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Ich zahle monatlich 4,94 €uro seit 18.05.2016
das sind mittlerweile 11 Monate
damit müßte dieser bereits bezahlt sein und die
Mietkosten wegfallen .
Bitte geben Sie mir Bescheid wie es weiter geht ?
mfg Fortner
Gelöst! Gehe zu Lösung.
09.07.2017 22:10 Zuletzt bearbeitet: 09.07.2017 22:13 durch den Autor
Hallo @j-fortner,
@j-fortner schrieb:
Ich zahle monatlich 4,94 €uro seit 18.05.2016
das sind mittlerweile 11 Monate
damit müßte dieser bereits bezahlt sein und die
Mietkosten wegfallen .
der o.g. Mietvertrag ist kein Miet- /Kaufvertrag, d.h. die Miete läuft bis zur Kündigung so weiter.... vergleichbar mit dem Mietvertrag einer Wohnung.
Falls der Router gekündigt werden soll, dann kann dieser hier (für die Rücksendung) auf die Reise gebracht werden: https://retoure.telekom-dienste.de/miete/ Auf dieser Seite können alle erforderlichen Rücksendeunterlagen erstellt und ausgedruckt werden.
VG Peuki
09.07.2017 22:10 Zuletzt bearbeitet: 09.07.2017 22:13 durch den Autor
Hallo @j-fortner,
@j-fortner schrieb:
Ich zahle monatlich 4,94 €uro seit 18.05.2016
das sind mittlerweile 11 Monate
damit müßte dieser bereits bezahlt sein und die
Mietkosten wegfallen .
der o.g. Mietvertrag ist kein Miet- /Kaufvertrag, d.h. die Miete läuft bis zur Kündigung so weiter.... vergleichbar mit dem Mietvertrag einer Wohnung.
Falls der Router gekündigt werden soll, dann kann dieser hier (für die Rücksendung) auf die Reise gebracht werden: https://retoure.telekom-dienste.de/miete/ Auf dieser Seite können alle erforderlichen Rücksendeunterlagen erstellt und ausgedruckt werden.
VG Peuki
09.07.2017 22:13
Miete ist kein Mietkauf.
Wenn du eine Wohnung mietest, bleibt sie doch im Eigentum des Vermieters. Speedport mieten ist das gleiche, nur eine Gebühr für die Nutzung, keine Abzahlung eines Ratenkaufs.
09.07.2017 22:18
09.07.2017 22:43
Die eigentliche Frage ist ja schon gelöst, aber dennoch die Anmerkung, für den Gegenwert eines Speedport musst du ca. 24 Monate Miete ansetzen.
Hinzu kommen natürlich noch die evtl. anfallenden Serviceleistungen.
10.07.2017 08:51 Zuletzt bearbeitet: 10.07.2017 08:59 durch den Autor
@Dominik Letica schrieb:
Du zahlst die Miete ja auch nicht nur für das Gerät an sich, sondern auch für den Endgeräteservice. Sollte also irgendwann mal etwas mit dem Router sein, wird dieser einfach und unkompliziert ausgetauscht.
Das ist übrigens auch bei einem reinen Mietvertrag so, dass der Vermieter dafür sorgen muss, dass das Gerät während der Mietzeit funktioniert.
Mir selbst ist der "zusätzliche Service" des Endgeräteservicepakets gegenüber einem reinen Mietvertrag nicht transparent. Ich vermute eigentlich, dass das ein reiner Marketingtiger ist.
Richtig ist aber Deine Bemerkung in der Abgrenzung zum Kaufvertrag. Nach der 24-monatigen Gewährleistung steht man mit einem gekauften Speedport ggf. im Regen.
Weshalb ein Speedport für den Kunden bisweilen ein teures Gerät ist im Vergleich zu einem Fritzboxmodell, das mit 5 Jahren Herstellergarantie daherkommt (das ist nicht bei allen Fritzboxen so!).
Beispielrechnung Laufzeit 5 Jahre ohne Defekt:
Kauf Speedport Smart: Gesamkoten 160 Euro
Miete Speedport Smart : Gesamtkosten 5*12*5 Euro = 300 Euro
Kauf Fritzbox 7490: Gesamtkosten 190 Euro
==> Speedport Kauf ist günstigste Variante
Beispielrechnung Laufzeit 5 Jahre mit einzelnem "normalem" Defekt nach Ende Gewährleistung:
Kauf Speedport Smart: Kauf 160 Euro plus Neukauf 160 Euro = 320 Euro
Miete Speedport Smart: Gesamtkosten 300 Euro
Kauf Fritzbox 7490: Gesamtkosten 190 Euro (ein kostenloser Tausch auf Garantie)
==> Fritzbox 7490 ist günstigste Variante
Auf einer Betriebsdauer von 5 Jahren muss man in vielen Fällen mit einem Ausfall rechnen. Hat man zwei "normale" Defekte - einen nach 2 und den zweiten nach 4 Jahren:
Kauf Speedport Smart: Kauf 160 Euro plus 2*Neukauf 160 Euro = 480 Euro
Miete Speedport Smart: Gesamtkosten 300 Euro
Kauf Fritzbox 7490: Gesamtkosten 190 Euro (zweimaliger kostenloser Tausch auf Garantie)
==> Fritzbox 7490 ist günstigste Variante
Ich selbst habe meine 3. Fritzbox 7490 - zweimal wurde sie mir von AVM kostenlos getauscht.
Mit "normale" Defekte meine ich, dass es sich nicht um Überspannungen durch z.B. Blitzschlag handelt. Die werden ausschließlich über das Endgeräteservicepaket (den Mietvertrag) bei der Telekom reguliert.
Bei Kauf nur von einer (Hausrat-)Versicherung. Und im Wiederholungsfall schmeißt die einen raus.
10.07.2017 09:10
Eine Möglichkeit des Erwerbs zum Restwert bietet die Telekom ja leider nicht (mehr).
Wenn du das Gerät ohne monatliche Miete behalten willst, bestünde bestenfalls die etwas unelegante Möglichkeit durch die Hintertür:
Den Endgeräteservicevertrag (vulgo Routermiete) kündigen, was nach einer Mietdauer ab dem 13. Monat jederzeit in Wochenfrist möglich ist. Und dann anschließend "vergessen", den Router zurückzusenden.
Die Telekom wird dann eine Entschädigung für den Router berechnen, der etwa beim Restwert liegen wird.
Für ihre Mietgeräte nutzt die Telekom meines wissens ein 5-Jahres-Abschreibemodell - das heißt, daß ein Router ab dem 6. Jahr nur noch für einen symbolischen Euro netto in den Büchern der Telekom steht, er ist wirtschaftlich also abgeschrieben.
Innerhalb dieser 5 Jahre verliert ein Router, der neu mal 150€ wert war, also jedes Jahr 30€ an Wert.
Für einen 3 Jahre alten Speedport 724 beispielsweise dürften dann noch etwa 60€ zuzüglich Bearbeitungs bzw. Mahngebühren fällig werden.
10.07.2017 10:20
Auch dir ein freundliches Hallo @ray16,
der Kunde bekommt sowohl im selfservice via Internet als auch von den Mitarbeitern der Hotline nur noch einen Retourenschein zugesandt. Das Gerät resp. der Vertrag wird erst gekündigt, wenn es im Lager angekommen ist. Somit entfällt dein Hintertür-Trick.
schöne Grüße
10.07.2017 10:25
Gemäß Retoureschein wird der Mietvertrag 3 Tage nach Eingang des Gerätes gekündigt. Ohne Eingang keine Kündigung.
10.07.2017 10:37
Das kann so nicht sein.
Ja, der Standardweg den die Telekom vorsieht mag der sein wie von Euch skizziert (genauer: der ist so). Aber niemand kann mich zwingen, diesen Telekom-Standardprozess bei der Kündigung eines Vertrages einzuhalten.
Heißt: Ich kann m.E. sehr wohl z.B. einen Kündigungsbrief schicken oder ein entsprechendes Schreiben online hochladen - womit der Mietvertrag dann gekündigt ist. Dann geht es natürlich trotzdem noch darum, den Router zurückzuschicken. Ist schließlich Telekomeigentum. Weshalb die Telekom dann auch Schadenersatz fordern darf, falls der nicht zurückkommt.
Aber das ist m.E. sowieso Quatsch, sich über einen solchen Mietvertrag-kündigen-aber-Router-nicht-zurückschicken-Weg den gemieteten Router zu sichern:
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