Keine Antwort auf Reklamation - dafür Kündigung und und Anschlussperre wegen knapp 6€ -Beschwerde Schlichtung bei BAFIN eingereicht

Gelöst

Es geht um 5,98, dieser Betrag entstand aufgrund eines Internetausfalles . Da eine Tagesflat für eine Telekom Prepaid Karte gebucht werden musste. Denn der angebotene Gutscheincode bei der Störmeldung über 30 GB bis zur Behebung funktionierte nicht , obwohl eine Telekomkarte. Heute waren wir gezwungen eine Beschwerde bei der Bafin einzureichen und ein Schlichtungsverfahren zu eröffnen. 

Alle schriftlichen Kontaktaufnahmen mit Reklamation und Widerspruch blieben unbeantwortet . Nein da kommt noch eine Mahnung ,jetzt wären es 12,18 €. Auch auf deren Widerspruch keine Antwort.

Ah doch gestern flatterte die Kündigung rein und Anschluss wurde sofort gesperrt , natürlich auch hier nicht ein Wort darüber , dass wir reklamiert haben. Offensichtlich kennt die Telekom den Punkt 7 der AGB nicht. Sagen Ihnen 75 € was? Ebenso ist Ihnen der Punkt 11.5 Ihrer eigenen AGB völlig unbekannt, denn es gibt keine Gründe für eine Kündigung,welche wir zu vertreten haben , wenn Sie auf Rechnungs- Reklamationen zu faul sind zu antworten. Habe jetzt bei BAFIN Beschwerde eingereicht und Schlichtung beantragt. Vielleicht fühlt sich ja hier mal jemand befähigt zu antworten, allerdings habe ich es eigentlich aufgegeben, deswegen auch der Weg über die BAFIN. Und ganz ""lieben Dank" von meiner Tochter , welche nun nicht am Online Unterricht teilnehmen kann, im Zuge Ihrer Berufsausbildung. 

Ich hänge jetzt nicht alles , denke das reicht.  Also im Service steht Ihr Euren Konkurrenten in nichts mehr nach, ja Ihr seid auf der Überholspur, diese in   Punkto miesen Kundenservice zu gewinnen.

1 AKZEPTIERTE LÖSUNG
Lösung

Moin Leut.

Ich habe jetzt alles mal durchgelesen und bin der Meinung, es wurde alles gesagt.

Jetzt ist der Zug abgefahren und das Ganze liegt beim Inkasso mit wahrscheinlichem Schufa Eintrag.

Meine pers. Meinung: Ich hätte gezahlt und mich dann hier mall gemeldet.

Ich bin überzeugt, dass du den Betrag auf Kulanz wiederbekommen hättest.

Die Teamie sind dazu durchaus in der Lage.

 

@holzher24  @Thunder99 

es bringt jetzt nichts, auch noch persönlich zu werden.

Das lässt das Ganze nur weiter hochschaukeln.

Lösung in ursprünglichem Beitrag anzeigen  


@Stefan  schrieb:

Egal wie es letztlich ausgeht und ob die Telekom nun aufgrund der Nichtigkeit des Anlasses einen Rückzieher macht.

RECHT hast du nicht!

So wird es ausgehen. Die Telekom verzichtet aus Mitleid auf ihre Forderungen, schaltet den Anschluss wieder frei, gibt noch den ein oder anderen Preisnachlass und der Kunde brüstet sich damit wie die Telekom vor ihm gezittert hat und dass er gegen einen solchen Riesen Recht bekommen hat. Was zwar nicht zutreffend ist, den es war ein Entgegenkommen der Telekom aus Mitleicd, sonst nichts.

Gelöschter Nutzer

Oh wow, so ein Thread zum Frühstück Fröhlich

Kunde hat eine Störung, erhält einen Kulanzvoucher der nicht einlösbar ist, dann meldet man sich noch einmal und bekommt Hilfe oder einen 2. Code.

Aber nein, Kunde bucht eigenständig ein Mobilfunkprodukt und kürzt diese Summe aus seinem Mobilfunkvertrag auf der Festnetzrechnung und streitet rum warum berechtigt durch die Telekom eine Mahnung erfolgt.

Das ist hier leider nicht der wilde Westen wo man auf eigene Faust Regeln aufstellen konnte. Die Quittung hast du ja nun bekommen. Und zu deinem Aktenzeichen der BaFin....ja, das ist eine automatisierte EIngangsnummer Fröhlich Mehr nicht.


@holzher24  schrieb:
schaltet den Anschluss wieder frei,

Es gibt nichts freizuschalten, eine Sperre wäre auch tatsächlich unzulässig, die Telekom hat gekündigt. 

Und so lange die Rechnung offen ist gibt's keinen neuen Anschluss. 

Vermutlich liegt der Vorgang zeitnah beim Inkasso.

Für @mohrungen wird der Spaß noch eine ganze Weile andauern, selbst gewähltes Elend sag ich da nur,  und alles wegen seiner Sturheit. 

Das sind dann aber diejenigen welche über die Telekom überall rummotzen. 

Gelöschter Nutzer

Frag mich aber immer noch was die BaFin da machen soll Fröhlich

 

Nicht nur du. 

Wo da die Zuständigkeit sein soll verrät uns der TO ja nicht.  Vermutlich weiß er es selbst nicht  😉


@der_Lutz  schrieb:
eine Sperre wäre auch tatsächlich unzulässig,

Das sehe ich anders. Wenn eine Rechnung drei Monate nicht gezahlt wird muss doch eine Sperre möglich sein, auch wenn es weniger als 75,- Euro sind. Oder soll die Telekom nur fristgerecht kündigen dürfen um dann auch noch Jahrelang dem Geld hinterzulaufen?

@wizer 

Im TKG sind 75 € festgelegt,  unter diesem Betrag ist keine Sperrung zulässig. 

Darum wird sich die Telekom für die fristlose Kündigung entschieden haben. 

@wizer 

 

Oder soll die Telekom nur fristgerecht kündigen dürfen um dann auch noch Jahrelang dem Geld hinterzulaufen?

Die Telekom wird da sicher nicht jahrelang dem Geld hinterherlaufen. Sie wird die Forderung, wenn auch mit Verlust, an ein Inkassounternehmen verkaufen. Damit ist die Sache für die Telekom erledigt.


@Hubert Eder  schrieb:
Damit ist die Sache für die Telekom erledigt.

Aber nicht für @mohrungen  


@der_Lutz  schrieb:
Im TKG sind 75 € festgelegt,  unter diesem Betrag ist keine Sperrung zulässig. 

Da kann man mal sehen, dass Gesetze auch Nachteile für Firmen haben.

Gerade bei "der Westen" gelesen, dass der Finanzminister eine Sondersitzung einberufen hat und überlegt wird, ob die Forderung in Höhe von 6€ dem Corona-Hilfspakete zugerechnet werden kann.

 

Allerdings verwies der FM auch darauf, dass maximal die BNA für Streitigkeiten rund um Telekomunikation zuständig ist und nicht das Finanzministerium Fröhlich

Gelöschter Nutzer

@Stefan 🤣

Danke Fröhlich

 

@mohrungen 

Du hast beim Code auch die letzten 3 Zeichen vergessen, wenn Dein Screenshot stimmt und nicht gekürzt ist....

 

PS.: wenn beim nächsten Versuch eine Fehlermeldung kommt, dass der Vouchercode schon eingelöst ist, weißt Du warum Zwinkernd

 

@Stefan 

 

Da hast Recht , ich meinte auch die Bundesnetzagentur  und nicht die BAFIN dahin ging auch der Schlichtungsantrag (siehe screenshoot). Da habe ich mich verschrieben , da mir im Moment immer die BAFIN im Kopf rum geistert, aber eher wegen aktuellen Pressemeldungen. ""Ist aber anderen sicher noch nie passiert."", dass man sich mal verschreibt, verspricht oder vertippt. 

 

Gelöschter Nutzer

@mohrungen Öhmm....ich sehe das da was eingegangen ist und deine Email bestätigt wurde Fröhlich Mehr nicht.

Ich würde der Telekom noch ne Rechnung für die aufgewendeten Stunden schicken... 😜 Wegen ner Packung Butter so ein Fass aufzumachen... 


@jan.th  schrieb:

Ich würde der Telekom noch ne Rechnung für die aufgewendeten Stunden schicken... 😜 Wegen ner Packung Butter so ein Fass aufzumachen... 


Das läppert sich irgendwann. Bei diesem Kunden sind es 6 Euro, bei einem anderen 10, bei wieder einem anderen nur 2 Euro. Wenn das aber ein paar hundert Kunden so machen dann kommt da doch bereits ein nettes Sümmchen zusammen. Man sollte einfach seine Rechnungen zahlen und entweder im Nachgang das ganze klären oder wenn es noch Unstimmigkeiten gibt (wie hier der Voucher) dann ruft man direkt an und bucht nicht irgendwas auf eigene Faust und fängt dann mit eigenständigen Rechnungskürzungen an. 

Die aufgewendeten Stunden für die Verursacherin wären im Prinzip bei 0, wenn sie nicht den Schmuh angefangen hätte. 

Gelöschter Nutzer

@Sharôn Opheliac Und denk mal an die Zeit die die Telekom damit verbringt um 6 Euro einzuholen, da waren sicher mehr wie 10 Leute drin eingebunden.

Sicher läppert sich das, wenn es immer einfach gezahlt wird. Aber wegen 6 Euro das ganze Theater...

Da braucht sich auch keiner wundern, dass die monatlichen Beträge immer teurer werden, irgendwer muss das ja wieder ausgleichen. 😜

Zahlen und freundlich nachfragen hätte da mit Sicherheit weniger Nerven und ein besseres Ergebnis gebracht.

Aber natürlich gibt es auch Personen, die auf Teufel komm raus recht haben müssen, koste es was es wolle... 


@jan.th  schrieb:

Sicher läppert sich das, wenn es immer einfach gezahlt wird. Aber wegen 6 Euro das ganze Theater...

Da braucht sich auch keiner wundern, dass die monatlichen Beträge immer teurer werden, irgendwer muss das ja wieder ausgleichen. 😜

Zahlen und freundlich nachfragen hätte da mit Sicherheit weniger Nerven und ein besseres Ergebnis gebracht.

Aber natürlich gibt es auch Personen, die auf Teufel komm raus recht haben müssen, koste es was es wolle... 


Natürlich wäre das einfach Nachfragen besser für die Nerven. Aber so ist das heute "Ich bin nicht Schuld. Schuld sind immer die anderen." Zwinkernd

Vor nicht allzulanger  Zeit war ich verantwortlich für ca. 10.000 Kunden.

Darunter gab es auch Kunden wie den/die TO.

Mahnverfahren liefen automatisiert ab, da brauchte es keinen einzigen MA dazu.😁

 

Allerdings wurden Beträge unter 15€ n ach der 2. Mahnung nicht verfolgt, sondern gemäß HGB § 253 Abs. 3 ausgebucht.

Auch wenn das automatisiert abläuft, Geld kostet es trotzdem... Druck, Versand, Porto... Wenn dann noch einer los geht und die Forderung eintreibt, stehen da schnell 100 Euro auf dem Zettel. Wegen einer Packung Butter. 😜 

@Gelöschter Nutzer 


@Gelöschter Nutzer  schrieb:

Vor nicht allzulanger  Zeit war ich verantwortlich für ca. 10.000 Kunden.

Darunter gab es auch Kunden wie den/die TO.

Mahnverfahren liefen automatisiert ab, da brauchte es keinen einzigen MA dazu.😁

 

Allerdings wurden Beträge unter 15€ n ach der 2. Mahnung nicht verfolgt, sondern gemäß HGB § 253 Abs. 3 ausgebucht.


Das mag sein, hier aber nicht Fröhlich Störung, Störung, Technik, Mail, Mail, Mail, rein und raus, das ist nicht automatisiert.....

Hallo@ buenni, erst einmal Danke für den Hinweis .

Nein da ist nichts gekürzt zumindest.  Soweit ich mich noch erinnere, dass ich ihn genauso eingegeben habe, ich weiß allerdings nicht mehr genau, ob ich die Fehlermeldung schon bekam, als ich noch beim Eingeben war, also eine Früherkennung.  Da ich die Link Adresse komplett (keine Magenta App auf PC) eingab , gehe ich aber davon aus , dass ich die 3 Zahlen übersah. Das könnte nat. eine der Ursachen gewesen sein, warum er nicht ging (war es aber nicht -siehe unten) . Warum dann allerdings keine Fehlermeldung in Form fehlerhafter Code /unvollständig kam o.ä. erschließt sich mir nicht.

Habe vorhin die Varianten getestet:

  1. Variante mit den 3 fehlenden Zahlen , das Gleiche wie damals. Da mache ich nicht noch mal einen Screen , da schon vorhanden 
  2. Erster Versuch  komplett – Etwas anders aber ebenfalls mit dem Hinweise für meinen Tarif nicht anwendbar. (Screen mit PC Datum und Uhrzeit) .
  3. Zweiter Versuch komplett jetzt kam genau was Du schon vermutet hast (ebenfalls Screen mit …) wird aber nur angezeigt bei vollständiger Eingabe ,  bei den fehlenden Zahlen nach wie vor unverändert.

Fazit: Offensichtlich erkennt das System schon bei der Eingabe der ersten Zahlen, ob der Code für den Tarif anwendbar ist oder nicht-also schon eine Art Früherkennung. Hätte also in dem Fall nichts geändert, er war nicht brauchbar für meinen Telekom Tarif. 

Unterschied, dass der Code aber erst für ungültig erklärt wird, wenn man den kompletten Code eingegeben hat. Ohne die letzten Zahlen findet keine Entwertung statt.


@buenni  schrieb:
PS.: wenn beim nächsten Versuch eine Fehlermeldung kommt, dass der Vouchercode schon eingelöst ist, weißt Du warum Zwinkernd

 

@Calandra ging nur darum dass ich mich an die Bundesnetzagentur gewendet habe und nicht an die BAFIN wie ich es hier fälschlicherweise schrieb ( warum habe ich ja schon begründet ) . Mehr wollte ich auch nicht zeigen. Weswegen auch Ihr haltet nichts davon, offensichtlich egal welche Aufsichtsbehörde , ich sehr viel . Neben der Einzelfallbetrachtung , bekommt sammelt diese auch die Beschwerden zu sich immer wiederholenden Missständen. 

Ist eine günstiger Versuch die Angelegenheit ohne Kosten vorab zu klären, der Rechtsweg bleibt dennoch offen für beide Seiten.