Bestehende Rufnummern (Festnetz) an Neukunden übergeben

Gelöst

Guten Morgen,

 

folgende Frage: Ich habe seit gefühlten hundert Jahren einen Festnetzanschluss bei der Telekom, den ich mitgenommen hatte, als mein Ehemann und ich im Jahre 2005 in eine gemeinsame Wohnung gezogen sind. Seither hatten wir meinen Anschluss also gemeinsam genutzt. Nun lebe ich beruflich bedingt schon seit zwei Jahren wochentags in einer anderen Stadt und bin nur am WE zu Hause in der gemeinsamen Ehewohnung. An meinem Zweitwohnsitz habe ich auch einen Festnetzanschluss (bei einem anderen Anbieter).

Weil ich nun nicht auf Dauer zwei Telefonverträge haben möchte, haben wir uns folgendes überlegt: Ich würde meinen Anschluss bei der Telekom zum Ende der Vertragslaufzeit (Anfang November 2017) kündigen, stattdessen würde mein Mann als Neukunde einen neuen eigenen Vertrag mit der Telekom für unsere Ehewohnung abschließen, der dann also auf seinen Namen und nicht mehr auf meinen läuft (und der für ihn als Neukunden ja auch gewisse finanzielle Vorteile mit sich bringt).

Weil wir aber seit 2005 unter unserer jetzigen Telefonnummer (bzw. -nummern: wir benutzen zwei, einmal für Telefon, einmal für Fax) erreichbar sind, würde mein Mann diese beiden Nummern natürlich gern "behalten", d.h. sie für seinen neuen Vertrag übernehmen. Ist das möglich und wenn ja, wie?

 

Danke für hilfreiche Antworten im Voraus!

Schreib uns bitte hinterher, ob das problemlos geklappt hat oder ob Ihr dabei die Rufnummern verloren habt (einen Rechtsanspruch auf die Übernahme der Rufnummer gibt es schließlich keinen, wie das Formular herausstellt).

Das ist ja klasse, vielen herzlichen Dank!! Hatte im Vorfeld auch selbst schon auf den Seiten der Telekom "rumgesearcht", um eine Antwort auf meine Frage zu finden, aber diese absolut hilfreiche Seite nicht gefunden... Also, ein großes DANKE und einen schönen Tag!!

Ja, das mach ich! (im November, wenn mein Vertrag endet und dann hoffentlich alles geklappt hat)!

Das Forumlar ist für die Übernahme des Vertrages.
Dein Mann ist damit KEIN Neukunde.

@Kugic

Die Überschrift lautet

"Ihr Auftrag für einen neuen Festnetz-Anschluss mit Rufnummern-Übernahme"

Klingt irgendwie nicht nach Bestandskunde.


@muc80337_2 schrieb:

@Kugic

Die Überschrift lautet

"Ihr Auftrag für einen neuen Festnetz-Anschluss mit Rufnummern-Übernahme"

Klingt irgendwie nicht nach Bestandskunde.


@muc80337_2

Bei mir steht folgendes in der Überschrift:

"Bestehende Rufnummern (Festnetz) an Neukunden übergeben"

 

und im Eingangspost steht:

"[...]unsere Ehewohnung abschließen, der dann also auf seinen Namen und nicht mehr auf meinen läuft (und der für ihn als Neukunden ja auch gewisse finanzielle Vorteile mit sich bringt)."

@Kugic

Ja ganz genau. Und da sind wir namentlich in der Neuvertragsschiene drin. Welche Konditionen die in diesem Fall abwirft weiß ich aber nicht. Es ist beispielsweise klar, dass man da keine Online-Neukundenkonditionen erhält - denn online lässt sich das so nicht beauftragen.

 

Die TE kündigt ihren Anschluss auf November 2017 - und ab dann soll ein neuer Vertrag geschlossen werden - ein Neukunde... die Konditionen stehen im Auftrag nirgends drin. So kann eigentlich kein wirksamer Vertrag zustandekommen.

 

neuvertrag_uebernahme.jpg

 

 

 

Ich habe übrigens auch nicht nachgeforscht ob diese Übernahme möglicherweise gar mit zusätzlichen Kosten verbunden ist. Könnte ja sein. Die Telekomleute sind ja auch nicht auf den Kopf gefallen, dass sie nicht wissen, dass es bei ihren Kunden auch Ehepaare gibt. Und dass solche Wechselspielchen getrieben werden könnten.

 

U.a. deshalb hatte ich gebeten, nach der Aktion im November ein Feedback zu erhalten, ob/wie das gelaufen ist.

Zunächst müsste geklärt werden, ob das Vorhaben zu den Fällen gehört, bei denen eine Rufnummernübernahme möglich ist.

Eine Übernahme des Vertrages kostet 69,95, ganz normal die Bereistellungsgebühr.
Es ist aber ein bestehender Vertrag, daher gibt es keine Prozenze.
Sollte es ein älterer Tarif sein, muss ggf. sogar noch ein Produktwechsel auf die aktuelle Generation vorgenommen werden.