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20.07.2022 19:08
Hallo, haben Ende Juni Kündigung gem. § 60 Abs. 2 TKG per Post geschickt, bislang leider immer noch ohne Rückmeldung der Telekom...
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Ganz lieben Dank an euch alle für die schnelle Hilfe!!!
Mein Anliegen hat sich nun durch den Anruf soeben bei der Hotline super und abschließend geklärt. Entgegen meiner Vorurteile war der Service dort im Übrigen überragend gut!!! Der Sonderkündigungstermin wurde wunschgemäß bestätigt und sogar - ohne meine Nachfrage - die Retoure des vorhandenen Mietgerätes in die Wege geleitet. Sobald irgendwann wieder möglich, werde ich gerne wieder Telekom-Kunde.
Muss jetzt auf einen örtlichen Glasfaserkonkurrenten ausweichen, da die Telekom dort lediglich 2000er Leitung bieten kann.
20.07.2022 19:11
Hallo @janpalluck
Hat dir denn die Telekom das Sonderkündigungsrecht wegen nicht Verfügbarkeit eingeräumt? Sprich hast du einen Umzug nach TKG durchgeführt, dessen Ergebnis negativ war? Ist leider nicht zu erlesen.
Grüße
20.07.2022 19:11 Zuletzt bearbeitet: 20.07.2022 19:32 durch den Autor
Hallo @janpalluck
Ich würde im Kundencenter kündigen, wenn die Mindestvertragslaufzeit abgelaufen ist.
Unter Vertragsdetails und dann unten rechts auf den Button Vertrag kündigen
Dann ist die Bestätigung sofort da
https://www.telekom.de/kundencenter/vertrags-details?c=VEIwNzcwNTY4NTY1
Ansonsten
Du musst explizit einen Umzug nach TKG beantragen. Das geht (leider) nur bei der tel. Hotline oder im Telekomshop.
Wenn der Anschluss 1:1 nicht umsetzbar ist, besteht ein Sonderkündigungsrecht von 1 Monat.
Eine weitere Möglichkeit: Ist dein Vertrag älter als 24 Monate, kannst du, (nach neuem TKG seit 01.12.21), jederzeit sofort mit einrer Frist von 1 Monat kündigen.
Siehe Möglichkeit oben
20.07.2022 19:12
@janpalluck schrieb:
Kündigung gem. § 60 Abs. 2 TKG
Das räumt dir die Telekom nur ein, wenn das auch sicher festgestellt wurde.
Funktioniert, wie auf der Website beschrieben, nur telefonisch.
20.07.2022 19:16
@Marcel2605 schrieb:
Ich würde im Kundencenter kündigen
Hat aber in dem Fall keine Bedeutung @Marcel2605
20.07.2022 19:25
Du mußt einen Umzug nach dem TKG beauftragen.
Wenn die Telekom feststellt, dass dein Vertrag am neuen Wohnort nicht oder nicht genauso wie bisher möglich ist, räumt die die Telekom das Sonderkündigungsrecht ein.
Diese Feststellung kannst aber nicht du treffen.
20.07.2022 19:44
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Also reicht die Online-Verfugbarkeitsprüfung für die Feststellung der Nichterfügbarkeit an der neuen Adresse offenbar nicht aus?
Glücklicherweise ist die Frist ja auf 1 Monat gesetzlich verkürzt worden.
Ich denke, im Shop ist man wohl etwas besser aufgehoben als in der Hotline - je nach dem, an wen man gerät...
20.07.2022 19:45
@janpalluck schrieb:
gesetzlich verkürzt worden.
Ich denke, im Shop ist man wohl etwas besser aufgehoben als in der Hotline - je nach dem, an wen man gerät.
Wie ich oben auch geschrieben habe, ist denn die MVLZ abgelaufen?
20.07.2022 19:51
20.07.2022 19:51
@janpalluck schrieb:
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Also reicht die Online-Verfugbarkeitsprüfung für die Feststellung der Nichterfügbarkeit an der neuen Adresse offenbar nicht aus?
@janpalluck eine eigene Feststellung reicht da leider nicht (Verfügbarkeit online kann ja auch fehlerhaft sein). Das muss die Telekom feststellen. Also ein Umzug nach TKG beauftragen und dann abwarten was passiert.
20.07.2022 19:57
20.07.2022 20:37
@janpalluck schrieb:
Nein, MVLZ ist noch ca. 1 Jahr, bin zwar ewig schon Kunde, Vertrag wurde aber zuletzt modifiziert, mit neuer 24 M Laufzeit.
Mit 1 Monat gesetzlicher Frist meinte ich die aus 60 II TKG
Die Frist greift aber nur nach Ende der MVLZ und nicht jetzt. @janpalluck
Ganz lieben Dank an euch alle für die schnelle Hilfe!!!
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