Zweitanschluss unrechtmäßig angemeldet

Hallo liebes Telekom Team,
ich habe folgendes Problem...
Meine Schwester hat einen Telekom Anschluss. Sie lebt in Trennung und Ihr noch Ehemann hat auf Ihren Namen und unter Ihrer Kundennummer einen Zweitanschluss in einem anderen Ort angemeldet. Den hat er nicht, bis auf einmal 10 € bezahlt. Meine Schwester wusste davon nichts, da die Rechnungen an seine mail Adresse gingen. Bis heute. Denn ein Inkasso Unternehmen hat nun mit ihr Kontakt aufgenommen. Wie sie sich denken können ist sie aus allen Wolken gefallen.
Sie kann und will die Kosten nicht übernehmen. Was kann man da machen , da ja der Anschluss ohne ihres Wissens eingerichtet wurde.
Sie würde die Sache gerne so schnell wie möglich klären, denn sie kann ja nichts dafür.
Bitte helfen Sie uns.

MfG
Christian

Herzlich willkommen @crislykrause 

 

Das ist schwierig , hat  die Schwester irgendwas womit sie beweisen könnte , das nicht sie den Anschluss bestellt hat sondern der Noch Ehenann ? Denn solange gilt sie bei der Telekom ja  als Anschlussinhaber ! Ich rate ihr dringend rechtlichen Beistand in Anspruch zu nehmen ! 

 

Viele Grüsse 

Ohne Rechtsbeistand wird man hier nicht viel machen können. Den solltet ihr umgehend einschalten. 

Hallo @crislykrause ,

dass es schwierig werden wird wurde ja bereits hingewiesen.

 

Auf welchen Weg die Bestellung (online, Telefon usw.) erfolgt ist, hast du leider nicht geschrieben.

Die Anonymität ist meines Erachtens bei online Bestellungen am größten.

 

Bei Telekomshops oder auch telefonisch (männliche Stimme) ist es schon schwieriger, sich als "Frau" auszugeben. Bei einer schriftlichen Bestellung müsste man die Unterschrift fälschen (auch nicht so ganz einfach).

 

Um eine online Bestellung zu initiieren müssen einen die Zugangsdaten bekannt sein.

Sollte der Ex-Mann diese Zugangsdaten besitzen, so ist deiner Schwester auf jeden Fall ein Mitverschulden vorzuwerfen.

Als Vertragsinhaber darf man diese Daten nicht weiter geben. Zumindest hätte Sie nach der Trennung neue Kennwörter setzen müssen. Ist dem Ex die Zugangsnummer und das persönliche Kennwort bekannt, Telekom informieren und neue Zugangsdaten setzen lassen.

 

Um es eindeutig zu sagen: Der Vertragspartner darf die Zugangsdaten an niemanden weiter geben.

Sollte es auf Grund eines Verstoßes (Obliegenheits Verletzung) zu einem Schaden führen, steht der Vertragsnehmer immer mit in der Verantwortung. Hier genau liegt das Problem.

 

Es gibt da so einen allgemeigültigen Spruch: "Melden macht frei"

Hätte deine Schwester im Vorfeld dass Problem (Über meine Zugangsdaten haben dritte Personen Kenntnis) bei der Telekom und das am besten noch schriftlich gemeldet, so wäre alle schick, da man den Zugang vorübergehend hätte sperren können.

 

Hier ist das Kind aber anscheinend bereits im Brunnen gefallen.

 

Um weitere Probleme erst gar nicht entstehen zu lassen, hier mein Tip:

 

Seht auf jeden Fall zu, dass sämtliche Zugänge (Telekom, Email, Banking, Ebay .....usw.) mit neuen Passwörter versehen werden.

Sehr besonders zu erwähnen ist das Haupt E-Mail Konto, da dieses meistens mit den anderen Anmeldeseiten verknüpft wird, um z.B. Passwörter wieder herzustellen (wenn vergessen).

 

Ist dem Ex die Zugangsnummer/ehemalige T-onlinenummer und das persönliche Passwort bekannt unbedingt die Telekom informieren, da er mit diesen Daten (so weit mir bekannt) auch Zugriff auf den E-Mail Hauptnamen hat.

 

Wie verfahren ist die Situation mit den beiden denn? War das ein reiner Racheakt oder nutzt er den Anschluss selbst?

 

Ich würde dem Herrn unmissverständlich klarmachen, dass das nach eigener Einschätzung Identitätsdiebstahl und Betrug ist.

Und dass er sich da ganz schnell was einfallen lassen soll wie er das kompensieren will.

Andernfalls würde ich eine Strafanzeige in Erwägung ziehen.

Gut wäre es wenn bereits ein Scheidungsanwalt im Spiel wäre, der sich auch mit Strafrecht auskennt.

 

Der Telekom gegenüber würde ich vermutlich erklären, dass niemand von ihr bevollmächtigt wurde und bestreiten, dass ein wirksamer Vertrag zustandegekommen ist, hilfsweise die Kündigung zum Laufzeitende.

@crislykrause ,

@muc80337_2  hat hier wohl Recht, allerdings wird deiner Schwester immer noch unter Umständen eine Obliegenheits Verletzung vorzuwerfen sein, obwohl man hier durchaus in erster Linie auch von  Identitätsdiebstahl und Betrug des EX sprechen darf.

Bei einem Anwalt (für Strafsachen)  sehe ich das Thema übrigens auch am besten aufgehoben.

0800 33 01000 anrufen,

neues Passwort für den Anschluss deines Ex anfordern und am besten gleich noch einen Port-Reset veranlassen.

So ist der Ex dann erstmal sofort offline und kann da auch nix neues buchen.

 

Am besten da klinkt sich jmd. vom @Telekom-hilft-Team_S  ein und schiebt das an.

Habe das Anliegen von @crislykrause  mal eskaliert.

Ein Vertragsabschluss durch dritte, nicht durch den Vertragspartner, dürfte eindeutig nichtig sein.

Anfechten. Die Telekom muss nachweisen, dass auch wirklich der Vertragspartner den Vertrag geschlossen hat.

@ellbogen 

Wenn Inkasso Post kommt, ist der Anschluss sowieso gesperrt oder gekündigt.

Inkasso richtet sich aber zunächst gegen Vertragsinhaber.


@ellbogen  schrieb:

0800 33 01000 anrufen,

neues Passwort für den Anschluss deines Ex anfordern und am besten gleich noch einen Port-Reset veranlassen.

So ist der Ex dann erstmal sofort offline und kann da auch nix neues buchen.


Dazu muss an einem BNG-Anschluss (welches die meisten sein dürften) aber zusätzlich "EasyLogin" deaktivierr sein.


@patrickn  schrieb:
Ein Vertragsabschluss durch dritte, nicht durch den Vertragspartner, dürfte eindeutig nichtig sein.

Anfechten. Die Telekom muss nachweisen, dass auch wirklich der Vertragspartner den Vertrag geschlossen hat.

Muss die Telekom das wirklich?

Ist der Vertrag "online" zustande gekommen, wurden zwangsläufig (wenn Konto nicht gehackt wurde) die Login Daten des Vertragsinhabers verwendet. Diese Daten dienen gleichzeitig zur Identifikation.

 

Möglicherweise muss die TK nicht nachweisen, dass sie den Vertrag mit dem Vertragspartner geschlossen hat, sondern auf Grund der Umstände vielmehr der Vertragspartner der Telekom nachweisen, dass nicht er, sondern der Vertag durch Dritte geschlossen wurde (eine Art Beweisumkehr).


@Mächschen  schrieb:

@ellbogen 

Wenn Inkasso Post kommt, ist der Anschluss sowieso gesperrt oder gekündigt.


Das kostet aber zusätzlich - die Gebühren für die restliche Laufzeit und das, was Inkasso mit draufschlägt.

Und das haut dann auch noch bei Schufa etc. rein - und trifft nicht "Ihn" als Täter sondern "Sie" als Opfer.

 

Gut - wir wissen nicht, was sonst bei den beiden gelaufen ist. Wir nehmen mal an, dass "Sie" sich vorbildlich korrekt verhalten hat und verhält.


@muc80337_2  schrieb:

@Mächschen  schrieb:

@ellbogen 

Wenn Inkasso Post kommt, ist der Anschluss sowieso gesperrt oder gekündigt.


Das kostet aber zusätzlich - die Gebühren für die restliche Laufzeit und das, was Inkasso mit draufschlägt.

Und das haut dann auch noch bei Schufa etc. rein - und trifft nicht "Ihn" als Täter sondern "Sie" als Opfer.

 

Gut - wir wissen nicht, was sonst bei den beiden gelaufen ist. Wir nehmen mal an, dass "Sie" sich vorbildlich korrekt verhalten hat und verhält.


.....zu einem guten Streit bzw. Rosenkrieg gehören allermeist ZweiÜberrascht 

 

Die Handlungen allerdings so weit auszudehnen, dass diese Straftatbestände erfüllen, ist schon ein ganz anderes paar Schuhe.

 


@juergen3004  schrieb:

@patrickn  schrieb:
Ein Vertragsabschluss durch dritte, nicht durch den Vertragspartner, dürfte eindeutig nichtig sein.

Anfechten. Die Telekom muss nachweisen, dass auch wirklich der Vertragspartner den Vertrag geschlossen hat.

Muss die Telekom das wirklich?

Ist der Vertrag "online" zustande gekommen, wurden zwangsläufig (wenn Konto nicht gehackt wurde) die Login Daten des Vertragsinhabers verwendet. Diese Daten dienen gleichzeitig zur Identifikation.

 

Möglicherweise muss die TK nicht nachweisen, dass sie den Vertrag mit dem Vertragspartner geschlossen hat, sondern auf Grund der Umstände vielmehr der Vertragspartner der Telekom nachweisen, dass nicht er, sondern der Vertag durch Dritte geschlossen wurde (eine Art Beweisumkehr).


Ja, muss sie wirklich. 

 

Wie soll man etwas beweisen, was man nicht gemacht hat? Klar muss die Telekom beweisen, dass der Vertragspartner selbst den Vertrag abgeschlossen hat, und nicht ein Dritter.

 

Nur weil man die Zugangsdaten kennt, ist das kein Freifahrtschein.  

@patrickn ,

du7 bist dir da aber sehr sicher.

Ich bin dagegen vorsichtiger.

 

Beispiel:

Online Banking.

Geld verschwindet von meinem Konto, da via Onlinebanking z.B. eine Überweisung getätigt wurde, die ich nicht ausgeführt habe.

 

Hier müßte ich beweisen, dass ich die Überweisung in Persona nicht getätigt habe, da die Log In Daten für die Bank zunächst ein Identitätsnachweis ist,  (So ist übrigens auch die Rechtsprechung).

 

Jetzt greift die Beweisumkehr und der Kunde ist am Zug. 

 

Die Banken erstatten in solchen Fällen meistens den Kunden das Geld ohne weiteren Stress, weil sie am Konzept Online Banking festhalten und nicht in Frage stellen wollen (persönliches Interesse).

 

Ob die Banken grundsätzlich auch rechtlichtlich dazu verpflichtet sind, möchte ich bezweifeln

Ich bin da sogar noch vorsichtiger.

 

Wenn sich die Betroffene hier noch nicht einmal selbst zu Wort meldet...

Wer kennt nicht das beliebte Kinderspiel "Stille Post" - wie sich eine Nachricht verändern kann wenn man sie nicht direkt vom Nachrichtensender/Betroffenen erhält.

Telekom hilft Team
Hallo zusammen und @crislykrause,

herzlich willkommen in unserer Community.

Vielen Dank für die Meldung des Beitrags. Ich klinke mich gerne hier mit ein. Wobei schon richtig vermutet wurde, wenn ein Missbrauch der Daten vorliegt, dann muss die Einleitung der Lösungsfindung anderweitig eingeleitet werden.
Der Vertrag wurde ggf. online abgeschlossen, eine Auftragsbestätigung versandt,... Die Widerrufsfrist ist abgelaufen. Somit ist die Berechnung der Kosten korrekt, auch die Abgabe an unser Inkassopartner. Zumal bei den Abgaben eine Klärung nur noch über das Inkassobüro erfolgen kann.

Um aber ggf. genauere Auskunft geben zu können und zu sehen, wie ich hier unterstützen kann, benötige ich die Daten Ihrer Schwester, um mit ihr in Kontakt treten zu können. Bitte im Profil http://bit.ly/Kundeninfos hinterlegen und Bescheid geben.

Danke.

Gruß Jacqueline G.
Für einen Vertrag, der nie rechtswirksam zustande kam, bedarf es keines Widerrufs. AB hin oder her.

Ansonsten könnte ja jeder auf den Nachbarn ein Vertrag bestellen, die AB per Post abfangen und dann hat jemand, der nie einen Vertrag abgeschlossen hat, einen Vertrag an der Backe.

Leute, das ist nicht gesetzeskonform! Für den Vertragsabschluss bedarf es zwei Willenserklärungen, und die liegt zwischen Telekom und dem vermeintlichen Ex vor - nicht aber zwischen Telekom und dem eigentlichen Vertragspartner!

Vertrag anfechten, wenn's sein muss auch mit Anwalt. Wäre ja noch schöner, wenn jeder x beliebige Verträge für einen ohne Wissen und Zustimmung abschließen könnte und das dann auch noch wirksam sein soll. Ne, so funktioniert das nicht.
Telekom hilft Team

@patrickn
Da hier nicht genau geschrieben wurde, wie es zustande kam, kann man nur vermuten. Daher schaue ich mir das auch auch genauer an. Wenn es aber, wie hier auch schon geschrieben, online getätigt wurde, kann von der Telekom nicht in erster Linie von einem "Missbrauch" ausgegangen werden. Denn im Kundencenter muss man sich einloggen und die Daten hat nicht jeder, sondern der Vertragsinhaber. Wenn das auch nicht rechtskonform sein soll, dann müsste man das ganze Internetgeschäft niederlegen.

Aber wie gesagt, ich schaue, wie ich helfen kann.

Gruß Jacqueline G.


@patrickn  schrieb:
Vertrag anfechten, wenn's sein muss auch mit Anwalt.

Das würde ich ziemlich sicher MIT Anwalt machen.

 

Das Problem ist die zeitliche Reihenfolge der Ereignisse - wenn bereits das Inkasso eingeschaltet ist.

 

Wo ich mir nicht sicher bin - ist es überhaupt möglich unter einer einzigen Kundennummer zwei unterschiedliche Rechnungsadressen zu haben - oder wird der TE @crislykrause und damit auch uns ein Bären aufgebunden... weil das dann spätestens bei der ersten Rechnung hätte auffallen müssen mit dem zweiten Anschluss...

Telekom hilft Team
@muc80337_2
Im Grunde funktioniert das schon. Denn jeder Standort kann ein eigenes Buchungskonto haben, unter einer bestehenden Kundennummer. Wird aber in den meisten Fällen nur bei Geschäftsanschlüssen so gehandhabt.

Gruß Jacqueline G.

 

 


@Jacqueline G.  schrieb:
@muc80337_2
Im Grunde funktioniert das schon. Denn jeder Standort kann ein eigenes Buchungskonto haben, unter einer bestehenden Kundennummer. Wird aber in den meisten Fällen nur bei Geschäftsanschlüssen so gehandhabt.

Gruß Jacqueline G.


Aber ist es denn nicht so dass der Vertragsinhaber eine Mahnung bekommt?

 

Dann hätte man ja da schon reagieren können denn das geht ja wohl kaum dass eine Mahnung an eine Rechungsadresse geht.

Telekom hilft Team
@CobraCane
Ja, bis eine Abgabe an das Inkassobüro erfolgt, sind Mahnungen von uns versendet worden.

Wenn in den Falls hier ein neues Buchungskonto für den zweiten Anschluss angelegt wurde, kann auch eine andere Bankverbindung eingetragen werden. In dem Fall bekommt die Geschädigte nichts mit. Aber das hier unterschiedliche Teilnehmer ggf. eingetragen sind, ist auch nicht ungewöhnlich. Denn nicht immer ist der Vertragsinhaber auch gleichzeitig der Zahler.

Gruß Jacqueline G.