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04.11.2022 09:36
Hallo, wir haben ein Haus erworben und mußten feststellen, dass sich der Verteilerkasten auf unserem Grundstück befindet.
Alles gut auf www.grundsteuer-geodaten.nrw.de zu ersehen
Eine einegtragene Dienstbarkeit liegt nicht vor.
Ferner hat uns die Vorbesitzerin mitgeteilt, dass auf Glasfaser ausgebaut und der bestehende Holzzaun einfach abgebrochen und auf das Grundstück geworfen wurde.
Ich bitte darum, dass sich jemand mit mir, zwecks Lösung, in Verbindung setzt.
VG
Gelöst! Gehe zu Lösung.
28.04.2023 09:46
Guten Morgen @habenichts22
Wir haben von den Kolleg*innen die Rückmeldung erhalten, dass mit dir Rücksprache geholten wurde, wie damit weiter verfahren wird. Es wurde vereinbart, dass der Schrank an dieser Stelle stehen bleiben kann, es wird ein Mitbenutzungsvertrag erstellt und du wirst über den Verlauf unserer gebauten Trasse informiert, die vom NVT das Privatgrundstück verlässt.
Kannst du das so bestätigen?
Viele Grüße, Nadine H.
04.11.2022 09:46
@habenichts22 "Eine einegtragene Dienstbarkeit liegt nicht vor." Die steht auch nicht im Grundbuch, sondern ist anders hinterlegt, wahrscheinlich bereits beim Vor-Vor-Besitzer.
04.11.2022 09:51 Zuletzt bearbeitet: 04.11.2022 09:53 durch den Autor
@habenichts22 schrieb:Hallo, wir haben ein Haus erworben und mußten feststellen, dass sich der Verteilerkasten auf unserem Grundstück befindet.
Alles gut auf www.grundsteuer-geodaten.nrw.de zu ersehen
Eine einegtragene Dienstbarkeit liegt nicht vor.
Ferner hat uns die Vorbesitzerin mitgeteilt, dass auf Glasfaser ausgebaut und der bestehende Holzzaun einfach abgebrochen und auf das Grundstück geworfen wurde.
Ich bitte darum, dass sich jemand mit mir, zwecks Lösung, in Verbindung setzt.
VG
Klingt sehr unwahrscheinlich. Nachts und heimlich kam die Telekom, riss den Zaun ab und pflanzte einen KVZ/MFG
Glaube mal, wenn da was gebaut wurde, grade diese netten grauen Kisten, wurde das verbrieft und gesiegelt.
Eintragung einer Dienstbarkeit braucht man da nicht, da reicht ein Grundstücksnutzungsvertrag, kurz GNV.
Dir kann sicher jemand vom Team da weiterhelfen. PS: So eine Verlegung kann man auch beauftragen, ggf, evtl.. kostest so ab 50000 € aufwärts und dauert gerne mal mehr wie ein Jahr.
04.11.2022 09:59
@wolliballanatürlich steht eine Dienstbarkeit auch im Grundbuch (Abt. II). Sie muss zwar nicht eingetragen werden, aber wie im diesen Fall wäre es besser gewesen.
04.11.2022 09:59
Der Zaun wurde beim Ausbau auf Glasfaser beschädigt. Nicht unwahrscheinlich, sondern Tatsache.
Die Grundstücksgrenze verläuft schräg, mit einem Knick, so dass der Anschein entsteht, dass der Kasten auf öffentlichem Grund steht. Ist aber nicht so.
Eine GNV liegt nicht vor.
04.11.2022 10:00
@habenichts22 schrieb:Der Zaun wurde beim Ausbau auf Glasfaser beschädigt. Nicht unwahrscheinlich, sondern Tatsache.
Die Grundstücksgrenze verläuft schräg, mit einem Knick, so dass der Anschein entsteht, dass der Kasten auf öffentlichem Grund steht. Ist aber nicht so.
Eine GNV liegt nicht vor.
Naja, weil er bei dir nicht mehr vorliegt bedeutet ja nicht das es keinen gibt.
04.11.2022 10:02
Korrekt, daher möchte ich es ja auch geklärt haben, gelle?
04.11.2022 10:04
@habenichts22 Knick im Zaun: Ist i.d.R. ein Indiz, dass das äußere Grundstück zwar in Deinem Eigentum ist, aber vor 'Urzeiten' dem öffentlichen Gebrauch gewidmet wurde. Mehr als üblich bei Straßensanierungen, wo man u.a. aus Kostengründen seitens der Stadt ungern enteignen will. Hinweis: Pläne bei der Stadt
Wer baut denn bei Euch Glasfaser aus? Muss ja nicht die Telekom sein. Und die Bautrupps sind IMMER Subunternehmer.
04.11.2022 10:04 Zuletzt bearbeitet: 04.11.2022 10:05 durch den Autor
@habenichts22 Machen wir es kurz. Wenn sicher ist das dort die Telekom die Glasfaser gebaut hat dann kontaktiere die Kollegen hier -> 0800 7733888 bis 20 Uhr.
Dort soll eine Beschwerde an den Supplier aufgenommen werden via Nimbusticket wg. Beschädigung deines Eigentums und Fehlplatzierung des MFG.
Kann aber einige Tage dauern bis es eine Antwort gibt.
04.11.2022 10:07
Prima. Das mache ich. Vielen Dank an Alle.
04.11.2022 11:20
@*PazVizsla* schrieb:
Klingt sehr unwahrscheinlich. Nachts und heimlich kam die Telekom, riss den Zaun ab und pflanzte einen KVZ/MFG
Quatsch! Natürlich kann in Abwesenheit des Grundstückbesitzers ein Schaden am Eigentum erfolgen, ganz ohne dass jemand bei Nacht heimlich tätig werden muss.
04.11.2022 11:28
Hallo @habenichts22,
es wäre auch echt super, wenn du uns dies bezüglich auf dem Laufenden halten könntest. 😊
Lieben Gruß,
Klaudija D.
04.11.2022 11:32
@wolliballa schrieb:
@habenichts22 Knick im Zaun: Ist i.d.R. ein Indiz, dass das äußere Grundstück zwar in Deinem Eigentum ist, aber vor 'Urzeiten' dem öffentlichen Gebrauch gewidmet wurde. Mehr als üblich bei Straßensanierungen, wo man u.a. aus Kostengründen seitens der Stadt ungern enteignen will.
Es soll Straßen geben, die nicht schnurgerade verlaufen. Die Grundsteine der anliegenden Grundstücke folgen diesem Verlauf durchaus. Wenn man da einen Zaun aufstellt, dann knickt der, wegen der durch die Grundsteine definierten Abschnitte, eben gelegentlich ab.
04.11.2022 11:47
@*PazVizsla* schrieb:
Eintragung einer Dienstbarkeit braucht man da nicht, da reicht ein Grundstücksnutzungsvertrag, kurz GNV.
Die Liebe Telekom hat in der Strasse Kupfer gelegt, als unser Grundstück noch nicht gebaut war und wir noch nicht vor Ort waren.
Darum wurde der Einfachheit halber das Kabel auf unserer Stassenseite gelegt und weil so schön viel Platz war, auch auf ganzer Lânge in unser Grundstück.
Und jetzt?
Nix mit Dienstbarkeit und GNV😳
Hoffentlich geht da mal was kaputt, dann bekomme ich einen neuen Zaun aus wunderbaren Granitstelen 👍👍😄😄
04.11.2022 12:00
@Gelöschter Nutzer
@Gelöschter Nutzer schrieb:Die Liebe Telekom hat in der Strasse Kupfer gelegt, als unser Grundstück noch nicht gebaut war und wir noch nicht vor Ort waren.
Darum wurde der Einfachheit halber das Kabel auf unserer Stassenseite gelegt und weil so schön viel Platz war, auch auf ganzer Lânge in unser Grundstück.
Und jetzt?
Nix mit Dienstbarkeit und GNV
Konntest Du keinen dauerhaft kostenlosen Anschluß mit maximaler Leistung aushandeln?
21.02.2023 09:16
Hallo Telekom....ich warte mitlerweile seit drei Monaten auf eine Antwort. Es wurden Bilder angefordert, die ich hochgeladen habe.
Man bekommt keinen zuständigen Mitarbeiter an den Hörer, geschweige denn eine Adresse an die man sich wenden kann.
Bitte um Klärung !!!!!
21.02.2023 09:35
Die Dienbarkeit kommt aus dem TKG .. die Erlaubnis aus der Grundstückseigentümererklärung.
Letztere kann auch viele Jahre alt sein ... die meisten Eigentümer vergessen es, dieses Papier an den nächsten Eigentümer weiterzugeben.
@habenichts22 schrieb:
Ferner hat uns die Vorbesitzerin mitgeteilt, dass auf Glasfaser ausgebaut und der bestehende Holzzaun einfach abgebrochen und auf das Grundstück geworfen wurde.
Halte ich für ein Märchen.
21.02.2023 10:00
Dann soll die Telekom mir Diese vorlegen.
Mehr verlange ich ja gar nicht.
Laut Vorbesitzer existiert keine Grundstückseigentümererklärung.
Und " Halte ich für ein Märchen" finde ich recht unverschämt, wenn man den Sachverhalt nicht kennt.
Ist durch Fotos belegbar.
21.02.2023 10:09 Zuletzt bearbeitet: 21.02.2023 10:16 durch den Autor
@habenichts22 schrieb:
Dann soll die Telekom mir Diese vorlegen.
Ok, dann machen wir das anders. Keine GEE, kein GNV, dann kann es auch keine Versorgung des Grundstücks geben. Also wird alles komplett abgerissen, auch dein Anschluß. Wenn Du dann einen Anschluss möchtest, musst Du eine GNV unterschreiben. Ach ja, und für den Anschluss dann 799 € zahlen.
Das wären die Konsequenzen, wenn keine Grundstückseigentümererklärung (alt) oder Grundstücknutzungsvertrag (neu) vorliegt.
21.02.2023 10:23
@olliMD schrieb:
Das wären die Konsequenzen,
Die Konsequenz wäre, dass sich Telekom und Eigentümer zusammensetzen um eine Lösung zu finden
Aber erstmal soll die Telekom die Rechtmäßigkeit nachweisen, müsste beim Technologieunternehmen ratzfatz gehen
21.02.2023 10:28
21.02.2023 10:29
@Gelöschter Nutzer schrieb:Aber erstmal soll die Telekom die Rechtmäßigkeit nachweisen, müsste beim Technologieunternehmen ratzfatz gehen
Du meinst den Zettel, der 1979 mal ausgefüllt wurde?
21.02.2023 10:51
@habenichts22 schrieb:
Laut Vorbesitzer existiert keine Grundstückseigentümererklärung.
Dann wäre das Grundstück ja nicht erschlossen .. also KEINE Telefonleitung im Haus.
Ist das so?
Wobei halt die Grundstückseigentümererklärung für den Kasten unnötig ist.
Wäre also nur von folgenloser Wichtigkeit dir die aus dem Archiv zu holen.
In der aktuellen Version ist §134 TKG der hier greift. (früher §76)
Wobei du aber auch von den anderen Abschnitten (§125-155) betroffen sein kannst.
Der Gesetzgeber will eine Versorgung und hat entsprechende Leitplanken dafür geschaffen.
21.02.2023 11:32 Zuletzt bearbeitet: 21.02.2023 11:33 durch den Autor
@habenichts22 schrieb:
Es wurden Bilder angefordert, die ich hochgeladen habe.
Vielleicht magst Du die Diskussion hier anreichern und sie hier im Forum auch einstellen.
Wobei eins klar ist - die Photos sagen rein gar nichts aus über die rechtliche Lage.
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