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Dieser Inhalt wurde für MagentaTV erstellt und ist möglicherweise nicht für MagentaTV 2.0 gültig.
Wie finde ich heraus, welches MagentaTV ich nutze?Gelöst
Megenda TV
vor 19 Stunden
Hallo,
Ich habe ein Problem mit ein Vertrag den ich nie abgeschlossen habe. Die Mailadresse xxxxel@t-online.de ist veraltet und existiert schon seid einigen Jahren nicht mehr. Auf meine Frage eine Vergleich meiner Unterschrift zu machen, haben die nicht darauf geantwortet.
Der ganze Ärger mit der Telekom hört einfach nicht auf 🤨
Nun haben die mir diese Mail gesendet . 🧐
Guten Tag. Herr P. ,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich möchte Ihnen die Details zu Ihrem Auftrag und den nachfolgenden Bearbeitungsschritten erläutern.
Am 19. Dezember 2025 haben wir Ihren Auftrag für einen Produktwechsel auf MagentaZuhause M mit MagentaTV Smart erhalten, inklusive der Zusendung des MagentaTV Sticks. Den Produktwechsel sowie die vorvertraglichen Pflichtinformationen haben wir Ihnen am selben Tag per E-Mail an xx bestätigt.
Kein Widerruf erfolgt
Innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist, die bis zum 2. Januar 2026 lief, erhielten wir keinen Widerruf Ihrerseits. Ich möchte dazu klarstellen, dass die Rücksendung des Endgeräts – in diesem Fall des MagentaTV Sticks – nicht als Widerruf des gesamten Produktwechsels gewertet wird, da der TV-Service auch ohne das Endgerät genutzt werden kann, beispielsweise über die MagentaTV App.
Änderung des Tarifs
Da die Widerrufsfrist bereits abgelaufen ist, ist eine Änderung auf einen Tarif ohne TV erst möglich, wenn die reguläre Vertragslaufzeit am 1. Januar 2028 endet. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt der aktuelle Tarif bestehen.
So geht es weiter
Falls Sie dazu Rückfragen oder weitere Anliegen haben, können Sie sich selbstverständlich an mich wenden. Ich helfe Ihnen gerne weiter. Für zusätzliche Anfragen verweise ich auf den Link am Ende dieser E-Mail.
Viele Grüße und ein schönes Wochenende
i. A. Heike B...
Kundenservice
Anm
Persönliche Daten und Namen der Mitarbeiterin editiert
(@Marcel2605)
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vor 6 Jahren
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vor 19 Stunden
@Günter.P
Dies ist ein weltweit öffentliches Forum.
Deine persönlichen Daten und den Namen der Mitarbeiterin gehört hier öffentlich nicht rein.
Alle Daten habe ich editiert
In Zukunft bitte beachten
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2
von
vor 19 Stunden
Entschuldigung. Das wusste ich nicht.
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von
vor 19 Stunden
@Günter.P
Das steht ja beim Erstellen des Beitrages ganz oben
Alles gut jetzt
Uneingeloggter Nutzer
von
vor 19 Stunden
Gelöscht
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von
vor 19 Stunden
Ich habe weder eine alte Mailadresse angeben noch habe ich irgendein Vertrag unterschrieben. Ich verbiete mir diese Unterstellung 🤨
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von
vor 19 Stunden
"Hallo Ludwig II, hier liegt ein Missverständnis vor. Die E-Mail-Adresse wurde nicht von mir 'angegeben', sondern stammt aus einem uralten Vertragsbestand der Telekom und ist seit Jahren inaktiv.
Wenn ein Vertrag untergeschoben wird (z. B. durch einen Fehler im System oder durch Dritte), nutzt das System oft einfach die im Archiv hinterlegten Daten. Ich habe weder aktiv eine Adresse angegeben noch etwas unterschrieben. Mir geht es hier um die Klärung eines Identitätsmissbrauchs bzw. eines Fehlers seitens der Telekom, nicht um eigene Bedienfehler."
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Uneingeloggter Nutzer
von
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 2 Stunden
Hallo @Günter.P,
nach Rücksprache mit unserer Sicherheitsabteilung ist auch darüber kein Support in dieser Angelegenheit möglich. Wie ich bereits schrieb, bleibt hier dann wohl nur noch der Rechtsweg, wir können hier nichts machen. Für Identitätsdiebstahl und dessen Verfolgung sind die Strafbehörden zuständig.
Liebe Grüße
Nicole
Hinweis:
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 2 Stunden
Es kann nicht sein, dass ich als Kunde einen Identitätsdiebstahl gerichtlich beweisen muss, während die Telekom keinen Nachweis erbringen kann, dass ich diesen Auftrag ausgelöst habe.
Hallo Nicole,
vielen Dank für die Ostergrüße. Leider ist die Antwort für mich nicht zufriedenstellend.
Bevor wir über den zivilrechtlichen Weg sprechen, gibt es Fakten in Ihrem eigenen System, die gegen einen wirksamen Vertrag sprechen:
Ich fordere die Telekom auf, mir den Nachweis der Willenserklärung (z.B. die Aufzeichnung des Telefonats oder das Online-Log) vorzulegen. Es kann nicht sein, dass ich als Kunde einen Identitätsdiebstahl gerichtlich beweisen muss, während die Telekom keinen Nachweis erbringen kann, dass ich diesen Auftrag ausgelöst habe.
Ich bitte daher um eine interne Eskalation an Ihr Sicherheitsteam oder eine Fachabteilung, die den Fall manuell prüft, statt mich auf den Rechtsweg zu verweisen.
Viele Grüße
Günter"
Wer denn sonst?
Für die Telekom ist der Fall abgeschlossen.
Beauftragt, nicht widerrufen, genehmigt.
Ich hätte evtl. noch einen Widerruf nach der ersten geänderten Rechnung akzeptiert. Ist aber lang vorbei, wir haben April.
Warum schickt man Geräte retoure und hinterfragt nicht, wieso, weshalb, warum?
Grüßle
Edit: Wäre die von dir genannte eMail-Adresse inaktiv, wäre die Bestätigungsmail zur Telekom zurück gegangen und du hättest sie per Post bekommen.
Hinweis:
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Uneingeloggter Nutzer
von