Verteilerkasten auf meinem Grundstück

Gelöst

Hallo, wir haben ein Haus erworben und mußten feststellen, dass sich der Verteilerkasten auf unserem Grundstück befindet.

Alles gut auf www.grundsteuer-geodaten.nrw.de zu ersehen

Eine einegtragene Dienstbarkeit liegt nicht vor.

Ferner hat uns die Vorbesitzerin mitgeteilt, dass auf Glasfaser ausgebaut und der bestehende Holzzaun einfach abgebrochen und auf das Grundstück geworfen wurde.

Ich bitte darum, dass sich jemand mit mir, zwecks Lösung, in Verbindung setzt.

 

VG

1 AKZEPTIERTE LÖSUNG
Lösung
Telekom hilft Team

Guten Morgen @habenichts22

 

Wir haben von den Kolleg*innen die Rückmeldung erhalten, dass mit dir Rücksprache geholten wurde, wie damit weiter verfahren wird. Es wurde vereinbart, dass der Schrank an dieser Stelle stehen bleiben kann, es wird ein Mitbenutzungsvertrag erstellt und du wirst über den Verlauf unserer gebauten Trasse informiert, die vom NVT das Privatgrundstück verlässt.

 

Kannst du das so bestätigen?

 

Viele Grüße, Nadine H.

Lösung in ursprünglichem Beitrag anzeigen  

@habenichts22 "Eine einegtragene Dienstbarkeit liegt nicht vor."  Die steht auch nicht im Grundbuch, sondern ist anders hinterlegt, wahrscheinlich bereits beim Vor-Vor-Besitzer.


@habenichts22  schrieb:

Hallo, wir haben ein Haus erworben und mußten feststellen, dass sich der Verteilerkasten auf unserem Grundstück befindet.

Alles gut auf www.grundsteuer-geodaten.nrw.de zu ersehen

Eine einegtragene Dienstbarkeit liegt nicht vor.

Ferner hat uns die Vorbesitzerin mitgeteilt, dass auf Glasfaser ausgebaut und der bestehende Holzzaun einfach abgebrochen und auf das Grundstück geworfen wurde.

Ich bitte darum, dass sich jemand mit mir, zwecks Lösung, in Verbindung setzt.

 

VG


Klingt sehr unwahrscheinlich. Nachts und heimlich kam die Telekom, riss den Zaun ab und pflanzte einen KVZ/MFG Fröhlich 

 

Glaube mal, wenn da was gebaut wurde, grade diese netten grauen Kisten, wurde das verbrieft und gesiegelt.

Eintragung einer Dienstbarkeit braucht man da nicht, da reicht ein Grundstücksnutzungsvertrag, kurz GNV.

Dir kann sicher jemand vom Team da weiterhelfen. PS: So eine Verlegung kann man auch beauftragen, ggf, evtl.. kostest so ab 50000 € aufwärts und dauert gerne mal mehr wie ein Jahr. 

 

@wolliballanatürlich steht eine Dienstbarkeit auch im Grundbuch (Abt. II). Sie muss zwar nicht eingetragen werden, aber wie im diesen Fall wäre es besser gewesen.

Der Zaun wurde beim Ausbau auf Glasfaser beschädigt. Nicht unwahrscheinlich, sondern Tatsache.

Die Grundstücksgrenze verläuft schräg, mit einem Knick, so dass der Anschein entsteht, dass der Kasten auf öffentlichem Grund steht. Ist aber nicht so.

Eine GNV liegt nicht vor.


@habenichts22  schrieb:

Der Zaun wurde beim Ausbau auf Glasfaser beschädigt. Nicht unwahrscheinlich, sondern Tatsache.

Die Grundstücksgrenze verläuft schräg, mit einem Knick, so dass der Anschein entsteht, dass der Kasten auf öffentlichem Grund steht. Ist aber nicht so.

Eine GNV liegt nicht vor.


Naja, weil er bei dir nicht mehr vorliegt bedeutet ja nicht das es keinen gibt. 

 

Korrekt, daher möchte ich es ja auch geklärt haben, gelle? Fröhlich

@habenichts22  Knick im Zaun: Ist i.d.R. ein Indiz, dass das äußere Grundstück zwar in Deinem Eigentum ist, aber vor 'Urzeiten' dem öffentlichen Gebrauch gewidmet wurde. Mehr als üblich bei Straßensanierungen, wo man u.a. aus Kostengründen seitens der Stadt ungern enteignen will. Hinweis: Pläne bei der Stadt

Wer baut denn bei Euch Glasfaser aus? Muss ja nicht die Telekom sein. Und die Bautrupps sind IMMER Subunternehmer.

@habenichts22 Machen wir es kurz. Wenn sicher ist das dort die Telekom die Glasfaser gebaut hat dann kontaktiere die Kollegen hier -> 0800 7733888 bis 20 Uhr. 

Dort soll eine Beschwerde an den Supplier aufgenommen werden via Nimbusticket wg. Beschädigung deines Eigentums und Fehlplatzierung des MFG.

Kann aber einige Tage dauern bis es eine Antwort gibt. 

 

Prima. Das mache ich. Vielen Dank an Alle.


@*PazVizsla*  schrieb:

Klingt sehr unwahrscheinlich. Nachts und heimlich kam die Telekom, riss den Zaun ab und pflanzte einen KVZ/MFG Fröhlich 

 


Quatsch! Natürlich kann in Abwesenheit des Grundstückbesitzers ein Schaden am Eigentum erfolgen, ganz ohne dass jemand bei Nacht heimlich tätig werden muss. 

Hallo @habenichts22,

 

es wäre auch echt super, wenn du uns dies bezüglich auf dem Laufenden halten könntest. 😊

 

Lieben Gruß,

Klaudija D. 


@wolliballa  schrieb:

@habenichts22  Knick im Zaun: Ist i.d.R. ein Indiz, dass das äußere Grundstück zwar in Deinem Eigentum ist, aber vor 'Urzeiten' dem öffentlichen Gebrauch gewidmet wurde. Mehr als üblich bei Straßensanierungen, wo man u.a. aus Kostengründen seitens der Stadt ungern enteignen will.


Es soll Straßen geben, die nicht schnurgerade verlaufen. Die Grundsteine der anliegenden Grundstücke folgen diesem Verlauf durchaus. Wenn man da einen Zaun aufstellt, dann knickt der, wegen der durch die Grundsteine definierten Abschnitte, eben gelegentlich ab. 

Gelöschter Nutzer
@*PazVizsla*  schrieb:
Eintragung einer Dienstbarkeit braucht man da nicht, da reicht ein Grundstücksnutzungsvertrag, kurz GNV.

Die Liebe Telekom hat in der Strasse Kupfer gelegt, als unser Grundstück noch nicht gebaut war und wir noch nicht vor Ort waren.

Darum wurde  der Einfachheit halber das Kabel auf unserer Stassenseite gelegt und weil so schön viel Platz war, auch auf ganzer Lânge in unser Grundstück.

Und jetzt?

Nix mit Dienstbarkeit und GNV😳

Hoffentlich geht da mal was kaputt, dann bekomme ich einen neuen Zaun aus wunderbaren Granitstelen 👍👍😄😄

@Gelöschter Nutzer 

@Gelöschter Nutzer  schrieb:

Die Liebe Telekom hat in der Strasse Kupfer gelegt, als unser Grundstück noch nicht gebaut war und wir noch nicht vor Ort waren.

Darum wurde  der Einfachheit halber das Kabel auf unserer Stassenseite gelegt und weil so schön viel Platz war, auch auf ganzer Lânge in unser Grundstück.

Und jetzt?

Nix mit Dienstbarkeit und GNV

Konntest Du keinen dauerhaft kostenlosen Anschluß mit maximaler Leistung aushandeln?

Hallo Telekom....ich warte mitlerweile seit drei Monaten auf eine Antwort. Es wurden Bilder angefordert, die ich hochgeladen habe.

Man bekommt keinen zuständigen Mitarbeiter an den Hörer, geschweige denn eine Adresse an die man sich wenden kann.

Bitte um Klärung !!!!!

Die Dienbarkeit kommt aus dem TKG .. die Erlaubnis aus der Grundstückseigentümererklärung. 

Letztere kann auch viele Jahre alt sein ... die meisten Eigentümer vergessen es, dieses Papier an den nächsten Eigentümer weiterzugeben. 

 

 

@habenichts22  schrieb:
Ferner hat uns die Vorbesitzerin mitgeteilt, dass auf Glasfaser ausgebaut und der bestehende Holzzaun einfach abgebrochen und auf das Grundstück geworfen wurde.

Halte ich für ein Märchen. 

Dann soll die Telekom mir Diese vorlegen.

Mehr verlange ich ja gar nicht.

Laut Vorbesitzer existiert keine Grundstückseigentümererklärung.

 

Und " Halte ich für ein Märchen"  finde ich recht unverschämt, wenn man den Sachverhalt nicht kennt.

Ist durch Fotos belegbar.

@Klaudija D. hier besteht noch Klärungsbedarf.


@habenichts22  schrieb:

Dann soll die Telekom mir Diese vorlegen.


Ok, dann machen wir das anders. Keine GEE, kein GNV, dann kann es auch keine Versorgung des Grundstücks geben. Also wird alles komplett abgerissen, auch dein Anschluß. Wenn Du dann einen Anschluss möchtest, musst Du eine GNV unterschreiben. Ach ja, und für den Anschluss dann 799 € zahlen.

 

Das wären die Konsequenzen, wenn keine Grundstückseigentümererklärung (alt) oder Grundstücknutzungsvertrag (neu) vorliegt.

Gelöschter Nutzer
@olliMD  schrieb:
Das wären die Konsequenzen,

Die Konsequenz wäre, dass sich Telekom und Eigentümer zusammensetzen um eine Lösung zu finden 

Aber erstmal soll die Telekom die Rechtmäßigkeit nachweisen, müsste beim Technologieunternehmen ratzfatz gehen

@olliMD:

....und das Haus wird niedergebrannt...

 

 

 

 

 


@Gelöschter Nutzer  schrieb:

Aber erstmal soll die Telekom die Rechtmäßigkeit nachweisen, müsste beim Technologieunternehmen ratzfatz gehen


Du meinst den Zettel, der 1979 mal ausgefüllt wurde? Zwinkernd

@habenichts22  schrieb:
Laut Vorbesitzer existiert keine Grundstückseigentümererklärung.

Dann wäre das Grundstück ja nicht erschlossen .. also KEINE Telefonleitung im Haus. 

Ist das so?

 

Wobei halt die Grundstückseigentümererklärung für den Kasten unnötig ist. 

Wäre also nur von folgenloser Wichtigkeit dir die aus dem Archiv zu holen. 

 

In der aktuellen Version ist §134 TKG der hier greift. (früher §76)

Wobei du aber auch von den anderen Abschnitten (§125-155) betroffen sein kannst.

Der Gesetzgeber will eine Versorgung und hat entsprechende Leitplanken dafür geschaffen. 

@habenichts22  schrieb:
Es wurden Bilder angefordert, die ich hochgeladen habe.

Vielleicht magst Du die Diskussion hier anreichern und sie hier im Forum auch einstellen.

 

Wobei eins klar ist - die Photos sagen rein gar nichts aus über die rechtliche Lage.

 

Was ist es genau, was Du hier erreichen möchtest?