Sonderkündigungsrecht

Gelöst

Hallo liebe Community,

ich werde umziehen um bin der Meinung, ich hätte ein Sonderkündigungsrecht, weil die Telekom nachweisbar meinen Vertrag an der angegebenen Adresse nicht erfüllen kann.

Die Telekom ignoriert diesen Hinweis jedoch einfach und bestätigt mir die Kündigung zum Ablauf der Vertragszeit. Ohne auch nur in irgendeiner Weise auf dieses Argument einzugehen.

Erfahrungen, Links zur AGBs, weiteres Vorgehen??

1 AKZEPTIERTE LÖSUNG
Lösung
Hallo @SimoneGläßer,

herzlich willkommen in unserer Community.

Hier wurden soweit schon die richtigen Punkte angesprochen.
Damit das Sonderkündigungsrecht greift, muss zunächst ein Umzug nach Telekommunikationsgesetz beauftragt werden. Erst hierbei wird systemseitig geprüft, was am neuen Standort möglich ist. Sobald bei dieser Prüfung herauskommt, dass der aktuelle Tarif nicht unverändert mitgenommen werden kann, wird automatisch ein entsprechender Vermerk im System hinterlegt. Dieses ist dann der Zeitpunkt, ab dem das Sonderkündigungsrecht (3 Monate zum Monatsende) greift.

Bei einem Umzug zum 31.03.2020 sollte die Umzugsmeldung noch im Dezember 2019 erfolgen.

Viele Grüße
Oliver I.

Lösung in ursprünglichem Beitrag anzeigen  

@SimoneGläßer 

 

Èin Sonderkündigungsrecht entsteht nur, wenn du einen Umzug gemäß Telekommunikationsgesetz beauftragt hast und die Telekom feststellte, dass dieser nicht möglich ist.

Heißt im Klartext. Ich nehme die Kündigung zurück und beantrage jetzt den Umzug? Und dann muss ich wie lange warten, bis sie mir bestätigen, dass Sie den Vertrag nicht erfüllen können. Oder muss ich dann schlechtere Leistung hinnehmen?

 

In der Regel kann dir das noch während des Gespächs bestätigt werden. Dann fehlt nur noch (falls noch nicht geschehen) eine Bestätigung zum Umzug wie die Meldebescheinigung. Diese kann auch nachträglich gesendet werden, der Kündigungstermin wird dann angepasst.

Die können momentan gar nichts im Gespräch sagen, noch nicht mal ob Sie mir überhaupt Internet anbieten können. Ist ein Neubau und das wurde von der Telekom verbummelt. Definitiv werde ich, wenn überhaupt, nur mit einer wesentlich geringeren Leistung rechnen können.

Naja, ich habe jetzt erst einmal hilfsweise die Bestätigung der Kündigung zum Ablauf des Vertrages. Dann muss ich wohl abwarten ob ich trotzdem vorher aus der Sache heraus komme.

Vielen Dank.

 


@SimoneGläßer  schrieb:

Heißt im Klartext. Ich nehme die Kündigung zurück und beantrage jetzt den Umzug? Und dann muss ich wie lange warten, bis sie mir bestätigen, dass Sie den Vertrag nicht erfüllen können. Oder muss ich dann schlechtere Leistung hinnehmen?

 


Ob es sich lohnt, die Kündigung zurückzunehmen, hängt vom Ende der Vertragslaufzeit ab. Das Sonderkündigungsrecht, welches ihnen bei einem Umzug nach dem TKG zusteht, wenn am neuen Standort der bisherige Leistungsumfang nicht bereitgestellt werden kann, hat eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zu einem Monatsletzten. 

Ich ziehe am 31.03 um, dann habe ich ja noch etwas Zeit.

 

Lösung
Hallo @SimoneGläßer,

herzlich willkommen in unserer Community.

Hier wurden soweit schon die richtigen Punkte angesprochen.
Damit das Sonderkündigungsrecht greift, muss zunächst ein Umzug nach Telekommunikationsgesetz beauftragt werden. Erst hierbei wird systemseitig geprüft, was am neuen Standort möglich ist. Sobald bei dieser Prüfung herauskommt, dass der aktuelle Tarif nicht unverändert mitgenommen werden kann, wird automatisch ein entsprechender Vermerk im System hinterlegt. Dieses ist dann der Zeitpunkt, ab dem das Sonderkündigungsrecht (3 Monate zum Monatsende) greift.

Bei einem Umzug zum 31.03.2020 sollte die Umzugsmeldung noch im Dezember 2019 erfolgen.

Viele Grüße
Oliver I.
Gelöschter Nutzer

@Oliver I.  schrieb:
Bei einem Umzug zum 31.03.2020 sollte die Umzugsmeldung noch im Dezember 2019 erfolgen.


D.h., die Telekom sieht weiterhin das Datum der Umzugsmeldung als maßgeblich für die Kündigungsfrist an?

 

Das ist aus Verbrauchersicht zu begrüßen.

Hi @Gelöschter Nutzer,

korrekt. Eine geplante Änderung ist mir soweit auch noch nicht bekannt.

Viele Grüße
Oliver I.
Gelöschter Nutzer

@Oliver I.  schrieb:
korrekt. Eine geplante Änderung ist mir soweit auch noch nicht bekannt.

Gut, dann hoffen mir mal, daß das sich auch in Zukunkft nicht ändert.

 

Ist ja durchaus auch vorteilhaft für die Telekom, wenn sie einem Nachmieter kurzfristig einen Anschluß bereitstellen kann, und der nicht noch für drei Monate nach dem Auszug des Vormieters "belegt" ist.