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Garantielaufzeit für den Speedlink 6501 bei Kauf

Gelöst

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

mein von mir über die Telekom erworbener Router wurde aktuell wegen Defekt ausgetauscht. Nun bitte ich Sie um eine Info, wie lange die Garantiezeit für den neuen Router (Speedlink 6501) ist.

Vielen Dank?

MfG

Ralf Stegmann

2 AKZEPTIERTE LÖSUNGEN
Lösung

Danke @ralf.stegmann, dass Sie sich mit Ihrem Anliegen an unsere Community gewandt haben. Ich begrüße Sie.

@Hubert Eder hat Ihre Frage richtig beantwortet. Für das bei uns erworbene Gerät gilt eine Gewährleistung von zwei Jahren ab der Übergabe für Material und Herstellung des Telekommunikationsendgerätes. Hierzu reicht ein Nachweis einer ordnungsgemäßen Kaufbestätigung per Kaufbeleg oder Rechnung aus.

Viele Grüße
Regina K.

Lösung in ursprünglichem Beitrag anzeigen  

Lösung
Hallo ralf.stegmann,

es gibt keine Garantie auf den Router. Nur die 24 Monate Gewährleistung, diese beginnt aber beim Kauf des Geräts und verlängert sich nicht bei einem Tauschgerät.

Viele Grüße

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Garantie gibt es meines Wissens keine.

Die alte Garantiezeit ist die auch geltend für den neuen Router. Gleiches gilt für die Gewährleistung.

OK und wie lange in Jahren ist die? Ich konnte diese Info nicht finden.

Lösung
Hallo ralf.stegmann,

es gibt keine Garantie auf den Router. Nur die 24 Monate Gewährleistung, diese beginnt aber beim Kauf des Geräts und verlängert sich nicht bei einem Tauschgerät.

Viele Grüße

OK, Danke!!

Gelöschter Nutzer

Sicher das im Businessumfeld die Gewährleistung nach dem BGB gilt? Ich sehe das nicht, die Gewährleistung gilt nur für den Privatkauf, für Geschäftsleute gilt das HGB und gesonderte vertragliche Vereinbarung beim Kauf. Und hier handelt es sich um einen Geschäftsanschluß.

@Hubert Eder schrieb:
Nur die 24 Monate Gewährleistung, diese beginnt aber beim Kauf des Geräts und verlängert sich nicht bei einem Tauschgerät.

@Hubert Eder

Das mit der Garantie sehen wir gleich.

 

Das mit der Gewährleistung eines Tauschgeräts ist meines Wissens u.U. aber im Einzelfall anders, kommt ganz auf den Fall an. Kann zu Neubeginn führen aber auch die ursprünglich laufende Gewährleistung unangetastet lassen

https://www.anwalt.de/rechtstipps/nachbesserung-fuehrt-nicht-in-jedem-fall-zum-neubeginn-der-verjaeh...

Und da wir hier im Geschäftskundenbereich sind ist das sowieso noch einmal ein wenig anders als im Privatkundenbereich.

Lösung

Danke @ralf.stegmann, dass Sie sich mit Ihrem Anliegen an unsere Community gewandt haben. Ich begrüße Sie.

@Hubert Eder hat Ihre Frage richtig beantwortet. Für das bei uns erworbene Gerät gilt eine Gewährleistung von zwei Jahren ab der Übergabe für Material und Herstellung des Telekommunikationsendgerätes. Hierzu reicht ein Nachweis einer ordnungsgemäßen Kaufbestätigung per Kaufbeleg oder Rechnung aus.

Viele Grüße
Regina K.