Zwang zum Lastschriftverfahren!

Gelöst

Servus zusammen!

 

Ich nutze schon eine ganze Weile das Sicherheitspaket M. Wollte nun über das Kundencenter

auf das Sicherheitspaket L wechseln, was so ohne weiteres natürlich nicht geht. Man wird gezwungen

auf Lastschrift umzustellen...

 

Okay, dachte ich mir. Rufste bei der Kundenbetreuung an. Nur leider sagte mir die Dame, das

es eine neue "Anweisung" gibt und auch telefonisch nur noch umgestellt werden darf, wenn

man gleichzeitig auf Lastschrift umstellt...

 

Wer bitte lässt sich den sowas einfallen?

 

Eventuell kann ein Mitarbeiter hier ja doch meinen "Wunsch" erfüllen und von Sicherheitspaket M

auf Sicherheitspaket L zu wechseln OHNE das ich auf Lastschrift umstellen muss.

 

Danke und LG Patrick

1 AKZEPTIERTE LÖSUNG
Lösung

Vermutlich setzen die jetzt einfach solangsam mal das durch was in den AGBs steht, nämlich dass man verpflichtet wird am Lastschriftverfahren teilzunehmen.

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Lösung

Vermutlich setzen die jetzt einfach solangsam mal das durch was in den AGBs steht, nämlich dass man verpflichtet wird am Lastschriftverfahren teilzunehmen.

Das SEPA-Mandat ist ein fester Vertragsbestandteil der Magenta Verträge. 

Genötigt wird man zu Nichts.

 

Nimmt man den Vertrag an, so willigt man auch dem SEPA-Mandat zu.

Niemand hat sich was Neues einfallen lassen, sondern die Vertragsbestandteile werden wohl konsequenter durch gesetzt.

@CobraCane @juergen3004 

 

Bezahlung nur per Bankeinzug wirkt diskriminierend

Der Bundesgerichtshof schloss sich in seiner Entscheidung der Auffassung des Bundesverbands
der Verbraucherzentralen an, dass diese Praxis rechtswidrig ist.

 

Demzufolge sind solche Klauseln in einer AGB unzulässig.


@AlpenJodSalz  schrieb:

@CobraCane @juergen3004 

 

Bezahlung nur per Bankeinzug wirkt diskriminierend

Der Bundesgerichtshof schloss sich in seiner Entscheidung der Auffassung des Bundesverbands
der Verbraucherzentralen an, dass diese Praxis rechtswidrig ist.

 

Demzufolge sind solche Klauseln in einer AGB unzulässig.


Dann verklag doch die Telekom

Zahlung per Bankeinzug ist seit 2007 fest in den AGB hinterlegt.
Warum soll das rechtswidrig sein?

@CobraCane 

 

Jetzt bleib mal auf dem Teppich.

Ich hab nicht vor die Telekom zu verklagen.

 

Das war nur die reaktion auf eure Hiweiße bezgl. der AGB Fröhlich

 

Alles gut.


@AlpenJodSalz  schrieb:

@CobraCane 

 

Jetzt bleib mal auf dem Teppich.

Ich hab nicht vor die Telekom zu verklagen.

 

Das war nur die reaktion auf eure Hiweiße bezgl. der AGB Fröhlich

 

Alles gut.


Und von mir war es nur ein Hinweis auf deine Aussage dass es rechtswidrig ist.

Bleibt dir ja überlassen ob du die AGBs so akzeptierst oder nicht.

@Kugic 

 

Da musst du den BGH fragen. Die haben entschieden, dass es unzulässig ist.

Nicht ich. Weiter schreibt das BGH das mind. eine Zahlungsmethode ohne Konto angeboten werden muss.

Bezahlen im Telekom Shop zum Beispiel.

Schau mal in das Urteil ob es da wirklich generell um alles geht oder nur um bestimmte Anschlüsse, dann wirst vermutlich feststellen dass es hier sicherlich kein allgemeines Urteil gibt.

@CobraCane 

 

Die AGB zu akzeptieren oder nicht spielt in dem Fall keine Rolle Fröhlich

Selbst wenn ich die AGB akzeptiere (was ich ja auch hab) ändert es nicht daran das die Klausel unzulässig ist.

 

 

Wenn die AGB´s in Teilen diskriminierend, übervorteilt oder auch sonstige Gründe dafür sprechen die Recht Wirksamkeit in Frage zu stellen, muss dass vor einem Gericht entschieden werden.

 

Dann ist die AGB nach Gerichtsbeschluss zu ändern.

Die TK hat solche Änderung noch nicht vorgenommen.

 

Möglicherweise ist alles noch nicht rechtskräftig oder es können höhere Instanzen angerufen werden. (vielleicht ein Fall für den EUGH)

 

Unabhängig davon, halte ich ein SEPA Mandat für nicht diskriminierend, sondern eher vorteilhaft dem Kunden gegenüber (pers. Meinung)


@AlpenJodSalz  schrieb:

@CobraCane 

 

Die AGB zu akzeptieren oder nicht spielt in dem Fall keine Rolle Fröhlich

Selbst wenn ich die AGB akzeptiere (was ich ja auch hab) ändert es nicht daran das die Klausel unzulässig ist.

 

 


Gut dann spielen AGBs halt keine Rolle mehr bei Vertzragsabschlüssen. Ich bin mir immer noch sicher dass du hier ein falsches Urteil zugrunde legst.

Solange die AGB noch so besteht ist sie bindend.

@CobraCane 

 

Ich suche es mal raus und verlinke es dann.


@AlpenJodSalz  schrieb:

@CobraCane 

 

Ich suche es mal raus und verlinke es dann.


Mach das

@CobraCane 

 

Gut dann spielen AGBs halt keine Rolle mehr bei Vertzragsabschlüssen.

 

 

Dreh dir bitte nicht die Worte wie Du es gerne hättest! Wenn du eine AGB akzeptierst, und eine

Klausel darin als Ungültig erklärt wird, dann ist diese Ungültig. Das hat doch mit den restlichen

Inhalten nichts zu tun....


@AlpenJodSalz  schrieb:

@CobraCane 

 

Gut dann spielen AGBs halt keine Rolle mehr bei Vertzragsabschlüssen.

 

 

Dreh dir bitte nicht die Worte wie Du es gerne hättest! Wenn du eine AGB akzeptierst, und eine

Klausel darin als Ungültig erklärt wird, dann ist diese Ungültig. Das hat doch mit den restlichen

Inhalten nichts zu tun....


Solange niemand dagegen klagt behält sie weiterhin ihre Gültigkeit.

@juergen3004 

 

Das mit "diskriminierend" kam nicht von mir. Hab den Text nur kopiert.

 

 

Ich kenne das z.B.bei Mietverträgen.

Sind eine oder mehrere Passagen z.B. sittenwidrig und stellt das Gericht das auch so fest, so sind lediglich die Passagen ungültig und nicht der komplette Mietvertrag.

 

Was allerdings bei einem SEPA Mandat sittenwidrig oder diskriminierend sein soll weiß ich allerdings nicht.

@Stefan 

 

Das hab ich auch gelesen. Aber das meine ich nicht.

Ich bin schon beim suchen, dass ich es verlinken kann.

 

Moment bitte.

@AlpenJodSalz 

Hingegen gibt es ein BGH Urteil 

 III ZR 54/02 welches die Bedingungen an eine SEPA Only Verfahren regelt

https://www.handelsblatt.com/archiv/urteil-des-bundesgerichtshofs-t-mobile-stolpert-ueber-lastschrif...

 

[OT-Klugscheißmodus]

Es
heißt
AGB

und
nicht
AGB'
und
auch
nicht
AGBs
!!!
[/OT-Klugscheißmodus]

Sorry, musste sein. Zwinkernd


@AlpenJodSalz  schrieb:

@Kugic 

 

Da musst du den BGH fragen. Die haben entschieden, dass es unzulässig ist.

Nicht ich. Weiter schreibt das BGH das mind. eine Zahlungsmethode ohne Konto angeboten werden muss.

Bezahlen im Telekom Shop zum Beispiel.


Ich finde aber kein Urteil.

Ich finde nur Urteile das Online Händler auch SEPA Lastschriften aus dem EU Ausland annehmen müssen.


@patrickn  schrieb:

[OT-Klugscheißmodus]

Es
heißt
AGB

und
nicht
AGB'
und
auch
nicht
AGBs
!!!
[/OT-Klugscheißmodus]

Sorry, musste sein. Zwinkernd


Der Beitrag dient 100% zur Lösung des Problems bei.

Inhaltlich zum Thema "Prädikat wertvoll".

 

Sorry, musste auch sein😉