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14.10.2020 12:34 Zuletzt bearbeitet: 14.10.2020 12:38 durch den Autor
Servus zusammen!
Ich nutze schon eine ganze Weile das Sicherheitspaket M. Wollte nun über das Kundencenter
auf das Sicherheitspaket L wechseln, was so ohne weiteres natürlich nicht geht. Man wird gezwungen
auf Lastschrift umzustellen...
Okay, dachte ich mir. Rufste bei der Kundenbetreuung an. Nur leider sagte mir die Dame, das
es eine neue "Anweisung" gibt und auch telefonisch nur noch umgestellt werden darf, wenn
man gleichzeitig auf Lastschrift umstellt...
Wer bitte lässt sich den sowas einfallen?
Eventuell kann ein Mitarbeiter hier ja doch meinen "Wunsch" erfüllen und von Sicherheitspaket M
auf Sicherheitspaket L zu wechseln OHNE das ich auf Lastschrift umstellen muss.
Danke und LG Patrick
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Vermutlich setzen die jetzt einfach solangsam mal das durch was in den AGBs steht, nämlich dass man verpflichtet wird am Lastschriftverfahren teilzunehmen.
Vermutlich setzen die jetzt einfach solangsam mal das durch was in den AGBs steht, nämlich dass man verpflichtet wird am Lastschriftverfahren teilzunehmen.
14.10.2020 12:43
Das SEPA-Mandat ist ein fester Vertragsbestandteil der Magenta Verträge.
Genötigt wird man zu Nichts.
Nimmt man den Vertrag an, so willigt man auch dem SEPA-Mandat zu.
Niemand hat sich was Neues einfallen lassen, sondern die Vertragsbestandteile werden wohl konsequenter durch gesetzt.
14.10.2020 12:47 Zuletzt bearbeitet: 14.10.2020 12:49 durch den Autor
Bezahlung nur per Bankeinzug wirkt diskriminierend
Der Bundesgerichtshof schloss sich in seiner Entscheidung der Auffassung des Bundesverbands
der Verbraucherzentralen an, dass diese Praxis rechtswidrig ist.
Demzufolge sind solche Klauseln in einer AGB unzulässig.
14.10.2020 12:52
@AlpenJodSalz schrieb:
Bezahlung nur per Bankeinzug wirkt diskriminierend
Der Bundesgerichtshof schloss sich in seiner Entscheidung der Auffassung des Bundesverbands
der Verbraucherzentralen an, dass diese Praxis rechtswidrig ist.
Demzufolge sind solche Klauseln in einer AGB unzulässig.
Dann verklag doch die Telekom
14.10.2020 12:53
14.10.2020 12:53
Jetzt bleib mal auf dem Teppich.
Ich hab nicht vor die Telekom zu verklagen.
Das war nur die reaktion auf eure Hiweiße bezgl. der AGB
Alles gut.
14.10.2020 12:54
@AlpenJodSalz schrieb:
Jetzt bleib mal auf dem Teppich.
Ich hab nicht vor die Telekom zu verklagen.
Das war nur die reaktion auf eure Hiweiße bezgl. der AGB
Alles gut.
Und von mir war es nur ein Hinweis auf deine Aussage dass es rechtswidrig ist.
Bleibt dir ja überlassen ob du die AGBs so akzeptierst oder nicht.
14.10.2020 12:55
Da musst du den BGH fragen. Die haben entschieden, dass es unzulässig ist.
Nicht ich. Weiter schreibt das BGH das mind. eine Zahlungsmethode ohne Konto angeboten werden muss.
Bezahlen im Telekom Shop zum Beispiel.
14.10.2020 12:56
Schau mal in das Urteil ob es da wirklich generell um alles geht oder nur um bestimmte Anschlüsse, dann wirst vermutlich feststellen dass es hier sicherlich kein allgemeines Urteil gibt.
14.10.2020 12:56
Die AGB zu akzeptieren oder nicht spielt in dem Fall keine Rolle
Selbst wenn ich die AGB akzeptiere (was ich ja auch hab) ändert es nicht daran das die Klausel unzulässig ist.
14.10.2020 12:57 Zuletzt bearbeitet: 14.10.2020 12:59 durch den Autor
Wenn die AGB´s in Teilen diskriminierend, übervorteilt oder auch sonstige Gründe dafür sprechen die Recht Wirksamkeit in Frage zu stellen, muss dass vor einem Gericht entschieden werden.
Dann ist die AGB nach Gerichtsbeschluss zu ändern.
Die TK hat solche Änderung noch nicht vorgenommen.
Möglicherweise ist alles noch nicht rechtskräftig oder es können höhere Instanzen angerufen werden. (vielleicht ein Fall für den EUGH)
Unabhängig davon, halte ich ein SEPA Mandat für nicht diskriminierend, sondern eher vorteilhaft dem Kunden gegenüber (pers. Meinung)
14.10.2020 12:57 Zuletzt bearbeitet: 14.10.2020 12:58 durch den Autor
@AlpenJodSalz schrieb:
Die AGB zu akzeptieren oder nicht spielt in dem Fall keine Rolle
Selbst wenn ich die AGB akzeptiere (was ich ja auch hab) ändert es nicht daran das die Klausel unzulässig ist.
Gut dann spielen AGBs halt keine Rolle mehr bei Vertzragsabschlüssen. Ich bin mir immer noch sicher dass du hier ein falsches Urteil zugrunde legst.
Solange die AGB noch so besteht ist sie bindend.
14.10.2020 12:58
14.10.2020 12:59
Gut dann spielen AGBs halt keine Rolle mehr bei Vertzragsabschlüssen.
Dreh dir bitte nicht die Worte wie Du es gerne hättest! Wenn du eine AGB akzeptierst, und eine
Klausel darin als Ungültig erklärt wird, dann ist diese Ungültig. Das hat doch mit den restlichen
Inhalten nichts zu tun....
14.10.2020 13:00
@AlpenJodSalz schrieb:
Gut dann spielen AGBs halt keine Rolle mehr bei Vertzragsabschlüssen.
Dreh dir bitte nicht die Worte wie Du es gerne hättest! Wenn du eine AGB akzeptierst, und eine
Klausel darin als Ungültig erklärt wird, dann ist diese Ungültig. Das hat doch mit den restlichen
Inhalten nichts zu tun....
Solange niemand dagegen klagt behält sie weiterhin ihre Gültigkeit.
14.10.2020 13:01
14.10.2020 13:02
ich kenne das Urteil nur im Zusammenhang mit Energieversorgern
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=95744
14.10.2020 13:03
Ich kenne das z.B.bei Mietverträgen.
Sind eine oder mehrere Passagen z.B. sittenwidrig und stellt das Gericht das auch so fest, so sind lediglich die Passagen ungültig und nicht der komplette Mietvertrag.
Was allerdings bei einem SEPA Mandat sittenwidrig oder diskriminierend sein soll weiß ich allerdings nicht.
14.10.2020 13:03
Das hab ich auch gelesen. Aber das meine ich nicht.
Ich bin schon beim suchen, dass ich es verlinken kann.
Moment bitte.
14.10.2020 13:04 Zuletzt bearbeitet: 14.10.2020 13:04 durch den Autor
Hingegen gibt es ein BGH Urteil
III ZR 54/02 welches die Bedingungen an eine SEPA Only Verfahren regelt
14.10.2020 13:08 Zuletzt bearbeitet: 14.10.2020 13:08 durch den Autor
[OT-Klugscheißmodus]
Es
heißt
AGB
und
nicht
AGB'
und
auch
nicht
AGBs
!!!
[/OT-Klugscheißmodus]
Sorry, musste sein.
14.10.2020 13:13
@AlpenJodSalz schrieb:
Da musst du den BGH fragen. Die haben entschieden, dass es unzulässig ist.
Nicht ich. Weiter schreibt das BGH das mind. eine Zahlungsmethode ohne Konto angeboten werden muss.
Bezahlen im Telekom Shop zum Beispiel.
Ich finde aber kein Urteil.
Ich finde nur Urteile das Online Händler auch SEPA Lastschriften aus dem EU Ausland annehmen müssen.
14.10.2020 13:13
@patrickn schrieb:
[OT-Klugscheißmodus]
Es
heißt
AGB
und
nicht
AGB'
und
auch
nicht
AGBs
!!!
[/OT-Klugscheißmodus]
Sorry, musste sein.
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