Unterbringung zentraler Telefon-Hausverteiler in privater Mietwohnung rechtmäßig?

Gelöst

Ich hab Telefon und Internet per DSL beauftragt für die Mietwohnung in der ich wohne. Der Vermieter hat sich allerdings geweigert mir Auskunft zu geben wo sich der zentrale Telefonverteiler/APL in seinem Mehrparteien-Mietshaus befindet. Selbst als der Telekom-Techniker vor Ort war hat der Vermieter nur gemeint, das wäre nicht seine Aufgabe, die Telekom müsste schon selber wissen, wo ihr Zeug ist. Da der Techniker allerdings auch keinen Kasten im Keller finden konnte, ist er unverrichteter Dinge wieder abgezogen.


Inzwischen habe ich auf eigene Faust herausgekriegt, dass der zentrale Telefonverteiler in einer privaten Mietwohnung im Keller untergebracht ist, (wovon der Vermieter sehr wohl wußte) und zwar nicht mal als Verteilerkasten, sondern lose an die Wohnzimmerwand geschraubt, abenteuerlich verkabelt und ohne jeglichen Zugangsschutz. Der Telekom-Techniker der jetzt zum dritten Termin da war hat nur den Kopf gekratzt und gemeint, das ist keine Telekom-konforme Anschaltung und eigentlich dürfte er da nichts dran machen am Kabelverhau, hat sich dann aber doch netterweise bereiterklärt, meine DSL-Leitung zu schalten, aber mit dem dringenden Hinweis, den Vermieter darauf hinzuweisen, dass so eine ungesicherte "Bastelanschaltung" nicht erlaubt ist für ein Mehrparteien-Mietshaus.

 

Weiß jemand, ob es da klare Richtlinien für Mietshäuser gibt? Ich mein, allein die Tatsache, dass der Mieter der entsprechenden Wohnung meines Wissens einfach ungestört sämtliche Telefonate abhören oder sich Internet abgreifen könnte verstößt schon sehr gegen mein Datenschutzverständnis. Dazu eben die ungesicherte und nicht abgeschirmte Unterbringung als offener Kabelhaufen in einer nicht öffentlich zugänglichen Wohnung, das ist doch einfach nur verrückt.

 

Der Vermieter verweigert leider weiterhin jegliche Kommunikation diesbezüglich.

 

1 AKZEPTIERTE LÖSUNG
Lösung
@marius-m-1984,

ich habe soeben eine Rückmeldung bekommen.

Der APL wird gegen einen verschließbaren APL getauscht.

Leider kann ich noch keinen fixen Termin nennen. Ich schätze, dies wird in den nächsten 4-5 Wochen geschehen.


Grüße Detlev K.

Lösung in ursprünglichem Beitrag anzeigen  

Ja es gibt regeln für eine Bauweise des APLs.
Jedoch ist dies nicht Aufgabe des Vermieters/Eigentümers.

Der APL ist Eigentum der Telekom und diese muss die richtige Bauweise/Sicherung sicherstellen.

Daher bist du hier schon richtig, damit die Telekom davon in Kenntnis gesetzt werden kann.

Zu deinem Vermieter... ich würd mir überlegen, mir nicht doch einen neuen zu suchen.
Geht ja schon gut los bei euch, wenn er nicht einmal bei so kleinen Dingen hilft. Wie soll das erst werden, wenn es mal Probleme mit den Nebenkosten gibt oder noch viel kleineren Dingen.

Danke schon mal für die Antwort.

Ok, und wie setze ich die Telekom jetzt davon in Kenntnis, dass sie sich den APL da vielleicht noch mal genauer anschaut? Fröhlich

Telekom hilft Team
Hallo @marius-m-1984,

bitte hinterlegen Sie Ihre Kundennummer im Benutzerprofil, damit wir die entsprechenden Schritte einleiten können.


Grüße Detlev K.

Der Anschluß wird zwar von der Telekom bereitgestellt/geschalten, der Vertrag läuft aber über Vodafone, soweit ich das sehe. Ich fürchte ich hab da also keine Telekom-Kundennummer Traurig

Hallo @marius-m-1984,

 

dann muß Vodafone dazwischen "geschaltet" werden, damit es den richtigen Weg geht!

Melde dein Anliegen bei Vodafone.

 

Gruß jojo1

...aber nicht, wenn der  APLEigentum der Telekom ist.

Also ich hab jetzt mit Vodafone telefoniert, die haben mir klar gemacht, dass sie damit gar nichts zu tun haben. Der APL gehört der Telekom, da laufen ja auch andere (reine) Telekom-Anschlüsse darüber, die Telekom ist für die entsprechende Wartung/Instandhaltung/Absicherung zuständig, Vodafone kann und wird da nichts machen.


@marius-m-1984 schrieb:

Also ich hab jetzt mit Vodafone telefoniert, die haben mir klar gemacht, dass sie damit gar nichts zu tun haben. Der APL gehört der Telekom, da laufen ja auch andere (reine) Telekom-Anschlüsse darüber, die Telekom ist für die entsprechende Wartung/Instandhaltung/Absicherung zuständig, Vodafone kann und wird da nichts machen.


sehe das ähnlich,

die TK vermietet doch nur die Leitungen (hier eben an Vodafone).

 

Vodafone darf demnach garnicht an die TK Leitungen herum frickeln.

 

Als Mieter ist man weder für die Wartung noch Instandhaltung der Mietsache verantwortlich.


@jojo1 schrieb:

Hallo @marius-m-1984,

 

dann muß Vodafone dazwischen "geschaltet" werden, damit es den richtigen Weg geht!

Melde dein Anliegen bei Vodafone.

 

Gruß jojo1


Dazu könnte er maximal eine Störung melden, dann kommt der Techniker unter falschen Voraussetzungen was am Ende zu Kosten führen könnte.

Hallo @marius-m-1984,

welcher Vorwahlbereich ist es?


Grüße Detlev K.
@juergen3004,


juergen3004 schrieb:
Vodafone darf demnach garnicht an die TK Leitungen herum frickeln.

das ist korrekt.


Grüße Detlev K.

Yo, hat Vodafone auch gesagt, der Anschluß funktioniert ja, also können sie auch kein Störungsticket bei der Telekom aufmachen.

Wie gesagt, ich war halt nur ähnlich verwundert und geschockt wie der Telekom-Techniker heute über das wirre und gefährlich-aussehende Gebastel. Im Anhang ein Foto des "Verteilerkastens" - wie gesagt, das hängt so an der Wohnzimmerwand einer privaten Mietwohnung, als Verteiler für das ganze Mehrparteienhaus.

Kann Vodafone schon und haben sie in der Vergangenheit auch schon gemacht.
Das läuft nur übers Beschwerdeteam.
@marius-m-1984,

wann kann ich Sie telefonisch erreichen?


Grüße Detlev K.

@Detlev K.

Jederzeit über die in meinem Profil hinterlegte Mobilfunknummer

Na ja, da bin ich bei dem Kompetenzgerangel raus.

Sollte doch schon bei der Meldung des Telekomtechnikers gelaufen sein.

 

Gruß jojo1

@marius-m-1984,

gut, dann melde ich mich in der nächsten halben Stunde.


Grüße Detlev K.

Auf dem Foto gibt es unten rechts einen "Kasten" mit der Beschriftung 'PCM2TA2' sowie die V V D - Verteilerdose. Wo genau endet der Bereich "Telekom" und wo fängt der sog. Nutzerbereich an ?

 

Gruß

 

 


@jojo1 schrieb:

Na ja, da bin ich bei dem Kompetenzgerangel raus.

Sollte doch schon bei der Meldung des Telekomtechnikers gelaufen sein.

 

Gruß jojo1


Da gibt es kein Kompetenzgerangel.

...wenn überhaupt, dann hattest du das ins Spiel gebracht

@Dilbert-MD

Gute Frage, weiß ich natürlich nicht.

Der Telekomtechniker musste heute zumindest was an dem freistehenden Schaltbrett in der Mitte machen mit den roten und grünen Kabeln.

Hallo @marius-m-1984,

vielen Dank für das nette Gespräch.
Ich habe gerade mit einem Kollegen in München telefoniert. Der wusste ad hoc nicht, wie man diesen Fall behandeln kann.
Daher habe ich das Ganze schriftlich zusammengefasst und ihm zukommen lassen.
Sobald ich eine Antwort habe informiere ich Sie.


Grüße Detlev K.

@Detlev K.

Und was hälst Du von einer Schadensmeldung ohne Kundenbezug?

Und in Selbiger würde ich mit Aufnehmen, dass der APL (der ja noch nicht mal wirklich einer ist) aus der Miets-Wohnung entfernt werden müsste.

Der Vermieter könnte sich ja darüber noch nicht mal Aufregen, wenn er schon so argumentiert "Die Telekom müsse ja wissen, wo Ihr Zeugs hängt".

Na dann hängt Sie Ihr Zeugs eben woanders hin... Idee

@prophaganda,


prophaganda schrieb: Und was hälst Du von einer Schadensmeldung ohne Kundenbezug?

ja, hatte ich auch schon dran gedacht. Aber ich warte dann noch mal ab, was aus PTI zurückkommt.
Dann kann ich immer noch...


Grüße Detlev K.

@Detlev K.

Ich kann mir persönlich auch nicht vorstellen, dass Telekom jemals einen APL in eine Miteswohnung verbaut hat.

Wenn ich das so lese, würde ich mal eher vermuten, dass der Vermieter einen Kellerbereich als Wohnung hat ausbauen lassen, der vorher frei zugänglich war. Und er hat es in dem Zusammenhang versäumt, den APL umverlegen zu lassen (zum Einem Geld einnehmen wollen mit zusätzlicher Wohnung, und auf der anderen Seite das Geld spaaren wollen für die notwendige Umverlegung).

Unter Umständen könnte Telekom (ist jetzt nur mal so ein Gedankengang):

  • Dem Vermieter drohen, dass schon aus Datenschutzgründen der bestehende APL so nicht gehalten werden kann und alle Anschlüsse abgeschaltet werden, bis sich der Vermieter für eine Beauftragung der Umverlegung bemüht
  • Oder da ja Schaden vorliegt, der Vom Vermieter mitverursacht wurde, die Kosten für die Umverlegung ihm aufzuerlegen.

Was nun Rechtskonform und auch konform der Prozesse durchführbar ist, muss nun sicherlich ausgelotet werden.

Der Zustand kann auf alle Fälle so nicht bleiben.

 

Anbei:

Ich habe in meinem Bereich einen leicht ähnlichen Fall.

Da hat der Vermieter aus einem Raum des Gebäudes tatsächlich noch ne Mietswohnung gemacht.

Durch Diese muss man durch, wenn man in den Heitzungskeller möchte - und da befindet sich auch der APL.

Der Mieter ist zum Glück tiefenentspannt Zwinkernd Ich denke mal, seine Mietskosten dürften sich auch in Grenzen halten...

Für die restlichen Mieter ist das nicht schön - jedesmal eine zweite Kundenanfahrt... weil Termin auch mit dem Mieter der "Zugangswohnung zum APL" abgestimmt werden muss...