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Kündigungsfrist Call & Surf Comf. via Funk M / Universal

7 years ago

Hallo Telekom Team,

in meiner Telekomrechnung steht folgendes zu Kündigungstermin : 

Aktuelles Ende der Mindestvertragslaufzeit: 02.09.18

1 Monat - Eingang der Kündigung spätestens am: 02.08.18

 

Ist eine Kündigung nur zum 02.09.18 möglich oder könnte ich auch z.b. auch zum 01.03.19 kündigen, wenn ich dies bis zum 02.08.18 mache.

Oder Verlängert sich der Vertag immer um 12 Monate ?

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      7 years ago

      Doch. Das funktioniert.
      Die Frist sagt legedlich aus, zu wann spätestens gekündigt werden muss.
      Der früheste Termin steht dort auch drin.

      Spätere Termine kann man ohne Probleme angeben.

      Aber Achtung. Anbieterwechselauftrage sind dann zum scheitern verurteilt!

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      7 years ago

      Hy nabend un herzlich willkommen hier 🙂💕 @diecasparis du du kannst natürlich Au zu nem wunschtermin kündigen ... wichtig is das die Kündigung rechtzeitig eingetrudelt is bei der Telekom also in deinem Fall spätestens am 2.8 .18 ...grüsle 🙂💕

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      7 years ago

      okay, da @Dunja Baumgartner es auch gerade schrieb, glaube ich es.

      Man lernt eben nie aus Fröhlich

       

      @diecasparis:

      dann entschuldige bitte die Falschauskunft Zwinkernd

       

      LG MarciPan

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      7 years ago

      @MarciPan macht nix ...Au i lerne no 🙂💕😉 wichtig is das die Kündigung zum Kündigung Frist bei d r Telekom is. ...stelllndir mal vor ein Kunde wechseln von Telekom zu nem anderen Anbieter ..ohne anbieterwechsel ...Der kann aber net zu Vertrag Ende bereitstellen sondern zum Beispiel 2 Monate später dann wird vertragende so gewählt natürlich in der Kündigung wo rechtzeitig bei Telekom is das passt ...weis net wie besser erklären 

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      7 years ago

      Hello zusammen,

      da hier zwischenzeitlich Irritation herrschte, auch von meiner Seite die Bestätigung: @Kugic und @Dunja Baumgartner haben absolut recht: spätestens zum angegebenen Datum muss die Kündigung eingehen. Da kann man dann auch problemlos einen Wunschtermin angeben.
      Schwierig wird es nur, wenn der Wunschtermin noch in der Mindestvertragslaufzeit liegt oder ein Anbieterwechsel gewünscht ist. Bei letzterem bitte nicht selbst kündigen, das übernimmt der neue Anbieter, damit eine durchgehende Versorgung gesichert ist. Fröhlich

      Viele Grüße
      Lea C.

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