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04.12.2017 12:00
Frage: ich ziehe aufgrund einer Wohnungszusammenlegung um und kann kündigen...mit 3 Monaten Vorlauf. Aber um das Kündigungsformular absenden zu können, wird die Ummeldebescheinigung verlangt. Das habe ich aber erst in 3 Monaten wenn ich mich umgemeldet habe. Wenn ich erst dann kündige habe ich noch 3 Monate vor mir...
Gelöst! Gehe zu Lösung.
04.12.2017 12:28 Zuletzt bearbeitet: 04.12.2017 12:29 durch den Autor
Hallo @mi-dyhringer,
schau bitte hier:
Sie können bei einem Einzug in eine Lebensgemeinschaft Ihren Vertrag unter Einhaltung einer 3 monatigen Kündigungsfrist zum Ende eines Monats kündigen, wenn am neuen Wohnsitz ein privat genutzter Telekom Vertrag mit Mindestvertragslaufzeit besteht oder beauftragt wurde. Die Regelung greift nicht, wenn ein Zweitwohnsitz gekündigt wird.
Als Nachweis benötigen wir eines der folgenden Dokumente:
VG Gurke
04.12.2017 12:28 Zuletzt bearbeitet: 04.12.2017 12:29 durch den Autor
Hallo @mi-dyhringer,
schau bitte hier:
Sie können bei einem Einzug in eine Lebensgemeinschaft Ihren Vertrag unter Einhaltung einer 3 monatigen Kündigungsfrist zum Ende eines Monats kündigen, wenn am neuen Wohnsitz ein privat genutzter Telekom Vertrag mit Mindestvertragslaufzeit besteht oder beauftragt wurde. Die Regelung greift nicht, wenn ein Zweitwohnsitz gekündigt wird.
Als Nachweis benötigen wir eines der folgenden Dokumente:
VG Gurke
04.12.2017 12:29
Ähm, du gehst aber über das richtige Formular?
https://www.telekom.de/hilfe/auftrag-erste-schritte/umzug/umzug-haushaltszusammenfuehrung
04.12.2017 15:27
es gibt keinen Mietvertra, weil es sich um Eigentum handellt...
04.12.2017 17:13 Zuletzt bearbeitet: 04.12.2017 17:14 durch den Autor
In Deinem Spoiler ist nichts drin.
Was heißt, es gibt keinen Mietvertrag?
Wie willst Du der Telekom gegenüber denn nachweisen, dass Du tatsächlich umziehst?
Wenn Du jetzt kündigen möchtest, weil Du in 3 Monaten umziehst, dann geht das nur, wie bereits mehrfach mitgeteilt, indem Du Mietvertrag oder Meldebstätigung einreichst.
Entschuldige bitte, wenn ich das mal so schreiben muss:
Wenn das nicht notwendig wäre, dann könnte jeder bequem auf Vertrauen vorzeitig kündigen und dann das Vertrauen missbrauchen anschließend, indem er nicht liefert. Da der Vertrag dann zu Ende ist, bevor geliefert werden kann, wäre das eine prima Alternative, Mindestvertragslaufzeiten zu umgehen und einen missliebiegen Vertrag vorzeitig zu beenden.
19.12.2017 00:49
Dann gibt es sicher einen Kaufvertrag.
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