Gekauftes Smartphone im T-Shop

Gelöst

Hallo ich habe ein Problem. Ich habe vor 4 Wochen ein Smartphone im Telekom Shop gekauft. Nun habe ich Probleme mit der Bluetooth und WLAN Verbindung. Habe das Gerät schon in Werkseinstellungen, im Sicheren Modus, und durch Fachpersonal per Verwartung überprüfen lassen. 

Nun meine Frage habe ich Anspruch auf ein neues Gerät?

Es ist ein Samsung Gerät 

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Hallo @Justina M. 

Ich war nun im T-Shop und habe das Problem nochmals erklärt und gezeigt. Leider ist das Problem dann nicht mehr aufgetreten. 

Schade. Dann habe ich mich an den Hersteller gewendet und dieser hat sich per Fernwartung auf mein Gerät geschaltet und sagte das es normal wäre. 

Somit ist mein Problem geklärt und mein Gerät muss zum Glück nicht getauscht werden. 

Vielen Dank für eure Hilfe. 

Liebe Grüße 

 

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@Ralfguet  schrieb:

@Kugic 

Hallo,

genauso ist es. Leider haben wir da seit Jahren immer wieder das Problem mit den Tauschgeräten. Es wird immer wieder hineininterpretiert, das es sich um ein Neugerät handeln muss. Das muss es halt nicht und das gilt nicht nur bei der Telekom.



Schlimm wenn ihr seit Jahren die geltende Rechtssprechung ignoriert und den Kunden ihre Recht versagen wollt.

Da ist also System dahinter, vielleicht sollte man mal eine juristische Schulung zum kleinen 1x1  der Gewährleistung geben.

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Gelöschter Nutzer

@dopawa 

Du kannst das im Shop reklamieren und dort auf Beseitigung der Mängel bestehen.

Das ist ein im HGB BGB festgelegter Vorgang

 

 

Danke @Gelöschter Nutzer. 

Die Telekom im Live Chat sagt aber das ich nur 14 Tage Anspruch habe auf ein neues Gerät. 

Danach müsste ich ein General überholtes Gerät in kauf nehmen. 

Was ich nicht richtig finde. 

@Gelöschter Nutzer  

HGB für Privatkunden, also B2C?

Hier ist natürlich das BGB heranzuziehen.

 

@dopawa 

im Rahmen der Gewährleistung hast du Anspruch auf ein mangelfreies Gerät und das Wahlrecht ob Reparatur oder Neugerät.


@dopawa  schrieb:

Die Telekom im Live Chat sagt aber das ich nur 14 Tage Anspruch habe auf ein neues Gerät. 

Danach müsste ich ein General überholtes Gerät in kauf nehmen. 

Was ich nicht richtig finde. 



Das findest du nicht nur nicht richtig, das ist einfach falsch, das BGB ist da eindeutig, du hast das Wahlrecht.

 

Leider wird die Sichtweise, wie im Chat, von der Telekom immer wieder offiziell, auch hier in der Community, vertreten, sie ist aber rechtlich falsch.

Gelöschter Nutzer

@der_Lutz 

Rechtschreibkorrektur, unkontrolliert.

Aber Du bist ja da👍


@der_Lutz  schrieb:

@Gelöschter Nutzer  

HGB für Privatkunden, also B2C?

Hier ist natürlich das BGB heranzuziehen.

 

@dopawa 

im Rahmen der Gewährleistung hast du Anspruch auf ein mangelfreies Gerät und das Wahlrecht ob Reparatur oder Neugerät.


Man hat keine Wahl, ob Neugerät. 
Man hat auch nur theoretisch die Wahl, ob Reparatur oder Austausch.
Denn wenn etwas für den Händler zu teuer ist, darf er auch nur einen Austausch anbieten. 

Recht hat man nur auf ein Mangelfreies Gerät. 

@Kugic 

Hallo,

genauso ist es. Leider haben wir da seit Jahren immer wieder das Problem mit den Tauschgeräten. Es wird immer wieder hineininterpretiert, das es sich um ein Neugerät handeln muss. Das muss es halt nicht und das gilt nicht nur bei der Telekom. Da gibt es bei allen Providern bzw. deren Dientsleister, einen Tauschpool, in dem es sowohl Neugeräte als auch wieder aufgearbeitete Geräte gibt.

 

Gruß Ralf

 


@Kugic  schrieb:

@der_Lutz  schrieb:

@Gelöschter Nutzer  

HGB für Privatkunden, also B2C?

Hier ist natürlich das BGB heranzuziehen.

 

@dopawa 

im Rahmen der Gewährleistung hast du Anspruch auf ein mangelfreies Gerät und das Wahlrecht ob Reparatur oder Neugerät.


Man hat keine Wahl, ob Neugerät. 



Doch hat man, es gibt nur wenige Ausnahmen wo der Händler dies verweigern kann, das ist bei einem 08/15 Handy aber nicht gegeben.

 


@Ralfguet  schrieb:

@Kugic 

Hallo,

genauso ist es. Leider haben wir da seit Jahren immer wieder das Problem mit den Tauschgeräten. Es wird immer wieder hineininterpretiert, das es sich um ein Neugerät handeln muss. Das muss es halt nicht und das gilt nicht nur bei der Telekom.



Schlimm wenn ihr seit Jahren die geltende Rechtssprechung ignoriert und den Kunden ihre Recht versagen wollt.

Da ist also System dahinter, vielleicht sollte man mal eine juristische Schulung zum kleinen 1x1  der Gewährleistung geben.

@der_Lutz 

In welchem Paragraphen steht geschrieben, daß bei Nacherfüllung ein Anspruch auf Neuware besteht?

Im Paragraph 439 BGB sicher nicht.

 

@wari1957 

einfach mal den Paragraphen der Nacherfüllung heißt lesen Zwinkernd

 

Unabhängig davon ist dieses Thema seit der Schuldrechtsreform erschöpfend diskutiert und gerichtlich entschieden worden.

Keine Ahnung warum da in 2020 immer noch diese falschen Vorstellungen herrschen.

Ob es daran liegt dass es im Sinne der Händler ist die Kunden abzuspeisen?

 

 

Formal betrachtet ist es ganz einfach.

Man hat einen Vertrag über den Erwerb einer mangelfreien Sache abgeschlossen, wenn die Sache jetzt einen Mangel hat wurde also der Vertrag seitens Händler noch gar nicht erfüllt, und wenn ich etwas neu kaufe dann möchte ich auch Neuware und die kann ich selbstverständlich vom Händler verlangen, klar jetzt?

@der_Lutz 

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__439.html

Du kannst lesen?

Wo steht dort etwas von Neuware?

 

@wari1957 

die Diskussion ist unsinnig, das Thema ist, wie geschrieben, erschöpfend geklärt wurden.

Da änderst du jetzt auch nichts daran.

 

Kunde kann Neuware verlangen, Ende.

@der_Lutz 

- Kunde kann Neuware verlangen, Ende.

Träum weiter, Pippi Langstrumpf.

 

@wari1957 

wie wäre es für dich mal mit Dieter Nuhr?

 

Ahnung hast du ja keine, also F... halten

 

Wenn du der simplen Abstraktion in meinem letzten Beitrag nicht folgen kannst ist dir eben nicht zu helfen.

Mir auch egal, wenn du der Meinung bist deine Rechte selbst beschneiden zu müssen, dein Problem, aber Fragenden hier falsche Ratschläge zu geben, wider die stehende Rechtssprechung, ist schon ein fieses Verhalten.

@der_Lutz 

- ... aber Fragenden hier falsche Ratschläge zu geben, wider die stehende Rechtssprechung, ist schon ein fieses Verhalten.

Quellen für die entsprechenden Urteile?

Such selbst, du schaffst das schon. 

Für deine Sichtweise gibt es jedenfalls keine, wirst du merken.

 

Gelöschter Nutzer

@dopawa 

Lies den Text im Link genau, RA Hollweck erklärt, wie Du zu einem  neuen Smartphone kommen kannst.

Hallo @dopawa,

mein Kenntnisstand ist der, dass alle Telekom Exklusivmodelle (z. B. mit Telekom Branding) und alle bei der Telekom erworbenen Mobilfunk-Endgeräte können von dir als Kunden im Defektfall innerhalb der gesetzlich geregelten Gewährleistungsfrist im Telekom Shop reklamiert werden. Das Ziel ist eine freie Nachbesserung (Reparatur) oder Ersatzlieferung (1:1-Tausch). Dafür müssen zwar die Gewährleistungsvoraussetzungen stimmen, wie z. B.
• Das Gerät muss bei der Telekom gekauft sein und der der Kaufnachweis muss vorliegen.
• Der Kauf darf nicht mehr als 24 Monate zurückliegen.
• Kein mechanischer Schaden (alle Schäden am Gehäuse, z. B. fehlende Tasten oder Risse) vorliegen
• kein Flüssigkeitsschaden vorliegen

Wenn dies so passt, dann solltest du die Möglichkeit haben, dich an den Telekom Shop zu wenden, um alles Weitere abzuwickeln. Alternativ kannst du auch unseren Geräte-Service auf unserer Homepage nutzen. Damit wir uns da aber ganz sicher sind, habe ich auch zusätzlich noch mal unsere Fachabteilung dazu befragt und melde mich hier noch mal, sobald ich eine Antwort vorliegen habe. Fröhlich

Viele Grüße
Justina M.

Telekom hilft Team
Guten Morgen @dopawa,

ich habe dich nicht vergessen. Ich habe leider noch keine finale Rückmeldung von den Kollegen. Ich habe heute noch mal nachgefragt, wann wir hier mit einer Antwort rechnen dürfen. Oder gibt es hier schon einen neuen Stand der Dinge und du warst vielleicht schon beim Telekom Shop?

Viele Grüße
Justina M.

Hallo,

Leider gibt es keinen neuen Stand der Dinge. 

Schön das du mich nicht vergessen hast. Ich finde es auch gut das du an dem Fall dran bleibst. 

Vielen Dank 

 

Liebe Grüße 

Telekom hilft Team
Guten Morgen @dopawa,

wenn ich helfen kann, dann helfe ich immer gerne. Fröhlich Ich habe soeben eine Antwort aus der Fachabteilung erhalten. Leider in deinem Fall nicht unbedingt gute Neuigkeiten. Da dein Endgerät im Telekom Shop erworben worden ist, muss die "Reklamationsabwicklung" auch über diesen erfolgen. Wir haben leider keine Möglichkeit, einen eventuellen Tausch vorzunehmen. bzw. zu veranlassen. Bedeutet für dich, du musst definitiv zum Telekom Shop. Es tut mir leid, dass ich dir keine andere Auskunft dazu geben kann. Traurig Es wäre dennoch schön, wenn du uns hier auf dem Laufenden halten würdest.

Liebe Grüße
Justina M.

Hallo @Justina M. 

Ich war nun im T-Shop und habe das Problem nochmals erklärt und gezeigt. Leider ist das Problem dann nicht mehr aufgetreten. 

Schade. Dann habe ich mich an den Hersteller gewendet und dieser hat sich per Fernwartung auf mein Gerät geschaltet und sagte das es normal wäre. 

Somit ist mein Problem geklärt und mein Gerät muss zum Glück nicht getauscht werden. 

Vielen Dank für eure Hilfe. 

Liebe Grüße