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13.06.2018 21:20
In meiner Online Rechnung steht eine Gebühr über 15,96€ von der Cellfish GmbH.
Ich habe aber keinerlei Leistungen bezogen oder einen Vertrag wissentlich abgeschlossen.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
13.06.2018 21:22 Zuletzt bearbeitet: 13.06.2018 21:23 durch den Autor
Hallo @Tobias31,
@Tobias31@ schrieb:
In meiner Online Rechnung steht eine Gebühr über 15,96€ von der Cellfish GmbH.
Ich habe aber keinerlei Leistungen bezogen oder einen Vertrag wissentlich abgeschlossen.
willkommen in der Community - das scheint ein Abo bei einem Drittanbieter zu sein. Dann einmal schnell (wenn noch möglich) bei der o.g. Firma einen Widerspruch einlegen, bzw. diese kündigen. Die Kontaktdaten sind in der Transaktionsübersicht des u.g. Sperrkonfigurators ersichtlich. Nach vorne heraus empfehle ich eine Drittanbietersperre einzurichten.
Das ist über das Kundencenter Mobilfunk über den Sperrkonfigurator möglich, oder telefonisch über den Kundenservice - Kurzwahl 2202.
Interessante Infos dazu hier: https://www.telekom.de/hilfe/rechnung/rechnungsinhalt/drittanbieter/drittanbietersperre?samChecked=t... Hier ist auch der Weg zum Sperrportal beschrieben.
VG Peuki
25.08.2019 13:51
Du leitest falsch ab.
Solange einem Unternehmen die Geschäftsführung erlaubt ist muss die Telekom davon ausgehen es mit einem seriösen Geschäftspartner zu tun zu haben.
Immerhin gilt in Deutschland die Unschuldsvermutung und diese ist eines der höchsten Güter unserer Rechtssprechung.
Da geht es auch nicht um Moral oder meetoo. Das ist genau was Ich schon schrieb, die Personalisierung und Vermenschlichung von Unternehmen führt schnell zum Realitätsverlust.
25.08.2019 13:55
Die Unschuldsvermutung ist bereits widerlegt, wenn aufgezeigt wird, dass der Store eine Attrappe ist.
Sind Sie von Cellfish oder Telekom oder wie kommt es zu Ihrer pro Abofallenhaltung? ...
25.08.2019 13:58
Ist der Cellfish das Geschäft verboten?
Ja oder Nein, kein drumrum.
Den Rest kannst du wohl nicht ernst meinen.
Auch das schrieb ich schon, vor lauter Scheuklappen kannst du Freund und Feind nicht mehr unterscheiden.
25.08.2019 14:33
Natürlich ist das Geschöftsmodell von Cellfish verboten. Sie wollen doch nicht ernsthaft suggerieren dass das Inrechnungstellen von Abos für Attrappen stores legal ist?
Das kann strafrechtlich geahndet werden.
Sie haben bereits mehrfach aufgezeigt, dass Sie nicht mit den Grundzügen des StR oder des ZR vertraut sind, daher werde ich das nicht mehr mit Ihnen austragen.
Wenn Sie bereits kein Problem darin sehen, dass Abos für Fake stores in Rechnung gestellt werden und dann mit Unschuldsvermutungen versuchen zu argumentieren, ist es manchmal besser nichts zu schreiben.
Ich habe i.Ü. kürzlich Anzeige gegen die Telekom erstattet. Daher ist abzuwarten, wie die StA Bonn entscheidet.
25.08.2019 14:37
Gut, keine klare Antwort von dir wieder nur drumrum.
Genau das meine ich.
Ob du in der Position bist zu beurteilen womit ich wieweit vertraut bin bezweifle ich.
25.08.2019 18:15
@der_Lutz schrieb:Du leitest falsch ab.
Solange einem Unternehmen die Geschäftsführung erlaubt ist muss die Telekom davon ausgehen es mit einem seriösen Geschäftspartner zu tun zu haben.
Immerhin gilt in Deutschland die Unschuldsvermutung und diese ist eines der höchsten Güter unserer Rechtssprechung.
Verstehe ich nicht so richtig. Was hat das mit einer Unschuldsvermutung zu tun? Geschäfte und Verträge macht man als Unternehmer oder eben nicht. D.h. es ist allein an der Telekom zu überlegen, ob man mit einem Vertragspartner weiter Geschäfte machen will, der die Telekom-Kunden für eine nachweislich und gerichtlich bestätigte Fake-Dienstleistung ausbeutet. Oder gibt es eine Drittanbieter-Annahmepflicht, welche ich irgendwo übersehen habe? Hat hier nicht jedes Unternehmer eben genau den Freiraum, das so zu gestalten?
Aus meiner Sicht ist das relativ einfach. Aufgrund mangeldender oder nicht vorgenommer Prüfung werden weiterhin die eigenen Kunden von einem Fake-Store ausgebeutet. Das ist für mich eine Entscheidung der Telekom. Unschuldsvermutung hin oder her, an die muss sich eben ein Unternehmer nicht halten. Du kannst jederzeit basierend auf den vertraglichen Rahmenbedingungen einen Vertrag kündigen, auch wenn dir einfach die Nase vom Gegenüber nicht passt.
25.08.2019 18:49
Guten Tag,
ich bin wohl genauso, wie viele andere vor mir, unwissentlich in die Abo-Falle von Cellfish getappt!
Leider ist es mir erst heute aufgefallen: am 7.7.2019 fing es mit 3,99 € an jede Woche kommen nochmals 3,99 € dazu, obwohl ich "Watch it" niemals angeklickt habe!
Und jetzt also knapp 6 Wochen später sehe ich in der Online Rechnung diese Beträge (also monatlich 15,96 €)... kann sein, dass ich es schon 2 Wochen früher hätte bemerken können, aber ich habe erst jetzt Zeit gefunden die aktuelle Rechnung zu studieren.
Nun, als erstes möchte ich danken - für die Aufklärung in diesem Post , einer Person, soweit ich das ersehen kann im Besonderen.
Ich habe nun unverzüglich EMails an die Cellfish, Düsseldorf, sowie an die Beschwerdestelle der Telekom gesandt.
...muss jetzt wohl abwarten. (Achja, habe sofort die Drittanbietersperre aktiviert!)
26.08.2019 09:13
Vielen Dank an das Forum, insbesondere an "@Bernd Müller", für Ihren Einsatz!
|
26.08.2019 09:18
ich denke es ist besser den nicht kompletten Wortlaut/Mail zu veröffentlichen.
Es reicht wenn du deinen Erfolg mit eigenen Worten beschreibst.
Schließlich unterliegt auch eine E-Mail dem Postgeheimnis.
26.08.2019 13:31 Zuletzt bearbeitet: 26.08.2019 13:32 durch den Autor
danke für die Rückmeldung.
Erfreulich, dass die Abofallen- Betreiber des fake stores bereits außergerichtlich nachgegeben haben.
Eine Sache noch: Es gibt durchaus Personen (in diesem Forum), bei denen es -offensichtlich ist- dass sie nicht Jura studiert haben, aber dennoch sich berufen fühlen, ihre persönliche Rechtsauffassung- welche bedauerlicherweise größtenteils grob rechtsfehlerhaft ist- zu posten.
Selbstverständlilch dürfen Sie -auch wörtlich- das Antwortschreiben hier wiedergeben, solange Sie eben nicht -was Sie i.Ü. auch nicht getan haben- den Namen der Mitarbeiterin von Cellfish hier posten. Es gibt auch Anwaltskanzleien, welche i.Ü. solche standardisierte Schreiben von Abofallenbetreibern auch dirket auf den Internetpräsenzen der jeweiligen Kanzlei hochladen, wenn diese über einen Fall berichten. Es dürfen dann eben keine Persönlichkeitsrecht verletztende Merkmale dort enthalten sein.
Selbstversändlich greift nicht (!) das Postgeheimnis. Das Postgeheimnis umfasst ausschließlich Postwurfsendungen, welche von einem von einem Postunternehmen übermittelt wurde. Hierunter fallen nunmal nicht elektronische Kommunikation, wie E-Mail.
Auf eine E-Mail würde allenfalls Fernmeldegeheimnis (i.S.d. § 88 TKG) Anwendung finden. Wie bereits dargelegt, ist es- so wie Sie es getan haben- zulässig wörtlich (und nicht nur paraphrasierend) zu "posten", es sei sodann auf die höchstrichterliche Rechtspr. verwiesen. Bei Fragen gerne eine PN.
Für andere, die auch eine Watch- it Abofalle des fake stores von Cellfish haben, schreiben Sie mir hier gerne eine persönliche Nachricht, dann kann ich Ihnen die entsprechenden Urteile und Unterlagen zuschicken.
26.08.2019 13:59
Oder Don Quichotte?
Ich wollte nur unnötiges Ungemach von @Robert Vitus fernhalten.
Deine Ausführungen zum Thema Postgeheimnis, Fernmeldegeheimnis und E-MAIL zeigt dass du zu denen gehörst die kein juristisches Examen besitzen.
Das ist nicht weiter schlimm da deine prinzipiellen Ausführungen zur Verfahrensweise bei Abofallen ja korrekt sind.
Zum Rest schreibe ich lieber nichts mehr. Du hast ja so oder so in mir drin personifiziertes Feindbild gefunden.
26.08.2019 17:13
Moin,
heute kam die Antwort von der Telekom.
vielen Dank, für die unterschriebene Einverständniserklärung, damit ich für Sie die Angelegenheit mit dem Drittanbieter klären kann. Gerne hätte ich die Angelegenheit mit Ihnen persönlich besprochen, konnte Sie aber nicht erreichen. Ich habe direkt einen Leistungsnachweis bei der Firma Cellfish GmbH -Watch it angefordert. Dieser wird Ihnen belegen, wann und wie Sie den Drittanbieterdienst gebucht haben. Sollten Sie anschließend Fragen zu dem Leistungsnachweis haben, so gehen Sie bitte auf den Drittanbieter zu. Auch eine Gutschrift kann Ihnen nur der Drittanbieter geben.
Das hört sich leider nicht wirklich vielversprechend an. Wie der Vertrag angeblich zustande gekommen ist, habe ich ja schon von Cellfish selbst erfahren:
Im Detail bedeutet dies, dass am 01.11.2018 der Nutzer des Mobilfunkgerätes mit der Telefonnummer xxxx eine Werbeeinblendung im mobilen Internet/ in einer App gesehen und angetippt hat. Nach dem Antippen dieser Werbeeinblendung wurde auf dem Display eine Seite geöffnet und das im Banner beworbene Produkt eingeblendet (die erste Bestell-Seite). Die Grundbedingungen des Angebotes (Preis pro Woche) sind direkt auf der Produktseite in unmittelbarer Nähe zum „Weiter“-Button erläutert. In unmittelbarer Nähe zum „Weiter“-Button wird ebenfalls darauf hingewiesen, dass die Abrechnung über die Mobilfunknummer erfolgen wird: „Abgerechnet wird über Ihre an den Anbieter übermittelte Handynummer. Dieser Weiter-Button wurde um 00:30:59 Uhr angetippt. Dann erschien eine weitere und neue Produktseite zur Bestätigung der Konditionen des Abonnements (die zweite Bestell-Seite). Noch einmal werden direkt auf der Produktseite in unmittelbarer Nähe zum „Kostenpflichtig bestellen“-Button die Grundbedingungen des Angebotes erläutert sowie darauf hingewiesen, dass die Abrechnung über die Mobilfunknummer erfolgen wird. Auf beiden Seiten ist auch ein Link zu den AGB und zu den Widerrufsbedingungen. Bis hier ist der Nutzer keine Verpflichtung jeglicher Art eingegangen.
Wie ist das mit der Widerufsbelehrung? Soweit ich verstanden hatte, reicht ein Link nicht aus, damit diese gültig ist. Und wenn eine Widerufsbelehrung nicht gültig ist, hat man die Möglichkeit 1 Jahr un 2 Wochen später den Vertrag noch zu widerufen. Oder bringe ich da noch was durcheinander?
Hört sich an als ob ich dann doch letztlich einen Anwalt brauche, um gegen diesen Betrugsfall vorzugehen. Die Telekom hilft mir trotz Urteile gegen die Firma Cellfish nicht. Die Telekom hilft auch nicht, obwohl es dieses Potsdamer Urteil gibt, dass es nicht nicht ausreichend ist auf den Drittanbieter zu verweisen. Kann jemand wen empfehlen?
26.08.2019 17:26
Hallo, RA Tilmann Schürer aus Nürnberg ist bestimmt sehr gut dafür vorbereitet. VG
26.08.2019 18:51 Zuletzt bearbeitet: 18.10.2019 14:13 von Markus L.
Beitrag auf Wunsch des Users gelöscht.
18.10.2019 – Markus L.
26.08.2019 18:54
.... sofern die Telekom weiterhin auf den Drittanbieter verweisen sollte, ist das natürlich nicht zulässig-
Das von Ihnen zitierte Urteil der VSZ Hamburg vor dem LG Potsdam ist einschlägig. Leiten Sie daher geführte Korrespondenz zwischen Ihnen und der Telekom an die VSZ Hamburg weiter und regen Sie an, dass die VSZ auch die Telekom abmahnen sollte.
28.08.2019 02:00 Zuletzt bearbeitet: 28.08.2019 02:01 durch den Autor
Leider scheint ihnen das Urteil aus Potsdam völlig egal zu sein:
Wie mich die Firma Cellfish - Watch IT zwischenzeitlich informiert hat, wird Ihnen der
Leistungsnachweis per Post zugehen. Sollte dies nicht der Fall sein, so geben Sie mir
kurz Bescheid und ich leite ihn dann noch einmal an Sie weiter. In diesem
Leistungsnachweis ist ausführlich beschrieben, wie Sie den Drittanbieterdienst
gebucht haben und wie der Vertrag zwischen Ihnen und den Drittanbieter zustande
gekommen ist. Der Bezug auf das Urteil des Landgerichtes Potsdam, ist mir natürlich bekannt.
Ich möchte allerdings zunächst darauf hinweisen, dass die Telekom Deutschland GmbH
nicht Beteiligte des dem Urteil zugrundeliegenden Rechtsstreits war. Schon daraus folgt,
dass das Urteil keine rechtlich verbindliche Wirkung uns gegenüber entfalten kann.
Dieses Urteil besagt aber auch, dass der Anbieter, auf den sich das Urteil bezieht,
nicht an Drittanbieter verweisen darf. Da die Anfrage, an den Drittanbieter, durch mich erfolgt ist, und der Vertragsabschluss
dargelegt werden konnte, kann dieses Urteil nicht angebracht werden. Wie bereits erwähnt, macht die Telekom derartige Forderungen aus abgetretenem Recht in der
Mobilfunk-Rechnung geltend. Dass in diesem Fall § 404 BGB einschlägig ist, wird von uns
nicht in Abrede gestellt. Entscheidend ist aber, dass wir im Rahmen der Abtretung mit den
Drittanbietern vereinbart haben, dass sie sich im Beanstandungsfall zunächst um die
Angelegenheit kümmern. Zum Zustandekommen der Forderung kann Ihnen der Anbieter der
Leistung die Ihnen zustehenden näheren Informationen geben, da er Ihr direkter
Vertragspartner geworden ist. Nur er kann schnell und verbindlich prüfen, ob und in
welchem Umfang er die Leistung für Ihren Mobilfunk-Anschluss bereitgestellt hat.
Dieser Nachweis ist bereits erfolgt.
28.08.2019 14:37 Zuletzt bearbeitet: 28.08.2019 16:19 durch den Autor
Guten Tag,
Der Vollständigkeit halber:
Die Telekom hat auf meine Beschwerde bezgl. Cellfish prombt reagiert.
Sie hat angekündigt bei der übernächsten(?) Rechnung den Betrag in Höhe von 35,98 € gut zu schreiben. Wieso nicht 51,xx € - wie Cellfish aus Kulanz Gründen ersetzen will - weiß ich nicht. Wahrscheinlich taucht der Restbetrag als Gutschrift auf der überübernächsten Rechnung auf.
Nochmals danke
Im Anhang: Foto von Werbung bei Clean Master
05.09.2019 17:46
05.09.2019 17:48
05.09.2019 17:48
05.09.2019 17:55
05.09.2019 17:56
hab ich schon danke
05.09.2019 18:32
@surferjm schrieb:hab ich schon danke
Dann wäre die Frage von dir nicht gekommen.
Das empfohlene Vorgehen ist mehrfach beschrieben worden.
06.09.2019 14:18 Zuletzt bearbeitet: 18.10.2019 14:17 von Markus L.
Beitrag auf Wunsch des Users gelöscht.
18.10.2019 – Markus L.
09.09.2019 14:15 Zuletzt bearbeitet: 09.09.2019 14:52 durch den Autor
So - mich hat es auch erwischt - gestern festgestellt das die Fa. Cellfish sich an meinem Prepaid-Guthaben seit geraumer Zeit bedient. Sofort alle Drittanbieter und sonstigen Anbieter gesperrt und denn folgende eMail an Cellfish geschrieben:
"Telekom-Kundennummer: xxxxxxx
Mobilfunknummer: xxxx xxxxxxxx
Sehr geehrtes Serviceteam,
Mit einiger Überraschung habe ich nun zum wiederholten Mal festgestellt, dass das Guthaben meines Mobilfunkvertrages überraschend schnell aufgebraucht war. Ein Blick ins Kundencenter der Telekom zeigte, dass ich offenbar ein Abo bei Ihnen habe. Ich kann mich nicht erinnern, jemals etwas von Cellfish abboniert, oder irgendwelche Vertragsunterlagen darüber gesehen zu haben. Somit erkläre ich an dieser Stelle rein vorsorglich den Widerruf. Bei dem scheinbar abgeschlossenen Abo (watch it) würde es sich um einen Fernabsatzvertrag i.S.d. § 312c BGB handeln. Entgegen der gesetzlich vorgeschriebenen Informationspflicht aus § 312d BGB i.V.m. Art. 246a EGBGB wurde ich nicht ordnungsgemäß über mein Recht auf Widerruf belehrt. Dadurch verlängert sich die Frist für einen Widerruf gem. §312g BGB i.V.m. §§ 355, 356 Abs. 3 BGB auf 1 Jahr und 14 Tage. Dem entsprechend nehme ich hiermit mein Recht in Anspruch und widerrufe (s.o.), ohne das ich damit anerkenne, dass überhaupt ein Vetrag zu Stande gekommen ist. (vgl. MüKo/Fritsche 7. Aufl, § 355 Rn. 42).
Ich fordere Sie auf, den mir entstandenen Schaden mit dem Betrag von 9 x 3,99€ = 35,91€, innerhalb der nächsten 14 Tage zu erstatten.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen,"
Daraufhin habe ich heute folgende sms erhalten:
Ihr Watch It DE - On TV Abo wurde heute erfolgreich gekuendigt.A Letzte Abbuchung am 09.09.2019. Info:A info@watch-it.tv
und die folgende eMail:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir bedauern Ihre Unzufriedenheit, versichern Ihnen jedoch, dass uns eine zügige Problemlösung sehr am Herzen liegt.
Wir bestätigen Ihnen, dass die Kündigung für die Telefonnummer 49xxx xxxxxxx am 09.09.2019 erfolgreich durchgeführt wurde.
Bitte beachten Sie, dass unsere Abonnements ab Bestellung im wöchentlichen Turnus abgerechnet werden.
Das bedeutet, dass durch die unterschiedliche Wochenanzahl eines Monats, Ihre Abbuchungen variieren können.
Mobilfunkrechnungen werden rückwirkend erstellt. Somit erscheinen berechnete Beträge Ihres betroffenen Monats September auf der Rechnung des nächsten Monats Oktober.
Das Abonnement wurde aber dennoch bereits erfolgreich gekündigt.
Bei Ihrem gekündigten Abonnement handelt es sich um den Video-Streaming-Dienst Watch it! Der Dienst wird von der Firma Cellfish bereitgestellt und ist auf www.watch-it.tv oder über die mobile Applikation Watch it! (über Google Play Store und iTunes AppStore) zugänglich. Es werden sowohl „lineare Kanäle“ als auch „Video on Demand“ angeboten. Alle interessanten Themen werden gedeckt: News, Lifestyle, Sport, Fashion, Musik, Kochen, Serien, Filme und noch viel mehr.
Wir sind daran interessiert, unser Produkt so transparent und kundenfreundlich wie möglich zu halten. Ihre Anfrage nehmen wir sehr ernst und veranlasst uns dazu, unser Produkt kontinuierlich zu verbessern. Geben Sie uns dennoch die Möglichkeit zu erklären, wie es zu dem Abschluss des Service gekommen ist:
Unser Dienst wurde im Rahmen des Anmeldevorgangs durch den für die Zahlung per Telefonrechnung vorgesehenen zweifachen Bestell-Klick-Prozess veranlasst.
Im Detail bedeutet dies, dass am 06.07.2019 der Nutzer des Mobilfunkgerätes mit der Telefonnummer 49xxx xxxxxxx eine Werbeeinblendung im mobilen Internet/ in einer App gesehen und angetippt hat.
Nach dem Antippen dieser Werbeeinblendung wurde auf dem Display eine Seite geöffnet und das im Banner beworbene Produkt eingeblendet (die erste Bestell-Seite). Die Grundbedingungen des Angebotes (Preis pro Woche) sind direkt auf der Produktseite in unmittelbarer Nähe zum „Weiter“-Button erläutert.
In unmittelbarer Nähe zum „Weiter“-Button wird ebenfalls darauf hingewiesen, dass die Abrechnung über die Mobilfunknummer erfolgen wird:
„Abgerechnet wird über Ihre an den Anbieter übermittelte Handynummer.“
Dieser Weiter-Button wurde um 19:42:50 Uhr angetippt. Dann erschien eine weitere und neue Produktseite zur Bestätigung der Konditionen des Abonnements (die zweite Bestell-Seite).
Noch einmal werden direkt auf der Produktseite in unmittelbarer Nähe zum „Kostenpflichtig bestellen“-Button die Grundbedingungen des Angebotes erläutert sowie darauf hingewiesen, dass die Abrechnung über die Mobilfunknummer erfolgen wird.
Auf beiden Seiten ist auch ein Link zu den AGB und zu den Widerrufsbedingungen.
Bis hier ist der Nutzer keine Verpflichtung jeglicher Art eingegangen.
Erst durch das erneute gezielte Antippen des Buttons mit dem Wortlaut „Kostenpflichtig bestellen“ um 19:42:57 Uhr wurde das Abonnement zu den dort angegebenen Konditionen aktiviert.
Dies wird in unserer Datenbank mit IP-Adresse, Datum und Zeit-Stempel dokumentiert und über den Mobilfunkanbieter abgerechnet. Durch den mehrfacheren Bestell-Klick-Prozess werden Zufälle und Ausrutscher verhindert.
Dann wurden dem Kunden zwei Bestätigungs-SMS geschickt. Wenn Sie in Ihren SMS-Verlauf nach „watch“ suchen, werden Sie diese SMS finden, sofern Sie diese nicht gelöscht haben. In diesen SMS finden Sie sämtliche relevanten Informationen zu Ihrem Abonnement, sowie einen Link zur Produktseite unter welcher auch die AGBs zu finden sind.
Unsere Dienste entsprechen den gesetzlichen Vorgaben sowie den vorgegebenen Regeln der jeweiligen Netzbetreiber, die dies auch permanent überprüfen.
Wir bedanken uns für Ihre Kontaktaufnahme und hoffen, dass wir Ihnen weiterhelfen konnten."
Ich werde den weiteren Schriftverkehr hier zur Info posten.
Nochmal vielen Dank an die Vorposter und insbesondere Bernd Mueller für seine Bemühungen dem Treiben ein Ende zu bereiten.
Viele Grüße
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