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20.09.2022 15:21
Hallo,
in unserer Straße war eine Massenstörung. Letztendlich behoben wurde die Störung durch das Austauschen eines Kabels in der Straße durch die Tiefbau-Truppe. Die Störung dauerte 22 Tage an. Am 30.08 hatte ich sie gemeldet und heute (20.09) wurde sie behoben.
Die Telekomhotline hatte mir gerade am Telefon ~20€ als Erstattung angeboten.
Jetzt meine Frage: Nach meinem Wissen errechnet sich nach dem Telekomunikations-Modernisierungsgesetz von 2021 ein höher Betrag für einen DSL Ausfall von 22 Tagen. Kann hier jemand Licht ins Dunkle bringen ob mir hier was zusteht und wenn ja wieviel?
Vielen Dank und viele Grüße,
Robert
Gelöst! Gehe zu Lösung.
27.09.2022 11:27 Zuletzt bearbeitet: 27.09.2022 11:28 durch den Autor
Hallo zurück @_Robert85_.
Wie gerade tel. besprochen, habe ich für Morgen einen Techniker*in gebucht, damit die Leitung noch mal geprüft wird.
Melden Sie sich gerne nach dem Termin zurück, ich bin gespannt. 👋
Die Gutschrift für den Ausfall habe ich im System eingestellt. Diese wird nun geprüft und dann hoffentlich genehmigt. 🤗
Und wenn Sie Interesse an einer Vorbestellung für Glasfaser haben, bin ich gerne ihr Ansprechpartner. Nähere Infos finden Sie unter: https://glasfaser.telekom.de/gebiet/adresse/27629165
VG & einen schönen Dienstag
Ina B.
Zitat von https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/InternetTelefon/Stoerung/start.html
Verbraucherinnen und Verbraucher können eine gesetzliche Ausfallentschädigung von ihrem Anbieter verlangen, wenn:
- der Anbieter die Störung nicht innerhalb von zwei Kalendertagen nach Eingang der Störungsmeldung beseitigen kann
- oder der Anbieter einen vereinbarten Kundendienst- oder Installationstermin versäumt hat.
Die Höhe der Entschädigung ist gesetzlich geregelt: .
am 3. und 4. Tag: 5 Euro oder alternativ 10 Prozent des vertraglich vereinbarten Monatsentgeltes, wenn dieser Betrag höher als 5 Euro ist,
ab dem 5. Tag oder pro versäumten Termin: 10 Euro oder alternativ 20 Prozent des vertraglich vereinbarten Monatsentgeltes, falls dieser Betrag höher als 10 Euro ist.
Kunden können für den 3. und 4. Tag 10 Prozent des vertraglich vereinbarten Monatsentgelts (mindestens 5 Euro) und ab dem 5. Tag 20 Prozent des vertraglich vereinbarten Monatsentgelts (mindestens 10 Euro) Entschädigung einfordern.
20.09.2022 15:23 Zuletzt bearbeitet: 20.09.2022 15:28 durch den Autor
Die Erstattung ergibt sich aus deinem Tarif, den wir nicht kennen.
Erstattung etwa: Grundgebühr durch 30 mal 22 Tage (Dauer der Störung)
Denk aber dran, dass dein Anschluss ca 10 Tage im Jahr ausfallen darf.
Kunden können für den 3. und 4. Tag 10 Prozent des vertraglich vereinbarten Monatsentgelts (mindestens 5 Euro) und ab dem 5. Tag 20 Prozent des vertraglich vereinbarten Monatsentgelts (mindestens 10 Euro) Entschädigung einfordern.
Zitat von https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/InternetTelefon/Stoerung/start.html
Verbraucherinnen und Verbraucher können eine gesetzliche Ausfallentschädigung von ihrem Anbieter verlangen, wenn:
- der Anbieter die Störung nicht innerhalb von zwei Kalendertagen nach Eingang der Störungsmeldung beseitigen kann
- oder der Anbieter einen vereinbarten Kundendienst- oder Installationstermin versäumt hat.
Die Höhe der Entschädigung ist gesetzlich geregelt: .
am 3. und 4. Tag: 5 Euro oder alternativ 10 Prozent des vertraglich vereinbarten Monatsentgeltes, wenn dieser Betrag höher als 5 Euro ist,
ab dem 5. Tag oder pro versäumten Termin: 10 Euro oder alternativ 20 Prozent des vertraglich vereinbarten Monatsentgeltes, falls dieser Betrag höher als 10 Euro ist.
20.09.2022 15:32
OK dann ist meine Berechnung nicht richtig
20.09.2022 15:42
Hallo,
Rauskopiert aus §58 "Entstörung" des TK-Gesetzes:
"Wird die Störung nicht innerhalb von zwei Kalendertagen nach Eingang der Störungsmeldung beseitigt, kann der Verbraucher ab dem Folgetag für jeden Tag des vollständigen Ausfalls des Dienstes eine Entschädigung verlangen, es sei denn, der Verbraucher hat die Störung oder ihr Fortdauern zu vertreten, oder die vollständige Unterbrechung des Dienstes beruht auf gesetzlich festgelegten Maßnahmen nach diesem Gesetz, der Verordnung (EU) 2015/2120, sicherheitsbehördlichen Anordnungen oder höherer Gewalt. Die Höhe der Entschädigung beträgt am dritten und vierten Tag 5 Euro oder 10 Prozent und ab dem fünften Tag 10 Euro oder 20 Prozent der vertraglich vereinbarten Monatsentgelte bei Verträgen mit gleichbleibendem monatlichem Entgelt, je nachdem, welcher Betrag höher ist."
Die Erstattungen gibt's pro Tag oder? Zumindest verstehe ich das so. Oder gibt's für einen 20 Tage Ausfall nur 1x 10x?
Danke und Gruß,
Robert
20.09.2022 17:02
Kümmern sich Teamies auch um solche Erstattungen?
Hatte ja schon mit der Hotline telefoniert. Die wussten nichts von diesem Gesetz und hätten mir nur 20€ erstattet. Mir wurde dort gesagt, wenn ich damit nicht einverstanden bin, soll ich mich schriftlich mit meinen Forderungen an die Telekom wenden.
20.09.2022 17:07
@_Robert85_ schrieb:
Kümmern sich Teamies auch um solche Erstattungen?
Ja, einfach abwarten.
Das @Telekom-hilft-Team liest hier jeden Beitrag und wird sich melden, etwas Geduld bitte.
21.09.2022 11:23
Ok, danke. Dann warte ich.
22.09.2022 20:56 Zuletzt bearbeitet: 22.09.2022 21:16 durch den Autor
Hallo @_Robert85_,
willkomen bei uns in der Community.
Wann kann ich Sie kurz telefonisch erreichen?
Ich muss Ihre Daten abgleichen, bevor ich Sie informieren darf.
Viele Grüße Khaled A.
24.09.2022 00:20
25.09.2022 21:07
Hallo @_Robert85_,
vielen Dank, für die Rückmeldung.
Alles klar, wir melden uns ab 09:00 Uhr bei Ihnen zurück.
Viele Grüße Khaled A.
27.09.2022 10:31
Hallo @_Robert85_,
danke für das freundliche Gespräch.
Ich prüfe nun, ob wir Ihnen eine Entschädigung nach TKG anbieten können. Und wegen der aktuellen Problematik, dass die Bandbreite des VDSL Anschlusses zu gering ist , hole ich den Außendienst mit ins Boot. Die Leitung zeigt Auffälligkeiten, das muss ein Kolleg*in "draußen" prüfen. 👨🔧
Ich melde mich später noch einmal zurück.
Viele Grüße
Ina B.
27.09.2022 11:27 Zuletzt bearbeitet: 27.09.2022 11:28 durch den Autor
Hallo zurück @_Robert85_.
Wie gerade tel. besprochen, habe ich für Morgen einen Techniker*in gebucht, damit die Leitung noch mal geprüft wird.
Melden Sie sich gerne nach dem Termin zurück, ich bin gespannt. 👋
Die Gutschrift für den Ausfall habe ich im System eingestellt. Diese wird nun geprüft und dann hoffentlich genehmigt. 🤗
Und wenn Sie Interesse an einer Vorbestellung für Glasfaser haben, bin ich gerne ihr Ansprechpartner. Nähere Infos finden Sie unter: https://glasfaser.telekom.de/gebiet/adresse/27629165
VG & einen schönen Dienstag
Ina B.
28.09.2022 17:02
Hallo,
vielen Dank für deine Bemühungen @Ina B. . Alle Anliegen wurden zur vollsten Zufriedenheit gelöst.
Der Techniker war heute da und hat den Port getauscht. Aus 62 Mbps Downstream und 21 Mbps Upstream sind jetzt 106 und 42 geworden.
Bzgl der Erstattung für die Störmeldung nach TKG habe ich heute auch schon eine Email mit einer Gutschrift erhalten, mit deren Höhe ich zufrieden bin.
Spätestens ab jetzt werde ich die Telekomhotline so gut es geht meiden und alle Anliegen hier im Forum adressieren. Der Unterschied zwischen der Support-Qualität kann fast nicht in Worte gefasst werden.
VG,
Robert
30.09.2022 16:19
Hallo @_Robert85_,
so tolle Nachrichten. Vielen Dank für dein Feedback hier und für dein Vertrauen. Das hören und lesen wir gerne. Auch in Zukunft sind wir gerne für dich da.
Viele Grüße Türkan Ü.
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