da sie es dort nirgendwo abgeben konnten, haben sie es mitgenommen und würden es gerne dem Eigentümer zurückgeben.
      Vertigo
      Da sie es dort nirgendwo abgeben konnten, haben sie es mitgenommen und würden es gerne dem Eigentümer zurückgeben.

      @Vertigo  Bis hierhin alles richtig gemacht.

      Antwort

      von

      vor 6 Monaten

      muc80337_2

      "unverzüglich" gemeldet werden,

      "unverzüglich" gemeldet werden,
      muc80337_2
      "unverzüglich" gemeldet werden,

      Korinthenk**** 😄

      Antwort

      von

      vor 6 Monaten

      Vielen Dank für deinen Beitrag und eure Bemühungen @vertigo

       

      Wie telefonisch mit dir besprochen, habe ich deine Kontaktdaten an die Vertragspartnerin weitergeleitet. Sie hat sich sehr gefreut. 

       

      Herzliche Grüße

      Julia

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    Uneingeloggter Nutzer

    Frage

    von

    Das könnte Ihnen auch weiterhelfen

    Gelöst

    vor 3 Jahren

    in  

    188

    0

    3

    Gelöst

    vor 5 Jahren

    in  

    444

    12

    2

    Gelöst

    vor 4 Jahren

    in  

    523

    1

    3

    Gelöst

    vor 2 Jahren

    in  

    229

    0

    8

    in  

    868

    2

    2