Oberirdische Telefonleitung stört bei Baumfällen, Telefonmast behindert den Bau von Stellplätzen, keine Grunddienstbarkeit eingetragen

Auf meinem Grundstück in 84559 Kraiburg am Inn steht ein Telefonmast mitten vor der Westseite meiner Scheune, von diesem führt eine alte Kupferleitung zu meinem Haus, außerdem führt das zweite Kabel, meines Wissens, weiter zum Nachbarn.

Dort, wo der Mast steht, sollen mehrere Stellplätze entstehen. 

 

 

1.  Ich benötige die Kupferleitung nicht mehr, da ich einen Telekom Glasfaseranschluß nutze und würde sie gerne loswerden, da sie und der Telefonmast das Erscheinungsbild meines denkmalgeschützten Vierseit-Hofes sehr beeinträchtigt.

 

2.  Die weiterführende Leitung führt zwischen mehreren, auf meinem Grundstück befindlichen Bäumen hindurch, welche ich im Herbst fällen werde. Dabei würde voraussichtlich die Telefonleitung beschädigt. Wie können wir dieses Problem lösen.

 

3.  Für den Telefonmasten und die Leitungen auf meinem Grundstück ist keine Grunddienstbarkeit eingetragen. Der Kauf erfolgte im August 2016 und das Grundbuch war dahingehend lastenfrei. Mir wäre es sehr gelegen, wenn dieser Mast entfernt wird. Da er die Anlage von geplanten Stellplätzen behindert.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Martin SingerIMG_9523.jpg

Dein Profil hast du ja ausgefüllt.

Das Team wird hier vermittelnd eingreifen und dein Anliegen weitergeben ans zuständige PTI.

Hallo @Martin Singer,

 

Für den Telefonmasten und die Leitungen auf meinem Grundstück ist keine Grunddienstbarkeit eingetragen. Der Kauf erfolgte im August 2016 und das Grundbuch war dahingehend lastenfrei.

Das sind Telefonmasten grundsätzlich nicht. Stattdessen wird dies mit der GEE geregelt. Diese geht beim Verkauf des Anwesens auf den neuen Eigentümer über.


@Hubert Eder  schrieb:

 . . . .  Statt dessen wird dies mit der GEE geregelt. Diese geht beim Verkauf des Anwesens auf den neuen Eigentümer über.


Das gilt aber nur, wenn die GEE den Zugang der Telekom zum besagten Grundstück betrifft, jedoch nicht, wenn die Telekom diesen Masten nur benötigt, um einem andere Grundstück einen Anschluss zu ermöglichen.

 

Was bedeutet GEE?

@Käseblümchen 

 

Das gilt aber nur, wenn die GEE den Zugang der Telekom zum besagten Grundstück betrifft, jedoch nicht, wenn die Telekom diesen Masten nur benötigt, um einem andere Grundstück einen Anschluss zu ermöglichen.

Das ist natürlich nicht so.

Das wäre ja ein lustiger Spaß: Der Kunde kündigt seinen Anschluss, die Telekom baut den Masten ab und eine Woche später beauftragt der Kunde wieder einen Call Start und die Telekom baut den Masten wieder auf. Und ein paar Wochen später wird wieder gekündigt und der Mast soll wieder abgebaut werden...

Nee, nee, nee.

So funktioniert das nicht.

 

Der Grundstückseigentümer müsste dann schon die GEE kündigen.


@Hubert Eder  schrieb:

 

Der Grundstückseigentümer müsste dann schon die GEE kündigen.


Klar, wenn der Kunde/Grundstückeigentümer die Entfernung des Masten fordert, und sich die Telekom auf die bestehende GEE beruft, kündigt der  Kunde/Grundstückeigentümer die GEE.

Was sonst ?

 

Ich habe keine GEE unterzeichnet, der Vorbesitzer hatte von 2006 bis 2016 noch nicht einmal einen Telefonanschluß. Es läuft eine Leitung zum Haus, eventuell vom Vor-Vorbesitzer. Ich musste über ein Jahr auf meinen analogen Anschluß warten. Jetzt habe ich Fiber to home.

 

Die GEE musst du auch nicht unterzeichnen.
Sie ist ans Grundstück gebunden, nicht an die Person.
Telekom hilft Team
Hallo @Martin Singer,

herzlich willkommen in der Telekom hilft Community und vielen Dank für das angenehme Telefonat.

Wie besprochen habe ich die Kollegen vom zuständigen Baubezirk per E-Mail infomriert und gebeten, sich telefonisch mit Dir in Verbindung zu setzen. Wir werden nächste Woche noch einmal schauen, ob eine Rückmeldung vorliegt.
Solltest Du einen Anruf von den Kollegen erhalten, bevor wir eine erneute Rückmeldun geben, lass es uns kurz wissen. Zwinkernd

Dir noch ein schönes Wochenende!

Gruß,
Ingo F.
Telekom hilft Team
Hallo @Martin Singer,

wir haben hier die Mitteilung erhalten, dass Sie inzwischen eine Rückmeldung aus einer anderen Abteilung bekommen haben. Ich denke, dass damit alle Fragen geklärt wurden. Melden Sie sich ansonsten gern noch einmal hier.

Viele Grüße
Jürgen U.