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19.11.2018 12:48
Ich lebe in einem Reihenhaus mit 3 Parteien in dem nun auch ich - wie ich dachte - nun Telekom Kunde bin.
Nun stellt sich heraus das die APL bei einem Nachbarn der den Zugang verweigert, liegt
hier gbt es ja schon einge Threads, welche aber keien (Auf)Lösungen sprich Mehrwert bringen.
Fragen die sich stellen
Warum kann man als Grundversorger den Zugang nicht erwirken? E gibt doch Grundbucheinträge und der Anschluss muss doch erreichbar sein,
Warum wird soetwas überhaupt gemacht?
Mein anderer Nachbar hat des öfteren Störungen, und auch er muss unter diesen Quertreiber leiden.
Eine Rechnung, obwohl ich noch gar nicht angeschlossen bin, habe ich schon erhalten, auch die Geräte zu T-Entertain, die ich mit den verknüpften Handyverträgen nicht nutzen kann.
Den Kundencenter habe ich schon telefonisch kontaktiert, man teilte mir mit, das sich sich jemand melden wird.
Bisher habe ich, ausser einer Rechnung, keinerlei Informationen wie es nun weiter geht.
Das wir ziemalich enttäuscht sind ist wohl verständlich, weil es weder Hilfe noch Informationen gibt.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
04.07.2019 16:55
23.11.2018 09:33
@Detlev K. schrieb:
Die Rechtsabteilung klagt laut Disponent bereits den Zugang zum APL beim Nachbarn ein.
Ist das der generelle Weg wenn Gespräche/Schreiben nicht fruchten?
Mir sind hier noch einige weitere Threads mit derselben Thematik bekannt wo so eine klare Aussage nicht erfolgte.
23.11.2018 09:47
jetztzufriednerKunde schrieb:
Ist das der generelle Weg wenn Gespräche/Schreiben nicht fruchten?
23.11.2018 09:48 Zuletzt bearbeitet: 23.11.2018 09:51 durch den Autor
@Detlev K. schrieb:
Hallo @d. reutlinger,
da ist schon alles im Gange.
Die Rechtsabteilung klagt laut Disponent bereits den Zugang zum APL beim Nachbarn ein.
Grüße Detlev K.
Kann ich nicht richtig nachvollziehen.
Wie kann die Rechtsabteilung der TK den Zugang beim Nachbarn einklagen, wenn dieser nicht einmal Vertragspartner ist.
(Gemeint ist der vertraglich geregelte Zugang zum APL).
Nach meinem Rechtverständnis kann die Rechtsabteilung den Zugang zunächst nur beim Vertragspartner (hier der Vermieter/Eigentümer) einfordern.
Der Vermieter wiederum kann gegenüber seinem Mieter den Zugang zu den vermieteten Räumen einklagen (z.B. dort wo der APL steht), wenn dieses beharrlich verwehrt wird.
Sollte ich hier Recht behalten, kann die Angelegenheit sich noch gaaaaanz lange hinaus ziehen.
Leider weiß ich nicht, ob für die Beschreitung des Klageweges irgendwelche Abtrittsmöglichkeiten (hier z.B. für den Vermieter) vorhanden sind, so daß die TK berechtigt ist, anstelle des Vermieters direkt an den Mieter heran zu treten.
23.11.2018 09:57
23.11.2018 10:06
Wollte dem TE lediglich begründet mitteilen, dass der Eintrag in eurer Datenbank nicht unbedingt gleichzeitig zu bedeuten hat, dass er mit einer zeitnahen Klärung des Problems rechnen kann.
23.11.2018 10:06
@juergen3004 schrieb:Wie kann die Rechtsabteilung der TK den Zugang beim Nachbarn einklagen, wenn dieser nicht einmal Vertragspartner ist.
(Gemeint ist der vertraglich geregelte Zugang zum APL).
Wenn sich Nachbar hier auf den Eigentümer bezieht ist doch alles ok.
Außerdem, sobald der Nachbar Telekomkunde ist hat er mit den AGB zugestimmt der Telekom Zugang zu gewähren.
a)Der Kunde hat auf eigene Kosten den Mitarbeitern der Telekom Zugang zum Grundstück und den darauf befindlichen Gebäu- den zu ermöglichen, soweit dies für die Durchführung von Prüf-, Installations- und Instandhaltungsarbeiten erforderlich ist
23.11.2018 10:19 Zuletzt bearbeitet: 23.11.2018 10:20 durch den Autor
1. soweit ich es hier im laufe des Threads verstanden habe, ist der Mieter nicht gleichzeitig Eigentümer (lass mich gern eines Besseren belehren).
2.Ob der Nachbar auch TK Kunde ist, kann man selbstverständlich vermuten.
Natürlich und da habe alle Recht, darf sich der Nachbar nicht als Eigentümer aufspielen (wenn er dann keiner ist) und vor allen nicht das Recht des Eigentümers auf seine Person um münzen.
Genau, das scheint hier aber das Problem.
Ich hoffe für den TE, dass alle Betroffene einlenken und das sich Problem in relativ kurzer Zeit aus der Welt schaffen lässt.
Anderer seits besteht allerdings auch die Möglichkeit (das sollte der TE aber auch wissen), dass sich die Angelegenheit noch lange hin ziehen kann.
23.11.2018 10:29
juergen3004 schrieb: dass der Eintrag in eurer Datenbank nicht unbedingt gleichzeitig zu bedeuten hat, dass er mit einer zeitnahen Klärung des Problems rechnen kann.
23.11.2018 10:53
ja, ich weiß.
Ohne jetzt weiter darauf ein zu gehen:
@d. reutlingersollte nur nicht vermittelt werden und somit der Eindruck entstehen, dass mit der von euch eingeleiteten Maßnahme "morgen" alles erledigt ist.
Andererseits sollte er aber auch wissen, dass ihr euch kümmert.
Alles gut!
Sicherlich werden wir von @d. reutlinger zukünftig weiterhin Feedback erhalten
23.11.2018 10:59
@juergen3004 schrieb:1. soweit ich es hier im laufe des Threads verstanden habe, ist der Mieter nicht gleichzeitig Eigentümer
Das ist korrekt und habe ich auch so verstanden.
Aber rein begrifflich ist auch der Eigentümer ein Nachbar und der Eintrag könnte das meinen.
24.11.2018 09:02
Es sind Eigentumswohnungen!
24.11.2018 09:19 Zuletzt bearbeitet: 24.11.2018 09:21 durch den Autor
@Detlev K. schrieb:
Hallo @d. reutlinger,
da ist schon alles im Gange.
Die Rechtsabteilung klagt laut Disponent bereits den Zugang zum APL beim Nachbarn ein.
Grüße Detlev K.
Zunächst einmal vielen Dank für die Info,
Der Nachbar hat eine Eigentumswohnung und ist Telekom Kunde, das noch zu weiteren Informationen.
Gelöst ist das Problem deshalb allerdings nicht.
Derzeit habe ich WLAN Zugang durch den anderen netten Nachbarn, ebenfalls Telekom Kunde, welcher bei Störungen ebenfalls keinen Zugang zur APL hat.
Ich bin gespannt wie es weitergeht!
Erhalte ich eventuell Nachricht über Fortschritt, Ablehnung, ect.?
24.11.2018 13:05 Zuletzt bearbeitet: 24.11.2018 13:15 durch den Autor
@d. reutlinger schrieb:Es sind Eigentumswohnungen!
Und da ist der APL in einem ein Raum der zum Sondereigentum eines Wohnungseigentümers gehört.
Technische Anlagen, die der Versorgung aller Wohneinheiten dienen, wie Wasser, Gas, Strom, Kommunikation, befinden sich in Räumen, die dem Gemeinschaftseigentum zuzuordnen sind.
Diese Räumen sind dann auch für alle Wohnungseigentümer zugänglich.
Gibt es keine Hausverwaltung?
Siehe hierzu
https://www.immoverkauf24.de/immobilienverkauf/immobilienverkauf-a-z/sondereigentum/
Wenn sich der APL tatsächlich in einen Sondereigentums-Raum befindet und daher nicht unbeschränkt und zu jeder Zeit zugänglich ist, sollte aus meiner Sicht über eine Verlegung des APL in einen Raum des Gemeinschaftseigentum nachgedacht werden.
Ich vermute aber erst mal, dass der "liebe Nachbar" irrtümlich davon ausgeht, dass der Raum mit dem APL zu seinem Sondereigerntum gehört.
24.11.2018 14:50 Zuletzt bearbeitet: 24.11.2018 14:53 durch den Autor
Es ist wahrscheinlich vorher keine Eigentumswohnung gewesen, aber dann wohl zu einer geworden.
Zudem ist der Nachbar der Bruder der Ehefrau des Hauseigentümers.
Ich habe gehört dass die beiden auch im Clinch sind.
Sicher bin ich mir darüber allerdings nicht.
Klar ist aber, das er ein Querulant mit hohem Geltungsbedürfnis ist.
Das alles bringt mich aber jetzt nicht weiter.
27.11.2018 20:57
12.12.2018 12:47 Zuletzt bearbeitet: 12.12.2018 12:49 durch den Autor
Hallo zusammen,
Ihr Menschen da draußen welche ähnliche Probleme haben.
Die Telekom hat bisher nicht reagiert, ausser mir erneut eine Rechnung zukommen zu lassen.
Über den derzeitigen Stand bin ich wieder per Post, per E-Mail noch Mobil informiert worden.
Schade!
15.12.2018 11:45
Also ich persönlich sehe die Telekom da gar nicht so sehr in der Pflicht.
Ich meine Du als Mieter müsstest da schon mithelfen und in geeigneter Weise auf den Eigentümer/Vermieter zugehen.
Dass der mit mit dem Eigentümer der anderen Wohnung Zoff hat, kann und darf doch nichjt dein Problem sein.
Über deine Möglichkeiten habe ich ja schon weiter zurück geschrieben.
Bei Mietkürzung kommen die Vermieter meist "ganz schnell in die Gänge".
20.12.2018 22:20
Im Gegenteil, ich erhielt sogar einen Mieterhöhung!
20.12.2018 22:25
Du verwechselst was.
Mietminderung geht vom Mieter aus,
Mieterhöhung geht vom Vermieter aus.
20.12.2018 22:31
20.12.2018 22:40
Mieterschutzverein oder wenn du eine RSV mit Rechtsschutz für Wohnungsmiete hast, ab zum Rechtsanwalt.
20.12.2018 23:10 Zuletzt bearbeitet: 20.12.2018 23:12 durch den Autor
Mein Sohn ist Jurist nach erstem Staatsexamen, aber noch nicht Anwalt sondern Referendar, das dauert noch bis in den Sommer, somit ist er auch keine wirkliche Hilfe und Rechtsschutz habe ich leider verfrüht schon gekündigt.
Pech kommt selten allein
Er sagt ja fast das selbe, nur kann er noch nicht aktiv werden.
Alles sehr ärgerlich und ich bin ja auch geduldig.
Will auch nur wissen ob überhaupt etwas passiert, denn ich habe bisher keine Info erhalten.
Ich poche auch nicht auf irgendwas, möchte einfach nur Information.
20.12.2018 23:19
Vllt. Solltest du doch zu einem RA gehen.
Kannst ja erst mal den möglichen Kosten fragen.
Meistens genügt es ja, wenn der RA einen Brief schickt.
Kann dir dein Sohn da keinen Tipp geben, zu welchem RA du gehen könntest?
31.01.2019 10:15
Ich habe ein ähnliches Problem. Im Haus gegenüber kommt mei Signal für Dsl an. Der Techniker kam heute nicht am APL, weil der Nachbar den APL eingemauert hat. Was nun?
31.01.2019 17:04
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