Zweite Leitung kein VDSL?

Gelöst
Gelöschter Nutzer

Hallo,

ich wende mich hier im Forum an das Telekom-hilft Team, da man mir an der Hotline leider nicht helfen kann (ich lande immer beim Bauherrenservice oder beim Vertrieb).

 

Ich bewohne ein Einfamilienhaus, das im Jahr 2017 gebaut wurde. Das Haus erhielt einen APL mit 2 durchgehenden CuDa. Die Leitungen laufen erst in einen KVz und gehen von dort aus weiter zum HVt. Im Herbst 2017, also nach Herstellung des Hausanschlusses, bekam der KVz einen Outdoor-DSLAM, welcher als Nebensteller über ein SOL-Kabel angeschlossen ist.

 

Ich selbst habe seit Dezember 2017 einen MagentaZuhause M Tarif, welcher allerdings gekündigt ist. Die Leitung wird frei und dann ab Januar 2020 durch einen Fremdanbieter angebietet (ich war mit der Telekom grundsätzlich zufrieden aber das Angebot war einfach zu verlockend).

 

Bei der Bestellung hat sich allerdings herausgestellt, dass man zuerst warten müsse, bis die Leitung, die ich aktuell nutze frei wird. Als Grund wurde angegeben, nur eine Leitung hat eine VDSL-Verfügbarkeit. Die andere Schafft nur ADSL (mit 3 Mbit/s?). Hier besteht aus meiner Sicht Handlungsbedarf. Ich habe als Eigentümer ein Interesse daran, dass der Hausanschluss (also auch die zweite Leitung) ordentlich dokumentiert ist. Es müssen auch gleichzeitig 2 Anschlüsse mit VDSL laufen. Unabhängig davon, ob die aktuell benötigt werden oder nicht, es sollte repariert werden.

 

Der Vertrieb sagt mir "bestellen Sie doch, dann fällt der Fehler auf und wird behoben". Aber ich will ja aktuell gar keinen zweiten Anschluss bestellen! Die Technik wiederum sieht keinen Anlass tätig zu werden, solange es keinen Auftrag gibt. Und genaueres sieht man sich sowieso nur bei Direktkunden der Telekom an, der Fremdanbieter bekommt einfach ne Ablehnung, dann wars das.

 

Ich habe in diesem Forum gute Erfahrungen gemacht und mit Hilfe des Telekom-Hilft-Teams bereits einen komplett aus der Doku verschwundenen APL wieder zum laufen gebracht. Kundennummer und Rückrufnummer sind schon hinterlegt. Wäre doch schön, wenn das hier auch klappt Fröhlich

 

Danke schonmal!

1 AKZEPTIERTE LÖSUNG
Lösung

Hallo @Gelöschter Nutzer,

 

danke dass Sie sich bei uns über Telekom hilft gemeldet haben. Darüber hinaus bedanke ich mich für die Mühe, Ihr Anliegen genau erklärt zu haben.

Ich habe die Dokumentation überprüfen lassen. Anhand Ihrer Schilderung und den Informationen aus der Netztechnik konnte ich erschließen, dass diese vollständig und ohne Fehler ist. Die banale Ursache ist ein sogenannter Portmangel. Wir haben im Kundenservice eine Software mit welcher überprüft werden kann, ob Porterweiterungen kurz oder mittelfristig stattfinden. Bedauerlicherweise sind hier aktuell keine Plantermine ersichtlich.  

Gerne hätte ich eine positivere Nachricht mitgeteilt. Ich drücke Ihnen die Daumen, dass die Neuschaltung bei Ihrem neuen Anbieter reibungslos verläuft.

 

Freundliche Grüße

Benjamin P.

 

Lösung in ursprünglichem Beitrag anzeigen  

Was ist ein SOL Kabel?

 

Entweder ist das Querkabel voll oder kein Port frei.

 

 

Hast du keinen Anbieterwechsel gem. TKG beauftragt? 

 

Dein neuer Anbieter ist auf jeden Fall dein Ansprechpartner und muss sich mit der Telekom in Verbindung setzen. 

Gelöschter Nutzer

SOL-Kabel = Querkabel zum nächsten MSAN.
Da geförderter Ausbau, darf weder das Querkabel voll sein, noch alle Ports belegt sein. Sonst würde irgendwann er erste geförderte Haushalt keinen Anschluss mehr erhalten, was gegen den mit der Gemeinde geschlossenen Kooperationsvertrag verstoßen würde.

Dass mein neuer Anbieter zuständig für dieses Problem ist sehe ich nicht so. Zum einen hat mein neuer Anbieter ja inzwischen eine Leitung mit VDSL-Port bekommen (eben die, die ich aktuell nutze). Zum anderen wird sich kein Anbieter zuständig für die zweite Leitung fühlen, solange es keinen Auftrag gibt. Die korrekte Dokumentation des APL samt seiner Leitungen und ggf. Zuordnungen zu Nebenstellern und Querkabeln ist alleine Sache der Technik der Telekom. Denn was in der Datenbank steht gilt letztlich für alle.
Es geht nicht um einen Auftrag, sondern um korrekte Dokumentation, welche im Rahmen der Herstellung eines Hausanschlusses dazu gehört.

@Gelöschter Nutzer 

 

Geförderter Ausbau heißt nicht, dass jeder Anbieter mit jedem Kunden einen Vertrag abschließen muss...

 

Die Telekom ist zuständig, aber dein neuer Anbieter ist dein Ansprechpartner und wird oder wenn ihm Kunden unwichtig sind auch nicht mit der Telekom in Verbindung setzen. 

Gelöschter Nutzer

Danke für deine Antworten. Leider geht die Diskussion am eigentlichen Problem vorbei. Mich interessiert nicht im geringsten, welcher Anbieter zuständig ist und ob überhaupt ein aktiver Anschluss geschaltet ist oder nicht.

Auch wenn es an meinem APL überhaupt keinen Anschluss gäbe, möchte ich das gelöst haben.

Wir brauchen jemanden, der nachsehen und sich die Leitungsführungen ansehen kann.

 

Und nein, es wurde kein Anbieterwechsel nach TKG beauftragt, sondern gekündigt und neu bestellt.


@Gelöschter Nutzer  schrieb:

Und nein, es wurde kein Anbieterwechsel nach TKG beauftragt, sondern gekündigt und neu bestellt.


Warum?

Im schlimmsten Fall ist man dadurch wochenlang offline.

 

 

Aber was soll ich sagen:

Du bestellst beim Konkurrenten, dann ist dieser Auch der Ansprechpartner für Service.

Wenn dann müsstest du die alten Arbeiten von 2017 oder 2016 reklamieren. Anders sehe ich wenig Hoffnung dass irgendjemand da etwas macht.

Gelöschter Nutzer

Nunja, es ist ja grundsätzlich eine VDSL100-Verfügbarkeit gegeben.

Ich könnte doch bis Januar warten, dann sitzt der Konkurrent auf der funktionierenden Leitung.

Dann bei der Telekom direkt bestellen. Im Rahmen der Auftragsbearbeitung wird der Dokumentationsfehler auffliegen. Spätestens dann muss das ganze durch die Technik richtig gestellt werden. Sobald die Auftragsbestätigung da ist widerrufen. Wenns nicht anders geht...

Die Auftragsbestätigung kann sehr schnell kommen Zwinkernd Die ist in der Regel innerhalb von paar Minuten erstellt. Das würde ich so nicht machen. Das geht schief.


@Forstars  schrieb:

Die Auftragsbestätigung kann sehr schnell kommen Zwinkernd Die ist in der Regel innerhalb von paar Minuten erstellt. Das würde ich so nicht machen. Das geht schief.


Die kann aber nur kommen wenn auch gebucht werden kann Zwinkernd

 

@Gelöschter Nutzer 

Ich würd einfach mal abwarten was das Team zu der Situation sagen kann.


@Gelöschter Nutzer  schrieb:

Das Haus erhielt einen APL mit 2 durchgehenden CuDa. Die Leitungen laufen erst in einen KVz und gehen von dort aus weiter zum HVt.


Spannend, woher die Information kommt.

 


@Gelöschter Nutzer  schrieb:

Ich habe als Eigentümer ein Interesse daran, dass der Hausanschluss (also auch die zweite Leitung) ordentlich dokumentiert ist. Es müssen auch gleichzeitig 2 Anschlüsse mit VDSL laufen. Unabhängig davon, ob die aktuell benötigt werden oder nicht, es sollte repariert werden.


Das ist ein Irrglaube. Die Telekom ist nicht verpflichtet, Ressourcen vorzuhalten, nur weil sie irgendwann mal vielleicht, eventuell gebraucht werden. Oft enden zusätzliche Adern der APLs sogar in der Abzweigmuffe auf der Straße. Alles andere wäre auch wirtschaftlich nicht sinnvoll.

 

Wird ein zusätzlicher Anschluss benötigt, erledigt die Telekom die notwendigen Arbeiten.

 

Allerdings ist die Telekom nicht verpflichtet, für Wettberwerber zu investieren. Sie ist nur verpflichtet, vorhandene Ressourcen zur Verfügung zu stellen. Bei Dir ist eine Doppelader vorhanden, die kann der Wettbewerber buchen, wenn sie frei ist. Eine zweite Doppelader neu bereitzustellen für den Wettbewerber ist die Telekom bicht verpflichtet.

Gelöschter Nutzer

Und was hat das mit dem eigentlichen Problem zu tun? Ich widerspreche dir bei deinen Aussagen ja auch gar nicht.

Es geht um eine bereits vorhandene Ressource, nämlich um die zweite CuDa.

Wären alle Adern durchgeschaltet, hätte ich glaube ich 10 Cuda, so viel wie eben auf dem APL aufgelegt ist. Davon schaffen es 2 weiter zum KVz.


@Gelöschter Nutzer  schrieb:

Und was hat das mit dem eigentlichen Problem zu tun?
.

.
Davon schaffen es 2 weiter zum KVz.


Schade, dass ich mich so unklar ausgedrückt habe, dass Du es nicht verstehst.

Zuerst hast Du geschrieben, dass die DA zum HVt gehen, jetzt zum KVz. Das muss nicht sein. Gibt es einen Mangel im VzK, wird auch an der Abzweigmuffe umgespleist. Dann geht "deine" zweite DA nicht mehr bis zum KVz.

Und selbst wenn sie noch bis zum KVz geht, heißt es nicht, dass sie auch ein Querkabel bekommt. Wenn das notwendig wäre, wäre es genau die Investition, die die Telekom nicht tätigen muss.

 

Übrigens hat dein Wunschcarrier direkte Kanäle zum Zentrum Wholesale der Telekom, um Probleme dieser Art zu lösen. Warum tun sie es nicht selbst sondern hoffen auf die Initiative ihrer Kunden?

Können wir beide nicht auch irgendeinen Deal machen? Du übernimmst eine Aufgabe für mich und bezahlst mich dafür Zwinkernd

 

Vergleiche hinken. Hinken ist eine Form der Annäherung. Heinrich Böll

Gelöschter Nutzer

Wie bereits gesagt. Für das Verzweigernetz sehe ich die Telekom, und zwar ausschließlich, als zuständige Instanz an. Für mich gibt es keinen Bezug zu einem bestehenden Auftrag/Vertrag, sondern es handelt sich um eine Komplikation in Verbindung mit einer Leistung, die von der Telekom erbracht wurde. Zur Herstellung des Hausanschlusses (ja, diese habe ich als Telekomdirektkunde bezahlt) gehört zur ordnungsmäßigen Erbringung die korrekte Dokumentation.

 

Wir wissen nicht, ob es ein Portmangel/volles Querkabel ist oder ob es systemseitig keine Zuordnung der zweiten Leitung zum Nebensteller gibt (das vermute ich). Das können nur Leute mit Zugriff auf die entsprechenden Systeme beurteilen. Die Kabelmuffe, von welcher mein APL abzweigt wurde jedenfalls nicht nochmals geöffnet. Außerdem gäbe es dann überhaupt keine Möglichkeit eines zweiten Anschlusses mehr, es besteht aber nach wie vor eine ADSL-Verfügbarkeit via HVt.


@Gelöschter Nutzer  schrieb:

es besteht aber nach wie vor eine ADSL-Verfügbarkeit via HVt.


Und genau das ist die vorhandene Ressource, die dem Wettbewerber zur Verfügung gestellt wird. Die Umplanung der DA auf ein Querkabel zu einer anderen Endstelle und die notwendige Umschaltung ist eine Investition, die die Telekom für einen Wettbewerber (mit den regulierten TAL-Preisen) nicht erbringen muss.

Das musst du mit deinem Ansprechpartner bei deinem (neuen) Anbieter besprechen. 

 

Was spricht gegen einen Anbieterwechsel gem. TKG?


@Gelöschter Nutzer  schrieb:

Zur Herstellung des Hausanschlusses (ja, diese habe ich als Telekomdirektkunde bezahlt) gehört zur ordnungsmäßigen Erbringung die korrekte Dokumentation.



Da ja offensichtlich ein Anschluss an ein Kommunikationsnetz vorhanden ist (erstellt wurde) hat die Telekom auftragsgemäß gearbeitet.

Mehr war nie Umfang deiner Beauftragung.

 

Letztlich machst du hier viel Wind um Nichts.

 

Gelöschter Nutzer

Ich zitiere aus dem zwischen der Kommune und der Telekom geschlossenen Kooperationsvertrag:

Mehr Infos
  1. Offener Netzzugang auf Vorleistungsebene

Der Netzbetreiber muss gewährleisten, dass die von ihm angebotenen Breitbanddienste für einen Zeitraum von mindestens sieben Jahren sichergestellt sind (Zweckbindungsfrist) und er allen anderen Netz- und Diensteanbietern einen umfassend offenen, diskriminierungsfreien Netzzugang auf Vorleistungsebene anbietet.

Die geförderte Breitbandinfrastruktur muss eine tatsächliche und vollständige Entbündelung im Sinne der Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (ABI C 2013 25/1) erlauben und alle verschiedenen Arten von Netzzugängen bieten, die Betreiber nachfragen könnten. Die erforderlichen Vorleistungsprodukte ergeben sich aus dem Anhang II dieser Leitlinien. Dieser Zugang muss sowohl für die geförderte Infrastruktur als auch für die für das Projekt eingesetzte, schon existierende Infrastruktur des Netzbetreibers gewährt werden.

Sofern neue passive Infrastrukturelemente (z.B. Kabelschächte oder Masten) geschaffen werden, muss der Zugang dazu ohne zeitliche Beschränkung gewährt werden.

Auch nach Ablauf des Zeitraums, innerhalb dessen Zugang gewährt werden muss, können Zugangsverpflichtungen auf der Grundlage des Telekommunikationsgesetzes (TKG) bestehen, wenn die Bundesnetzagentur den Betreiber der betreffenden Infrastruktur als Betreiber mit beträchtlicher Marktmacht einstuft.

Da das Querkabel Teil der geförderten Infrastruktur ist, muss die Telekom den Anschluss darauf schalten, wenn ein anderer Anbieter dies verlangt. Ob man nun den Prozess des "Umschaltens" als Investition definiert oder nicht sei dahingestellt.

 

Aber es wird ohnehin darauf hinauslaufen, dass ein zusätzlicher Anschluss direkt bei der Telekom zumindest mal bestellt wird. Und dann wird nichts anderes mehr übrig bleiben als den Fehler zu korregieren.

@Gelöschter Nutzer 

 

Es ist doch erfüllt, du hast VDSL.


@Gelöschter Nutzer  schrieb:

Aber es wird ohnehin darauf hinauslaufen, dass ein zusätzlicher Anschluss direkt bei der Telekom zumindest mal bestellt wird. Und dann wird nichts anderes mehr übrig bleiben als den Fehler zu korregieren.



Dann mach und warte ab und mach nicht vorher die Pferde scheu.

Wirst ja dann sehen ob die Telekom einen Fehler macht oder du.

@Gelöschter Nutzer: wo ist hier eigentlich ein Fehler?

Wie Du schon richtig geschrieben hast: APL -> KVz -> HVt, dort auf einen ADSL-Port = alles korrekt DOKUMENTIERT.

Wenn jemand in Deinem Haus einen weiteren VDSL-Anschluss bestellt wird umgeschaltet und nicht früher.

Und wenn Du noch einen dritten VDSLer buchst wird ggf die Muffe geöffnet und eine weitere Doppelader durchgeschaltet.

 

Was willst Du eigentlich? Der Telekom diktieren, was sie schon mal zur Verfügung stellen soll, weil evtl. mal bei Dir was an Technik benötigt wird?

Telekom hilft Team
Schönen guten Abend @Gelöschter Nutzer,

wie zugesichert, lasse ich die Dokumentation in unseren Systemen prüfen.

Freundliche Grüße
Benjamin P.
Gelöschter Nutzer

Danke!

 

Allen anderen Diskussionsteilnehmer sei gesagt, dass wir uns vom eigentlichen Thema entfernt haben. Es geht nicht darum herauszuarbeiten, was die Telekom als Netzbetreiber kann/soll/muss. Auch ob es gerechtfertigt ist, ob andere Carrier die Technik der Telekom anmieten dürfen oder nicht lasse ich hier dahingestellt, dafür müsste man nämlich sehr weit ausholen. Abgesehen davon war ich sehr zufriedener Kunde und komme ja vielleicht nach 2 Jahren wieder zurück. Mal was anderes auszuprobieren hat glaube ich noch niemanden geschadet.

 

Es geht in diesem Thread ausschließlich um den Abgleich der Dokumentation der beiden Leitungen. Es hat sich bereits herausgestellt, dass es eine zweite Leitung mindestens bis zum ersten KVz gibt, sonst wäre ja auch kein ADSL buchbar. Danach gibt es einen möglichen Weg über das Querkabel zum MSAN (ca. 50m) und einen anderen via HK zum HVt (ca. 2,5km). Und hier ist es theoretisch möglich, dass für die zweite Leitung das Querkabel zum MSAN nicht als möglicher Leitungsweg eingetragen wurde. Sollte es sich tatsächlich um einen Adernmangel im Querkabel handeln, dann gebe ich mich mit dieser Erklärung zufrieden. Wobei das schon sehr seltsam wäre.

 

Gruß

Lösung

Hallo @Gelöschter Nutzer,

 

danke dass Sie sich bei uns über Telekom hilft gemeldet haben. Darüber hinaus bedanke ich mich für die Mühe, Ihr Anliegen genau erklärt zu haben.

Ich habe die Dokumentation überprüfen lassen. Anhand Ihrer Schilderung und den Informationen aus der Netztechnik konnte ich erschließen, dass diese vollständig und ohne Fehler ist. Die banale Ursache ist ein sogenannter Portmangel. Wir haben im Kundenservice eine Software mit welcher überprüft werden kann, ob Porterweiterungen kurz oder mittelfristig stattfinden. Bedauerlicherweise sind hier aktuell keine Plantermine ersichtlich.  

Gerne hätte ich eine positivere Nachricht mitgeteilt. Ich drücke Ihnen die Daumen, dass die Neuschaltung bei Ihrem neuen Anbieter reibungslos verläuft.

 

Freundliche Grüße

Benjamin P.

 


@Gelöschter Nutzer  schrieb:

SOL-Kabel = Querkabel zum nächsten MSAN.
Da geförderter Ausbau, darf weder das Querkabel voll sein, noch alle Ports belegt sein. Sonst würde irgendwann er erste geförderte Haushalt keinen Anschluss mehr erhalten, was gegen den mit der Gemeinde geschlossenen Kooperationsvertrag verstoßen würde.


Hier scheinst Du Dich ja politisch-vertraglich gut auszukennen.

Was steht denn in solchen Verträgen? Muß ein Vorrat an Ports und Querkabeln zur Verfügung stehen bis max. 1:1 der anschließbaren Haushalte? Oder wieso darf es keinen "Mangel" geben?

Zumindest lagen @Mächschen (Ports belegt) und ich (Dokumentation korrekt) soweit richtig.

 

Allerdings sehe ich da ein spannendes Problem auf Dich zukommen:
aus Beitrg 5 "Und nein, es wurde kein Anbieterwechsel nach TKG beauftragt, sondern gekündigt und neu bestellt."

 

Ich wollte erst die Vermutung äußern, bis ich gelesen hatte, dass Dein neuer Anbieter ja Deinen alten Port bekommt. Da Du aber den Anbieterwechsel nicht nach TKG gemacht hast, wie @Mächschen erfragte, gehe ich davon aus, dass Du Dich wohl aus der VDSL-Gemeinde eine zeitlang verabschiedest.

 

Denn wenn alle Ports vergeben sind wäre es purer Zufall, wenn es keinen weiteren Interessenten gäbe. Gut, wenn es nach Vertrag geht und alle geförderten Haushalte versorgt sind besteht kein weiterer Bedarf. Falls doch und jemand wartet auf einen freien VDSLer ist Deiner weg - und Dein neuer Anbieter kann sich um einen neuen Port bemühen.

 

Schwarz gedacht, aber vielleicht nicht allzu abwegig...