Gelöst

Leitungsrecht - Grundlage

vor 3 Jahren

Guten Tag,

 

Aktuell führt die Firma QFM auf unserem Grundstück Erdarbeiten durch, um eine Störung der Telekom (nicht bei uns) zu beheben.

Ich habe mir erst gutgläubig nichts dabei gedacht und angenommen, dass alles rechtens ist, da "nur" ein kleines Loch gegraben werden müsse.

Nun können die Arbeiter das Kabel nicht finden und fangen nach und nach an unsere gesamte Terrasse zu öffnen und umzugraben.

Da sind mir nun doch Zweifel gekommen, auf welcher rechtlichen Grundlage dies geschieht und an wen ich mich wenden muss, wenn nach den Arbeiten Schäden zurück bleiben.

Ein Leitungsrecht ist nicht im Grundbuch vermerkt.

 

Vielen Dank schonmal für Hilfe und Antworten.

Gruß,

Christian Frost

 

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  • Akzeptierte Lösung

    akzeptiert von

    vor 3 Jahren

    @christian.frost 

    Grundlage dürfte die Grundstückseigentümererklärung ( GEE ) sein,

    Diese wird aber nicht im Grundbuch eingetragen, geht aber m.W. beim Eigentümerwechsel stillschweigen auf den neuen Eigentümer über.

     

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    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • Akzeptierte Lösung

    akzeptiert von

    vor 3 Jahren

    @Ludwig II Vielen Dank. Das ist es. Auch wenn das GEE nur den Anschluss / die Entstörung des eigenen Anschlusses regelt, ist aber in dem Artikel der richtige Hinweis versteckt gewesen.

    Im TKG (im Artikel noch §76) ist in nach einer Neuregelung des TKG nun der §134 dafür zuständig genau mein Anliegen zu regeln bzw. eine Grundlage zu schaffen. Vielen Dank.

    @Gelöschter Nutzer Auch an Dich vielen Dank. Die PTI kannte ich bisher noch nicht. Ich hoffe auch nicht, dass ich diese in Anspruch nehmen muss. Alle Fragen geklärt in unter einer Stunde... Wahnsinn. Danke für die Hilfe

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    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

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