Gelöst

Handy Kauf-Retoure-Anderes Gerät

vor 4 Jahren

Hallo und guten Tag,

 

eine Frage zum 14 tägigen Rücktrittsrecht.

Wenn ich meinen Vertrag verlängere und mir ein neues Handy bestelle, dann kann ich ja innerhalb von 14 Tagen vom Vertragswechsel und oder Kauf des Gerätes zurücktreten.

 

Wenn ich mit dem Vertrag zufrieden bin ,mit dem Handy aber nicht, kann ich dann, auch wenn das Gerät Eingerichtet/benutzt/getestet ist, zurück geben und gegen Aufpreis/Verrechnung mir ein anderes Handy aussuchen?

Und wo würde das dann vermerkt werden welches Gerät ich anstelle möchte?

Grund ist das man nach keinem Forum mehr gehen kann ob das Gerät Gut oder schlecht ist.

Wenn zb das Handy 500€ Zuzahlung kostet und ich es 10 Tage nutze und ich ein Handy für 400€ Höhle kosten mich die 10 Tage Nutzung dann etwas,ausgenommen des Vertrages?

Danke für die Hilfe.

928

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    • vor 4 Jahren

      Hallo @Rainmaker4 

      Sobald Sie vom "Rückgaberecht" vom Endgerät Gebrauch machen, und dieses mit der VVL zusammenhängt, widersprechen Sie bei Rückversand auch der VVL .

      Daher sollten Sie sich lieber vorher mit dem Endgerät vertraut machen, in dem Sie Testberichte dazu lesen.

      Ebenso kann man sich diese Endgeräte im Shop, Elektrohandel mal anschauen und grob testen.

       

      Ich persönlich rate auch von einem Wechsel der Betriebssysteme (iOS/Android) ab, da viele mit der neuen Struktur nicht klar kommen.

      2

      Antwort

      von

      vor 4 Jahren

      Wenn ich also somit der VVL wiederspreche könnte ich ja dann das andere bestellen in neuer VVL .  Ich habe in manchen Rubriken was gelesen das auch ein EG Tausch möglich sein soll. Bin da jetzt etwas verunsichert 😂

      Antwort

      von

      vor 4 Jahren

      @Rainmaker4 

      es ist möglich, aber nur telefonisch oder über ein Teamie .

      Beachte aber, wenn Sie das Endgerät im Shop geholt haben (somit auch da die VVL gemacht haben) dann geht das natürlich nicht.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 4 Jahren

      Du darfst das Gerät nicht richtig in Betrieb nehmen um einen Widerruf ausüben zu dürfen.

      Falls Du das doch tust, dann darf die Telekom Dir das in Rechnung stellen.

       

      Falls Du einen Widerruf machst, dann dauert es ein paar Wochen bis Du ein Nachfolgegerät hast.

      Das bisherige muss zurückgeschickt werden, ankommen, verbucht werden, angeschaut werden - die Verlängerung wird auch zurückgerudert - erst dann kannst Du neu bestellen und die Lieferung dauert ja auch noch ein bisschen.

      12

      Antwort

      von

      vor 4 Jahren

      Rainmaker4

      @Rainmaker4 @Ludwig II Andere Meinung: https://m.checked4you.de/handy-telefon/ger%C3%A4te-extras/handy-aus-dem-internet-testen-erlaubt-133846

      Rainmaker4

      @Gelöschter Nutzer 

      Artikel komplett lesen:

      Allerdings liegt die Betonung auf "Test" und nicht "Vorbenutzen" oder so, man kann das also nicht ohne Ende ausreizen: wer noch Dateien aufs Handy lädt, Software löscht oder sonstige Veränderungen vornimmt, dürfte mehr als nur einen kleinen Test gemacht haben – das wäre ganz klar des Guten zu viel. Das heißt aber nicht, dass man sein Widerrufsrecht verliert. Es kann lediglich dazu führen, dass man dem Verkäufer den Wert, den das Handy durch die Benutzung eingebüßt hat, ersetzen muss. Darauf muss der Verkäufer vor Vertragsschluss hingewiesen haben.

      Allerdings liegt die Betonung auf "Test" und nicht "Vorbenutzen" oder so, man kann das also nicht ohne Ende ausreizen: wer noch Dateien aufs Handy lädt, Software löscht oder sonstige Veränderungen vornimmt, dürfte mehr als nur einen kleinen Test gemacht habendas wäre ganz klar des Guten zu viel. Das heißt aber nicht, dass man sein Widerrufsrecht verliert. Es kann lediglich dazu führen, dass man dem Verkäufer den Wert, den das Handy durch die Benutzung eingebüßt hat, ersetzen muss. Darauf muss der Verkäufer vor Vertragsschluss hingewiesen haben.
      Allerdings liegt die Betonung auf "Test" und nicht "Vorbenutzen" oder so, man kann das also nicht ohne Ende ausreizen: wer noch Dateien aufs Handy lädt, Software löscht oder sonstige Veränderungen vornimmt, dürfte mehr als nur einen kleinen Test gemacht habendas wäre ganz klar des Guten zu viel. Das heißt aber nicht, dass man sein Widerrufsrecht verliert. Es kann lediglich dazu führen, dass man dem Verkäufer den Wert, den das Handy durch die Benutzung eingebüßt hat, ersetzen muss. Darauf muss der Verkäufer vor Vertragsschluss hingewiesen haben.

      Daher lieber Test lesen Vorführvideos schauen und dann entscheiden, ist besser.

      So mache ich es selber, und bin so seit Jahren gut gefahren.

       

      Antwort

      von

      vor 4 Jahren

      Rainmaker4

      @Rainmaker4 @Ludwig II Andere Meinung: https://m.checked4you.de/handy-telefon/ger%C3%A4te-extras/handy-aus-dem-internet-testen-erlaubt-133846

      Rainmaker4

      Bestätigt doch meine Meinung bzgl. Gebrauchsvorteil.

      Antwort

      von

      vor 4 Jahren

      Rainmaker4

      Sind Sie da sicher? Ich darf es nicht testen?

      Sind Sie da sicher? Ich darf es nicht testen?

      Rainmaker4

      Sind Sie da sicher? Ich darf es nicht testen?


      Du darfst es ähnlich testen wie in einem Laden vor Ort.

      Dort gehst Du ja auch nicht hin und richtest es komplett ein, klebst auch keine Magnetstreifen drauf o.ä. und trägst es mal testweise 10 Tage mit Dir rum.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 4 Jahren

      0

    • vor 4 Jahren

      Hallo @Rainmaker4,

      gerne erläutere ich dir die Vorgehensweise.
      Wann passt dir ein Telefonat?

      Beste Grüße
      Malte M.

      0

      Uneingeloggter Nutzer

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