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22.02.2019 13:39
Sehr geehrte Damen und Herren,
mir wurde die Kündigung meines Telefonanschlusses mit Schreiben vom 28.08.2018 zum 19.02.2019 betätigt.
Jetzt musste ich feststellen, dass der Vertrag um ein weiteres Jahr verlängert wurde, weil die Telekom die Stornierung einer Rufnummerportierung als Grund für eine Zurückziehung der Kündigung ansah.
Ich habe meinen Vertrag gekündigt, weil ein anderer Anbieter einen FTTB Anschluss ins Haus gelegt hat und wir einen schnelleren Anschluss benötigte. Bereits seit 1. November habe ich einen Internetanschluss bei dem Glasfaseranbieter. Im Laufe der Zeit wurde uns auch klar, dass wir eine providerunabhängige Lösung hinsichtlich der Telefonie haben wollten, insbesondere da meine Frau freiberuflich tätig ist und sich dies hierfür bestens eignet. Zuerst haben wir daher eine Rufnummerportierung zu Placetel für die Telekommunikation beantragt. Einer Portierung der Rufnummern wurde auch durch die Telekom gegenüber Placetel zum 19.02.2019 bestätigt. Auf Grund verschiedener Dinge haben wir uns im Januar entschieden die Rufnummern nicht zu Placetel sondern zu NFON umzuziehen. Da die Portierung zu Placetel noch bestand, musste die aufgehoben werden, was ich auch machte. Auf Grund dieser Aufhebung der Portierung scheint die Telekom der Annahme zu sein, dass ich dadurch auch die Kündigung meines Anschlusses aufgehoben habe. Ich habe aber nur die Aufhebung der Portierung veranlasst. Aus den Schreiben der Telekom diese Änderung bestätigt, ist keine Änderung des Vertragsverhältnisses ersichtlich. Es steht hierin nur der lapidare Satz: "Hiermit bestätigen wir Ihnen die Beendigung Ihres Vertrags zum Ende der Vertragslaufzeit."
Wie gesgt ich habe Internetprovider und Telefonprovider getrennt.
Ich möchte Sie bitten, den Vertrag wie bestätigt zum 19.02.2019 zu beenden, da eine Aufhebung einer Rufnummernportierung niemals einen Vertrag hinsichtlich eines Internetzuganges und Fernsehen verlängern kann.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
22.02.2019 15:10
@SilentSpace_1 schrieb:
Ich möchte Sie bitten, den Vertrag wie bestätigt zum 19.02.2019 zu beenden, da eine Aufhebung einer Rufnummernportierung niemals einen Vertrag hinsichtlich eines Internetzuganges und Fernsehen verlängern kann.
Die Aufhebung der Rufnummernportierung war nicht das auslösende Ereignis.
Sondern der neue Portierungsauftrag zu einem anderen Anbieter.
22.02.2019 16:27 Zuletzt bearbeitet: 22.02.2019 16:37 durch den Autor
@muc80337_2 schrieb:
@SilentSpace_1 schrieb:Ich möchte Sie bitten, den Vertrag wie bestätigt zum 19.02.2019 zu beenden, da eine Aufhebung einer Rufnummernportierung niemals einen Vertrag hinsichtlich eines Internetzuganges und Fernsehen verlängern kann.
Die Aufhebung der Rufnummernportierung war nicht das auslösende Ereignis.
Sondern der neue Portierungsauftrag zu einem anderen Anbieter.
Eine Rufnummerportierung ist unabhängig und darf keinen Einfluss auf die Kündigung eines Vertrag haben. Insbesondere informiert die Telekom gar nicht darüber, dass die Portierung zu einem anderen Anbieter, die Kündigung außer Kraft gesetzt hat und sich der Vertrag um ein weiteres Jahr verlängert. Das ist eine eindeuteige irreführung von Kunden. Dieses Problem hatte auch schon Vodavone und Telefonica. Beide wurden durch Verbraucherschützer erfolgreich abgemahnt.
22.02.2019 17:51
Bitte erkläre mir den Zusammenhang des Links mit dem, was ich Dir geschrieben habe.
22.02.2019 18:07
@muc80337_2 schrieb:Bitte erkläre mir den Zusammenhang des Links mit dem, was ich Dir geschrieben habe.
Dass eine Stornierung oder eine Änderung einer Portierung von Rufnummern keine Auswirkung auf die Kündigung des Vertragsverhältnises hat und dadurch eine Verlängerung des Vertrages nicht rechtens ist. Auch wenn ich eine erneute Portierung der Rufnummern durchführe hat dies keine Auswirkung auf das Vertragsverhältnis, weil dies unabhängig von einer Portierung von Rufnummern ist. Das hat alles nichts mit dem Anschluss und den Vertrag hierzu zu tun. Laut Auskunft meines neuen Telefonanbieters dürfte die Telekom den Vertrag nur für die Dauer verlängern, falls eine Übertragung der Rufnummern auf Grund der kürze der Zeit nicht möglich ist. Aber dann auch nur bis zur Dauer der Übertragung. Der Vorgang liegt auch inzwischen bei der Regulierungsbehörde und bei der Verbraucherzentrale.
22.02.2019 23:03 Zuletzt bearbeitet: 22.02.2019 23:07 durch den Autor
Das berührt doch überhaupt nicht das, was ich geschrieben habe.
Es gab zwei Vorgänge in enger zeitliche Abfolge
Und ich habe sinngemäß geschrieben, dass Vorgang Nr. 1 nichts mit Deinem aktuellen Problem zu tun hat. Das hattest Du im Eröffnungsbeitrag aber behauptet.
25.02.2019 14:11
@Lorenz S. schrieb:
Hallo @SilentSpace_1,
Hier liegt kein böser Wille zugrunde, sondern einfach der Umstand, dass unser System nach "Schema F" antwortet. Der bestätigte Kündigungstermin ist für uns bindend.
Wie vereinbart, habe ich dem Anbieter die Terminvorziehung gemeldet und ihn telefonisch und schriftlich gebeten eine neue Anfrage zur Reinen Rufnummernportierung zu senden.
Freundliche Grüße, Lorenz S.
Recht herzlichen Dank für die schnelle Hilfe. Bedauerlicher Weise diktiert uns die Software, was jedoch juristisch falsch ist. Die Software muss rechtliche Aspekte berücksichtigen, oder solche Prozesse dürfen nicht automatisiert über die Bühne gehen. Trotzdem sollten die Mitarbeiter in den Hotlines über solche Ausnahmen Bescheid wissen oder zumindest in solchen Fällen an eine Stelle weiterleiten, die damit vertraut ist. Eine Abwimmeln, wie dies bei mir über die Hotline geschah, was ich jetzt aber nicht der Mitarbeiterin in der Hotline zu Lasten legen will, verägert und vergrault Kunden und ist eigentlich unnötig. Und nicht jeder, unabhängig der Generation die er angehört, will ein Forum zur Unterstützung nutzen.
25.02.2019 14:33
23.10.2019 12:56
Hallo,
leider habe ich genau das selbe Problem.
Ich wollte den Anbieter wechseln ( Glasfaser ).
Am 08.02.2019 habe ich den Neuauftrag mit Kündigungsauftrag an ( EWE ) erteilt und erhielt am 12.02.2019 eine Kündigungseingangsbestätigung.
Am 20.03.2019 erfolgte ( schriftlich vorliegend ) die Kündigungsbestätigung der Telekom zum 16.09.2019.
Am 13.08.2019 erhielt ich eine zweite ( schriftliche ) Kündigungsbestätigung der Telekom zum 16.09.2019.
Der 16.09.2019 war der vorläufige Schaltungstermin. dieser wurde durch die Telekom 3 mal aus technischen Gründen abgelehnt.
Nach diversen Telefonaten ( mit Stunden in der Warteschlange ) hat ein Mitarbeiter der EWE eine erneute Rufnummernportierung beantragt--- Diese aber ja zum selben Anbieter wie vorher --- damit es mal vornageht.
Daraufhin habe ich von der Telekom am 28.09.2019 eine erneute Kündigungseingangsbestätigung erhalten. Auf der folgenden Rechnung ist jetzt der 15.09.2020 als möglicher Kündigungstermin eingetragen.
Das kann doch alles gar nicht sein.......
Ich habe dutzende Telefonate geführt. Die Telekom sagt, dass die alte Kündigung weg ist. Die EWE sagt ich soll eine Sonderkündigung aussprechen.
Ich möchte, dass die ursprüngliche, und nie widerrufene Kündigung wieder in Kraft gesetzt wird, und schnellstmöglich eine Umstellung auf meinen neuen Anbieter erfolgt.
Viele Grüße
Ulf Stephan
23.10.2019 13:18
23.10.2019 19:04
@Tabea L. schrieb:
Hallo @ulfste,
ich bedauere sehr das der Prozess Ihren Anschluss zu kündigen, bis jetzt so miserabel gelaufen ist und möchte mir das Ganze genauer angucken. Füllen Sie bitte in Ihren Benutzerdaten die Felder „Kundennummer“ und/oder „Telefonnummer“ aus. Über folgenden Link gelangen Sie sofort zur richtigen Stelle in Ihrem Profil http://bit.ly/Kundeninfos Im Anschluss freue ich mich über eine kurze Rückmeldung.
Beste Grüße
Tabea L.
Hallo Tabea,
erstmal Vielen Dank für das Angebot. Die Daten habe ich ergänzt.
Viele Grüße
Ulf Stephan
23.10.2019 19:55
28.10.2019 10:20
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