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Gelöst

Zwei MR 400 hinter Hybrid-Speedport! Jedoch keine Unabhängigkeit?

vor 9 Jahren

Ich habe als Neuanschluss den Hybrid Speedport und 2 dazugehörige MR 400 daran angeschlossen. Ich gehe davon aus, dass somit nach dem Speedport zwei separate Receiver-Systeme arbeiten. Doch wird während der Installation nach einem Hauptreceiver gefragt. Der Receiver #01 arbeitet völlig unabhängig. Doch #02 scheint zum aufzeichnen von Sendungen auf #01 abzuspeichern. Ebenso ist es beim ansehen der Aufzeichnungen. #02 gibt diese zum ansehen nur frei, wenn Receiver #01 eingeschaltet wird. Das bedeutet für mich, dass alle Aufzeichnungen nebst späterem ansehen über #01 ablaufen. Wie kann ich es anfangen, dass sowohl Receiver #01 und #02 unabhängig voneinander ihre Aufzeichnungen vornehmen und auch verwalten?
a.) Momentan zeichnet #01 alle von #02 in Auftrag gegebenen Sendungen auf und schaltet dafür #01 ein.
b.) Zum Ansehen der Aufzeichnungen auf #02 muss zuvor #01 manuell eingeschaltet werden!?!?
Das erscheint mir in keiner Weise logisch bei zwei vollwertigen Aufzeichnungsgeräten?

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    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 9 Jahren

      Hallo @j.rothlaender,

       

      a.) Momentan zeichnet #01 alle von #02 in Auftrag gegebenen Sendungen auf und schaltet dafür #01 ein.

      a.) Momentan zeichnet #01 alle von #02 in Auftrag gegebenen Sendungen auf und schaltet dafür #01 ein.

      a.) Momentan zeichnet #01 alle von #02 in Auftrag gegebenen Sendungen auf und schaltet dafür #01 ein.


      ja, das ist leider so... ein Receiver ist immer der Hauptreceiver. Die 2. Receiver greifen auf die Festplatte des Hauptrecievers zu. Hierzu bieten sich dann auch die Media Receiver 200 als 2. Receiver an... http://www.telekom.de/zuhause/geraete-und-zubehoer/media-receiver/media-receiver-200;sid=sYpFryVjw9lHr32fL5BUm19mwMfMpYz_cd6UW0WzZrDHEQDY9UlVNc2pMLkqs8eA66w=

       

      Das erscheint mir in keiner Weise logisch bei zwei vollwertigen Aufzeichnungsgeräten?

      Das erscheint mir in keiner Weise logisch bei zwei vollwertigen Aufzeichnungsgeräten?

      Das erscheint mir in keiner Weise logisch bei zwei vollwertigen Aufzeichnungsgeräten?


      Diese Variante ist auch nicht wirklich angedacht. 

       

      VG

      Peuki

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      von

      vor 9 Jahren

      Die Frage ist @j.rothlaender:
      Wo wurde das Produkt bestellt und wie viele Receiver sollen letzlich betrieben werden?

       

      Sofern Du die Geräte noch in der 14-tägigen Widerrufsfrist hast: www.telekom.de/retoure und einen zurück. 

      Sollen 2 TV Geräte angebunden werden, dann einfach hier den Media Receiver 200 bestellen.

      von

      vor 9 Jahren

      Doch frage ich mich für was dann zwei Aufzeichnungsgeräte dabei sind?

      Doch frage ich mich für was dann zwei Aufzeichnungsgeräte dabei sind? 

      Doch frage ich mich für was dann zwei Aufzeichnungsgeräte dabei sind? 


      So ein Angebot kenne ich jetzt "eigentlich" auch nicht.

      Wie beschrieben ist das System grundsätzlich so, dass ein MR 400 der 1. Hauptreceiver mit Aufnahmefunktion ist und die weiteren 2. Receiver auf die Festplatte des Hauptreceivers zugreifen. Der beagte MR 200 ist dafür gedacht, hat deswegen auch keine Festplatte eingebaut und ist natürlich auch günstiger in der Anschaffung, etc.

       

      Falls im Rahmen des Widerrufs noch ein MR400 zurückgeben werden kann, dann würde ich persönlich diesen Weg (wie von @Michel89 gut beschrieben) wählen. 

       

       

      von

      vor 9 Jahren

      Wenn du am Hauptreceiver den Energiesparmodus Plus auswählst, kann der Zweitreceiver ihn bei Bedarf aufwecken. Dann muss man nicht runterlaufen oder ihn im Standby lassen. Allerdings dauerts halt 2 Minuten bis man an die Aufnahme kommt, bis der Hauptreceiver hochgefahren ist.

    • vor 9 Jahren

      Moin @j.rothlaender und herzlich willkommen hier in der Telekom hilft Community!

      Das erscheint mir in keiner Weise logisch bei zwei vollwertigen Aufzeichnungsgeräten?

      Das erscheint mir in keiner Weise logisch bei zwei vollwertigen Aufzeichnungsgeräten?
      Das erscheint mir in keiner Weise logisch bei zwei vollwertigen Aufzeichnungsgeräten?


      Ich wollte mich nur kurz bei @Peuki, @Michel89 und @Grinch für eure Antworten bedanken.

      Greetz
      Stefan D.

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