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Leitungsrecht - Grundlage
3 years ago
Guten Tag,
Aktuell führt die Firma QFM auf unserem Grundstück Erdarbeiten durch, um eine Störung der Telekom (nicht bei uns) zu beheben.
Ich habe mir erst gutgläubig nichts dabei gedacht und angenommen, dass alles rechtens ist, da "nur" ein kleines Loch gegraben werden müsse.
Nun können die Arbeiter das Kabel nicht finden und fangen nach und nach an unsere gesamte Terrasse zu öffnen und umzugraben.
Da sind mir nun doch Zweifel gekommen, auf welcher rechtlichen Grundlage dies geschieht und an wen ich mich wenden muss, wenn nach den Arbeiten Schäden zurück bleiben.
Ein Leitungsrecht ist nicht im Grundbuch vermerkt.
Vielen Dank schonmal für Hilfe und Antworten.
Gruß,
Christian Frost
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2 years ago
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3 years ago
Lässt sich das nicht vor Ort gleich klären? @christian.frost
Bei mir hätten die nicht gebuddelt ohne vorherige Absprache der Wiederherstellung.
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3 years ago
wie ich sehe wurdest Du hier schon bestens unterstützt und mit allen relevanten Infos versorg
@Anne W.
Wie wird ein Kontakt zu der zuständigen "Fachabteilung" ermöglicht?
Wie wird ohne Absprache der ursprüngliche Zustand bei @christian.frost wieder hergestellt?
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3 years ago
Auch wenn das GEE nur den Anschluss / die Entstörung des eigenen Anschlusses regelt
Das ist nicht korrekt. Der Grundstücksnutzungsvertrag in der mir vorliegenden Fassung erlaubt die Nutzung für Zugänge zum Telekomnetz für das betroffene oder das benachbarte Grundstück.
Der §134 TKG gründet auf das bestehende Recht zur Leitungsnutzung gemäß Grundstücknutzungsvertrag. Würde es diesen nicht geben, dann wären in deinem Garten nur Arbeiten erlaubt, die zu keinen unzumutbaren Beeinträchtigungen führen.
Technischer Tip:
Wenn Terrassenplatten liegen und Teile davon entfernt werden, um darunter Aufgrabungen zu erstellen, dann wirst du auch bei sorgfältiger Verdichtung des neu eingebauten Füllmaterials irgendwann unterschiedliches Absenken feststellen.
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3 years ago
Hier mal ein Einblick was im GNV steht.
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3 years ago
Wenn ein Leitungsrecht eingetragen ist, dann ist dieses Recht auch die Grundlage für die Arbeiten.
Generell muss die Lage wieder so hergestellt werden wie sie vorgefunden wurde.
Wenden kannst du dich bei Problemen an die Telekom
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3 years ago
Danke für die schnelle Antwort.
Es ist KEIN Leitungsrecht eingetragen, wie ich geschrieben habe, kann also nicht die Grundlage sein.
Andere Idee? Im TKG habe ich auch nichts gefunden.
Das ich mich an die Telekom wenden muss ist mir klar. Noch einen Tipp wohin genau?
Gruß
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3 years ago
Ich kann für Dich nur hoffen, daß Du den Zustand des Anwesens vor Beginn er Arbeiten vernünftig dokumentiert hast und den Tiefbauarbeiten nur unter der Bedingung der anstandslosen Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes zugestimmt wurde!
Andernfalls sehe ich hier schwarz......direkte Ansprechpartner bei Telekom wirst Du wohl auch kaum zu Gesicht bekommen, welche Dir sowas wie das o.a. unterzeichnen -> das wäre jedoch notwendig, das macht der Subunternemer nicht, da er hier womöglich selbst auf den Kosten sitzen bleibt.
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3 years ago
Naja, was anderes als Hoffen bleibt mir aktuell ja wohl nicht.
Ich habe ausführlich den Ursprungszustand dokumentiert. Mir geht es vor allem darum, dass es fachgerecht wieder gerichtet wird. Also ordentlich verdichtet wird und auch der Tragschichtsaufbau fachgerecht gemacht wird. Nicht dass das ganze in 6 Monaten absackt und ich in Beweislast stehe.
An den Subunternehmer komme ich nicht dran, ist nicht mein Geschäftspartner. Das muss ich alles über die Telekom machen, wenn es zu einem Streitfall kommt. Ja, da mag ich gerade nicht dran denken.
Zur not habe ich eine Rechtschutzversicherung.
Aber wir wollen ja mal nicht schwarzmalen...
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3 years ago
@christian.frost
Grundlage dürfte die Grundstückseigentümererklärung ( GEE ) sein,
Diese wird aber nicht im Grundbuch eingetragen, geht aber m.W. beim Eigentümerwechsel stillschweigen auf den neuen Eigentümer über.
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Accepted Solution
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3 years ago
@Ludwig II Vielen Dank. Das ist es. Auch wenn das GEE nur den Anschluss / die Entstörung des eigenen Anschlusses regelt, ist aber in dem Artikel der richtige Hinweis versteckt gewesen.
Im TKG (im Artikel noch §76) ist in nach einer Neuregelung des TKG nun der §134 dafür zuständig genau mein Anliegen zu regeln bzw. eine Grundlage zu schaffen. Vielen Dank.
@Gelöschter Nutzer Auch an Dich vielen Dank. Die PTI kannte ich bisher noch nicht. Ich hoffe auch nicht, dass ich diese in Anspruch nehmen muss. Alle Fragen geklärt in unter einer Stunde... Wahnsinn. Danke für die Hilfe
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