Solved

trotz Überzahlung, Kündigung, Wiederspruch

6 years ago

AW: Kündigung / Telekom Kundennummer:(editieren), Hier: Wiederspruch gegen Vertragskündigung

 

Hier: Wiederspruch gegen Vertragskündigung

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

hiermit lege ich Wiederspruch gegen die Vertragskündigung ein!

 

Begründung: Gemäß der vertraglichen Vereinbarung, standen Ihnen für Jan. Febr. u. März 2019 jeweils 19,95 Euro zu. Ab April 2019 bis Oktober 2019, stand Ihnen ein Betrag von jeweils mtl. 39,95 Euro zu. Zusammengerechnet sind das 339,50 Euro bis lang für das Jahr 2019.

 

Bekommen haben Sie laut beigefügter Anlagen, alleine für diesen Vertrag, einen Betrag in Höhe von 552,87 Euro.

 

Auf Grund Ihrer Mahnschreiben hatte ich immer wieder Geld überwiesen, ohne zunächst zu prüfen, ob diese Ihre Forderungen berechtigt sind.

 

Dazu haben Sie immer wieder durch Lastschrift abgebucht.

 

Diese Buchungspositionen habe ich nunmehr in eine Exceltabelle eingepflegt.

 

Diese Tabelle über Forderungen und Zahlungen, habe ich für alle drei Verträge die wir bei der Telekom haben  erstellt und gesondert eine Tabelle zum Vertrag, Kundennummer(editieren)

 

Diese Tabellen sende ich Ihnen als Anhang, dazu die Überweisungs- und Abbuchungsbelege der Sparda Bank. Wenn die Überweisungsbelege der RaiBa von Ihnen gewünscht sind, werden ich diese auch nachreichen.

 

Doch zuvor bitte ich Sie, die hiermit vorgebrachte Angelegenheit zu prüfen.

 

Da ich geschäftlich auf die störungsfreien Verbindungen angewiesen bin, mache ich Sie hiermit darauf aufmerksam, dass ich im Falle einer Schädigung, Schadensersatz von Ihnen fordern muss. Ich habe mich heute zwangsläufig über eine Zeitraum von rd. fünf Stunden damit beschäftigen müssen. Ihr telefonischer Service Dienst wollte mich, nach dem ich alle möglichen Angaben machen musste, eine halbe Stunde warten lassen.

 

Mir ist es nicht verständlich, wie Sie so etwas tun können. Einen Teil der an Sie gezahlten Beträge, sind per Lastschrifteinzug an Sie gegangen, der letzte Betrag in Höhe von 39,95 Euro am 29.10.2019. Am 18.10.2019 hatte ich vorsorglich 80,- Euro zu diesem Vertrag überwiesen, damit es auf alle Fälle nicht zu Schwierigkeiten kommt. Und das bei einer Überzahlung in Höhe von rd. 63 %.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

[Persönliche Daten entfernt]

 

 

Von: Info Deutsche Telekom AG [mailto:Info@telekom.de]
Gesendet: Donnerstag, 21. November 2019 04:53
An: XXXXXX@t-online.de
Betreff: Kündigung / Telekom Kundennummer: XXXXX

 

 

 

 
 

Telekom Kundennummer: 

XXXX

 

Kündigung

Sehr geehrte(r) Herr xxxx,

auch nach wiederholter Aufforderung zur Zahlung konnten wir leider keinen Ausgleich unserer noch offenen Forderungen durch Sie verzeichnen. Durch den andauernden Zahlungsverzug sind wir auf Basis der Vertragsbedingungen zur Kündigung Ihrer Vertragsverhältnisse berechtigt.

Die Kündigung und Angaben zur Zahlung per Überweisung erhalten Sie per Post.

Bei weiterhin ausbleibendem Zahlungseingang sehen wir uns gezwungen, die offenen Forderungen an das gerichtliche Mahn- und Klageverfahren zu übergeben. Unser Inkassodienstleister wird dann mit Ihnen Kontakt aufnehmen.

Nach Bereitstellung der Abschlussrechnung steht Ihnen Ihr persönlicher Bereich im Kundencenter Breitband unter www.telekom.de/kundencenter-breitband noch 80 Tage zur Verfügung, um beispielsweise Rechnungen und Mahnungen einsehen zu können. Zum Login ins Kundencenter benötigen Sie Ihren Kundencenter Breitband Benutzernamen und Ihr Kundencenter Breitband Passwort. Den Benutzernamen haben wir Ihnen im Rahmen der Bestellung mitgeteilt.

 

Freundliche Grüße

Ihre Telekom

Die gesetzlichen Pflichtangaben finden Sie unter www.telekom.de/pflichtangaben.

 
 

 

 

 

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    • Accepted Solution

      accepted by

      6 years ago

      Hallo @lt.Finanz,

      ich habe eine ausführliche Antwort der Kollegen bekommen, welche leider für die Kündigung sprechen.

      Zusammengefasst kann man sagen, dass es hier bei den Zahlungen zu Irrtümern gekommen ist, die genauen Details bekommst du per Nachricht.

      Beste Grüße
      Sarah S.

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