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09.01.2013 16:04
09.01.2013 20:01
10.01.2013 15:35
Hallo padabing,
wir haben Ihnen eine E-Mail zugesandt. Bitte schauen Sie in Ihr Postfach.
10.01.2013 18:06
10.01.2013 23:06
15.01.2013 13:11
15.01.2013 13:19
15.01.2013 14:02
18.01.2013 10:29
Im "Archiv" können wir keine Vorgänge zu dieser "Überschreibung" finden. Auch kein Schreiben an Ihre Adresse zur Bestätigung der Vertragsübernahme. Haben Sie ein derartiges Schreiben erhalten? Wenn ja, senden Sie uns dieses bitte zu. Wie Sie schreiben, sind Ihr Vater und Sie die Vertragspartner.
2003 wurde unser Telefonanschluss von meinem Vater auf mich überschrieben. Hierzu mussten wir einige Formulare ausfüllen und unterschreiben.
Auftragsbestätigungen, also Vertragsänderungen, wurden die Jahre hindurch mit den Namen der beiden Vertragspartner versendet.
In den ersten Schreiben und Bestätigungen der Telekom waren noch beide Namen (von meinem Vater und mir) aufgeführt. Nach einiger Zeit haben die Verantwortlichen es endlich mal gemerkt dass der Vertrag nur noch auf einen namen läuft und dies geändert.
Es wurde eine höhere DSL-Bandbreite als verfügbar signalisiert. Aber bei der konkreten Buchung in der Kundendatenbank war die höhere Geschwindigkeit nicht buchbar. Auch "manuelle" Recherchen, ob eine höhere Geschwindigkeit am Anschluss möglich ist, waren leider nicht erfolgreich.
Rechtzeitig vor Vertragsende habe ich mich immer über einen schnelleren Ausbau informiert. Da immer noch die langsame Version zur Verfügung stand, wollte ich kündigen und den Anbieter wechseln. Ein Mitarbeiter sagte mir, dass dies nicht nötig sei, da in unserem Ort in den nächsten Wochen schnelleres DSL zur Verfügung stünde. Dies war gelogen...es hat sich nichts geändert.
Der Vorgang wiederholte sich zu jedem Kündigungstermin. Mir wurde nur versprochen, aber nichts eingehalten.
Dass ein "Internetstick" an verschiedenen Orten funktioniert, aber im konkreten häuslichen Bereich nicht, können wir nicht als " Betrugsversuch" nachvollziehen. Da gibt es halt eine absolut starke Abhängigkeit von den örtlichen Gegebenheiten bei den Funk- und auch WLAN-Verbindungen. Kann funktionieren, kann auch wie bei Ihnen nicht funktionieren. Aufgrund der eingeschränkten DSL-Bandbreite hat Ihnen ein Kundenberater ein "Testangebot" unterbreitet, für zwei Monate kostenfrei die Verbindung über einen Internetstick zu prüfen. Er hat Ihnen auch vermittelt, dass Sie sich rechtzeitig melden müssen, damit keine Vertragslaufzeit startet. Wir sehen es als sehr unglücklich an, dass dann trotz der eingeschränkten Nutzbarkeit des Internetstickes eine reguläre Vertragslaufzeit angelaufen ist.
Im Dezember 2012 schwatze man mir einen Internetstick auf, da dieser schneller sein sollte.
Tja - das ist der 1. Fall des versuchten Betruges... an verschiedenen Orten funktionierte es mit dem Laptop ja, aber von unserem Haus aus nicht. Jetzt hatte ich den Vertrag (monatlich 24,95 €) am Bein und konnte nicht kündigen (Kündigungsfrist 3 Monate).
Ihr Portierungsauftrag enthält eine Kündigung des Vertrages der beiden Vertragsnehmer. Auch auf dem Portierungsformular wird hingewiesen, dass alle Vertragspartner die Kündigung unterschreiben müssen. Auch die Bundesnetzagentur weist eindringlich darauf hin unter:
Der neue Anbieter kündigte bei der Telekom und reichte den Portierungsauftrag (fristgerecht am 18.12.12) ein. Am 20.01.13 wollte ich mit meinem neuen Anbieter online gehen.
Am 07.01.13 meldete sich der neue Anbieter (welcher hier bei uns vor Ort ist) und teilte mir mit, dass die Kündigung nicht akzeptiert wurde, da angeblich noch ein Vertragspartner existiert.
Entscheidend ist nun, ob der Portierungsauftrag mit den beiden benötigten Unterschriften noch fristgerecht bei der Telekom eintraf oder nicht. Sie schreiben ja etwas unbestimmt, dass Ihr neuer Anbieter den Portierungsauftrag "gleich" weiterleitete. Fristgerecht oder nicht fristgerecht ist nun die entscheidende Frage. Wir - Telekom Team - haben keinen Zugriff auf die Datenbanken, die bei einer Portierung eingesetzt werden. Wir müssten dies erst beim unserem Portierungsbereich recherchieren lassen.
Ich war stinksauer, lies den Portierungsauftrag noch von meinem Vater (der Gott sei dank noch lebt) unterschreiben und sendete ihn an den neuen Anbieter, der ihn auch gleich an die Telekom weiterleitete.
Es gab keine Sperre. Es gab auch keinen Grund für eine Sperre. Die würde einen fehlenden Zahlungseingang voraussetzen und die entsprechenden Mahnzeiten. Das war nicht gegeben.
Aber nun noch die absolute Frechheit: Als ich heute bei der Telekom anrief und das Thema anschnitt, wurde ich auf einmal aus der Leitung geworfen und die Nummer kurzzeitig gesperrt (dies geschah nachdem ich androhte, mit der Presse heute nach Bonn zu kommen um mit einem Verantwortlichen zu sprechen). Es war kein anrufen mehr über meine Leitung möglich...Dann versuchte ich es über das Handy...nachdem ich die Nummer bekannt gab, flog ich auch raus und bin nicht mehr durchgekommen...).
21.01.2013 18:00
31.01.2013 15:46
01.02.2013 11:19
14.03.2013 10:45
14.03.2013 12:44
15.03.2013 12:49
15.03.2013 13:51
18.03.2013 15:45
08.01.2014 09:03
08.01.2014 14:58
Wenn ein Recht auf Sonderkündigung nach TKG besteht, dann ist dieses bindend. Ich vermute, dass Sie einen Portierungsauftrag gestellt haben, bevor die Sonderkündigung in unser System eingetragen wurde. Dann wird die Portierung zunächst zum Ende der Vertragslaufzeit bestätigt. Die Frist der Sonderkündigung beginnt in dem Moment, in dem diese durch den Kunden ausgesprochen wurde. Allerdings zum Ende des laufenden Monats, dazu kommen die drei Monate der Frist. Das wäre auch der Termin der Portierung. Ob ein früherer Termin der Portierung möglich ist, wäre zu prüfen.
Zeitgleich habe ich bei Telekom Anfang Dezember gekündigt. (Sonderkündigungs-Recht nach TKG, weil der gewünschte Anschluss in der neuen Adresse nicht zur Verfügung gestellt werden kann, angeraten von netten Telekom Kollegen).
Nun habe ich am 12.12.2013 ein Schreiben erhalten, dass ich kein Anspruch auf Sonderkündigung habe, weil der Portierungsauftrag eingegangen ist. Mit anderen Worten wird meine Nummer erst zum 03.11.2014 freigegeben und ich muss fleißig für den Anschluss weitere 11 Monate bezahlen, obwohl ich weder in der alten Adresse den Anschluss verwenden kann noch in der neuen Adresse mein Telekom Anschluss vorhanden ist. (In der alten Wohnung wohnen wir schon seit 15 November 2013 nicht mehr).
08.01.2014 18:44
08.01.2014 19:13
Ich habe eben meine Email mit der richtigen Betreffzeile an Sie verschickt.
09.01.2014 12:36
13.01.2014 19:03
14.01.2014 09:18
Ich habe mir das Anliegen nun genauer angeschaut, da bisher die Bearbeitung bei den Kollegen des Kundenservices lag und soweit alles in Ordnung schien. Das Datum der Terminvorziehung ist auf den 24.01.2014 eingetragen. Fragen Sie bitte direkt bei Ihrem neuen Anbieter nach, ob diesem dieses Datum bekannt ist.
kurze Status Update:
Am 10.01.2014 hat der neue Anbieter bei Telekom den Termin zur Portierung der Nummer vorziehen lassen. Gerade eben beim Telekom angerufen, und als Antwort: "es ist noch nichts eingegangen..." erhalten.
Sie haben eine Kündigungsbestätigung für die CountryFlat zum 19.12.2013 erhalten. Möglicherweise wurde diese Kündigung wegen der Portierung bzw. Kündigung des Anschlusses wieder storniert. Da aber die Kündigungsfrist für die CountryFlat 6 Werktage beträgt, ist mir nicht klar, warum zur Stornierung gegriffen wurde. Nun wird die CountryFlat zusammen mit dem Anschluss gekündigt. Eine Gutschrift für die CountryFlat ab dem 19.12.2013 bis zum Kündigungszeitraum des Anschlusses ist durchzuführen.
Aber ich habe eine Rechnung vom Telekom für Januar bekommen, wo auch meine International Flatrate berechnet wurde, wobei ich vom Telekom eine Bestätigung erhielt, dass diese Option International Flaterate zum 19.12.2013 gekündigt worden ist. Die Hotline beim Telekom verweist mich hier bei der Option International Flaterate auch auf Portierungsauftrag Problem.
14.01.2014 11:31
...Nun wird die CountryFlat zusammen mit dem Anschluss gekündigt. Eine Gutschrift für die CountryFlat ab dem 19.12.2013 bis zum Kündigungszeitraum des Anschlusses ist durchzuführen.
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