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02.07.2019 11:58 Zuletzt bearbeitet: 02.07.2019 12:00 durch den Autor
Auf meinem Grundstück in 84559 Kraiburg am Inn steht ein Telefonmast mitten vor der Westseite meiner Scheune, von diesem führt eine alte Kupferleitung zu meinem Haus, außerdem führt das zweite Kabel, meines Wissens, weiter zum Nachbarn.
Dort, wo der Mast steht, sollen mehrere Stellplätze entstehen.
1. Ich benötige die Kupferleitung nicht mehr, da ich einen Telekom Glasfaseranschluß nutze und würde sie gerne loswerden, da sie und der Telefonmast das Erscheinungsbild meines denkmalgeschützten Vierseit-Hofes sehr beeinträchtigt.
2. Die weiterführende Leitung führt zwischen mehreren, auf meinem Grundstück befindlichen Bäumen hindurch, welche ich im Herbst fällen werde. Dabei würde voraussichtlich die Telefonleitung beschädigt. Wie können wir dieses Problem lösen.
3. Für den Telefonmasten und die Leitungen auf meinem Grundstück ist keine Grunddienstbarkeit eingetragen. Der Kauf erfolgte im August 2016 und das Grundbuch war dahingehend lastenfrei. Mir wäre es sehr gelegen, wenn dieser Mast entfernt wird. Da er die Anlage von geplanten Stellplätzen behindert.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Singer
02.07.2019 12:10
02.07.2019 12:53 Zuletzt bearbeitet: 02.07.2019 12:54 durch den Autor
Hallo @Martin Singer,
Für den Telefonmasten und die Leitungen auf meinem Grundstück ist keine Grunddienstbarkeit eingetragen. Der Kauf erfolgte im August 2016 und das Grundbuch war dahingehend lastenfrei.
Das sind Telefonmasten grundsätzlich nicht. Stattdessen wird dies mit der GEE geregelt. Diese geht beim Verkauf des Anwesens auf den neuen Eigentümer über.
02.07.2019 13:16
@Hubert Eder schrieb:. . . . Statt dessen wird dies mit der GEE geregelt. Diese geht beim Verkauf des Anwesens auf den neuen Eigentümer über.
Das gilt aber nur, wenn die GEE den Zugang der Telekom zum besagten Grundstück betrifft, jedoch nicht, wenn die Telekom diesen Masten nur benötigt, um einem andere Grundstück einen Anschluss zu ermöglichen.
02.07.2019 13:27
Was bedeutet GEE?
02.07.2019 13:41
Hallo @Martin Singer
siehe z. B. https://de.wikipedia.org/wiki/Grundst%C3%BCckseigent%C3%BCmererkl%C3%A4rung
Gruß
Waage1969
02.07.2019 13:57
Das gilt aber nur, wenn die GEE den Zugang der Telekom zum besagten Grundstück betrifft, jedoch nicht, wenn die Telekom diesen Masten nur benötigt, um einem andere Grundstück einen Anschluss zu ermöglichen.
Das ist natürlich nicht so.
Das wäre ja ein lustiger Spaß: Der Kunde kündigt seinen Anschluss, die Telekom baut den Masten ab und eine Woche später beauftragt der Kunde wieder einen Call Start und die Telekom baut den Masten wieder auf. Und ein paar Wochen später wird wieder gekündigt und der Mast soll wieder abgebaut werden...
Nee, nee, nee.
So funktioniert das nicht.
Der Grundstückseigentümer müsste dann schon die GEE kündigen.
02.07.2019 15:09
@Hubert Eder schrieb:
Der Grundstückseigentümer müsste dann schon die GEE kündigen.
Klar, wenn der Kunde/Grundstückeigentümer die Entfernung des Masten fordert, und sich die Telekom auf die bestehende GEE beruft, kündigt der Kunde/Grundstückeigentümer die GEE.
Was sonst ?
03.07.2019 12:32
Ich habe keine GEE unterzeichnet, der Vorbesitzer hatte von 2006 bis 2016 noch nicht einmal einen Telefonanschluß. Es läuft eine Leitung zum Haus, eventuell vom Vor-Vorbesitzer. Ich musste über ein Jahr auf meinen analogen Anschluß warten. Jetzt habe ich Fiber to home.
03.07.2019 19:24
06.07.2019 18:39
16.07.2019 13:28
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