Zwang zum Lastschriftverfahren!

Gelöst

Servus zusammen!

 

Ich nutze schon eine ganze Weile das Sicherheitspaket M. Wollte nun über das Kundencenter

auf das Sicherheitspaket L wechseln, was so ohne weiteres natürlich nicht geht. Man wird gezwungen

auf Lastschrift umzustellen...

 

Okay, dachte ich mir. Rufste bei der Kundenbetreuung an. Nur leider sagte mir die Dame, das

es eine neue "Anweisung" gibt und auch telefonisch nur noch umgestellt werden darf, wenn

man gleichzeitig auf Lastschrift umstellt...

 

Wer bitte lässt sich den sowas einfallen?

 

Eventuell kann ein Mitarbeiter hier ja doch meinen "Wunsch" erfüllen und von Sicherheitspaket M

auf Sicherheitspaket L zu wechseln OHNE das ich auf Lastschrift umstellen muss.

 

Danke und LG Patrick

1 AKZEPTIERTE LÖSUNG
Lösung

Vermutlich setzen die jetzt einfach solangsam mal das durch was in den AGBs steht, nämlich dass man verpflichtet wird am Lastschriftverfahren teilzunehmen.

Lösung in ursprünglichem Beitrag anzeigen  

Ich nehme alles zurück und behaupte das Gegenteil!

 

Und natürlich >> SORRY

 

Das Urteil war tatsächlich auch auf Stromanbieter bezogen.

 

Sorry, für meine Dummheit und Sorry das ich eure wertvolle Zeit missbraucht habe!

 

Bitte fangen Sie jetzt mit der Steinigung an!

 

Lieben Gruß Patrick

@AlpenJodSalz 

Quatsch -- dafür ist das Forum da!

 

 

...so klärt sich alles auf 😲

Alles klar.
Ich geh bereits die Steine suchen. Nicht weglaufen.

@Kugic  schrieb:
Alles klar.
Ich geh bereits die Steine suchen. Nicht weglaufen.

Zu kalt und eklig draussen 🤔

Bestell sie lieber. 😏

Hab nen Schotterhof, das geht =D

Ähm...

 

Warum ins E-Mail Center verschoben?

 

Aber okay, die CG werden schon wissen was Sie machen....

 

@Kugic  *ich warte* ^^


@AlpenJodSalz  schrieb:

Ähm...

 

Warum ins E-Mail Center verschoben?

 

Aber okay, die CG werden schon wissen was Sie machen....

 

@Kugic  *ich warte* ^^


Hab übersehen dass es sich um das Sicherheitspaket handelt, du hattest es unter DE-Mail, ich verschieb gleich nochmal Überglücklich

 

Nachtrag:

Vielleich weiß jemand was die richtige Kategorie ist, ich müsste jetzt selber raten

@CobraCane 

 

Richtig. Eine Forum für Sicherheitspaket gibt es nicht ^^

Hab ich beim Erstellen auch festgestellt 😄

 

 

@AlpenJodSalz Klär mich/uns mal bitte auf, was am "Lastschriftverfahren" so schlimm ist.

Gelöschter Nutzer

@Lois17 

Ich glaube, es geht nur darum, die Zahlung noch einige Tage zu verzögern.

Nach Rechnungseingang bleiben 10 Tage, bis das Geld bei der Telekom sein muss/soll. Da lassen sich noch gerne bis 7 Tage heraus schinden bei Überweisung.

Schon als Lehrling bekam ich die Anweisung zum Zahlungsziel 4 Tage drauf zu packen, Skonti aber trotzdem abzuziehen. Kein Lieferant hat sich je beschwert.😀


@AlpenJodSalz  schrieb:

Servus zusammen!

 

Ich nutze schon eine ganze Weile das Sicherheitspaket M. Wollte nun über das Kundencenter

auf das Sicherheitspaket L wechseln,....

 

 


Ab hier fällt mir nur noch ein:

Norton im freien Handel kaufen.

 

aktuell:  10 Geräte für 28,-EUR+Versand

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oder direkt bei Norton und das Abo rechtzeitig kündigen.

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@Lois17 

 

Kann ich dir ganz einfach erklären.

 

Ich überweise meine Rechnungen IMMER am 01. eines Monats. Egal ob Telekom, Otto, Amazon, 

meine Modell Abos oder was auch immer. Egal ob die Rechnung am Anfang / Mitte / Ende des

Monats kommen, die werden gesammelt und alle samt am 1. des Folgemonats überwiesen....

 

Und jetzt frag bitte nicht warum. Ist so. Nenne es einfach "Tradition der Familie" xD

 

Gruß Patrick

@AlpenJodSalz : Danke für die Info.

Ich bin gelernter Bankkaufmann und habe natürlich etwas abweichende Methoden was die Finanzdispositionen angeht, aber nix für ungut.

Grüße aus Passau!

Alois

 

Hallo @AlpenJodSalz 

Ich hab mal zu dem Thema, darf ich zum Lastschriftverfahren, gezwungen werden,gegoogelt und das gefunden

Ja, sie dürfen. Bei kleinen Summen oder Beträgen in immer gleicher Höhe darf der Kunde zum Lastschriftverfahren gezwungen werden. Ebenso bei regelmäßigen Beträgen in unterschiedlicher Höhe wie beim Telefon. Allerdings muss die Rechnung mindestens fünf Werktage vor Geldeinzug beim Kunden sein, urteilte der Bundesgerichtshof (Az. III ZR 54/02). Die Firma darf auch Überweisungen teurer machen und so Druck ausüben. Anders ist das aber bei bestehenden Verträgen: Zum Beispiel kann Ihr Vermieter Sie nicht im Nachhinein zu Lastschriften verpflichten – es sei denn, im Mietvertrag steht eine Änderungsklausel."

Heißt, wie schon geschrieben, Telekom setzt geltendes Recht um.

lG

@flipper1 

 

Anscheind hast du nicht alle Beiträge gelsen Zwinkernd

 

Das Thema ist schon lange vom Tisch...

Hallo @AlpenJodSalz 

Da war ich beim schreiben zu langsam und habe deine Lösungsmarkierung nicht

Mitbekommen.

@flipper1 

 

Nein warst du nicht 😄

 

Die Lösungsmakierung habe ich erst nach deinem Beitrag gemacht.

Alles gut und trotzdem danke für die Info.

 

Gruß Patrick


@AlpenJodSalz  schrieb:

Demzufolge sind solche Klauseln in einer AGB unzulässig.


Und warum hat die Bundesnetzagentur noch keinen Widerspruch zu den AGB eingelegt?

@olliMD 

 

Und warum liest du nicht einfach mal alles?

 

Das Thema ist vom Tisch!


@AlpenJodSalz  schrieb:

Und warum liest du nicht einfach mal alles?


Hab ich doch. Trotzdem überprüft die Bundesnetzagentur die AGB der regulierten Produkte.

Hallo CobraCane,

> Vielleich weiß jemand was die richtige Kategorie ist, ich müsste jetzt
> selber raten

Wie wäre es mit "Vertrag & Rechnung"? Würde ich passender finden als im Forum für Antivirenprogramme (https://telekomhilft.telekom.de/t5/Antivirenprogramme/bd-p/tech-experts-antivirus ).

Grüße
gabi