Gelöst

Homepage Starter nach Festnetzkündigung weiter nutzbar?

vor 8 Jahren

Hallo zusammen,

 

beim Geschäftskundenanschluss meines Vaters flatterte vor ein paar Tagen die Kündigung der Telekom für April 2017 rein, da der ISDN-Vertrag auf IP umgestellt werden soll.

 

Da die Telekom bisher trotz Großstadt nur DSL 6000 bereitstellen kann und kein Ausbau geplant ist, wird er wahrscheinlich zu Kabel Deutschland wechseln müssen, um einen zeitgemäßen Anschluss zu bekommen.

 

Er hat bisher zu seinem Tarif das Paket Homepage Starter gebucht. Nun meine Frage: Kann dieses auch nach der Kündigung des Festnetzvertrags bei der Telekom weitergenutzt werden? Oder entfällt dieses bei der Kündigung?

 

Viele Grüße

jla959

2129

19

  • vor 8 Jahren

    Da sämtliche Dienstleistungen mit der Zugangsnummef verknüpft sind und die Zugangsnummef technischer  Bestandteil des Vertrages ist, fällt bei Kündigung alles weg. 

    3

    Antwort

    von

    vor 8 Jahren

    @Kugic @Makc.030

    So weit ich weiß, gibt es ja bei der Telekom zwei Arten der Kündigung.

    So steht es zumindest im Online-Kündigungsformular.

     

    Unbenannt1.JPG

    Wenn man jetzt nur den Anschluss kündigt, könnte ja die Homepage Starter-Option evtl. erhalten bleiben...

    Aber die Frage ist ja auch: Gibt es das Homepage Starter-Paket überhaupt ohne Festnetz-Vertrag?

     

    Das ist jetzt auch erst einmal eine Frage, bei der noch gar nicht klar ist, ob das alles so durchgezogen wird. Der Wechsel zu KD steht noch nicht ganz fest. Auch ist noch nicht klar, ob evtl. auch die Homepage umziehen soll.

     

    Ich habe nur einfach wenig Ahnung von den Business-Verträgen und den Homepage-Optionen. Da kennen sich hier einige Leute besser mit aus. Deshalb habe ich die Frage einfach mal hier erstellt Zwinkernd

    Antwort

    von

    vor 8 Jahren

    @Mikko

     

    Ja leider sind die 2 Arten der Kündigung nicht eindeutig genug. Endgeräte Miete und IT Sofort Service sind separate Verträge.

     

    Der Homepage Starter befindet sich aktuell "im Anschluss" und würde bei beiden Optionen rausfliegen. Ein Homepage Starter kann auch ohne Festnetzanschluss laufen, genauso wie ein Mail & Cloud M oder ein Sicherheitspaket. Dazu muss eben Tariftechnisch der Anschluss in ein "Zugang zu Telekom Diensten" gewandelt werden.

     

    Zeit hast du ja noch, da der Tarifwechsel ja noch spätestens 1 Monate vor Ende der Laufzeit beantragt werden kann.

     

    Gruß Makc

    Antwort

    von

    vor 8 Jahren

    Danke euch allen. Dann werde ich das meinem Vater mal so sagen, dass er sich dann um eine Umstellung auf einen "Zugang zu Telekom-Diensten" kümmern soll.

     

    Viele Grüße

    jla959

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • vor 8 Jahren

    Hallo @Mikko

     

    Das kommt darauf an ob das Homepage Starter Paket auf derselben Zugangsnummer gebucht ist wie der Anschluss.

     

    Wenn ja, dann schriftlich eine Kündigung / Tarifwechsel auf "Zugang zu Telekom Diensten" beantragen.

     

    Gruß Makc

     

    //Edit: Eventuell ist es auch besser hier auf einen Teamie zu warten. Zwinkernd

     

     

    0

  • Akzeptierte Lösung

    akzeptiert von

    vor 8 Jahren

    Hallo jla959,

    das sollte Problemlos machbar sein.

    Es muss nur vor der Kündigung der T-online Account (@t-online.de Mailadresse) wo Homepage Starter drunter gebucht ist auf einen sogenannten Zugang zu Telekom Diensten (mit gebuchten Homepage Starter) umgebucht werden. Kann über das online Kundencenter gebucht werden. Natürlich muss dann noch die HP mit umziehen.

    Hatte das auch vor Jahren Mal gehabt.

     

    VG diabolus2206

    12

    Antwort

    von

    vor 8 Jahren

    @Diabolus2206

    Danke für deine Info Fröhlich

    Das hört sich doch schon mal ganz gut an.

    Antwort

    von

    vor 8 Jahren

    @Mikko @Kugic @Makc.030 @Diabolus2206

    Guten Morgen in die Runde!

    Es wurde ja so weit schon alles relevante erwähnt, die Homepage kann weitergenutzt werden und es führen in diesem Fall mehrere Wege nach Rom. Zwinkernd

    Im Falle einer einfachen Kündigung werden alle Zubuchoptionen wie Homepage, Mail & Cloud, etc. ebenfalls gekündigt, in diesem Fall sollte wie von @Diabolus2206 bechrieben vorgegangen werden.
    Auch die Aussage von @Makc.030 ist richtig, wenn in dem Kündigungsformular nur Anschluss gewählt wird, werden dennoch die unter der Zugangsnummer gebuchten Dienste gekündigt.

    Wenn bei der Kündigung die Rufnummern nicht portiert werden sollen, gäbe es noch die Möglichkeit, die Kündigung direkt mit einem Tarifwechsel auf Zugang zu Telekom Diensten zu verbinden. In diesem Fall würden die gebuchten Zubuchoptionen unter der Zugangsnummer auf dem neuen Tarif erhalten bleiben. Dies ist aber nur möglich, wenn die Rufnummern nicht portiert werden sollen.

    @Mikko: Wenn ich mir das einmal speziell für den Anschluss Ihres Vaters anschauen soll, dann hinterlegen Sie bitte die Kundennummer Ihres Vaters in den Benutzerdaten und geben mir eine kurze Rückmeldung.

    Gruß,
    Ingo F.

    Antwort

    von

    vor 8 Jahren

    Danke @Ingo F. Fröhlich

    Ich werde das jetzt erst mal mit meinem Vater besprechen. Es ist ja sowieso noch nicht alles ganz entschieden. Insofern werden wir jetzt erstmal selbst schauen und dann ggf. die hier beschriebenen Schritte einleiten.

    Wenn wir aber noch Hilfe dabei benötigen, komme ich gerne wieder auf dich zu Zwinkernd

     

    Viele Grüße

    jla959

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • Akzeptierte Lösung

    akzeptiert von

    vor 8 Jahren

    @Mikko

     

    Ja leider sind die 2 Arten der Kündigung nicht eindeutig genug. Endgeräte Miete und IT Sofort Service sind separate Verträge.

     

    Der Homepage Starter befindet sich aktuell "im Anschluss" und würde bei beiden Optionen rausfliegen. Ein Homepage Starter kann auch ohne Festnetzanschluss laufen, genauso wie ein Mail & Cloud M oder ein Sicherheitspaket. Dazu muss eben Tariftechnisch der Anschluss in ein "Zugang zu Telekom Diensten" gewandelt werden.

     

    Zeit hast du ja noch, da der Tarifwechsel ja noch spätestens 1 Monate vor Ende der Laufzeit beantragt werden kann.

     

    Gruß Makc

    0

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