Gelöst

Überwachungskamera an Telefonmast

vor 2 Jahren

Hallo!

Eine kurze Frage hier im Forum:

Ist es erlaubt, eine Videoüberwachungskamera sowie zwei Scheinwerfer an einem Telekom-Mast zu montieren? Es ist ein alter Holzmast, der als Träger für die Telefon-Leitung noch aktiv ist. Der Strom für die Kamera und die Scheinwerfer wird am Mast hinaufgeführt. Ich hoffe, man kann es auf den Bildern erkennen.

DANKE!

Elni

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    • vor 2 Jahren

      Grüße @Elni1 

       

      Elni1

      Der Strom für die Kamera und die Scheinwerfer wird am Mast hinaufgeführt. Ich hoffe, man kann es auf den Bildern erkennen.

      Der Strom für die Kamera und die Scheinwerfer wird am Mast hinaufgeführt. Ich hoffe, man kann es auf den Bildern erkennen.
      Elni1
      Der Strom für die Kamera und die Scheinwerfer wird am Mast hinaufgeführt. Ich hoffe, man kann es auf den Bildern erkennen.

      Wer weis, ob dafür eine Genehmigung vorliegt.

      Daher frage ich mal, warum fragt man?

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    • vor 2 Jahren

      Elni1

      Hallo! Eine kurze Frage hier im Forum: Ist es erlaubt, eine Videoüberwachungskamera sowie zwei Scheinwerfer an einem Telekom-Mast zu montieren? Es ist ein alter Holzmast, der als Träger für die Telefon-Leitung noch aktiv ist. Der Strom für die Kamera und die Scheinwerfer wird am Mast hinaufgeführt. Ich hoffe, man kann es auf den Bildern erkennen. DANKE! Elni

      Hallo!

      Eine kurze Frage hier im Forum:

      Ist es erlaubt, eine Videoüberwachungskamera sowie zwei Scheinwerfer an einem Telekom-Mast zu montieren? Es ist ein alter Holzmast, der als Träger für die Telefon-Leitung noch aktiv ist. Der Strom für die Kamera und die Scheinwerfer wird am Mast hinaufgeführt. Ich hoffe, man kann es auf den Bildern erkennen.

      DANKE!

      Elni

      Elni1

      Hallo!

      Eine kurze Frage hier im Forum:

      Ist es erlaubt, eine Videoüberwachungskamera sowie zwei Scheinwerfer an einem Telekom-Mast zu montieren? Es ist ein alter Holzmast, der als Träger für die Telefon-Leitung noch aktiv ist. Der Strom für die Kamera und die Scheinwerfer wird am Mast hinaufgeführt. Ich hoffe, man kann es auf den Bildern erkennen.

      DANKE!

      Elni


      Denke mal das ist nicht erlaubt (weil der Mast gehört nicht dir),

      wenn der Mast mit Steigeisen bestiegen wird und dabei das Stromkabel beschädigt wird,

      kann das sogar Lebensgefahr für den Techniker bedeuten.

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    • vor 2 Jahren

      Braucht man dafür eine Genehmigung? Von der Telekom? Was muss denn erfüllt sein, damit eine Genehmigung erteilt wird? Ein formloser Antrag?

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      7

      von

      vor 2 Jahren

      Hast recht. Macht Sinn. 😄

      0

      von

      vor 2 Jahren

      @Elni1 Mach doch mal bitte ein Bild mit der Mastnummer/QR Code am Schaft. Danke Fröhlich 

      0

      von

      vor 2 Jahren

      Der Mast hat eine Nummer?

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      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 2 Jahren

      @Elni1 

      Ich frage noch mal, wofür willst du das wissen?

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      7

      von

      vor 2 Jahren

      Elni1

      Die Kamera habe ich nicht da hingebaut. Sie zeigt aber unter anderem auch auf mein Grundstück.

      Die Kamera habe ich nicht da hingebaut. Sie zeigt aber unter anderem auch auf mein Grundstück.
      Elni1
      Die Kamera habe ich nicht da hingebaut. Sie zeigt aber unter anderem auch auf mein Grundstück.

      Ordnungsamt und das Ding ist weg.

      von

      vor 2 Jahren

      Ordnungsamt sieht sich nicht zuständig, da Privatgrundstück.

      0

      von

      vor 2 Jahren

      Elni1

      Die Kamera habe ich nicht da hingebaut. Sie zeigt aber unter anderem auch auf mein Grundstück.

      Die Kamera habe ich nicht da hingebaut. Sie zeigt aber unter anderem auch auf mein Grundstück.
      Elni1
      Die Kamera habe ich nicht da hingebaut. Sie zeigt aber unter anderem auch auf mein Grundstück.

      Das dürfte eine Verletzung Deiner Persönlichkeitsrechte sein.

      (Mal ganz von den Telekomaspekten hinsichtlich Sachbeschädigung abgesehen).

       

      Vgl z.B. https://www.ra-kotz.de/persoenlichkeitsrechtsverletzung-videokameraausrichtung-auf-nachbargrundstueck.htm

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 2 Jahren

      Nein,  natürlich nicht 

       

      8

      von

      vor 2 Jahren

      der_Lutz

      1/6 der Gesamtlänge aber mindestens 1,50 m (für Kommunikationsleitungen) ist die Empfehlung

      1/6 der Gesamtlänge aber mindestens 1,50 m (für Kommunikationsleitungen) ist die Empfehlung

      der_Lutz

      1/6 der Gesamtlänge aber mindestens 1,50 m (für Kommunikationsleitungen) ist die Empfehlung


      Hatte noch so was von 130-150cm im Hinterkopf,

      ist aber auch schon über 30J her wo ich die gestellt habe und hoch geklettert bin Zwinkernd

       

      (was ich mit gemerkt habe, schaust du auf den Nagel nach unten "Sicher",

      schaust du auf den Nagel nach oben, nicht besteigen. Zwinkernd )

      von

      vor 2 Jahren

      @Lin J. DANKE! Telnr. in Kontaktdaten hinterlegt.👍

      0

      von

      vor 2 Jahren

      Buster01

      also Mast wo Einschlagnägel in Augenhöhe oder tiefer sind kann man nach Prüfung besteigen, sind die Nägel auf 2m oder höher, steig ich da nicht mehr rauf.

      also Mast wo Einschlagnägel in Augenhöhe oder tiefer sind kann man nach Prüfung besteigen,
      sind die Nägel auf 2m oder höher, steig ich da nicht mehr rauf.
      Buster01
      also Mast wo Einschlagnägel in Augenhöhe oder tiefer sind kann man nach Prüfung besteigen,
      sind die Nägel auf 2m oder höher, steig ich da nicht mehr rauf.

      Das ist aber zumindest für die letzten 30 Jahre nicht ganz richtig. Die Nägel sind genau 3,50m vom Mastfuß angebracht. Und da der Mast genau 1,50m eingegraben wird (Ausnahmen bei felsigem Boden), sind die Nägel dann in 2m Höhe. Tiefer sollen sie auch nicht sein.

      0

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 2 Jahren

      Elni1

      Na um zu wissen, ob es so bleiben darf oder eben nicht erlaubt ist.

      Na um zu wissen, ob es so bleiben darf oder eben nicht erlaubt ist.

      Elni1

      Na um zu wissen, ob es so bleiben darf oder eben nicht erlaubt ist.


      Wenn du das Ding angebracht haben solltest. Pech für dich, und nein, wenn es nicht von der TK selbst angebracht wurde ist es nicht zulässig. Feddich. 

       

      0

    • vor 2 Jahren

      Also folgendes als Fallbeispiel.

      Ein Bauer bei uns hat ungefragt und eigenmächtig an den Telefonmasten der Telekom ein Kabel für seine Elektrozaun festgemacht und sogar eine Strasse gequert.

      Ergebnis für ihn. Das Kabel wurde kostenpflichtig durch die Telekom entfernt. Die Beschädigungen an den Masten durch anbringen von Schraubhaken wurden auch kostenpflichtig instandgesetzt. Hinzu kam, das keine Genehmigung zum Queren der Strasse vorlag. Alles in allem eine teure Angelegenheit für den Bauern.

       

      Zu deinen Bildern. Nein. Es ist definitiv nicht erlaubt irgendetwas an den Telefonmasten der Telekom anzubringen. 

      Wenn dich die Kameras stören kannst du das der Telekom melden und die wird sich darum kümmern das alles entfernt wird und in einen ordnungsgemäßen Zustand versetzt wird. 

      Im Grund könnte man dem Errichter sogar eine Manipulation nach §317 StGB vorwerfen.

      https://dejure.org/gesetze/StGB/317.html

       

      0

    • vor 2 Jahren

      @Elni1 

      du kannst auch das Formular im verlinkten Thread nutzen, hier liegt ja klar eine Beschädigung des Mastes vor, über das Formular kannst du alles melden, mal schauen ob die Telekom dann tätig wird

       

      https://telekomhilft.telekom.de/t5/Festnetz-Internet/Sammelthema-Schaden-an-Telefonmasten-und-Verteilerkaesten-melden/td-p/5236812

       

      Gegen die Kameras und deren Ausrichtung kannst du auch zivilrechtlich vorgehen, ein Anwalt deines geringsten Misstrauens wird dich gerne beraten.

      20

      von

      vor 2 Jahren

      Richtig. So sehe ich es auch. Deswegen möchte ich auch erst den gerichtlichen Teil abwarten. Wenn das schiefgeht, dann würde ich eine Prüfung durch die Telekom anstreben.

      Mit instrumentalisieren hat das aber nichts zu tun. Das sind zwei verschiedene Dinge, die aber das gleiche Ziel haben.

      Ziel ist, dass die Kamera verschwindet, entweder über

      1. Frage der Rechtmäßigkeit der Kameraüberwachung oder über

      2. Frage der Rechtmäßigkeit von Anbauten an Masten der Telekom

       

      Mal schauen.

      0

      von

      vor 2 Jahren

      @HappyGilmore 

      Glaub mir, der Anwalt hat das alles eingebracht inkl. Fotos mit denen ich die Kamera von vorn fotografieren. Ich kann in die Linse schauen, also wird die Linse mich auch sehen können. Und Maskierung hin oder her, der Kamera kann man nicht ansehen, was gerade eingestellt ist und was nicht. Also muss ich davon ausgehen, dass sie mich erfassen kann. Ich habe keine Zweifel, das die Kamera dort nicht legitim ist.

      Aber das muss eben das Gericht feststellen, meine Einschätzung oder die des Anwalts zählt da leider nicht.

       

      Deswegen hatte ich ja die Hoffnung, dass die Anbringung an dem Mast nicht legitim ist, denn das wäre ja auf diesem Weg noch eine Möglichkeit um den Abbau zu erreichen.

       

       

      Hinweisschilder gibt es keine. Sie sollten angebracht sein, müssen aber nicht.

       

      Ordnungsamt sieht sich nicht zuständig, da Privatgrundstück und kein öffentl. Raum.

      0

      von

      vor 2 Jahren

      Elni1

      Hinweisschilder gibt es keine. Sie sollten angebracht sein, müssen aber nicht.

      Hinweisschilder gibt es keine. Sie sollten angebracht sein, müssen aber nicht.
      Elni1
      Hinweisschilder gibt es keine. Sie sollten angebracht sein, müssen aber nicht.

      Sehe ich anders. Kann aber dein Anwalt klären. Denn ich meine wenn eine Überwachung durch Kameras stattfindet ist auch auf diese Überwachung mittels Hinweisschilder hinzuweisen.

       

      Elni1

      Deswegen hatte ich ja die Hoffnung, dass die Anbringung an dem Mast nicht legitim ist, denn das wäre ja auf diesem Weg noch eine Möglichkeit um den Abbau zu erreichen.

      Deswegen hatte ich ja die Hoffnung, dass die Anbringung an dem Mast nicht legitim ist, denn das wäre ja auf diesem Weg noch eine Möglichkeit um den Abbau zu erreichen.
      Elni1
      Deswegen hatte ich ja die Hoffnung, dass die Anbringung an dem Mast nicht legitim ist, denn das wäre ja auf diesem Weg noch eine Möglichkeit um den Abbau zu erreichen.

      Da brauchst du nicht hoffen. Es ist definitiv nicht legitim und dein Nachbar hat mit Sicherheit auch keine Genehmigung.

      Auch gehört der Mast nicht ihm selbst wenn er es behauptet. Er hat maximal durch einen GNV der Aufstellung des oder der Masten durch die Telekom (oder Bundespost) zugestimmt. 

      muc80337_2

      Ich VERMUTE dass die Telekom sich da nicht instrumentalisieren lässt, da kurzfristig etwas zu machen.

      Ich VERMUTE dass die Telekom sich da nicht instrumentalisieren lässt, da kurzfristig etwas zu machen.
      muc80337_2
      Ich VERMUTE dass die Telekom sich da nicht instrumentalisieren lässt, da kurzfristig etwas zu machen.

      Einfach der Telekom melden über das hier verlinkte Formular und die Telekom wird handeln. Hat wie in meinem Eingangsbeitrag erwähnt bei dem Bauern in unserer Nachbarschaft auch funktioniert. Dort hat man auch die Telekom informiert, das dort an der Mastlinie etwas hängt was da nicht hingehört.

       

      Wenn dein Nachbar das so in der Form weiter betreiben will kannst du aber davon ausgehen das er dann selbst einen Mast aufstellt um das ganze weiterzubetreiben.

      0

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 2 Jahren

      Beachtet bitte, dass es hier nicht um das Setzen von Masten geht, sondern um das Anbringen von Gerätschaften

      0

    Uneingeloggter Nutzer

    von

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