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06.10.2015 18:58
Hallo und guten Abend, ich möchte gerne erfahren wie hoch die Schadenersatzzahlung ausfällt, wenn man den Router vorzeitig, als unterjährig, zurückgibt. Beispielsweise nach 8 Monaten ...
Sie hierzu auch:
...Kündigt ein Kunde, der sein Endgeräte-Servicepaket am oder nach dem 5. Mai abgeschlossen hat, vor Ablauf seiner Mindestvertragslaufzeit den Vertrag, so ist er laut Telekom nun zu einer Zahlung eines Schadensersatzes verpflichtet. Mit welcher Summe dieser festgesetzt ist, gab der Netzbetreiber nicht bekannt.
Mit freundlichen Grüßen
BB
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
Auszug aus den AGB Punkt 10.4:
Wird das Vertragsverhältnis vor Ablauf der mit dem Kunden vereinbarten Mindestvertragslaufzeit aus Gründen beendet, die die Telekom nicht zu vertreten hat, ist der Kunde verpflichtet, der Telekom einen in einer Summe fälligen Betrag in Höhe der Hälfte der bis zum Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit zu zahlen- den restlichen monatlichen Preise als pauschalierten Schadensersatz zu entrichten.
Der Schadensbetrag ist höher anzusetzen, wenn die Telekom ei- nen höheren Schaden nachweist. Er ist niedriger anzusetzen bzw. entfällt, wenn der Kunde nachweist, dass ein wesentlich ge- ringerer oder überhaupt kein Schaden eingetreten ist.
http://www.telekom.de/dlp/agb/pdf/42878.pdf
VG Peuki
Hallo,
Auszug aus den AGB Punkt 10.4:
Wird das Vertragsverhältnis vor Ablauf der mit dem Kunden vereinbarten Mindestvertragslaufzeit aus Gründen beendet, die die Telekom nicht zu vertreten hat, ist der Kunde verpflichtet, der Telekom einen in einer Summe fälligen Betrag in Höhe der Hälfte der bis zum Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit zu zahlen- den restlichen monatlichen Preise als pauschalierten Schadensersatz zu entrichten.
Der Schadensbetrag ist höher anzusetzen, wenn die Telekom ei- nen höheren Schaden nachweist. Er ist niedriger anzusetzen bzw. entfällt, wenn der Kunde nachweist, dass ein wesentlich ge- ringerer oder überhaupt kein Schaden eingetreten ist.
http://www.telekom.de/dlp/agb/pdf/42878.pdf
VG Peuki
06.10.2015 20:24
06.10.2015 20:45
Diese Regelung greift, wenn das Vertragsverhältnis vorzeitig beendet wird.
Das ist aber nicht generell gleichzusetzen damit, dass der Kunde die Kündigung vorzeitig aussprechen kann. Sondern das gilt nur, wenn die Telekom die vorzeitige Kündigung akzeptiert.
Das wird sie vermutlich, wenn man ins Ausland umzieht. Aber vermutlich nicht, wenn man einfach den Mietvertrag beenden möchte.
31.08.2018 19:11
Letzteres ist ja wohl gänzlich falsch! Nicht einmal nach Bestätigung der Rückgabe bekommt man das angzeigt.
01.09.2018 17:37
@kruegerruediger, bitte öffne einen neuen Thread, beschreibe dort Dein Problem und fülle die Profilfelder (nur von den Teamies lesbar) aus.
04.09.2018 13:54
Füllen Sie schnell und unkompliziert unser Online-Kontaktformular aus, damit wir sie zeitnah persönlich beraten können.
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