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08.11.2019 14:05
Hallo liebe Community,
ich werde umziehen um bin der Meinung, ich hätte ein Sonderkündigungsrecht, weil die Telekom nachweisbar meinen Vertrag an der angegebenen Adresse nicht erfüllen kann.
Die Telekom ignoriert diesen Hinweis jedoch einfach und bestätigt mir die Kündigung zum Ablauf der Vertragszeit. Ohne auch nur in irgendeiner Weise auf dieses Argument einzugehen.
Erfahrungen, Links zur AGBs, weiteres Vorgehen??
Gelöst! Gehe zu Lösung.
08.11.2019 14:36
08.11.2019 14:07
Èin Sonderkündigungsrecht entsteht nur, wenn du einen Umzug gemäß Telekommunikationsgesetz beauftragt hast und die Telekom feststellte, dass dieser nicht möglich ist.
08.11.2019 14:10
Heißt im Klartext. Ich nehme die Kündigung zurück und beantrage jetzt den Umzug? Und dann muss ich wie lange warten, bis sie mir bestätigen, dass Sie den Vertrag nicht erfüllen können. Oder muss ich dann schlechtere Leistung hinnehmen?
08.11.2019 14:14
In der Regel kann dir das noch während des Gespächs bestätigt werden. Dann fehlt nur noch (falls noch nicht geschehen) eine Bestätigung zum Umzug wie die Meldebescheinigung. Diese kann auch nachträglich gesendet werden, der Kündigungstermin wird dann angepasst.
08.11.2019 14:22
Die können momentan gar nichts im Gespräch sagen, noch nicht mal ob Sie mir überhaupt Internet anbieten können. Ist ein Neubau und das wurde von der Telekom verbummelt. Definitiv werde ich, wenn überhaupt, nur mit einer wesentlich geringeren Leistung rechnen können.
Naja, ich habe jetzt erst einmal hilfsweise die Bestätigung der Kündigung zum Ablauf des Vertrages. Dann muss ich wohl abwarten ob ich trotzdem vorher aus der Sache heraus komme.
Vielen Dank.
08.11.2019 14:23
@SimoneGläßer schrieb:Heißt im Klartext. Ich nehme die Kündigung zurück und beantrage jetzt den Umzug? Und dann muss ich wie lange warten, bis sie mir bestätigen, dass Sie den Vertrag nicht erfüllen können. Oder muss ich dann schlechtere Leistung hinnehmen?
Ob es sich lohnt, die Kündigung zurückzunehmen, hängt vom Ende der Vertragslaufzeit ab. Das Sonderkündigungsrecht, welches ihnen bei einem Umzug nach dem TKG zusteht, wenn am neuen Standort der bisherige Leistungsumfang nicht bereitgestellt werden kann, hat eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zu einem Monatsletzten.
08.11.2019 14:25
Ich ziehe am 31.03 um, dann habe ich ja noch etwas Zeit.
08.11.2019 14:36
08.11.2019 20:04
@Oliver I. schrieb:
Bei einem Umzug zum 31.03.2020 sollte die Umzugsmeldung noch im Dezember 2019 erfolgen.
D.h., die Telekom sieht weiterhin das Datum der Umzugsmeldung als maßgeblich für die Kündigungsfrist an?
Das ist aus Verbrauchersicht zu begrüßen.
12.11.2019 17:44
12.11.2019 19:23
@Oliver I. schrieb:
korrekt. Eine geplante Änderung ist mir soweit auch noch nicht bekannt.
Gut, dann hoffen mir mal, daß das sich auch in Zukunkft nicht ändert.
Ist ja durchaus auch vorteilhaft für die Telekom, wenn sie einem Nachmieter kurzfristig einen Anschluß bereitstellen kann, und der nicht noch für drei Monate nach dem Auszug des Vormieters "belegt" ist.
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