Bauherrenbonus ja oder nein?
vor 6 Jahren
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zum Bauherrenbonus bzw. ob ich diesen bekomme oder nicht. Folgende Situation:
-neuer Hausanschluss ist bereits hergestellt, Rechnung von 799 EUR überwiesen
-Einzug wahrscheinlich im November
-momentan läuft ein Magenta M für die jetzige Adresse Mietwohnung, gekündigt zum 11.06.2019
Aktuell möchte ich im Juni zu einem anderen Anbieter wechseln mit einer 4 Wochen Kündigungsfrist. Ich würde zum September wieder zur Telekom zurück kehren um offiziell wieder als Neukunde zu gelten (wahrscheinlich über ein check24 Angebot). Danach würde ich den Umzug über die Bauherren-Hotline zum November beantragen.
Bekomme ich hier den Bauherrenbonus von 300 EUR oder nicht? Ich habe hier widersprüchliche Aussagen erhalten
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vor 6 Jahren
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vor 6 Jahren
der gute @CyberSW hat hier schon die richtige Antwort gegeben. Der Anschluss muss direkt über die Bauherrenberatung gebucht werden. Daher kann du den Auftrag über Check24 nicht erteilen. Dein Ausflug zum anderen Anbieter findet dann schon an der neuen Adresse statt? Falls ja, kann die Gutschrift dann bei Buchung bei uns im September auch nicht mehr gewährt werden.
Viele Grüße
Pascal O.
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Antwort
von
vor 6 Jahren
@WerWeißWas
Genau richtig verstanden. Ziel ist zum Einzug Neukunde zu sein und den Bauherrenbonus zu bekommen. Die Nummer ist mir nicht wichtig, muss also nicht portiert werden.
Die Vorgehensweiße mit check24 fällt ja schon mal aus dem Rennen. Bleiben also zwei Möglichkeiten, falls es in Kombination mit dem Bonus möglich ist:
-Rückholangebot für Magenta M zum monatlichen Preis von 29,99 EUR annehmen und dann den Umzug über Bauherrenservice anstoßen
-Als Neukunde zum Einzug zurück kommen und Tarif über Bauherrenservice buchen
Antwort
von
vor 6 Jahren
Unverzüglich und nicht nach Monaten... du machst da einen Denkfehler.
Und auch nicht erst nach Abschluss der Baumaßnahme drum kümmern, dass ist dann auch zu spät.
Der Bauherrenservice ist nach der Rechnungslegung für dich gar nicht mehr zuständig.
Antwort
von
vor 6 Jahren
Falls ja, kann die Gutschrift dann bei Buchung bei uns im September auch nicht mehr gewährt werden.
Mit dieser Auskunft würde ich als Kunde den Vertrag fristgerecht von einem neuen Anbieter kündigen lassen und dort alle Neukundenvergünstigungen nutzen. Das sind meistens mehr als die 300€ Zuschuß @Pascal O. @Pommes01
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