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Wie finde ich heraus, welches MagentaTV ich nutze?Gelöst
Öffentliche Stellungnahme zum fortbestehenden DRM-/Widevine-Problem auf dem Samsung Galaxy A54 5G
vor einem Monat
Öffentliche Stellungnahme zum fortbestehenden DRM -/Widevine-Problem auf dem Samsung Galaxy A54 5G
Seit dem Beginn der FIFA Klub-Weltmeisterschaft am 11. Juni 2026 ist inzwischen ein erheblicher Zeitraum verstrichen. Zum heutigen Zeitpunkt, dem 19. Juni 2026, besteht das geschilderte Problem unverändert fort.
Nach den bisherigen Erkenntnissen liegt folgende Sachlage vor:
- Das Samsung Galaxy A54 5G verfügt über eine Widevine-L1-Zertifizierung.
- Das Gerät besitzt ein von Google zertifiziertes Android-Betriebssystem.
- Das Gerät erfüllt die technischen Voraussetzungen für die Wiedergabe geschützter HD-Inhalte.
- Vergleichbare Streamingdienste (z. B. Netflix, Prime Video, WOW oder DAZN) können auf demselben Gerät DRM -geschützte Inhalte störungsfrei wiedergeben.
- Die Telekom hat die Betroffenheit bestimmter Galaxy-A54-Modelle inzwischen selbst dokumentiert.
- Eine technische Lösung wurde bislang nicht bereitgestellt.
Aus Sicht der betroffenen Nutzer stellt sich daher zunehmend die Frage, ob die bisherige Einordnung des Problems den technischen und rechtlichen Besonderheiten des Sachverhalts ausreichend Rechnung trägt.
Rechtlich ist zunächst festzuhalten, dass es sich bei MagentaTV Flex um eine digitale Dienstleistung im Sinne der §§ 327 ff. BGB handelt. Nach § 327e BGB muss ein digitales Produkt nicht nur den individuell vereinbarten Eigenschaften entsprechen, sondern auch die objektiven Anforderungen erfüllen. Hierzu zählen insbesondere Funktionalität, Kompatibilität und die Eignung zur gewöhnlichen Verwendung.
Vor diesem Hintergrund erscheint die Frage berechtigt, ob ein über einen längeren Zeitraum fortbestehendes Nutzungsproblem auf einem marktüblichen, weit verbreiteten und technisch grundsätzlich geeigneten Endgerät nicht zumindest einer vertieften rechtlichen und technischen Prüfung bedarf.
Dabei wird ausdrücklich nicht behauptet, dass hieraus zwangsläufig ein Anspruch auf Erstattung, Minderung oder Schadensersatz folgt. Ebenso wenig wird verkannt, dass MagentaTV grundsätzlich als geräteunabhängiges Angebot ausgestaltet ist.
Allerdings beantwortet die bloße Geräteunabhängigkeit des Angebots nicht die zentrale Fragestellung, weshalb ein aktuelles, Google-zertifiziertes und Widevine-L1-fähiges Endgerät von einer bekannten Einschränkung betroffen ist, während vergleichbare Dienste auf demselben Gerät ordnungsgemäß funktionieren.
Hinzu kommt, dass die Problematik nach den bisherigen Stellungnahmen nicht nur einzelne Nutzer betrifft, sondern offenbar eine Vielzahl von Kunden mit identischen oder vergleichbaren Gerätemodellen. Dies spricht zumindest dafür, dass die Ursache nicht ausschließlich im Verantwortungsbereich einzelner Nutzer zu suchen ist.
Aus Sicht der betroffenen Kunden wäre daher insbesondere von Interesse:
1. Welche konkrete technische Ursache wurde bislang identifiziert?
2. Handelt es sich um eine Einschränkung der MagentaTV-App, der Geräteklassifizierung oder der DRM -Erkennung?
3. Wird an einer technischen Behebung gearbeitet?
4. Mit welchem zeitlichen Horizont ist gegebenenfalls zu rechnen?
5. Welche rechtliche Bewertung nimmt die Telekom hinsichtlich der fortbestehenden Einschränkung vor?
Nach mittlerweile mehr als einer Woche seit Beginn des Turniers erscheint die Erwartung einer transparenten technischen und rechtlichen Einordnung jedenfalls nicht unangemessen.
Mit freundlichen Grüßen
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor einem Monat
Du hast dazu doch klare Aussagen vom Team erhalten, das ist erst ein paar Stunden her
https://telekomhilft.telekom.de/conversations/tv/kostenerstattung-preisfrage/6a2ddfeb059b784a85e2fc6d?commentId=6a2e043f059b784a85e77ab0&replyId=6a349c8c4bfcda4b69fc7fbd
3
von
vor einem Monat
Danke für den Link, das erübrigt weitere Ausführungen in einem neuen Thread.
von
vor einem Monat
@der_Lutz
Ich kann deine Antwort nicht mehr wieder als Lösung markieren, weil ich ein Bruchteil später, nachdem @CobraCane markiert hatte, auch geklickt hatte und eine Fehlermeldung kam. Weil die Lösung ja gesetzt war. D.h.,ich kann das jetzt nicht mehr markieren
@Waldpilz hat entlöst
von
vor einem Monat
@Marcel2605
ich habe ganz pragmatisch selbst die Lösung gesetzt 😊, schauen wir mal
Uneingeloggter Nutzer
von
vor einem Monat
Seit dem Beginn der FIFA Klub-Weltmeisterschaft am 11. Juni 2026 ist inzwischen ein erheblicher Zeitraum verstrichen.
Öffentliche Stellungnahme zum fortbestehenden DRM -/Widevine-Problem auf dem Samsung Galaxy A54 5G
Seit dem Beginn der FIFA Klub-Weltmeisterschaft am 11. Juni 2026 ist inzwischen ein erheblicher Zeitraum verstrichen. Zum heutigen Zeitpunkt, dem 19. Juni 2026, besteht das geschilderte Problem unverändert fort.
Nach den bisherigen Erkenntnissen liegt folgende Sachlage vor:
- Das Samsung Galaxy A54 5G verfügt über eine Widevine-L1-Zertifizierung.
- Das Gerät besitzt ein von Google zertifiziertes Android-Betriebssystem.
- Das Gerät erfüllt die technischen Voraussetzungen für die Wiedergabe geschützter HD-Inhalte.
- Vergleichbare Streamingdienste (z. B. Netflix, Prime Video, WOW oder DAZN) können auf demselben Gerät DRM -geschützte Inhalte störungsfrei wiedergeben.
- Die Telekom hat die Betroffenheit bestimmter Galaxy-A54-Modelle inzwischen selbst dokumentiert.
- Eine technische Lösung wurde bislang nicht bereitgestellt.
Aus Sicht der betroffenen Nutzer stellt sich daher zunehmend die Frage, ob die bisherige Einordnung des Problems den technischen und rechtlichen Besonderheiten des Sachverhalts ausreichend Rechnung trägt.
Rechtlich ist zunächst festzuhalten, dass es sich bei MagentaTV Flex um eine digitale Dienstleistung im Sinne der §§ 327 ff. BGB handelt. Nach § 327e BGB muss ein digitales Produkt nicht nur den individuell vereinbarten Eigenschaften entsprechen, sondern auch die objektiven Anforderungen erfüllen. Hierzu zählen insbesondere Funktionalität, Kompatibilität und die Eignung zur gewöhnlichen Verwendung.
Vor diesem Hintergrund erscheint die Frage berechtigt, ob ein über einen längeren Zeitraum fortbestehendes Nutzungsproblem auf einem marktüblichen, weit verbreiteten und technisch grundsätzlich geeigneten Endgerät nicht zumindest einer vertieften rechtlichen und technischen Prüfung bedarf.
Dabei wird ausdrücklich nicht behauptet, dass hieraus zwangsläufig ein Anspruch auf Erstattung, Minderung oder Schadensersatz folgt. Ebenso wenig wird verkannt, dass MagentaTV grundsätzlich als geräteunabhängiges Angebot ausgestaltet ist.
Allerdings beantwortet die bloße Geräteunabhängigkeit des Angebots nicht die zentrale Fragestellung, weshalb ein aktuelles, Google-zertifiziertes und Widevine-L1-fähiges Endgerät von einer bekannten Einschränkung betroffen ist, während vergleichbare Dienste auf demselben Gerät ordnungsgemäß funktionieren.
Hinzu kommt, dass die Problematik nach den bisherigen Stellungnahmen nicht nur einzelne Nutzer betrifft, sondern offenbar eine Vielzahl von Kunden mit identischen oder vergleichbaren Gerätemodellen. Dies spricht zumindest dafür, dass die Ursache nicht ausschließlich im Verantwortungsbereich einzelner Nutzer zu suchen ist.
Aus Sicht der betroffenen Kunden wäre daher insbesondere von Interesse:
1. Welche konkrete technische Ursache wurde bislang identifiziert?
2. Handelt es sich um eine Einschränkung der MagentaTV-App, der Geräteklassifizierung oder der DRM -Erkennung?
3. Wird an einer technischen Behebung gearbeitet?
4. Mit welchem zeitlichen Horizont ist gegebenenfalls zu rechnen?
5. Welche rechtliche Bewertung nimmt die Telekom hinsichtlich der fortbestehenden Einschränkung vor?
Nach mittlerweile mehr als einer Woche seit Beginn des Turniers erscheint die Erwartung einer transparenten technischen und rechtlichen Einordnung jedenfalls nicht unangemessen.
Mit freundlichen Grüßen
"Erheblich Zeit" ist ein zeitlicher Begriff der jeder anderes interpretiert, ich würde sagen da ist seit dem 11. Juni erst 8 Tage vergangen, und diese 8 Tage waren auch nicht alle normale Arbeitstage.
Daher ist die Frage was du jetzt konkret erwartest. Geh einfach davon aus dass dieses Problem nicht während der WM behoben wird und freu dich wenn dem doch so ist.
Klar, du kannst Stellungnahmen, Erklärungen etc alles bis ins Detail erwarten aber ich wäre erstaunt wenn man deine Erwartungen hier gänzlich erfüllt
0
vor einem Monat
Seit dem Beginn der FIFA Klub-Weltmeisterschaft am 11. Juni 2026 ist
Öffentliche Stellungnahme zum fortbestehenden DRM -/Widevine-Problem auf dem Samsung Galaxy A54 5G
Seit dem Beginn der FIFA Klub-Weltmeisterschaft am 11. Juni 2026 ist inzwischen ein erheblicher Zeitraum verstrichen. Zum heutigen Zeitpunkt, dem 19. Juni 2026, besteht das geschilderte Problem unverändert fort.
Nach den bisherigen Erkenntnissen liegt folgende Sachlage vor:
- Das Samsung Galaxy A54 5G verfügt über eine Widevine-L1-Zertifizierung.
- Das Gerät besitzt ein von Google zertifiziertes Android-Betriebssystem.
- Das Gerät erfüllt die technischen Voraussetzungen für die Wiedergabe geschützter HD-Inhalte.
- Vergleichbare Streamingdienste (z. B. Netflix, Prime Video, WOW oder DAZN) können auf demselben Gerät DRM -geschützte Inhalte störungsfrei wiedergeben.
- Die Telekom hat die Betroffenheit bestimmter Galaxy-A54-Modelle inzwischen selbst dokumentiert.
- Eine technische Lösung wurde bislang nicht bereitgestellt.
Aus Sicht der betroffenen Nutzer stellt sich daher zunehmend die Frage, ob die bisherige Einordnung des Problems den technischen und rechtlichen Besonderheiten des Sachverhalts ausreichend Rechnung trägt.
Rechtlich ist zunächst festzuhalten, dass es sich bei MagentaTV Flex um eine digitale Dienstleistung im Sinne der §§ 327 ff. BGB handelt. Nach § 327e BGB muss ein digitales Produkt nicht nur den individuell vereinbarten Eigenschaften entsprechen, sondern auch die objektiven Anforderungen erfüllen. Hierzu zählen insbesondere Funktionalität, Kompatibilität und die Eignung zur gewöhnlichen Verwendung.
Vor diesem Hintergrund erscheint die Frage berechtigt, ob ein über einen längeren Zeitraum fortbestehendes Nutzungsproblem auf einem marktüblichen, weit verbreiteten und technisch grundsätzlich geeigneten Endgerät nicht zumindest einer vertieften rechtlichen und technischen Prüfung bedarf.
Dabei wird ausdrücklich nicht behauptet, dass hieraus zwangsläufig ein Anspruch auf Erstattung, Minderung oder Schadensersatz folgt. Ebenso wenig wird verkannt, dass MagentaTV grundsätzlich als geräteunabhängiges Angebot ausgestaltet ist.
Allerdings beantwortet die bloße Geräteunabhängigkeit des Angebots nicht die zentrale Fragestellung, weshalb ein aktuelles, Google-zertifiziertes und Widevine-L1-fähiges Endgerät von einer bekannten Einschränkung betroffen ist, während vergleichbare Dienste auf demselben Gerät ordnungsgemäß funktionieren.
Hinzu kommt, dass die Problematik nach den bisherigen Stellungnahmen nicht nur einzelne Nutzer betrifft, sondern offenbar eine Vielzahl von Kunden mit identischen oder vergleichbaren Gerätemodellen. Dies spricht zumindest dafür, dass die Ursache nicht ausschließlich im Verantwortungsbereich einzelner Nutzer zu suchen ist.
Aus Sicht der betroffenen Kunden wäre daher insbesondere von Interesse:
1. Welche konkrete technische Ursache wurde bislang identifiziert?
2. Handelt es sich um eine Einschränkung der MagentaTV-App, der Geräteklassifizierung oder der DRM -Erkennung?
3. Wird an einer technischen Behebung gearbeitet?
4. Mit welchem zeitlichen Horizont ist gegebenenfalls zu rechnen?
5. Welche rechtliche Bewertung nimmt die Telekom hinsichtlich der fortbestehenden Einschränkung vor?
Nach mittlerweile mehr als einer Woche seit Beginn des Turniers erscheint die Erwartung einer transparenten technischen und rechtlichen Einordnung jedenfalls nicht unangemessen.
Mit freundlichen Grüßen
Seit 11 Juni ist die FIFA Fussball-Weltmeisterschaft und nicht die FIFA Klub Weltmeisterschaft. Die war nämlich 2025
2
von
vor einem Monat
Vielen Dank für den Hinweis.
Für die eigentliche Fragestellung spielt die genaue Bezeichnung des Turniers allerdings keine Rolle. Maßgeblich ist vielmehr, dass seit dem Turnierbeginn zahlreiche Nutzer auf technisch geeigneten Geräten – darunter das Samsung Galaxy A54 5G – bestimmte Inhalte von MagentaTV nicht ordnungsgemäß nutzen können und hierfür bis heute keine konkrete technische Lösung vorliegt.
Ob man das betreffende Turnier nun als FIFA Klub-Weltmeisterschaft oder FIFA-Weltmeisterschaft bezeichnet, ändert weder etwas an dem zugrunde liegenden technischen Problem noch an den berechtigten Fragen der betroffenen Kunden.
Ich würde mich daher freuen, wenn wir die Diskussion auf den eigentlichen Sachverhalt konzentrieren könnten: die weiterhin bestehende Nichtnutzbarkeit der Inhalte auf grundsätzlich kompatiblen Endgeräten sowie die bislang ausstehende technische Erklärung und Abhilfe.
Mit freundlichen Grüßen
0
von
vor einem Monat
Ich würde mich daher freuen, wenn wir die Diskussion auf den eigentlichen Sachverhalt konzentrieren könnten:
Vielen Dank für den Hinweis.
Für die eigentliche Fragestellung spielt die genaue Bezeichnung des Turniers allerdings keine Rolle. Maßgeblich ist vielmehr, dass seit dem Turnierbeginn zahlreiche Nutzer auf technisch geeigneten Geräten – darunter das Samsung Galaxy A54 5G – bestimmte Inhalte von MagentaTV nicht ordnungsgemäß nutzen können und hierfür bis heute keine konkrete technische Lösung vorliegt.
Ob man das betreffende Turnier nun als FIFA Klub-Weltmeisterschaft oder FIFA-Weltmeisterschaft bezeichnet, ändert weder etwas an dem zugrunde liegenden technischen Problem noch an den berechtigten Fragen der betroffenen Kunden.
Ich würde mich daher freuen, wenn wir die Diskussion auf den eigentlichen Sachverhalt konzentrieren könnten: die weiterhin bestehende Nichtnutzbarkeit der Inhalte auf grundsätzlich kompatiblen Endgeräten sowie die bislang ausstehende technische Erklärung und Abhilfe.
Mit freundlichen Grüßen
Gerne im anderen Thread
0
Uneingeloggter Nutzer
von
vor einem Monat
https://telekomhilft.telekom.de/conversations/tv/kostenerstattung-preisfrage/6a2ddfeb059b784a85e2fc6d?commentId=6a2e043f059b784a85e77ab0&replyId=6a349c8c4bfcda4b69fc7fbd
Hier noch der Link anklickbar.
0
vor einem Monat
rechtlichen Einordnung jedenfalls nicht unangemessen.
Öffentliche Stellungnahme zum fortbestehenden DRM -/Widevine-Problem auf dem Samsung Galaxy A54 5G
Seit dem Beginn der FIFA Klub-Weltmeisterschaft am 11. Juni 2026 ist inzwischen ein erheblicher Zeitraum verstrichen. Zum heutigen Zeitpunkt, dem 19. Juni 2026, besteht das geschilderte Problem unverändert fort.
Nach den bisherigen Erkenntnissen liegt folgende Sachlage vor:
- Das Samsung Galaxy A54 5G verfügt über eine Widevine-L1-Zertifizierung.
- Das Gerät besitzt ein von Google zertifiziertes Android-Betriebssystem.
- Das Gerät erfüllt die technischen Voraussetzungen für die Wiedergabe geschützter HD-Inhalte.
- Vergleichbare Streamingdienste (z. B. Netflix, Prime Video, WOW oder DAZN) können auf demselben Gerät DRM -geschützte Inhalte störungsfrei wiedergeben.
- Die Telekom hat die Betroffenheit bestimmter Galaxy-A54-Modelle inzwischen selbst dokumentiert.
- Eine technische Lösung wurde bislang nicht bereitgestellt.
Aus Sicht der betroffenen Nutzer stellt sich daher zunehmend die Frage, ob die bisherige Einordnung des Problems den technischen und rechtlichen Besonderheiten des Sachverhalts ausreichend Rechnung trägt.
Rechtlich ist zunächst festzuhalten, dass es sich bei MagentaTV Flex um eine digitale Dienstleistung im Sinne der §§ 327 ff. BGB handelt. Nach § 327e BGB muss ein digitales Produkt nicht nur den individuell vereinbarten Eigenschaften entsprechen, sondern auch die objektiven Anforderungen erfüllen. Hierzu zählen insbesondere Funktionalität, Kompatibilität und die Eignung zur gewöhnlichen Verwendung.
Vor diesem Hintergrund erscheint die Frage berechtigt, ob ein über einen längeren Zeitraum fortbestehendes Nutzungsproblem auf einem marktüblichen, weit verbreiteten und technisch grundsätzlich geeigneten Endgerät nicht zumindest einer vertieften rechtlichen und technischen Prüfung bedarf.
Dabei wird ausdrücklich nicht behauptet, dass hieraus zwangsläufig ein Anspruch auf Erstattung, Minderung oder Schadensersatz folgt. Ebenso wenig wird verkannt, dass MagentaTV grundsätzlich als geräteunabhängiges Angebot ausgestaltet ist.
Allerdings beantwortet die bloße Geräteunabhängigkeit des Angebots nicht die zentrale Fragestellung, weshalb ein aktuelles, Google-zertifiziertes und Widevine-L1-fähiges Endgerät von einer bekannten Einschränkung betroffen ist, während vergleichbare Dienste auf demselben Gerät ordnungsgemäß funktionieren.
Hinzu kommt, dass die Problematik nach den bisherigen Stellungnahmen nicht nur einzelne Nutzer betrifft, sondern offenbar eine Vielzahl von Kunden mit identischen oder vergleichbaren Gerätemodellen. Dies spricht zumindest dafür, dass die Ursache nicht ausschließlich im Verantwortungsbereich einzelner Nutzer zu suchen ist.
Aus Sicht der betroffenen Kunden wäre daher insbesondere von Interesse:
1. Welche konkrete technische Ursache wurde bislang identifiziert?
2. Handelt es sich um eine Einschränkung der MagentaTV-App, der Geräteklassifizierung oder der DRM -Erkennung?
3. Wird an einer technischen Behebung gearbeitet?
4. Mit welchem zeitlichen Horizont ist gegebenenfalls zu rechnen?
5. Welche rechtliche Bewertung nimmt die Telekom hinsichtlich der fortbestehenden Einschränkung vor?
Nach mittlerweile mehr als einer Woche seit Beginn des Turniers erscheint die Erwartung einer transparenten technischen und rechtlichen Einordnung jedenfalls nicht unangemessen.
Mit freundlichen Grüßen
Blöd nur, dass in der Community niemand Rechtsauskünfte gibt oder geben wird, gelle?
43
von
vor einem Monat
@InDubioSilva
Sorry, aber du machst dich hier zum Clown!
Da ich persönlich dein Verhalten daher nicht mehr ernst nehme, habe ich mein Abo für diese Thread gelöscht.
Und Tschüss...
von
vor einem Monat
Weiterhin bin ich mir etwas unsicher, an welchem Punkt wir gerade sind. Ich biete allerdings gerne einen Rückruf an, so Sie aktuell erreichbar sind. Ich wäre noch bis ca. 7 Uhr verfügbar.
Guten Abend in die Runde,
Teamie hier. Also wohl heute Nacht nolens volens - und in Mangel an Alternativen - Forenmoderation.
@InDubioSilva, ich werde Sie gerne Siezen, allerdings ist es mir nicht möglich, selbiges bei allen Anwesenden und Mitlesenden zu erzwingen. Insbesondere Online ist die gängige Konvention oftmals das "Du".
Weiterhin bin ich mir etwas unsicher, an welchem Punkt wir gerade sind. Ich biete allerdings gerne einen Rückruf an, so Sie aktuell erreichbar sind. Ich wäre noch bis ca. 7 Uhr verfügbar.
In jedem Falle eine geruhsame Nacht an alle,
Johannes P.
@Johannes P.
@InDubioSilva hat -hier- noch als Nick "Waldpilz", sein Problem geschildert, wo auch dein Kollegin dazu schon etwas geschrieben hat.
Aber @InDubioSilva hat hier nochmal zum gleichen Thema einfach einen neuen Thread eröffnet
Wir haben @InDubioSilva gebeten, im verlinkten Thread weiter zu machen.
Leider war @InDubioSilva so sehr vertieft mit seiner "Herr" Rede und "Sie" Form, dass das eigentliche Thema etwas in Vergessenheit geraten ist.
Seine irgendwelche Paragraphen bezüglich der Sie Anrede , hat das Thema etwas mit Schmunzeln zum Ausdruck gebracht.
Ich wünsche dir einen angenehmen Sonntag
Gruß Marcel
von
vor einem Monat
Sorry, aber du machst dich hier zum Clown!
@InDubioSilva
Sorry, aber du machst dich hier zum Clown!
Da ich persönlich dein Verhalten daher nicht mehr ernst nehme, habe ich mein Abo für diese Thread gelöscht.
Und Tschüss...
Ja, so ist es 👍🤣
Mach bitte so weiter. @InDubioSilva damit erheiterst Du mir den heißen Sonntag 🧊🍹🧊
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Uneingeloggter Nutzer
von
vor einem Monat
@Waldpilz
Bitte, wie bereits mehrfach geschrieben, in dem verlinkten Thread weitermachen.
Danke
0
Uneingeloggter Nutzer
von