Gelöst

Leitungsrecht und Leitungsschaden

vor 6 Jahren

Hallo,

 

unser Nachbar hat sich gerade beschwert, dass wohl durch herabfallende Äste unserer Bäume seine alleingenutzte oberirdische Telefonleitung (die über unser Grundstück führt) vom Masten (auch auf unserem Grundstück) gerutscht sei und dass er deswegen nur noch gestörten und selten funktionierenden Telefonempfang hätte und wir diesen Schaden bei der Telekom melden sollten und die Kosten zu zahlen hätten. 

 

Ich habe nun aus unserem Bekanntenkreis gehört, dass wir uns erkundigen sollten, ob es ein eingetragenes Leitungsrecht für unser Grundstück gibt. Im Grundbuch haben wir dazu nichts gefunden. 

 

Ist das wirklich noch unsere Angelegenheit, vor allem da der Nachbar sich damals geweigert hat, dieses Kabel ebenfalls in die Erde zu legen, als wir es auch getan haben?

 

Ich bin gerade ein wenig ratlos.

Danke für Antworten!

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  • Akzeptierte Lösung

    akzeptiert von

    vor 6 Jahren

    Hi @Tasmanias,

     

    wie hier bereits erwähnt muss die Störung dein Nachbar melden, du nicht. Kosten hast du in diesem Fall ebenfalls nicht zu tragen, außer natürlich ihr habt die Äste des Baums geschnitten und dabei nicht auf die Leitung geachtet / generell nicht geschaut das die Leitung nicht von den Bäumen beeinträchtigt wird. (Sprich euer eigenes verschulden, dann kann es durchaus sein das hier Kosten auf dich zukommen.)

     

    Wenn das aber beispielsweise durch einen starken Wind entstanden ist hast du hier nichts zu befürchten.

     

    Und dein Nachbar soll sich wie gesagt selbst an die Telekom wenden, dein Internet funktioniert ja, oder? Zwinkernd

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    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

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